Seit Mitte Juni sind der Großräschener See sowie die Brandenburger Teile des Partwitzer und Geierswalder Sees offiziell für die Schifffahrt freigegeben. Grundlage ist die 12. Änderungsverordnung zur Landesschifffahrtsverordnung. Damit wird die schiffbare Seenkette im Lausitzer Seenland erweitert und an die bereits geltenden Regelungen im benachbarten Sachsen angepasst. Für Kleinfahrzeuge gelten auf dem Großräschener See künftig maximal 15 km/h, auf dem Geierswalder und Partwitzer See 30 km/h. Das Nachtfahrverbot entfällt auf Letzteren, da es in Sachsen nicht besteht. In den verbindenden Kanälen ist das Segeln untersagt. Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) spricht von einem wichtigen Meilenstein im Rahmen der Sanierung der Bergbaufolgelandschaft.
Die LMBV teilte dazu mit:
Mit der Verkündung der 12. Änderungsverordnung zur Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) werden ab dem 19. Juni 2025 weitere Brandenburger Teile des Lausitzer Seenlandes für die Schifffahrt geöffnet. Damit setzt das Land einen weiteren Meilenstein für die touristische und wirtschaftliche Entwicklung der Region und gleicht die Regelungen an die bereits geltenden Vorschriften im benachbarten Freistaat Sachsen an.
Detlef Tabbert, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Die Öffnung eines großen Teils der Lausitzer Seen für die Schifffahrt ist ein bedeutender Schritt für die weitere touristische Entwicklung des Lausitzer Seenlandes. Wir schaffen damit neue Möglichkeiten für Wassersport und stärken weiter die Attraktivität des Lausitzer Seenlandes als Naherholungs‑, Wohn- und Wirtschaftsstandort. Ich begrüße ausdrücklich, dass wir mit der neuen Verordnung einheitliche und praktikable Regeln für alle Nutzerinnen und Nutzer in den brandenburgischen und sächsischen Teilen der Seenkette schaffen und zugleich den Schutz der einzigartigen Natur sicherstellen. Die heute in Kraft tretende Änderung der Landesschifffahrtsverordnung ist eine entscheidende Etappe, damit im kommenden Jahr die durchgängige Nutzung der kompletten Seenkette sowie die Übergabe an die Allgemeinheit gefeiert werden kann.“
Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung und Technischer Geschäftsführer der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH ergänzt: „Mit der Erklärung der Schiffbarkeit für den Großräschener See sowie für die Gesetzesangleichung der Brandenburger Teile des Partwitzer und Geierswalder Sees ist ein wichtiger Meilenstein in der Braunkohlesanierung erreicht. Wir gestalten Landschaften, die jetzt für alle auch auf dem Wasser erlebbar werden.“
Regelungen für die Lausitzer Seen
Schiffbarkeit: Der Großräschener See sowie die Brandenburger Teile des Partwitzer und Geierswalder Sees werden offiziell für die Schifffahrt freigegeben. Die sächsischen Bereiche dieser Seen sind bereits schiffbar. Der Schiffsverkehr vom Senftenberger See durch den Überleiter 12 (Koschener Kanal) in den Geierswalder See inklusive eines Verbindungsstückes auf dem Geierswalder See bis zur Landesgrenze Sachsen war bereits seit der 5. Änderungsverordnung zur Landesschifffahrtsverordnung vom 17.5.2013 schiffbar. Durch die Neuregelung der Landesschifffahrtsverordnung ist nunmehr die Brandenburger Seefläche auf dem Geierswalder See insgesamt bis zur Landesgrenze Sachsen für schiffbar erklärt worden.
Höchstgeschwindigkeiten: Für Kleinfahrzeuge gilt auf dem Großräschener See eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h (analog zum Senftenberger See). Auf dem Geierswalder und Partwitzer See beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um die Regelungen mit Sachsen zu harmonisieren.
Nachtfahrverbot: Das bisherige Nachtfahrverbot auf schiffbaren Landesgewässern entfällt auf dem Geierswalder und Partwitzer See, da in Sachsen kein solches Verbot besteht und die Landesgrenze durch die Seen verläuft.
Segelverbot in Kanälen: In den Überleitern zwischen den Seen gilt künftig ein Segelverbot, ebenfalls zur Angleichung an das Bundesrecht.
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Red. / Presseinformation