Gute Nachrichten für Anwohner, Landwirte und Unternehmen im Spreewald: Das Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern wurde vom Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald aufgehoben. Die im Juli verhängte Allgemeinverfügung, die den Eigentümer- und Anliegergebrauch sowie wasserrechtlich erlaubte Entnahmen in Märkische Heide, Unterspreewald, Lieberose/Oberspreewald, Lübben, Luckau und Heideblick untersagte, ist damit nicht mehr in Kraft. Ab sofort dürfen Oberflächengewässer wieder uneingeschränkt genutzt werden. Der Widerruf wurde am 22. Juli im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Die Allgemeinverfügung zur ganztägigen Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern, veröffentlicht im Amtsblatt LDS vom 03.07.2025, Nr. 14, wurde durch den Landrat des Landkreises Dahme- Spreewald widerrufen. Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern ist somit wieder uneingeschränkt zulässig.
Die Allgemeinverfügung wurde in der Tagespresse und im Amtsblatt (14 – 2025) des Landkreises Dahme-Spreewald veröffentlicht. Diese Untersagung erstreckte sich auf
- die Gemeinde Märkische Heide,
- das Amt Unterspreewald,
- das Amt Lieberose/Oberspreewald,
- die Stadt Lübben,
- die Stadt Luckau und
- die Gemeinde Heideblick.
Nun konnte das Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern aufgehoben werden. Dies ist im Amtsblatt Nr. 16 – 2025 vom 22.07.2025 veröffentlicht.
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Red. / Presseinformation