Die in einem Gesetzentwurf des Justizministeriums vorgesehenen Fusionen von Gerichtsbezirken würden Einsparungen in Höhe von über 13 Millionen Euro hauptsächlich für notwendige Investitionen an den zur Schließung vorgesehenen Gerichten erbringen. Davon entfielen auf die Auflösung des Amtsgerichts Zossen über 4 Mio. €, die Zusammenlegung der Amtsgerichte Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) am Standort Frankfurt (Oder) über 6 Mio. € und die Aufhebung des Arbeitsgerichts Senftenberg über 3 Mio. €. Die spätere Zusammenlegung des Amtsgerichts Guben mit dem Amtsgericht Cottbus führte zu Minderausgaben von über 0,5 Mio. €.
Die konzipierten Gerichtsfusionen gehen zurück auf den – im Zusammenhang mit dem Haushaltsentwurf 2005/06 – an das Justizministerium gerichteten Auftrag der Landesregierung, ein Konzept zur Reduzierung der Anzahl der Amts- und Arbeitsgerichte vorzulegen. Am 30.10.2007 hat die Landesregierung die Ergebnisse der gemeinsamen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Justiz- und Finanzministerium gebilligt und das Justizministerium mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Umsetzung beauftragt. Dieser liegt vor. Auch im Rechtsausschuss des Landtages hat es aus den Koalitionsfraktionen keinen Widerstand gegen die geplante Neustrukturierung gegeben.
Justizministerin Beate Blechinger:
„Keine Aufgabe in dieser Legislaturperiode hat mich stärker in einen inneren Konflikt geführt als jene, die Schließung von Gerichten zu prüfen und vorzubereiten. Gleichwohl habe ich mich angesichts der Schuldenlast unseres Landes dieser Aufgabe nicht entziehen können. Wo die Schließung von Schulen und Krankenhäusern den Bürgern im täglichen Leben sehr viel spürbarere Belastungen auferlegt als die Verlagerung eines Gerichts, kann sich die Justiz vor den gesellschaftlichen Sparanstrengungen nicht drücken. Die Justiz-Gewerkschaft agiert verantwortungslos und unsolidarisch, wenn sie dies nach dem Motto ‚Die Justiz ist Dienstleister und kein Wirtschaftsbetrieb’ bestreitet.”
Soweit die Vorsitzende der Justiz-Gewerkschaft Brandenburg, selbst Rechtspflegerin an dem zur Schließung vorgesehenen Amtsgericht Zossen, gegen die von der Landesregierung geplante Fusion von Gerichtsstandorten in Brandenburg kämpft, hat sie dabei argumentativ und stilistisch leider jedes Maß verloren. So ist etwa die von ihr öffentlich kolportierte Behauptung falsch, das Amtsgericht Bad Freienwalde werde deshalb von der Schließung ausgenommen, weil es im Wahlkreis von Justizministerin Blechinger liege – das Gericht liegt nicht im Wahlkreis der Ministerin, von der Schließung wird abgesehen, weil diese nach den gemeinsamen Berechnungen von Justiz- und Finanzministerium nicht wirtschaftlich wäre.
Nach gleichen objektiven Kriterien ist auch die geprüfte Schließung der Amtsgerichte Rathenow, Schwedt (Oder) und Zehdenick verworfen worden.
Gerade im Fall der räumlich eng beieinander liegenden Amtsgerichte Königs Wusterhausen, Luckenwalde und Zossen blieben auch nach einer Schließung des Amtsgerichts Zossen die Wege für die Bürger zumutbar. So wie hier bleibt in den meisten Landesteilen das nächste Amtsgericht nicht weiter als 35 km Luftlinie entfernt. Von „Rechtsbeugung” wegen unzumutbarer Verlängerung der Anfahrtswege kann entgegen den Behauptungen der Vorsitzenden der Justiz-Gewerkschaft nicht ansatzweise die Rede sein, sind doch bereits jetzt diese Wege in Gebieten der Prignitz, der Uckermark oder dem Elbe-Elster-Gebiet länger als sie nach einer Umstrukturierung in Teltow-Fläming sein werden.
Irreführend ist auch die Darstellung der Justiz-Gewerkschaft bezüglich des Amtsgerichts Guben. Dessen vor 13 Jahren saniertes Gebäude soll vorerst gerade nicht aufgegeben, sondern als Zweigstelle des Amtsgerichts Cottbus weitergeführt werden.
Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass im Jahr 1993 die Zahl der damaligen Kreisgerichte (später Amtsgerichte) im Land Brandenburg per Gesetz von 42 auf 25 reduziert wurde.
Viele Wege sind damals länger geworden.Die Bürgernähe der Justiz jedoch hat seitdem nach ganz anderen Kriterien entscheidend gewonnen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Die in einem Gesetzentwurf des Justizministeriums vorgesehenen Fusionen von Gerichtsbezirken würden Einsparungen in Höhe von über 13 Millionen Euro hauptsächlich für notwendige Investitionen an den zur Schließung vorgesehenen Gerichten erbringen. Davon entfielen auf die Auflösung des Amtsgerichts Zossen über 4 Mio. €, die Zusammenlegung der Amtsgerichte Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) am Standort Frankfurt (Oder) über 6 Mio. € und die Aufhebung des Arbeitsgerichts Senftenberg über 3 Mio. €. Die spätere Zusammenlegung des Amtsgerichts Guben mit dem Amtsgericht Cottbus führte zu Minderausgaben von über 0,5 Mio. €.
Die konzipierten Gerichtsfusionen gehen zurück auf den – im Zusammenhang mit dem Haushaltsentwurf 2005/06 – an das Justizministerium gerichteten Auftrag der Landesregierung, ein Konzept zur Reduzierung der Anzahl der Amts- und Arbeitsgerichte vorzulegen. Am 30.10.2007 hat die Landesregierung die Ergebnisse der gemeinsamen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Justiz- und Finanzministerium gebilligt und das Justizministerium mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Umsetzung beauftragt. Dieser liegt vor. Auch im Rechtsausschuss des Landtages hat es aus den Koalitionsfraktionen keinen Widerstand gegen die geplante Neustrukturierung gegeben.
Justizministerin Beate Blechinger:
„Keine Aufgabe in dieser Legislaturperiode hat mich stärker in einen inneren Konflikt geführt als jene, die Schließung von Gerichten zu prüfen und vorzubereiten. Gleichwohl habe ich mich angesichts der Schuldenlast unseres Landes dieser Aufgabe nicht entziehen können. Wo die Schließung von Schulen und Krankenhäusern den Bürgern im täglichen Leben sehr viel spürbarere Belastungen auferlegt als die Verlagerung eines Gerichts, kann sich die Justiz vor den gesellschaftlichen Sparanstrengungen nicht drücken. Die Justiz-Gewerkschaft agiert verantwortungslos und unsolidarisch, wenn sie dies nach dem Motto ‚Die Justiz ist Dienstleister und kein Wirtschaftsbetrieb’ bestreitet.”
Soweit die Vorsitzende der Justiz-Gewerkschaft Brandenburg, selbst Rechtspflegerin an dem zur Schließung vorgesehenen Amtsgericht Zossen, gegen die von der Landesregierung geplante Fusion von Gerichtsstandorten in Brandenburg kämpft, hat sie dabei argumentativ und stilistisch leider jedes Maß verloren. So ist etwa die von ihr öffentlich kolportierte Behauptung falsch, das Amtsgericht Bad Freienwalde werde deshalb von der Schließung ausgenommen, weil es im Wahlkreis von Justizministerin Blechinger liege – das Gericht liegt nicht im Wahlkreis der Ministerin, von der Schließung wird abgesehen, weil diese nach den gemeinsamen Berechnungen von Justiz- und Finanzministerium nicht wirtschaftlich wäre.
Nach gleichen objektiven Kriterien ist auch die geprüfte Schließung der Amtsgerichte Rathenow, Schwedt (Oder) und Zehdenick verworfen worden.
Gerade im Fall der räumlich eng beieinander liegenden Amtsgerichte Königs Wusterhausen, Luckenwalde und Zossen blieben auch nach einer Schließung des Amtsgerichts Zossen die Wege für die Bürger zumutbar. So wie hier bleibt in den meisten Landesteilen das nächste Amtsgericht nicht weiter als 35 km Luftlinie entfernt. Von „Rechtsbeugung” wegen unzumutbarer Verlängerung der Anfahrtswege kann entgegen den Behauptungen der Vorsitzenden der Justiz-Gewerkschaft nicht ansatzweise die Rede sein, sind doch bereits jetzt diese Wege in Gebieten der Prignitz, der Uckermark oder dem Elbe-Elster-Gebiet länger als sie nach einer Umstrukturierung in Teltow-Fläming sein werden.
Irreführend ist auch die Darstellung der Justiz-Gewerkschaft bezüglich des Amtsgerichts Guben. Dessen vor 13 Jahren saniertes Gebäude soll vorerst gerade nicht aufgegeben, sondern als Zweigstelle des Amtsgerichts Cottbus weitergeführt werden.
Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass im Jahr 1993 die Zahl der damaligen Kreisgerichte (später Amtsgerichte) im Land Brandenburg per Gesetz von 42 auf 25 reduziert wurde.
Viele Wege sind damals länger geworden.Die Bürgernähe der Justiz jedoch hat seitdem nach ganz anderen Kriterien entscheidend gewonnen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Die in einem Gesetzentwurf des Justizministeriums vorgesehenen Fusionen von Gerichtsbezirken würden Einsparungen in Höhe von über 13 Millionen Euro hauptsächlich für notwendige Investitionen an den zur Schließung vorgesehenen Gerichten erbringen. Davon entfielen auf die Auflösung des Amtsgerichts Zossen über 4 Mio. €, die Zusammenlegung der Amtsgerichte Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) am Standort Frankfurt (Oder) über 6 Mio. € und die Aufhebung des Arbeitsgerichts Senftenberg über 3 Mio. €. Die spätere Zusammenlegung des Amtsgerichts Guben mit dem Amtsgericht Cottbus führte zu Minderausgaben von über 0,5 Mio. €.
Die konzipierten Gerichtsfusionen gehen zurück auf den – im Zusammenhang mit dem Haushaltsentwurf 2005/06 – an das Justizministerium gerichteten Auftrag der Landesregierung, ein Konzept zur Reduzierung der Anzahl der Amts- und Arbeitsgerichte vorzulegen. Am 30.10.2007 hat die Landesregierung die Ergebnisse der gemeinsamen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Justiz- und Finanzministerium gebilligt und das Justizministerium mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Umsetzung beauftragt. Dieser liegt vor. Auch im Rechtsausschuss des Landtages hat es aus den Koalitionsfraktionen keinen Widerstand gegen die geplante Neustrukturierung gegeben.
Justizministerin Beate Blechinger:
„Keine Aufgabe in dieser Legislaturperiode hat mich stärker in einen inneren Konflikt geführt als jene, die Schließung von Gerichten zu prüfen und vorzubereiten. Gleichwohl habe ich mich angesichts der Schuldenlast unseres Landes dieser Aufgabe nicht entziehen können. Wo die Schließung von Schulen und Krankenhäusern den Bürgern im täglichen Leben sehr viel spürbarere Belastungen auferlegt als die Verlagerung eines Gerichts, kann sich die Justiz vor den gesellschaftlichen Sparanstrengungen nicht drücken. Die Justiz-Gewerkschaft agiert verantwortungslos und unsolidarisch, wenn sie dies nach dem Motto ‚Die Justiz ist Dienstleister und kein Wirtschaftsbetrieb’ bestreitet.”
Soweit die Vorsitzende der Justiz-Gewerkschaft Brandenburg, selbst Rechtspflegerin an dem zur Schließung vorgesehenen Amtsgericht Zossen, gegen die von der Landesregierung geplante Fusion von Gerichtsstandorten in Brandenburg kämpft, hat sie dabei argumentativ und stilistisch leider jedes Maß verloren. So ist etwa die von ihr öffentlich kolportierte Behauptung falsch, das Amtsgericht Bad Freienwalde werde deshalb von der Schließung ausgenommen, weil es im Wahlkreis von Justizministerin Blechinger liege – das Gericht liegt nicht im Wahlkreis der Ministerin, von der Schließung wird abgesehen, weil diese nach den gemeinsamen Berechnungen von Justiz- und Finanzministerium nicht wirtschaftlich wäre.
Nach gleichen objektiven Kriterien ist auch die geprüfte Schließung der Amtsgerichte Rathenow, Schwedt (Oder) und Zehdenick verworfen worden.
Gerade im Fall der räumlich eng beieinander liegenden Amtsgerichte Königs Wusterhausen, Luckenwalde und Zossen blieben auch nach einer Schließung des Amtsgerichts Zossen die Wege für die Bürger zumutbar. So wie hier bleibt in den meisten Landesteilen das nächste Amtsgericht nicht weiter als 35 km Luftlinie entfernt. Von „Rechtsbeugung” wegen unzumutbarer Verlängerung der Anfahrtswege kann entgegen den Behauptungen der Vorsitzenden der Justiz-Gewerkschaft nicht ansatzweise die Rede sein, sind doch bereits jetzt diese Wege in Gebieten der Prignitz, der Uckermark oder dem Elbe-Elster-Gebiet länger als sie nach einer Umstrukturierung in Teltow-Fläming sein werden.
Irreführend ist auch die Darstellung der Justiz-Gewerkschaft bezüglich des Amtsgerichts Guben. Dessen vor 13 Jahren saniertes Gebäude soll vorerst gerade nicht aufgegeben, sondern als Zweigstelle des Amtsgerichts Cottbus weitergeführt werden.
Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass im Jahr 1993 die Zahl der damaligen Kreisgerichte (später Amtsgerichte) im Land Brandenburg per Gesetz von 42 auf 25 reduziert wurde.
Viele Wege sind damals länger geworden.Die Bürgernähe der Justiz jedoch hat seitdem nach ganz anderen Kriterien entscheidend gewonnen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Die in einem Gesetzentwurf des Justizministeriums vorgesehenen Fusionen von Gerichtsbezirken würden Einsparungen in Höhe von über 13 Millionen Euro hauptsächlich für notwendige Investitionen an den zur Schließung vorgesehenen Gerichten erbringen. Davon entfielen auf die Auflösung des Amtsgerichts Zossen über 4 Mio. €, die Zusammenlegung der Amtsgerichte Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) am Standort Frankfurt (Oder) über 6 Mio. € und die Aufhebung des Arbeitsgerichts Senftenberg über 3 Mio. €. Die spätere Zusammenlegung des Amtsgerichts Guben mit dem Amtsgericht Cottbus führte zu Minderausgaben von über 0,5 Mio. €.
Die konzipierten Gerichtsfusionen gehen zurück auf den – im Zusammenhang mit dem Haushaltsentwurf 2005/06 – an das Justizministerium gerichteten Auftrag der Landesregierung, ein Konzept zur Reduzierung der Anzahl der Amts- und Arbeitsgerichte vorzulegen. Am 30.10.2007 hat die Landesregierung die Ergebnisse der gemeinsamen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Justiz- und Finanzministerium gebilligt und das Justizministerium mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Umsetzung beauftragt. Dieser liegt vor. Auch im Rechtsausschuss des Landtages hat es aus den Koalitionsfraktionen keinen Widerstand gegen die geplante Neustrukturierung gegeben.
Justizministerin Beate Blechinger:
„Keine Aufgabe in dieser Legislaturperiode hat mich stärker in einen inneren Konflikt geführt als jene, die Schließung von Gerichten zu prüfen und vorzubereiten. Gleichwohl habe ich mich angesichts der Schuldenlast unseres Landes dieser Aufgabe nicht entziehen können. Wo die Schließung von Schulen und Krankenhäusern den Bürgern im täglichen Leben sehr viel spürbarere Belastungen auferlegt als die Verlagerung eines Gerichts, kann sich die Justiz vor den gesellschaftlichen Sparanstrengungen nicht drücken. Die Justiz-Gewerkschaft agiert verantwortungslos und unsolidarisch, wenn sie dies nach dem Motto ‚Die Justiz ist Dienstleister und kein Wirtschaftsbetrieb’ bestreitet.”
Soweit die Vorsitzende der Justiz-Gewerkschaft Brandenburg, selbst Rechtspflegerin an dem zur Schließung vorgesehenen Amtsgericht Zossen, gegen die von der Landesregierung geplante Fusion von Gerichtsstandorten in Brandenburg kämpft, hat sie dabei argumentativ und stilistisch leider jedes Maß verloren. So ist etwa die von ihr öffentlich kolportierte Behauptung falsch, das Amtsgericht Bad Freienwalde werde deshalb von der Schließung ausgenommen, weil es im Wahlkreis von Justizministerin Blechinger liege – das Gericht liegt nicht im Wahlkreis der Ministerin, von der Schließung wird abgesehen, weil diese nach den gemeinsamen Berechnungen von Justiz- und Finanzministerium nicht wirtschaftlich wäre.
Nach gleichen objektiven Kriterien ist auch die geprüfte Schließung der Amtsgerichte Rathenow, Schwedt (Oder) und Zehdenick verworfen worden.
Gerade im Fall der räumlich eng beieinander liegenden Amtsgerichte Königs Wusterhausen, Luckenwalde und Zossen blieben auch nach einer Schließung des Amtsgerichts Zossen die Wege für die Bürger zumutbar. So wie hier bleibt in den meisten Landesteilen das nächste Amtsgericht nicht weiter als 35 km Luftlinie entfernt. Von „Rechtsbeugung” wegen unzumutbarer Verlängerung der Anfahrtswege kann entgegen den Behauptungen der Vorsitzenden der Justiz-Gewerkschaft nicht ansatzweise die Rede sein, sind doch bereits jetzt diese Wege in Gebieten der Prignitz, der Uckermark oder dem Elbe-Elster-Gebiet länger als sie nach einer Umstrukturierung in Teltow-Fläming sein werden.
Irreführend ist auch die Darstellung der Justiz-Gewerkschaft bezüglich des Amtsgerichts Guben. Dessen vor 13 Jahren saniertes Gebäude soll vorerst gerade nicht aufgegeben, sondern als Zweigstelle des Amtsgerichts Cottbus weitergeführt werden.
Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass im Jahr 1993 die Zahl der damaligen Kreisgerichte (später Amtsgerichte) im Land Brandenburg per Gesetz von 42 auf 25 reduziert wurde.
Viele Wege sind damals länger geworden.Die Bürgernähe der Justiz jedoch hat seitdem nach ganz anderen Kriterien entscheidend gewonnen.
Quelle: Ministerium der Justiz