In einem Terror-Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden haben Einsatzkräfte am Freitagmorgen ein Objekt in Schwarzheide (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) durchsucht – unter Beteiligung von Spezialeinheiten. Das berichtet das Team von brandenburg.media von vor Ort. Grundlage war demnach ein Durchsuchungsbeschluss des Oberlandesgerichts Dresden. Die Durchsuchung fand nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bei einem Dritten statt. Die Betroffenen in Schwarzheide werden in dem Verfahren ausdrücklich nicht als Beschuldigte geführt. Ermittelt wird gegen einen Mann, der am Freitagmorgen in Dresden aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts festgenommen wurde. Ihm werden die versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie die Vorbereitung einer terroristischen Straftat vorgeworfen.
Zuständigkeit liegt in Sachsen
Bei der Vereinigung handelt es sich nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft um die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS). Die Behörde spricht von Versuchs- und Vorbereitungstaten. Der Mann sollte noch im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden, der über den Vollzug des Haftbefehls entscheidet.
Zuständig ist die Generalstaatsanwaltschaft Dresden – wegen des Tatvorwurfs und eines Bezugs nach Sachsen. Das Verfahren führt die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) mit Unterstützung des Landeskriminalamts Sachsen; die Durchsuchung in Schwarzheide setzte die Brandenburger Polizei mit um. Einen weiteren Einsatzort gab es in Brandenburg nach Angaben der Behörde nicht. Ob andernorts durchsucht wurde, teilte sie zunächst nicht mit.

Eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung bestand nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt. Zu sichergestellten Gegenständen äußerte sie sich zunächst nicht, die Maßnahmen dauerten am Vormittag noch an.
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Red.











