Die Lkw-Maut wird zum neuen Jahr 2019 angehoben. Auf Basis von drei Gewichtsklassen auf Bundesautobahnen und -straßen steigen die Sätze. In der Fahrzeuggewichtsklasse ab 18 t zGG wird zudem nach der Anzahl der Achsen differenziert. Gasbetriebene und reine Elektro-Lastkraftwagen sind von der Maut befreit.
Damit sind für alle Gewichtsklassen Mautkostenerhöhungen einzukalkulieren, die allerdings unterschiedlich hoch ausfallen. Mehr Informationen sowie Mauttabellen und Beispielrechner finden Sie bei der Mauttabelle Deutschland.
Hintergrund:
Bis Ende 2020 sind mit Erdgas betriebene LKW mautbefreit. Ferner soll die Förderrichtlinie für energieeffiziente und / oder CO2-arme Lkw gemäß Verordnung EU Nr. 651/2014 befristet werden.
Ab 01. Januar 2019 sind Elektro-Lkw und land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h vollständig von der Lkw-Maut befreit. Künftig sind Lärmbelastung und Luftverschmutzung Faktoren, die bei der LKW-Maut Berechnung berücksichtigt werden.
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