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NIEDERLAUSITZ aktuell

Klagen gegen Hartz IV-Regelsätze – Kleine Anfrage Nr. 2566 des Abgeordneten Ravindra Gujjula, Fraktion der SPD

21:38 Uhr | 22. Oktober 2008
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Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2566 vom 9. September 2008:
Im August hat das Berliner Sozialgericht den 50.000. Fall registriert, der seit Inkrafttreten der Reform ab 1. Januar 2005 in Sachen Hartz IV eingegangen ist. Auch die vier erstinstanzlichen Sozialgerichte im Land Brandenburg sind angesichts der Flut von Klagen im Zusammenhang mit Hartz IV überlastet. Die Verfahrenseingänge in Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (O.) und Cottbus haben stark zugenommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
2. Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
3. Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
4. Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Justiz die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
zu Frage 1:
Unter „angehäuften Gerichtsfällen” wird die Anzahl der unerledigten Klageverfahren (Bestände) in den sogenannten Hartz IV-Streitigkeiten (SGB II) verstanden. Dem Kontext der Frage folgend werden darüber hinaus die Eingangszahlen dargestellt.
Hierfür liegen die Geschäftszahlen vom 1. Januar 2005 bis zum 1. Halbjahr 2008 vor. Die Justizstatistik ist aber nicht nach Landkreisen untergliedert. Die Zahlen werden auf die einzelnen Sozialgerichte bezogen erhoben. Mit Stand 30. Juni 2008 waren bei den Sozialgerichten im Land Brandenburg 8.867 Klagen, die Angelegenheiten nach dem SGB II (Hartz IV) betreffen, anhängig.
Frage 2:
Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
zu Frage 2:
Die Sozialgerichte versuchen den noch immer steigenden Eingangszahlen durch Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten (etwa durch Fristsetzungen gem. § 106 a SGG oder ein Hinwirken auf unstreitige Erledigung) und den überobligatorischen Einsatz des richterlichen als auch des nichtrichterlichen Personals zu begegnen und tragen durch eine gesteigerte Erledigungsleistung zu einer beschleunigten Bearbeitung bei. Im Jahr 2007 wurden auf dem Gebiet Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.393 Klageverfahren sowie 1.325 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgeschlossen. Im ersten Halbjahr 2008 konnten bereits 2.948 Klageverfahren und 692 Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz erledigt werden.
Seit dem In-Krafttreten der so genannten Hartz IV-Reform zum 1. Januar 2005 wurde bis zum 1. Juli 2008 die Personalausstattung der vier Sozialgerichte erheblich angehoben. In dem genannten Zeitraum konnte die Zahl der im richterlichen Bereich tätigen Kräfte vor allem durch Personalwechsel aus anderen Gerichtsbarkeiten um 7,75 auf nunmehr 44,75 und im nichtrichterlichen Bereich um 19,8 auf nunmehr 81,55 erhöht werden.
In der Zukunft sind weitere Personalsteigerungen in der Sozialgerichtsbarkeit geplant. Diese finden jedoch ihre Grenzen in den haushalterischen Vorgaben. So ist auch der Geschäftsbereich des MdJ von den bis zum Jahre 2012 zu erbringenden Stelleneinsparungen betroffen. Bei der ressortinternen Verteilung ist zwar die Sozialgerichtsbarkeit von Kürzungen – bis auf eine Stelle im einfachen Dienst – ausgenommen worden. Die insgesamt zu erbringenden Stelleneinsparungen bedeuten jedoch, dass die Personalverstärkungen in der Sozialgerichtsbarkeit niedriger ausfallen müssen als an sich nötig.
Innerhalb dieser Vorgaben sollen zeitnah vier Proberichterinnen bzw. Proberichter für die Sozialgerichtsbarkeit eingestellt werden. Daneben ist eine Verstärkung im Wege der Abordnung von weiteren vier Richterkräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie durch die Verlängerung von Abordnungen bei zwei Richterkräften aus der Arbeitsgerichtsbarkeit beabsichtigt.
Im nichtrichterlichen Bereich ist die Sozialgerichtsbarkeit zum 1. September 2008 – neben den bisher bereits erfolgten Versetzungen, Abordnungen und Teilabordnungen aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit – durch die Abordnung einer Beschäftigten aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter verstärkt worden. Darüber hinaus ist die Verlängerung mehrerer Abordnungen von Kräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit beabsichtigt. Ferner sind befristete Einstellungen von Justizfachangestellten für die Sozialgerichtsbarkeit vorgenommen worden; weitere Einstellungen sind beabsichtigt. Des Weiteren werden derzeit zur Unterstützung des gehobenen Dienstes in der Sozialgerichtsbarkeit Vorbereitungen dazu getroffen, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die sich in Elternzeit befinden, im Wege der Übertragung von Nebenämtern für den Abbau von Kostensachen zu gewinnen.
Der erhöhte Geschäftsanfall bedingte eine Anpassung der äußeren Rahmenbedingungen. Der erhöhte Raumbedarf des Sozialgerichts Potsdam konnte durch die Errichtung einer Nebenstelle zum 1. August 2008 gedeckt werden. Dort haben 16 Kammern des Sozialgerichts Potsdam ihren Dienst aufgenommen. Die Sozialgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin sind trotz Anstieg der Verfahrenseingänge auskömmlich untergebracht.
Die vier Sozialgerichte im Land Brandenburg verfügen zudem über eine bedarfsgerechte moderne und homogene IT-Ausstattung, die zusammen mit der speziell für die Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Fachanwendung LISA die technischen Voraussetzungen für eine effiziente Bearbeitung der sozialgerichtlichen Verfahren schafft.
Frage 3:
Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
zu Frage 3:
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die aktuelle durchschnittliche Dauer eines in Hartz IV- (SGB II-) Sachen anhängigen Verfahrens bezieht.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt wird die Verfahrensdauer anhand der tatsächlichen Laufzeit der einzelnen Verfahren errechnet. Zuvor wurde mit fiktiven Mittelwerten gearbeitet. Zu der damaligen Berechnungsweise und der auf diese Weise ermittelten durchschnittlichen Verfahrensdauer in den Jahren 2005 und 2006 wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 1534 (LT-Drs. 4/4045) verwiesen.
Die im Jahr 2007 in dem Sachgebiet SGB II erledigten Klageverfahren dauerten durchschnittlich 12,4 Monate; die in diesem Sachgebiet auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Verfahren wurden durchschnittlich nach 1,5 Monaten abgeschlossen.
Frage 4:
Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
zu Frage 4
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Erfolgsquote aus Sicht der Leistungsberechtigten in den in Hartz IV- (SGB II-) Angelegenheiten eingereichten Klageverfahren bezieht.
Im Jahr 2005 endeten von den 539 erledigten Klageverfahren 163 (30,2%) mit vollem und 36 (6,7%) mit teilweisem Obsiegen der Leistungsberechtigten oder Versicherten. Im Jahr 2006 hatten die Leistungsberechtigten oder Versicherten in 734 (30,6%) der 2402 abgeschlossenen Klageverfahren vollen und in 225 (9,4%) teilweisen Erfolg.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Das Obsiegen des Leistungsberechtigten oder Versicherten wird ab diesem Zeitpunkt nur für die Klageverfahren erfasst, in denen eine streitige Entscheidung durch das Gericht (Urteil oder Gerichtsbescheid) ergeht. Bei den übrigen Erledigungsarten (Zurücknahme, übereinstimmende Erledigungserklärung, Anerkenntnis, gerichtlicher Vergleich) kann die Frage, ob die Klage im Sinne des Leistungsberechtigten oder Versicherten erfolgreich ausgegangen ist, nicht beantwortet werden.
Von den im Jahr 2007 durch Urteil oder instanzbeendenden Gerichtsbescheid entschiedenen 491 Verfahren obsiegten die Versicherten oder Leistungsberechtigten in 96 (19,6%) Fällen vollständig und in 39 (7,9%) Verfahren zum Teil. In 356 (72,5%) Verfahren unterlagen die Versicherten oder Leistungsberechtigten.
Quelle: Ministerium der Justiz

Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2566 vom 9. September 2008:
Im August hat das Berliner Sozialgericht den 50.000. Fall registriert, der seit Inkrafttreten der Reform ab 1. Januar 2005 in Sachen Hartz IV eingegangen ist. Auch die vier erstinstanzlichen Sozialgerichte im Land Brandenburg sind angesichts der Flut von Klagen im Zusammenhang mit Hartz IV überlastet. Die Verfahrenseingänge in Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (O.) und Cottbus haben stark zugenommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
2. Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
3. Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
4. Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Justiz die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
zu Frage 1:
Unter „angehäuften Gerichtsfällen” wird die Anzahl der unerledigten Klageverfahren (Bestände) in den sogenannten Hartz IV-Streitigkeiten (SGB II) verstanden. Dem Kontext der Frage folgend werden darüber hinaus die Eingangszahlen dargestellt.
Hierfür liegen die Geschäftszahlen vom 1. Januar 2005 bis zum 1. Halbjahr 2008 vor. Die Justizstatistik ist aber nicht nach Landkreisen untergliedert. Die Zahlen werden auf die einzelnen Sozialgerichte bezogen erhoben. Mit Stand 30. Juni 2008 waren bei den Sozialgerichten im Land Brandenburg 8.867 Klagen, die Angelegenheiten nach dem SGB II (Hartz IV) betreffen, anhängig.
Frage 2:
Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
zu Frage 2:
Die Sozialgerichte versuchen den noch immer steigenden Eingangszahlen durch Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten (etwa durch Fristsetzungen gem. § 106 a SGG oder ein Hinwirken auf unstreitige Erledigung) und den überobligatorischen Einsatz des richterlichen als auch des nichtrichterlichen Personals zu begegnen und tragen durch eine gesteigerte Erledigungsleistung zu einer beschleunigten Bearbeitung bei. Im Jahr 2007 wurden auf dem Gebiet Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.393 Klageverfahren sowie 1.325 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgeschlossen. Im ersten Halbjahr 2008 konnten bereits 2.948 Klageverfahren und 692 Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz erledigt werden.
Seit dem In-Krafttreten der so genannten Hartz IV-Reform zum 1. Januar 2005 wurde bis zum 1. Juli 2008 die Personalausstattung der vier Sozialgerichte erheblich angehoben. In dem genannten Zeitraum konnte die Zahl der im richterlichen Bereich tätigen Kräfte vor allem durch Personalwechsel aus anderen Gerichtsbarkeiten um 7,75 auf nunmehr 44,75 und im nichtrichterlichen Bereich um 19,8 auf nunmehr 81,55 erhöht werden.
In der Zukunft sind weitere Personalsteigerungen in der Sozialgerichtsbarkeit geplant. Diese finden jedoch ihre Grenzen in den haushalterischen Vorgaben. So ist auch der Geschäftsbereich des MdJ von den bis zum Jahre 2012 zu erbringenden Stelleneinsparungen betroffen. Bei der ressortinternen Verteilung ist zwar die Sozialgerichtsbarkeit von Kürzungen – bis auf eine Stelle im einfachen Dienst – ausgenommen worden. Die insgesamt zu erbringenden Stelleneinsparungen bedeuten jedoch, dass die Personalverstärkungen in der Sozialgerichtsbarkeit niedriger ausfallen müssen als an sich nötig.
Innerhalb dieser Vorgaben sollen zeitnah vier Proberichterinnen bzw. Proberichter für die Sozialgerichtsbarkeit eingestellt werden. Daneben ist eine Verstärkung im Wege der Abordnung von weiteren vier Richterkräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie durch die Verlängerung von Abordnungen bei zwei Richterkräften aus der Arbeitsgerichtsbarkeit beabsichtigt.
Im nichtrichterlichen Bereich ist die Sozialgerichtsbarkeit zum 1. September 2008 – neben den bisher bereits erfolgten Versetzungen, Abordnungen und Teilabordnungen aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit – durch die Abordnung einer Beschäftigten aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter verstärkt worden. Darüber hinaus ist die Verlängerung mehrerer Abordnungen von Kräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit beabsichtigt. Ferner sind befristete Einstellungen von Justizfachangestellten für die Sozialgerichtsbarkeit vorgenommen worden; weitere Einstellungen sind beabsichtigt. Des Weiteren werden derzeit zur Unterstützung des gehobenen Dienstes in der Sozialgerichtsbarkeit Vorbereitungen dazu getroffen, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die sich in Elternzeit befinden, im Wege der Übertragung von Nebenämtern für den Abbau von Kostensachen zu gewinnen.
Der erhöhte Geschäftsanfall bedingte eine Anpassung der äußeren Rahmenbedingungen. Der erhöhte Raumbedarf des Sozialgerichts Potsdam konnte durch die Errichtung einer Nebenstelle zum 1. August 2008 gedeckt werden. Dort haben 16 Kammern des Sozialgerichts Potsdam ihren Dienst aufgenommen. Die Sozialgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin sind trotz Anstieg der Verfahrenseingänge auskömmlich untergebracht.
Die vier Sozialgerichte im Land Brandenburg verfügen zudem über eine bedarfsgerechte moderne und homogene IT-Ausstattung, die zusammen mit der speziell für die Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Fachanwendung LISA die technischen Voraussetzungen für eine effiziente Bearbeitung der sozialgerichtlichen Verfahren schafft.
Frage 3:
Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
zu Frage 3:
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die aktuelle durchschnittliche Dauer eines in Hartz IV- (SGB II-) Sachen anhängigen Verfahrens bezieht.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt wird die Verfahrensdauer anhand der tatsächlichen Laufzeit der einzelnen Verfahren errechnet. Zuvor wurde mit fiktiven Mittelwerten gearbeitet. Zu der damaligen Berechnungsweise und der auf diese Weise ermittelten durchschnittlichen Verfahrensdauer in den Jahren 2005 und 2006 wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 1534 (LT-Drs. 4/4045) verwiesen.
Die im Jahr 2007 in dem Sachgebiet SGB II erledigten Klageverfahren dauerten durchschnittlich 12,4 Monate; die in diesem Sachgebiet auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Verfahren wurden durchschnittlich nach 1,5 Monaten abgeschlossen.
Frage 4:
Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
zu Frage 4
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Erfolgsquote aus Sicht der Leistungsberechtigten in den in Hartz IV- (SGB II-) Angelegenheiten eingereichten Klageverfahren bezieht.
Im Jahr 2005 endeten von den 539 erledigten Klageverfahren 163 (30,2%) mit vollem und 36 (6,7%) mit teilweisem Obsiegen der Leistungsberechtigten oder Versicherten. Im Jahr 2006 hatten die Leistungsberechtigten oder Versicherten in 734 (30,6%) der 2402 abgeschlossenen Klageverfahren vollen und in 225 (9,4%) teilweisen Erfolg.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Das Obsiegen des Leistungsberechtigten oder Versicherten wird ab diesem Zeitpunkt nur für die Klageverfahren erfasst, in denen eine streitige Entscheidung durch das Gericht (Urteil oder Gerichtsbescheid) ergeht. Bei den übrigen Erledigungsarten (Zurücknahme, übereinstimmende Erledigungserklärung, Anerkenntnis, gerichtlicher Vergleich) kann die Frage, ob die Klage im Sinne des Leistungsberechtigten oder Versicherten erfolgreich ausgegangen ist, nicht beantwortet werden.
Von den im Jahr 2007 durch Urteil oder instanzbeendenden Gerichtsbescheid entschiedenen 491 Verfahren obsiegten die Versicherten oder Leistungsberechtigten in 96 (19,6%) Fällen vollständig und in 39 (7,9%) Verfahren zum Teil. In 356 (72,5%) Verfahren unterlagen die Versicherten oder Leistungsberechtigten.
Quelle: Ministerium der Justiz

Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2566 vom 9. September 2008:
Im August hat das Berliner Sozialgericht den 50.000. Fall registriert, der seit Inkrafttreten der Reform ab 1. Januar 2005 in Sachen Hartz IV eingegangen ist. Auch die vier erstinstanzlichen Sozialgerichte im Land Brandenburg sind angesichts der Flut von Klagen im Zusammenhang mit Hartz IV überlastet. Die Verfahrenseingänge in Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (O.) und Cottbus haben stark zugenommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
2. Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
3. Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
4. Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Justiz die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
zu Frage 1:
Unter „angehäuften Gerichtsfällen” wird die Anzahl der unerledigten Klageverfahren (Bestände) in den sogenannten Hartz IV-Streitigkeiten (SGB II) verstanden. Dem Kontext der Frage folgend werden darüber hinaus die Eingangszahlen dargestellt.
Hierfür liegen die Geschäftszahlen vom 1. Januar 2005 bis zum 1. Halbjahr 2008 vor. Die Justizstatistik ist aber nicht nach Landkreisen untergliedert. Die Zahlen werden auf die einzelnen Sozialgerichte bezogen erhoben. Mit Stand 30. Juni 2008 waren bei den Sozialgerichten im Land Brandenburg 8.867 Klagen, die Angelegenheiten nach dem SGB II (Hartz IV) betreffen, anhängig.
Frage 2:
Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
zu Frage 2:
Die Sozialgerichte versuchen den noch immer steigenden Eingangszahlen durch Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten (etwa durch Fristsetzungen gem. § 106 a SGG oder ein Hinwirken auf unstreitige Erledigung) und den überobligatorischen Einsatz des richterlichen als auch des nichtrichterlichen Personals zu begegnen und tragen durch eine gesteigerte Erledigungsleistung zu einer beschleunigten Bearbeitung bei. Im Jahr 2007 wurden auf dem Gebiet Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.393 Klageverfahren sowie 1.325 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgeschlossen. Im ersten Halbjahr 2008 konnten bereits 2.948 Klageverfahren und 692 Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz erledigt werden.
Seit dem In-Krafttreten der so genannten Hartz IV-Reform zum 1. Januar 2005 wurde bis zum 1. Juli 2008 die Personalausstattung der vier Sozialgerichte erheblich angehoben. In dem genannten Zeitraum konnte die Zahl der im richterlichen Bereich tätigen Kräfte vor allem durch Personalwechsel aus anderen Gerichtsbarkeiten um 7,75 auf nunmehr 44,75 und im nichtrichterlichen Bereich um 19,8 auf nunmehr 81,55 erhöht werden.
In der Zukunft sind weitere Personalsteigerungen in der Sozialgerichtsbarkeit geplant. Diese finden jedoch ihre Grenzen in den haushalterischen Vorgaben. So ist auch der Geschäftsbereich des MdJ von den bis zum Jahre 2012 zu erbringenden Stelleneinsparungen betroffen. Bei der ressortinternen Verteilung ist zwar die Sozialgerichtsbarkeit von Kürzungen – bis auf eine Stelle im einfachen Dienst – ausgenommen worden. Die insgesamt zu erbringenden Stelleneinsparungen bedeuten jedoch, dass die Personalverstärkungen in der Sozialgerichtsbarkeit niedriger ausfallen müssen als an sich nötig.
Innerhalb dieser Vorgaben sollen zeitnah vier Proberichterinnen bzw. Proberichter für die Sozialgerichtsbarkeit eingestellt werden. Daneben ist eine Verstärkung im Wege der Abordnung von weiteren vier Richterkräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie durch die Verlängerung von Abordnungen bei zwei Richterkräften aus der Arbeitsgerichtsbarkeit beabsichtigt.
Im nichtrichterlichen Bereich ist die Sozialgerichtsbarkeit zum 1. September 2008 – neben den bisher bereits erfolgten Versetzungen, Abordnungen und Teilabordnungen aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit – durch die Abordnung einer Beschäftigten aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter verstärkt worden. Darüber hinaus ist die Verlängerung mehrerer Abordnungen von Kräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit beabsichtigt. Ferner sind befristete Einstellungen von Justizfachangestellten für die Sozialgerichtsbarkeit vorgenommen worden; weitere Einstellungen sind beabsichtigt. Des Weiteren werden derzeit zur Unterstützung des gehobenen Dienstes in der Sozialgerichtsbarkeit Vorbereitungen dazu getroffen, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die sich in Elternzeit befinden, im Wege der Übertragung von Nebenämtern für den Abbau von Kostensachen zu gewinnen.
Der erhöhte Geschäftsanfall bedingte eine Anpassung der äußeren Rahmenbedingungen. Der erhöhte Raumbedarf des Sozialgerichts Potsdam konnte durch die Errichtung einer Nebenstelle zum 1. August 2008 gedeckt werden. Dort haben 16 Kammern des Sozialgerichts Potsdam ihren Dienst aufgenommen. Die Sozialgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin sind trotz Anstieg der Verfahrenseingänge auskömmlich untergebracht.
Die vier Sozialgerichte im Land Brandenburg verfügen zudem über eine bedarfsgerechte moderne und homogene IT-Ausstattung, die zusammen mit der speziell für die Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Fachanwendung LISA die technischen Voraussetzungen für eine effiziente Bearbeitung der sozialgerichtlichen Verfahren schafft.
Frage 3:
Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
zu Frage 3:
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die aktuelle durchschnittliche Dauer eines in Hartz IV- (SGB II-) Sachen anhängigen Verfahrens bezieht.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt wird die Verfahrensdauer anhand der tatsächlichen Laufzeit der einzelnen Verfahren errechnet. Zuvor wurde mit fiktiven Mittelwerten gearbeitet. Zu der damaligen Berechnungsweise und der auf diese Weise ermittelten durchschnittlichen Verfahrensdauer in den Jahren 2005 und 2006 wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 1534 (LT-Drs. 4/4045) verwiesen.
Die im Jahr 2007 in dem Sachgebiet SGB II erledigten Klageverfahren dauerten durchschnittlich 12,4 Monate; die in diesem Sachgebiet auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Verfahren wurden durchschnittlich nach 1,5 Monaten abgeschlossen.
Frage 4:
Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
zu Frage 4
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Erfolgsquote aus Sicht der Leistungsberechtigten in den in Hartz IV- (SGB II-) Angelegenheiten eingereichten Klageverfahren bezieht.
Im Jahr 2005 endeten von den 539 erledigten Klageverfahren 163 (30,2%) mit vollem und 36 (6,7%) mit teilweisem Obsiegen der Leistungsberechtigten oder Versicherten. Im Jahr 2006 hatten die Leistungsberechtigten oder Versicherten in 734 (30,6%) der 2402 abgeschlossenen Klageverfahren vollen und in 225 (9,4%) teilweisen Erfolg.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Das Obsiegen des Leistungsberechtigten oder Versicherten wird ab diesem Zeitpunkt nur für die Klageverfahren erfasst, in denen eine streitige Entscheidung durch das Gericht (Urteil oder Gerichtsbescheid) ergeht. Bei den übrigen Erledigungsarten (Zurücknahme, übereinstimmende Erledigungserklärung, Anerkenntnis, gerichtlicher Vergleich) kann die Frage, ob die Klage im Sinne des Leistungsberechtigten oder Versicherten erfolgreich ausgegangen ist, nicht beantwortet werden.
Von den im Jahr 2007 durch Urteil oder instanzbeendenden Gerichtsbescheid entschiedenen 491 Verfahren obsiegten die Versicherten oder Leistungsberechtigten in 96 (19,6%) Fällen vollständig und in 39 (7,9%) Verfahren zum Teil. In 356 (72,5%) Verfahren unterlagen die Versicherten oder Leistungsberechtigten.
Quelle: Ministerium der Justiz

Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2566 vom 9. September 2008:
Im August hat das Berliner Sozialgericht den 50.000. Fall registriert, der seit Inkrafttreten der Reform ab 1. Januar 2005 in Sachen Hartz IV eingegangen ist. Auch die vier erstinstanzlichen Sozialgerichte im Land Brandenburg sind angesichts der Flut von Klagen im Zusammenhang mit Hartz IV überlastet. Die Verfahrenseingänge in Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (O.) und Cottbus haben stark zugenommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
2. Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
3. Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
4. Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Justiz die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
zu Frage 1:
Unter „angehäuften Gerichtsfällen” wird die Anzahl der unerledigten Klageverfahren (Bestände) in den sogenannten Hartz IV-Streitigkeiten (SGB II) verstanden. Dem Kontext der Frage folgend werden darüber hinaus die Eingangszahlen dargestellt.
Hierfür liegen die Geschäftszahlen vom 1. Januar 2005 bis zum 1. Halbjahr 2008 vor. Die Justizstatistik ist aber nicht nach Landkreisen untergliedert. Die Zahlen werden auf die einzelnen Sozialgerichte bezogen erhoben. Mit Stand 30. Juni 2008 waren bei den Sozialgerichten im Land Brandenburg 8.867 Klagen, die Angelegenheiten nach dem SGB II (Hartz IV) betreffen, anhängig.
Frage 2:
Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
zu Frage 2:
Die Sozialgerichte versuchen den noch immer steigenden Eingangszahlen durch Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten (etwa durch Fristsetzungen gem. § 106 a SGG oder ein Hinwirken auf unstreitige Erledigung) und den überobligatorischen Einsatz des richterlichen als auch des nichtrichterlichen Personals zu begegnen und tragen durch eine gesteigerte Erledigungsleistung zu einer beschleunigten Bearbeitung bei. Im Jahr 2007 wurden auf dem Gebiet Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.393 Klageverfahren sowie 1.325 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgeschlossen. Im ersten Halbjahr 2008 konnten bereits 2.948 Klageverfahren und 692 Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz erledigt werden.
Seit dem In-Krafttreten der so genannten Hartz IV-Reform zum 1. Januar 2005 wurde bis zum 1. Juli 2008 die Personalausstattung der vier Sozialgerichte erheblich angehoben. In dem genannten Zeitraum konnte die Zahl der im richterlichen Bereich tätigen Kräfte vor allem durch Personalwechsel aus anderen Gerichtsbarkeiten um 7,75 auf nunmehr 44,75 und im nichtrichterlichen Bereich um 19,8 auf nunmehr 81,55 erhöht werden.
In der Zukunft sind weitere Personalsteigerungen in der Sozialgerichtsbarkeit geplant. Diese finden jedoch ihre Grenzen in den haushalterischen Vorgaben. So ist auch der Geschäftsbereich des MdJ von den bis zum Jahre 2012 zu erbringenden Stelleneinsparungen betroffen. Bei der ressortinternen Verteilung ist zwar die Sozialgerichtsbarkeit von Kürzungen – bis auf eine Stelle im einfachen Dienst – ausgenommen worden. Die insgesamt zu erbringenden Stelleneinsparungen bedeuten jedoch, dass die Personalverstärkungen in der Sozialgerichtsbarkeit niedriger ausfallen müssen als an sich nötig.
Innerhalb dieser Vorgaben sollen zeitnah vier Proberichterinnen bzw. Proberichter für die Sozialgerichtsbarkeit eingestellt werden. Daneben ist eine Verstärkung im Wege der Abordnung von weiteren vier Richterkräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie durch die Verlängerung von Abordnungen bei zwei Richterkräften aus der Arbeitsgerichtsbarkeit beabsichtigt.
Im nichtrichterlichen Bereich ist die Sozialgerichtsbarkeit zum 1. September 2008 – neben den bisher bereits erfolgten Versetzungen, Abordnungen und Teilabordnungen aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit – durch die Abordnung einer Beschäftigten aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter verstärkt worden. Darüber hinaus ist die Verlängerung mehrerer Abordnungen von Kräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit beabsichtigt. Ferner sind befristete Einstellungen von Justizfachangestellten für die Sozialgerichtsbarkeit vorgenommen worden; weitere Einstellungen sind beabsichtigt. Des Weiteren werden derzeit zur Unterstützung des gehobenen Dienstes in der Sozialgerichtsbarkeit Vorbereitungen dazu getroffen, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die sich in Elternzeit befinden, im Wege der Übertragung von Nebenämtern für den Abbau von Kostensachen zu gewinnen.
Der erhöhte Geschäftsanfall bedingte eine Anpassung der äußeren Rahmenbedingungen. Der erhöhte Raumbedarf des Sozialgerichts Potsdam konnte durch die Errichtung einer Nebenstelle zum 1. August 2008 gedeckt werden. Dort haben 16 Kammern des Sozialgerichts Potsdam ihren Dienst aufgenommen. Die Sozialgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin sind trotz Anstieg der Verfahrenseingänge auskömmlich untergebracht.
Die vier Sozialgerichte im Land Brandenburg verfügen zudem über eine bedarfsgerechte moderne und homogene IT-Ausstattung, die zusammen mit der speziell für die Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Fachanwendung LISA die technischen Voraussetzungen für eine effiziente Bearbeitung der sozialgerichtlichen Verfahren schafft.
Frage 3:
Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
zu Frage 3:
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die aktuelle durchschnittliche Dauer eines in Hartz IV- (SGB II-) Sachen anhängigen Verfahrens bezieht.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt wird die Verfahrensdauer anhand der tatsächlichen Laufzeit der einzelnen Verfahren errechnet. Zuvor wurde mit fiktiven Mittelwerten gearbeitet. Zu der damaligen Berechnungsweise und der auf diese Weise ermittelten durchschnittlichen Verfahrensdauer in den Jahren 2005 und 2006 wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 1534 (LT-Drs. 4/4045) verwiesen.
Die im Jahr 2007 in dem Sachgebiet SGB II erledigten Klageverfahren dauerten durchschnittlich 12,4 Monate; die in diesem Sachgebiet auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Verfahren wurden durchschnittlich nach 1,5 Monaten abgeschlossen.
Frage 4:
Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
zu Frage 4
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Erfolgsquote aus Sicht der Leistungsberechtigten in den in Hartz IV- (SGB II-) Angelegenheiten eingereichten Klageverfahren bezieht.
Im Jahr 2005 endeten von den 539 erledigten Klageverfahren 163 (30,2%) mit vollem und 36 (6,7%) mit teilweisem Obsiegen der Leistungsberechtigten oder Versicherten. Im Jahr 2006 hatten die Leistungsberechtigten oder Versicherten in 734 (30,6%) der 2402 abgeschlossenen Klageverfahren vollen und in 225 (9,4%) teilweisen Erfolg.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Das Obsiegen des Leistungsberechtigten oder Versicherten wird ab diesem Zeitpunkt nur für die Klageverfahren erfasst, in denen eine streitige Entscheidung durch das Gericht (Urteil oder Gerichtsbescheid) ergeht. Bei den übrigen Erledigungsarten (Zurücknahme, übereinstimmende Erledigungserklärung, Anerkenntnis, gerichtlicher Vergleich) kann die Frage, ob die Klage im Sinne des Leistungsberechtigten oder Versicherten erfolgreich ausgegangen ist, nicht beantwortet werden.
Von den im Jahr 2007 durch Urteil oder instanzbeendenden Gerichtsbescheid entschiedenen 491 Verfahren obsiegten die Versicherten oder Leistungsberechtigten in 96 (19,6%) Fällen vollständig und in 39 (7,9%) Verfahren zum Teil. In 356 (72,5%) Verfahren unterlagen die Versicherten oder Leistungsberechtigten.
Quelle: Ministerium der Justiz

Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2566 vom 9. September 2008:
Im August hat das Berliner Sozialgericht den 50.000. Fall registriert, der seit Inkrafttreten der Reform ab 1. Januar 2005 in Sachen Hartz IV eingegangen ist. Auch die vier erstinstanzlichen Sozialgerichte im Land Brandenburg sind angesichts der Flut von Klagen im Zusammenhang mit Hartz IV überlastet. Die Verfahrenseingänge in Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (O.) und Cottbus haben stark zugenommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
2. Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
3. Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
4. Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Justiz die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
zu Frage 1:
Unter „angehäuften Gerichtsfällen” wird die Anzahl der unerledigten Klageverfahren (Bestände) in den sogenannten Hartz IV-Streitigkeiten (SGB II) verstanden. Dem Kontext der Frage folgend werden darüber hinaus die Eingangszahlen dargestellt.
Hierfür liegen die Geschäftszahlen vom 1. Januar 2005 bis zum 1. Halbjahr 2008 vor. Die Justizstatistik ist aber nicht nach Landkreisen untergliedert. Die Zahlen werden auf die einzelnen Sozialgerichte bezogen erhoben. Mit Stand 30. Juni 2008 waren bei den Sozialgerichten im Land Brandenburg 8.867 Klagen, die Angelegenheiten nach dem SGB II (Hartz IV) betreffen, anhängig.
Frage 2:
Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
zu Frage 2:
Die Sozialgerichte versuchen den noch immer steigenden Eingangszahlen durch Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten (etwa durch Fristsetzungen gem. § 106 a SGG oder ein Hinwirken auf unstreitige Erledigung) und den überobligatorischen Einsatz des richterlichen als auch des nichtrichterlichen Personals zu begegnen und tragen durch eine gesteigerte Erledigungsleistung zu einer beschleunigten Bearbeitung bei. Im Jahr 2007 wurden auf dem Gebiet Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.393 Klageverfahren sowie 1.325 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgeschlossen. Im ersten Halbjahr 2008 konnten bereits 2.948 Klageverfahren und 692 Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz erledigt werden.
Seit dem In-Krafttreten der so genannten Hartz IV-Reform zum 1. Januar 2005 wurde bis zum 1. Juli 2008 die Personalausstattung der vier Sozialgerichte erheblich angehoben. In dem genannten Zeitraum konnte die Zahl der im richterlichen Bereich tätigen Kräfte vor allem durch Personalwechsel aus anderen Gerichtsbarkeiten um 7,75 auf nunmehr 44,75 und im nichtrichterlichen Bereich um 19,8 auf nunmehr 81,55 erhöht werden.
In der Zukunft sind weitere Personalsteigerungen in der Sozialgerichtsbarkeit geplant. Diese finden jedoch ihre Grenzen in den haushalterischen Vorgaben. So ist auch der Geschäftsbereich des MdJ von den bis zum Jahre 2012 zu erbringenden Stelleneinsparungen betroffen. Bei der ressortinternen Verteilung ist zwar die Sozialgerichtsbarkeit von Kürzungen – bis auf eine Stelle im einfachen Dienst – ausgenommen worden. Die insgesamt zu erbringenden Stelleneinsparungen bedeuten jedoch, dass die Personalverstärkungen in der Sozialgerichtsbarkeit niedriger ausfallen müssen als an sich nötig.
Innerhalb dieser Vorgaben sollen zeitnah vier Proberichterinnen bzw. Proberichter für die Sozialgerichtsbarkeit eingestellt werden. Daneben ist eine Verstärkung im Wege der Abordnung von weiteren vier Richterkräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie durch die Verlängerung von Abordnungen bei zwei Richterkräften aus der Arbeitsgerichtsbarkeit beabsichtigt.
Im nichtrichterlichen Bereich ist die Sozialgerichtsbarkeit zum 1. September 2008 – neben den bisher bereits erfolgten Versetzungen, Abordnungen und Teilabordnungen aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit – durch die Abordnung einer Beschäftigten aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter verstärkt worden. Darüber hinaus ist die Verlängerung mehrerer Abordnungen von Kräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit beabsichtigt. Ferner sind befristete Einstellungen von Justizfachangestellten für die Sozialgerichtsbarkeit vorgenommen worden; weitere Einstellungen sind beabsichtigt. Des Weiteren werden derzeit zur Unterstützung des gehobenen Dienstes in der Sozialgerichtsbarkeit Vorbereitungen dazu getroffen, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die sich in Elternzeit befinden, im Wege der Übertragung von Nebenämtern für den Abbau von Kostensachen zu gewinnen.
Der erhöhte Geschäftsanfall bedingte eine Anpassung der äußeren Rahmenbedingungen. Der erhöhte Raumbedarf des Sozialgerichts Potsdam konnte durch die Errichtung einer Nebenstelle zum 1. August 2008 gedeckt werden. Dort haben 16 Kammern des Sozialgerichts Potsdam ihren Dienst aufgenommen. Die Sozialgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin sind trotz Anstieg der Verfahrenseingänge auskömmlich untergebracht.
Die vier Sozialgerichte im Land Brandenburg verfügen zudem über eine bedarfsgerechte moderne und homogene IT-Ausstattung, die zusammen mit der speziell für die Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Fachanwendung LISA die technischen Voraussetzungen für eine effiziente Bearbeitung der sozialgerichtlichen Verfahren schafft.
Frage 3:
Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
zu Frage 3:
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die aktuelle durchschnittliche Dauer eines in Hartz IV- (SGB II-) Sachen anhängigen Verfahrens bezieht.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt wird die Verfahrensdauer anhand der tatsächlichen Laufzeit der einzelnen Verfahren errechnet. Zuvor wurde mit fiktiven Mittelwerten gearbeitet. Zu der damaligen Berechnungsweise und der auf diese Weise ermittelten durchschnittlichen Verfahrensdauer in den Jahren 2005 und 2006 wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 1534 (LT-Drs. 4/4045) verwiesen.
Die im Jahr 2007 in dem Sachgebiet SGB II erledigten Klageverfahren dauerten durchschnittlich 12,4 Monate; die in diesem Sachgebiet auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Verfahren wurden durchschnittlich nach 1,5 Monaten abgeschlossen.
Frage 4:
Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
zu Frage 4
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Erfolgsquote aus Sicht der Leistungsberechtigten in den in Hartz IV- (SGB II-) Angelegenheiten eingereichten Klageverfahren bezieht.
Im Jahr 2005 endeten von den 539 erledigten Klageverfahren 163 (30,2%) mit vollem und 36 (6,7%) mit teilweisem Obsiegen der Leistungsberechtigten oder Versicherten. Im Jahr 2006 hatten die Leistungsberechtigten oder Versicherten in 734 (30,6%) der 2402 abgeschlossenen Klageverfahren vollen und in 225 (9,4%) teilweisen Erfolg.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Das Obsiegen des Leistungsberechtigten oder Versicherten wird ab diesem Zeitpunkt nur für die Klageverfahren erfasst, in denen eine streitige Entscheidung durch das Gericht (Urteil oder Gerichtsbescheid) ergeht. Bei den übrigen Erledigungsarten (Zurücknahme, übereinstimmende Erledigungserklärung, Anerkenntnis, gerichtlicher Vergleich) kann die Frage, ob die Klage im Sinne des Leistungsberechtigten oder Versicherten erfolgreich ausgegangen ist, nicht beantwortet werden.
Von den im Jahr 2007 durch Urteil oder instanzbeendenden Gerichtsbescheid entschiedenen 491 Verfahren obsiegten die Versicherten oder Leistungsberechtigten in 96 (19,6%) Fällen vollständig und in 39 (7,9%) Verfahren zum Teil. In 356 (72,5%) Verfahren unterlagen die Versicherten oder Leistungsberechtigten.
Quelle: Ministerium der Justiz

Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2566 vom 9. September 2008:
Im August hat das Berliner Sozialgericht den 50.000. Fall registriert, der seit Inkrafttreten der Reform ab 1. Januar 2005 in Sachen Hartz IV eingegangen ist. Auch die vier erstinstanzlichen Sozialgerichte im Land Brandenburg sind angesichts der Flut von Klagen im Zusammenhang mit Hartz IV überlastet. Die Verfahrenseingänge in Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (O.) und Cottbus haben stark zugenommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
2. Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
3. Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
4. Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Justiz die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
zu Frage 1:
Unter „angehäuften Gerichtsfällen” wird die Anzahl der unerledigten Klageverfahren (Bestände) in den sogenannten Hartz IV-Streitigkeiten (SGB II) verstanden. Dem Kontext der Frage folgend werden darüber hinaus die Eingangszahlen dargestellt.
Hierfür liegen die Geschäftszahlen vom 1. Januar 2005 bis zum 1. Halbjahr 2008 vor. Die Justizstatistik ist aber nicht nach Landkreisen untergliedert. Die Zahlen werden auf die einzelnen Sozialgerichte bezogen erhoben. Mit Stand 30. Juni 2008 waren bei den Sozialgerichten im Land Brandenburg 8.867 Klagen, die Angelegenheiten nach dem SGB II (Hartz IV) betreffen, anhängig.
Frage 2:
Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
zu Frage 2:
Die Sozialgerichte versuchen den noch immer steigenden Eingangszahlen durch Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten (etwa durch Fristsetzungen gem. § 106 a SGG oder ein Hinwirken auf unstreitige Erledigung) und den überobligatorischen Einsatz des richterlichen als auch des nichtrichterlichen Personals zu begegnen und tragen durch eine gesteigerte Erledigungsleistung zu einer beschleunigten Bearbeitung bei. Im Jahr 2007 wurden auf dem Gebiet Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.393 Klageverfahren sowie 1.325 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgeschlossen. Im ersten Halbjahr 2008 konnten bereits 2.948 Klageverfahren und 692 Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz erledigt werden.
Seit dem In-Krafttreten der so genannten Hartz IV-Reform zum 1. Januar 2005 wurde bis zum 1. Juli 2008 die Personalausstattung der vier Sozialgerichte erheblich angehoben. In dem genannten Zeitraum konnte die Zahl der im richterlichen Bereich tätigen Kräfte vor allem durch Personalwechsel aus anderen Gerichtsbarkeiten um 7,75 auf nunmehr 44,75 und im nichtrichterlichen Bereich um 19,8 auf nunmehr 81,55 erhöht werden.
In der Zukunft sind weitere Personalsteigerungen in der Sozialgerichtsbarkeit geplant. Diese finden jedoch ihre Grenzen in den haushalterischen Vorgaben. So ist auch der Geschäftsbereich des MdJ von den bis zum Jahre 2012 zu erbringenden Stelleneinsparungen betroffen. Bei der ressortinternen Verteilung ist zwar die Sozialgerichtsbarkeit von Kürzungen – bis auf eine Stelle im einfachen Dienst – ausgenommen worden. Die insgesamt zu erbringenden Stelleneinsparungen bedeuten jedoch, dass die Personalverstärkungen in der Sozialgerichtsbarkeit niedriger ausfallen müssen als an sich nötig.
Innerhalb dieser Vorgaben sollen zeitnah vier Proberichterinnen bzw. Proberichter für die Sozialgerichtsbarkeit eingestellt werden. Daneben ist eine Verstärkung im Wege der Abordnung von weiteren vier Richterkräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie durch die Verlängerung von Abordnungen bei zwei Richterkräften aus der Arbeitsgerichtsbarkeit beabsichtigt.
Im nichtrichterlichen Bereich ist die Sozialgerichtsbarkeit zum 1. September 2008 – neben den bisher bereits erfolgten Versetzungen, Abordnungen und Teilabordnungen aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit – durch die Abordnung einer Beschäftigten aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter verstärkt worden. Darüber hinaus ist die Verlängerung mehrerer Abordnungen von Kräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit beabsichtigt. Ferner sind befristete Einstellungen von Justizfachangestellten für die Sozialgerichtsbarkeit vorgenommen worden; weitere Einstellungen sind beabsichtigt. Des Weiteren werden derzeit zur Unterstützung des gehobenen Dienstes in der Sozialgerichtsbarkeit Vorbereitungen dazu getroffen, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die sich in Elternzeit befinden, im Wege der Übertragung von Nebenämtern für den Abbau von Kostensachen zu gewinnen.
Der erhöhte Geschäftsanfall bedingte eine Anpassung der äußeren Rahmenbedingungen. Der erhöhte Raumbedarf des Sozialgerichts Potsdam konnte durch die Errichtung einer Nebenstelle zum 1. August 2008 gedeckt werden. Dort haben 16 Kammern des Sozialgerichts Potsdam ihren Dienst aufgenommen. Die Sozialgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin sind trotz Anstieg der Verfahrenseingänge auskömmlich untergebracht.
Die vier Sozialgerichte im Land Brandenburg verfügen zudem über eine bedarfsgerechte moderne und homogene IT-Ausstattung, die zusammen mit der speziell für die Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Fachanwendung LISA die technischen Voraussetzungen für eine effiziente Bearbeitung der sozialgerichtlichen Verfahren schafft.
Frage 3:
Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
zu Frage 3:
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die aktuelle durchschnittliche Dauer eines in Hartz IV- (SGB II-) Sachen anhängigen Verfahrens bezieht.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt wird die Verfahrensdauer anhand der tatsächlichen Laufzeit der einzelnen Verfahren errechnet. Zuvor wurde mit fiktiven Mittelwerten gearbeitet. Zu der damaligen Berechnungsweise und der auf diese Weise ermittelten durchschnittlichen Verfahrensdauer in den Jahren 2005 und 2006 wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 1534 (LT-Drs. 4/4045) verwiesen.
Die im Jahr 2007 in dem Sachgebiet SGB II erledigten Klageverfahren dauerten durchschnittlich 12,4 Monate; die in diesem Sachgebiet auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Verfahren wurden durchschnittlich nach 1,5 Monaten abgeschlossen.
Frage 4:
Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
zu Frage 4
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Erfolgsquote aus Sicht der Leistungsberechtigten in den in Hartz IV- (SGB II-) Angelegenheiten eingereichten Klageverfahren bezieht.
Im Jahr 2005 endeten von den 539 erledigten Klageverfahren 163 (30,2%) mit vollem und 36 (6,7%) mit teilweisem Obsiegen der Leistungsberechtigten oder Versicherten. Im Jahr 2006 hatten die Leistungsberechtigten oder Versicherten in 734 (30,6%) der 2402 abgeschlossenen Klageverfahren vollen und in 225 (9,4%) teilweisen Erfolg.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Das Obsiegen des Leistungsberechtigten oder Versicherten wird ab diesem Zeitpunkt nur für die Klageverfahren erfasst, in denen eine streitige Entscheidung durch das Gericht (Urteil oder Gerichtsbescheid) ergeht. Bei den übrigen Erledigungsarten (Zurücknahme, übereinstimmende Erledigungserklärung, Anerkenntnis, gerichtlicher Vergleich) kann die Frage, ob die Klage im Sinne des Leistungsberechtigten oder Versicherten erfolgreich ausgegangen ist, nicht beantwortet werden.
Von den im Jahr 2007 durch Urteil oder instanzbeendenden Gerichtsbescheid entschiedenen 491 Verfahren obsiegten die Versicherten oder Leistungsberechtigten in 96 (19,6%) Fällen vollständig und in 39 (7,9%) Verfahren zum Teil. In 356 (72,5%) Verfahren unterlagen die Versicherten oder Leistungsberechtigten.
Quelle: Ministerium der Justiz

Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2566 vom 9. September 2008:
Im August hat das Berliner Sozialgericht den 50.000. Fall registriert, der seit Inkrafttreten der Reform ab 1. Januar 2005 in Sachen Hartz IV eingegangen ist. Auch die vier erstinstanzlichen Sozialgerichte im Land Brandenburg sind angesichts der Flut von Klagen im Zusammenhang mit Hartz IV überlastet. Die Verfahrenseingänge in Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (O.) und Cottbus haben stark zugenommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
2. Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
3. Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
4. Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Justiz die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
zu Frage 1:
Unter „angehäuften Gerichtsfällen” wird die Anzahl der unerledigten Klageverfahren (Bestände) in den sogenannten Hartz IV-Streitigkeiten (SGB II) verstanden. Dem Kontext der Frage folgend werden darüber hinaus die Eingangszahlen dargestellt.
Hierfür liegen die Geschäftszahlen vom 1. Januar 2005 bis zum 1. Halbjahr 2008 vor. Die Justizstatistik ist aber nicht nach Landkreisen untergliedert. Die Zahlen werden auf die einzelnen Sozialgerichte bezogen erhoben. Mit Stand 30. Juni 2008 waren bei den Sozialgerichten im Land Brandenburg 8.867 Klagen, die Angelegenheiten nach dem SGB II (Hartz IV) betreffen, anhängig.
Frage 2:
Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
zu Frage 2:
Die Sozialgerichte versuchen den noch immer steigenden Eingangszahlen durch Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten (etwa durch Fristsetzungen gem. § 106 a SGG oder ein Hinwirken auf unstreitige Erledigung) und den überobligatorischen Einsatz des richterlichen als auch des nichtrichterlichen Personals zu begegnen und tragen durch eine gesteigerte Erledigungsleistung zu einer beschleunigten Bearbeitung bei. Im Jahr 2007 wurden auf dem Gebiet Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.393 Klageverfahren sowie 1.325 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgeschlossen. Im ersten Halbjahr 2008 konnten bereits 2.948 Klageverfahren und 692 Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz erledigt werden.
Seit dem In-Krafttreten der so genannten Hartz IV-Reform zum 1. Januar 2005 wurde bis zum 1. Juli 2008 die Personalausstattung der vier Sozialgerichte erheblich angehoben. In dem genannten Zeitraum konnte die Zahl der im richterlichen Bereich tätigen Kräfte vor allem durch Personalwechsel aus anderen Gerichtsbarkeiten um 7,75 auf nunmehr 44,75 und im nichtrichterlichen Bereich um 19,8 auf nunmehr 81,55 erhöht werden.
In der Zukunft sind weitere Personalsteigerungen in der Sozialgerichtsbarkeit geplant. Diese finden jedoch ihre Grenzen in den haushalterischen Vorgaben. So ist auch der Geschäftsbereich des MdJ von den bis zum Jahre 2012 zu erbringenden Stelleneinsparungen betroffen. Bei der ressortinternen Verteilung ist zwar die Sozialgerichtsbarkeit von Kürzungen – bis auf eine Stelle im einfachen Dienst – ausgenommen worden. Die insgesamt zu erbringenden Stelleneinsparungen bedeuten jedoch, dass die Personalverstärkungen in der Sozialgerichtsbarkeit niedriger ausfallen müssen als an sich nötig.
Innerhalb dieser Vorgaben sollen zeitnah vier Proberichterinnen bzw. Proberichter für die Sozialgerichtsbarkeit eingestellt werden. Daneben ist eine Verstärkung im Wege der Abordnung von weiteren vier Richterkräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie durch die Verlängerung von Abordnungen bei zwei Richterkräften aus der Arbeitsgerichtsbarkeit beabsichtigt.
Im nichtrichterlichen Bereich ist die Sozialgerichtsbarkeit zum 1. September 2008 – neben den bisher bereits erfolgten Versetzungen, Abordnungen und Teilabordnungen aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit – durch die Abordnung einer Beschäftigten aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter verstärkt worden. Darüber hinaus ist die Verlängerung mehrerer Abordnungen von Kräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit beabsichtigt. Ferner sind befristete Einstellungen von Justizfachangestellten für die Sozialgerichtsbarkeit vorgenommen worden; weitere Einstellungen sind beabsichtigt. Des Weiteren werden derzeit zur Unterstützung des gehobenen Dienstes in der Sozialgerichtsbarkeit Vorbereitungen dazu getroffen, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die sich in Elternzeit befinden, im Wege der Übertragung von Nebenämtern für den Abbau von Kostensachen zu gewinnen.
Der erhöhte Geschäftsanfall bedingte eine Anpassung der äußeren Rahmenbedingungen. Der erhöhte Raumbedarf des Sozialgerichts Potsdam konnte durch die Errichtung einer Nebenstelle zum 1. August 2008 gedeckt werden. Dort haben 16 Kammern des Sozialgerichts Potsdam ihren Dienst aufgenommen. Die Sozialgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin sind trotz Anstieg der Verfahrenseingänge auskömmlich untergebracht.
Die vier Sozialgerichte im Land Brandenburg verfügen zudem über eine bedarfsgerechte moderne und homogene IT-Ausstattung, die zusammen mit der speziell für die Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Fachanwendung LISA die technischen Voraussetzungen für eine effiziente Bearbeitung der sozialgerichtlichen Verfahren schafft.
Frage 3:
Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
zu Frage 3:
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die aktuelle durchschnittliche Dauer eines in Hartz IV- (SGB II-) Sachen anhängigen Verfahrens bezieht.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt wird die Verfahrensdauer anhand der tatsächlichen Laufzeit der einzelnen Verfahren errechnet. Zuvor wurde mit fiktiven Mittelwerten gearbeitet. Zu der damaligen Berechnungsweise und der auf diese Weise ermittelten durchschnittlichen Verfahrensdauer in den Jahren 2005 und 2006 wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 1534 (LT-Drs. 4/4045) verwiesen.
Die im Jahr 2007 in dem Sachgebiet SGB II erledigten Klageverfahren dauerten durchschnittlich 12,4 Monate; die in diesem Sachgebiet auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Verfahren wurden durchschnittlich nach 1,5 Monaten abgeschlossen.
Frage 4:
Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
zu Frage 4
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Erfolgsquote aus Sicht der Leistungsberechtigten in den in Hartz IV- (SGB II-) Angelegenheiten eingereichten Klageverfahren bezieht.
Im Jahr 2005 endeten von den 539 erledigten Klageverfahren 163 (30,2%) mit vollem und 36 (6,7%) mit teilweisem Obsiegen der Leistungsberechtigten oder Versicherten. Im Jahr 2006 hatten die Leistungsberechtigten oder Versicherten in 734 (30,6%) der 2402 abgeschlossenen Klageverfahren vollen und in 225 (9,4%) teilweisen Erfolg.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Das Obsiegen des Leistungsberechtigten oder Versicherten wird ab diesem Zeitpunkt nur für die Klageverfahren erfasst, in denen eine streitige Entscheidung durch das Gericht (Urteil oder Gerichtsbescheid) ergeht. Bei den übrigen Erledigungsarten (Zurücknahme, übereinstimmende Erledigungserklärung, Anerkenntnis, gerichtlicher Vergleich) kann die Frage, ob die Klage im Sinne des Leistungsberechtigten oder Versicherten erfolgreich ausgegangen ist, nicht beantwortet werden.
Von den im Jahr 2007 durch Urteil oder instanzbeendenden Gerichtsbescheid entschiedenen 491 Verfahren obsiegten die Versicherten oder Leistungsberechtigten in 96 (19,6%) Fällen vollständig und in 39 (7,9%) Verfahren zum Teil. In 356 (72,5%) Verfahren unterlagen die Versicherten oder Leistungsberechtigten.
Quelle: Ministerium der Justiz

Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2566 vom 9. September 2008:
Im August hat das Berliner Sozialgericht den 50.000. Fall registriert, der seit Inkrafttreten der Reform ab 1. Januar 2005 in Sachen Hartz IV eingegangen ist. Auch die vier erstinstanzlichen Sozialgerichte im Land Brandenburg sind angesichts der Flut von Klagen im Zusammenhang mit Hartz IV überlastet. Die Verfahrenseingänge in Potsdam, Neuruppin, Frankfurt (O.) und Cottbus haben stark zugenommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
2. Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
3. Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
4. Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Justiz die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Gerichtsfälle haben sich im Land Brandenburg (aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) angehäuft?
zu Frage 1:
Unter „angehäuften Gerichtsfällen” wird die Anzahl der unerledigten Klageverfahren (Bestände) in den sogenannten Hartz IV-Streitigkeiten (SGB II) verstanden. Dem Kontext der Frage folgend werden darüber hinaus die Eingangszahlen dargestellt.
Hierfür liegen die Geschäftszahlen vom 1. Januar 2005 bis zum 1. Halbjahr 2008 vor. Die Justizstatistik ist aber nicht nach Landkreisen untergliedert. Die Zahlen werden auf die einzelnen Sozialgerichte bezogen erhoben. Mit Stand 30. Juni 2008 waren bei den Sozialgerichten im Land Brandenburg 8.867 Klagen, die Angelegenheiten nach dem SGB II (Hartz IV) betreffen, anhängig.
Frage 2:
Was wird an den Sozialgerichten getan, um die Fälle zu beschleunigen?
zu Frage 2:
Die Sozialgerichte versuchen den noch immer steigenden Eingangszahlen durch Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten (etwa durch Fristsetzungen gem. § 106 a SGG oder ein Hinwirken auf unstreitige Erledigung) und den überobligatorischen Einsatz des richterlichen als auch des nichtrichterlichen Personals zu begegnen und tragen durch eine gesteigerte Erledigungsleistung zu einer beschleunigten Bearbeitung bei. Im Jahr 2007 wurden auf dem Gebiet Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.393 Klageverfahren sowie 1.325 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgeschlossen. Im ersten Halbjahr 2008 konnten bereits 2.948 Klageverfahren und 692 Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz erledigt werden.
Seit dem In-Krafttreten der so genannten Hartz IV-Reform zum 1. Januar 2005 wurde bis zum 1. Juli 2008 die Personalausstattung der vier Sozialgerichte erheblich angehoben. In dem genannten Zeitraum konnte die Zahl der im richterlichen Bereich tätigen Kräfte vor allem durch Personalwechsel aus anderen Gerichtsbarkeiten um 7,75 auf nunmehr 44,75 und im nichtrichterlichen Bereich um 19,8 auf nunmehr 81,55 erhöht werden.
In der Zukunft sind weitere Personalsteigerungen in der Sozialgerichtsbarkeit geplant. Diese finden jedoch ihre Grenzen in den haushalterischen Vorgaben. So ist auch der Geschäftsbereich des MdJ von den bis zum Jahre 2012 zu erbringenden Stelleneinsparungen betroffen. Bei der ressortinternen Verteilung ist zwar die Sozialgerichtsbarkeit von Kürzungen – bis auf eine Stelle im einfachen Dienst – ausgenommen worden. Die insgesamt zu erbringenden Stelleneinsparungen bedeuten jedoch, dass die Personalverstärkungen in der Sozialgerichtsbarkeit niedriger ausfallen müssen als an sich nötig.
Innerhalb dieser Vorgaben sollen zeitnah vier Proberichterinnen bzw. Proberichter für die Sozialgerichtsbarkeit eingestellt werden. Daneben ist eine Verstärkung im Wege der Abordnung von weiteren vier Richterkräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie durch die Verlängerung von Abordnungen bei zwei Richterkräften aus der Arbeitsgerichtsbarkeit beabsichtigt.
Im nichtrichterlichen Bereich ist die Sozialgerichtsbarkeit zum 1. September 2008 – neben den bisher bereits erfolgten Versetzungen, Abordnungen und Teilabordnungen aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit – durch die Abordnung einer Beschäftigten aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter verstärkt worden. Darüber hinaus ist die Verlängerung mehrerer Abordnungen von Kräften aus der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit beabsichtigt. Ferner sind befristete Einstellungen von Justizfachangestellten für die Sozialgerichtsbarkeit vorgenommen worden; weitere Einstellungen sind beabsichtigt. Des Weiteren werden derzeit zur Unterstützung des gehobenen Dienstes in der Sozialgerichtsbarkeit Vorbereitungen dazu getroffen, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die sich in Elternzeit befinden, im Wege der Übertragung von Nebenämtern für den Abbau von Kostensachen zu gewinnen.
Der erhöhte Geschäftsanfall bedingte eine Anpassung der äußeren Rahmenbedingungen. Der erhöhte Raumbedarf des Sozialgerichts Potsdam konnte durch die Errichtung einer Nebenstelle zum 1. August 2008 gedeckt werden. Dort haben 16 Kammern des Sozialgerichts Potsdam ihren Dienst aufgenommen. Die Sozialgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin sind trotz Anstieg der Verfahrenseingänge auskömmlich untergebracht.
Die vier Sozialgerichte im Land Brandenburg verfügen zudem über eine bedarfsgerechte moderne und homogene IT-Ausstattung, die zusammen mit der speziell für die Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Fachanwendung LISA die technischen Voraussetzungen für eine effiziente Bearbeitung der sozialgerichtlichen Verfahren schafft.
Frage 3:
Wie lange dauert ein Verfahren im Schnitt?
zu Frage 3:
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die aktuelle durchschnittliche Dauer eines in Hartz IV- (SGB II-) Sachen anhängigen Verfahrens bezieht.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt wird die Verfahrensdauer anhand der tatsächlichen Laufzeit der einzelnen Verfahren errechnet. Zuvor wurde mit fiktiven Mittelwerten gearbeitet. Zu der damaligen Berechnungsweise und der auf diese Weise ermittelten durchschnittlichen Verfahrensdauer in den Jahren 2005 und 2006 wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 1534 (LT-Drs. 4/4045) verwiesen.
Die im Jahr 2007 in dem Sachgebiet SGB II erledigten Klageverfahren dauerten durchschnittlich 12,4 Monate; die in diesem Sachgebiet auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Verfahren wurden durchschnittlich nach 1,5 Monaten abgeschlossen.
Frage 4:
Wie viele Klagen sind erfolgreich im Sinne der Kläger?
zu Frage 4
Im Zusammenhang mit dem Vorwort zur Fragestellung wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Erfolgsquote aus Sicht der Leistungsberechtigten in den in Hartz IV- (SGB II-) Angelegenheiten eingereichten Klageverfahren bezieht.
Im Jahr 2005 endeten von den 539 erledigten Klageverfahren 163 (30,2%) mit vollem und 36 (6,7%) mit teilweisem Obsiegen der Leistungsberechtigten oder Versicherten. Im Jahr 2006 hatten die Leistungsberechtigten oder Versicherten in 734 (30,6%) der 2402 abgeschlossenen Klageverfahren vollen und in 225 (9,4%) teilweisen Erfolg.
Zum 1. Januar 2007 wurde die Statistik in der Sozialgerichtsbarkeit umgestellt. Das Obsiegen des Leistungsberechtigten oder Versicherten wird ab diesem Zeitpunkt nur für die Klageverfahren erfasst, in denen eine streitige Entscheidung durch das Gericht (Urteil oder Gerichtsbescheid) ergeht. Bei den übrigen Erledigungsarten (Zurücknahme, übereinstimmende Erledigungserklärung, Anerkenntnis, gerichtlicher Vergleich) kann die Frage, ob die Klage im Sinne des Leistungsberechtigten oder Versicherten erfolgreich ausgegangen ist, nicht beantwortet werden.
Von den im Jahr 2007 durch Urteil oder instanzbeendenden Gerichtsbescheid entschiedenen 491 Verfahren obsiegten die Versicherten oder Leistungsberechtigten in 96 (19,6%) Fällen vollständig und in 39 (7,9%) Verfahren zum Teil. In 356 (72,5%) Verfahren unterlagen die Versicherten oder Leistungsberechtigten.
Quelle: Ministerium der Justiz

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