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NIEDERLAUSITZ aktuell

Raumordnungsverfahren für Deutsch-Polnische Anschlussleitung (DEPAL) abgeschlossen

7:00 Uhr | 21. April 2009
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Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) hat das von der Concord Power Nordal GmbH beantragte Raumordnungsverfahren für die Erdgastransportleitung DEPAL abgeschlossen.
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird für alle vier zur Prüfung eingereichten Varianten festgestellt, dass eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung herstellbar ist, wenn entsprechende Auflagen zum Schutz europäischer Schutzgebiete eingehalten werden. Das bezieht sich z.B. auf die Beschränkung von Bauzeiten, eingeschränkte Arbeitsstreifen und vor allem auf eine geschlossene Bauweise bei der Querung der Niederungen von Ucker und Quillow zum Schutz der Moorböden.
Die Antragstellerin, Concord Power Nordal GmbH, plant die DEPAL als eine Verbindungsleitung (28 bis 30 km Länge) zwischen der geplanten Erdgastransportleitung „NORDAL”, die westlich von Prenzlau in Nord-Süd-Richtung verlaufen soll, und einem möglichen Anschlusspunkt, östlich von Prenzlau nahe Schmölln gelegen, an die ebenfalls geplante Ferngasleitung 304 Börnicke-Schwennenz. Hier ist eine Fortführung nach Polen vorgesehen.
Ziel der Antragstellerin ist es, ihre planfestgestellte Erdgastransportleitung „NORDAL” von Lubmin nach Börnicke zur Abführung der in Lubmin über die Ostseepipeline „Nord Stream” künftig anlandenden Gasmengen zur Übertragung und Verteilung ins bestehende Verbundnetz zur Verfügung zu stellen.
Das nachfolgende Planfeststellungsverfahrens wird beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) durchgeführt. Die Prüfung des Bedarfes für das Vorhaben „DEPAL” ist Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, das die Baugenehmigung für die Erdgasleitung darstellt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) hat das von der Concord Power Nordal GmbH beantragte Raumordnungsverfahren für die Erdgastransportleitung DEPAL abgeschlossen.
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird für alle vier zur Prüfung eingereichten Varianten festgestellt, dass eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung herstellbar ist, wenn entsprechende Auflagen zum Schutz europäischer Schutzgebiete eingehalten werden. Das bezieht sich z.B. auf die Beschränkung von Bauzeiten, eingeschränkte Arbeitsstreifen und vor allem auf eine geschlossene Bauweise bei der Querung der Niederungen von Ucker und Quillow zum Schutz der Moorböden.
Die Antragstellerin, Concord Power Nordal GmbH, plant die DEPAL als eine Verbindungsleitung (28 bis 30 km Länge) zwischen der geplanten Erdgastransportleitung „NORDAL”, die westlich von Prenzlau in Nord-Süd-Richtung verlaufen soll, und einem möglichen Anschlusspunkt, östlich von Prenzlau nahe Schmölln gelegen, an die ebenfalls geplante Ferngasleitung 304 Börnicke-Schwennenz. Hier ist eine Fortführung nach Polen vorgesehen.
Ziel der Antragstellerin ist es, ihre planfestgestellte Erdgastransportleitung „NORDAL” von Lubmin nach Börnicke zur Abführung der in Lubmin über die Ostseepipeline „Nord Stream” künftig anlandenden Gasmengen zur Übertragung und Verteilung ins bestehende Verbundnetz zur Verfügung zu stellen.
Das nachfolgende Planfeststellungsverfahrens wird beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) durchgeführt. Die Prüfung des Bedarfes für das Vorhaben „DEPAL” ist Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, das die Baugenehmigung für die Erdgasleitung darstellt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) hat das von der Concord Power Nordal GmbH beantragte Raumordnungsverfahren für die Erdgastransportleitung DEPAL abgeschlossen.
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird für alle vier zur Prüfung eingereichten Varianten festgestellt, dass eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung herstellbar ist, wenn entsprechende Auflagen zum Schutz europäischer Schutzgebiete eingehalten werden. Das bezieht sich z.B. auf die Beschränkung von Bauzeiten, eingeschränkte Arbeitsstreifen und vor allem auf eine geschlossene Bauweise bei der Querung der Niederungen von Ucker und Quillow zum Schutz der Moorböden.
Die Antragstellerin, Concord Power Nordal GmbH, plant die DEPAL als eine Verbindungsleitung (28 bis 30 km Länge) zwischen der geplanten Erdgastransportleitung „NORDAL”, die westlich von Prenzlau in Nord-Süd-Richtung verlaufen soll, und einem möglichen Anschlusspunkt, östlich von Prenzlau nahe Schmölln gelegen, an die ebenfalls geplante Ferngasleitung 304 Börnicke-Schwennenz. Hier ist eine Fortführung nach Polen vorgesehen.
Ziel der Antragstellerin ist es, ihre planfestgestellte Erdgastransportleitung „NORDAL” von Lubmin nach Börnicke zur Abführung der in Lubmin über die Ostseepipeline „Nord Stream” künftig anlandenden Gasmengen zur Übertragung und Verteilung ins bestehende Verbundnetz zur Verfügung zu stellen.
Das nachfolgende Planfeststellungsverfahrens wird beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) durchgeführt. Die Prüfung des Bedarfes für das Vorhaben „DEPAL” ist Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, das die Baugenehmigung für die Erdgasleitung darstellt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) hat das von der Concord Power Nordal GmbH beantragte Raumordnungsverfahren für die Erdgastransportleitung DEPAL abgeschlossen.
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird für alle vier zur Prüfung eingereichten Varianten festgestellt, dass eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung herstellbar ist, wenn entsprechende Auflagen zum Schutz europäischer Schutzgebiete eingehalten werden. Das bezieht sich z.B. auf die Beschränkung von Bauzeiten, eingeschränkte Arbeitsstreifen und vor allem auf eine geschlossene Bauweise bei der Querung der Niederungen von Ucker und Quillow zum Schutz der Moorböden.
Die Antragstellerin, Concord Power Nordal GmbH, plant die DEPAL als eine Verbindungsleitung (28 bis 30 km Länge) zwischen der geplanten Erdgastransportleitung „NORDAL”, die westlich von Prenzlau in Nord-Süd-Richtung verlaufen soll, und einem möglichen Anschlusspunkt, östlich von Prenzlau nahe Schmölln gelegen, an die ebenfalls geplante Ferngasleitung 304 Börnicke-Schwennenz. Hier ist eine Fortführung nach Polen vorgesehen.
Ziel der Antragstellerin ist es, ihre planfestgestellte Erdgastransportleitung „NORDAL” von Lubmin nach Börnicke zur Abführung der in Lubmin über die Ostseepipeline „Nord Stream” künftig anlandenden Gasmengen zur Übertragung und Verteilung ins bestehende Verbundnetz zur Verfügung zu stellen.
Das nachfolgende Planfeststellungsverfahrens wird beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) durchgeführt. Die Prüfung des Bedarfes für das Vorhaben „DEPAL” ist Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, das die Baugenehmigung für die Erdgasleitung darstellt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) hat das von der Concord Power Nordal GmbH beantragte Raumordnungsverfahren für die Erdgastransportleitung DEPAL abgeschlossen.
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird für alle vier zur Prüfung eingereichten Varianten festgestellt, dass eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung herstellbar ist, wenn entsprechende Auflagen zum Schutz europäischer Schutzgebiete eingehalten werden. Das bezieht sich z.B. auf die Beschränkung von Bauzeiten, eingeschränkte Arbeitsstreifen und vor allem auf eine geschlossene Bauweise bei der Querung der Niederungen von Ucker und Quillow zum Schutz der Moorböden.
Die Antragstellerin, Concord Power Nordal GmbH, plant die DEPAL als eine Verbindungsleitung (28 bis 30 km Länge) zwischen der geplanten Erdgastransportleitung „NORDAL”, die westlich von Prenzlau in Nord-Süd-Richtung verlaufen soll, und einem möglichen Anschlusspunkt, östlich von Prenzlau nahe Schmölln gelegen, an die ebenfalls geplante Ferngasleitung 304 Börnicke-Schwennenz. Hier ist eine Fortführung nach Polen vorgesehen.
Ziel der Antragstellerin ist es, ihre planfestgestellte Erdgastransportleitung „NORDAL” von Lubmin nach Börnicke zur Abführung der in Lubmin über die Ostseepipeline „Nord Stream” künftig anlandenden Gasmengen zur Übertragung und Verteilung ins bestehende Verbundnetz zur Verfügung zu stellen.
Das nachfolgende Planfeststellungsverfahrens wird beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) durchgeführt. Die Prüfung des Bedarfes für das Vorhaben „DEPAL” ist Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, das die Baugenehmigung für die Erdgasleitung darstellt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) hat das von der Concord Power Nordal GmbH beantragte Raumordnungsverfahren für die Erdgastransportleitung DEPAL abgeschlossen.
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird für alle vier zur Prüfung eingereichten Varianten festgestellt, dass eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung herstellbar ist, wenn entsprechende Auflagen zum Schutz europäischer Schutzgebiete eingehalten werden. Das bezieht sich z.B. auf die Beschränkung von Bauzeiten, eingeschränkte Arbeitsstreifen und vor allem auf eine geschlossene Bauweise bei der Querung der Niederungen von Ucker und Quillow zum Schutz der Moorböden.
Die Antragstellerin, Concord Power Nordal GmbH, plant die DEPAL als eine Verbindungsleitung (28 bis 30 km Länge) zwischen der geplanten Erdgastransportleitung „NORDAL”, die westlich von Prenzlau in Nord-Süd-Richtung verlaufen soll, und einem möglichen Anschlusspunkt, östlich von Prenzlau nahe Schmölln gelegen, an die ebenfalls geplante Ferngasleitung 304 Börnicke-Schwennenz. Hier ist eine Fortführung nach Polen vorgesehen.
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Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird für alle vier zur Prüfung eingereichten Varianten festgestellt, dass eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung herstellbar ist, wenn entsprechende Auflagen zum Schutz europäischer Schutzgebiete eingehalten werden. Das bezieht sich z.B. auf die Beschränkung von Bauzeiten, eingeschränkte Arbeitsstreifen und vor allem auf eine geschlossene Bauweise bei der Querung der Niederungen von Ucker und Quillow zum Schutz der Moorböden.
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Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

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