Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat die bestehenden naturschutzfachlichen Kriterien beim Ausbau der Windenergie in Brandenburg überprüft und angepasst. Durch die vorgenommene Anpassung werden die Suchräume für die Windenergienutzung in Brandenburg aus naturschutzfachlicher Sicht erweitert. „Wir setzen die Ziele der Energiestrategie 2030 für Brandenburg gemeinsam so um, dass der Schutz unserer vielfältigen Tier- und Vogelwelt weiterhin gewährleistet bleibt“, so Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack.
Mit der Änderung wird der am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Erlass des Ministeriums zur Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen fortgeschrieben.
Die tierökologischen Abstandskriterien wurden durch eine Arbeitsgruppe von Ornithologen und Fachplanern des Bundesverbandes Windenergie, des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz überprüft. Dabei wurden neuere wissenschaftliche Arbeiten sowie Ergebnisse von Monitoringstudien ausgewertet, um die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Bestand von Brut- und Rastvögeln zu prüfen.
Nach gründlicher Auswertung zeichneten sich für bestimmte Vogelarten gemeinsame fachliche Einschätzungen ab, welche Arten weniger als bisher angenommen von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden. Im Ergebnis werden jetzt die Schutzbereiche für den Baumfalken aufgehoben, für den Wanderfalken, den Uhu und bei Rast- und Überwinterungsplätzen des Kranichs reduziert. Die Bereiche, in denen der Schutz von Wiesenbrütern, wie Wachtelkönig, Brachvogel, Kampfläufer etc. sowie Birkhuhn und Auerhuhn zu einem Ausschluss von Windenergieanlagen führen wurden ebenfalls reduziert.
„Mit der Änderung der Tierökologischen Abstandskriterien schaffen wir mehr Suchraum für die Nutzung der Windenergie in Brandenburg ohne den Naturschutz zu vernachlässigen“, so Ministerin Anita Tack.
Bereits im Jahr 2003 hatte Brandenburg zum Schutz der Fledermäuse und besonders betroffener Vogelarten tierökologische Abstandskriterien formuliert, die einen Schutzabstand zwischen den Brut- und Rastplätzen und neu geplanten Windenergieanlagen definieren.
Die einheitlichen Kriterien führen im Genehmigungsverfahren zu Erleichterungen. Nach dem Vorbild Brandenburgs sind auch in anderen Bundesländern, zuletzt in Bayern“ zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen bei Planung und bau von Windenergieanlagen erlassen worden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat die bestehenden naturschutzfachlichen Kriterien beim Ausbau der Windenergie in Brandenburg überprüft und angepasst. Durch die vorgenommene Anpassung werden die Suchräume für die Windenergienutzung in Brandenburg aus naturschutzfachlicher Sicht erweitert. „Wir setzen die Ziele der Energiestrategie 2030 für Brandenburg gemeinsam so um, dass der Schutz unserer vielfältigen Tier- und Vogelwelt weiterhin gewährleistet bleibt“, so Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack.
Mit der Änderung wird der am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Erlass des Ministeriums zur Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen fortgeschrieben.
Die tierökologischen Abstandskriterien wurden durch eine Arbeitsgruppe von Ornithologen und Fachplanern des Bundesverbandes Windenergie, des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz überprüft. Dabei wurden neuere wissenschaftliche Arbeiten sowie Ergebnisse von Monitoringstudien ausgewertet, um die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Bestand von Brut- und Rastvögeln zu prüfen.
Nach gründlicher Auswertung zeichneten sich für bestimmte Vogelarten gemeinsame fachliche Einschätzungen ab, welche Arten weniger als bisher angenommen von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden. Im Ergebnis werden jetzt die Schutzbereiche für den Baumfalken aufgehoben, für den Wanderfalken, den Uhu und bei Rast- und Überwinterungsplätzen des Kranichs reduziert. Die Bereiche, in denen der Schutz von Wiesenbrütern, wie Wachtelkönig, Brachvogel, Kampfläufer etc. sowie Birkhuhn und Auerhuhn zu einem Ausschluss von Windenergieanlagen führen wurden ebenfalls reduziert.
„Mit der Änderung der Tierökologischen Abstandskriterien schaffen wir mehr Suchraum für die Nutzung der Windenergie in Brandenburg ohne den Naturschutz zu vernachlässigen“, so Ministerin Anita Tack.
Bereits im Jahr 2003 hatte Brandenburg zum Schutz der Fledermäuse und besonders betroffener Vogelarten tierökologische Abstandskriterien formuliert, die einen Schutzabstand zwischen den Brut- und Rastplätzen und neu geplanten Windenergieanlagen definieren.
Die einheitlichen Kriterien führen im Genehmigungsverfahren zu Erleichterungen. Nach dem Vorbild Brandenburgs sind auch in anderen Bundesländern, zuletzt in Bayern“ zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen bei Planung und bau von Windenergieanlagen erlassen worden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat die bestehenden naturschutzfachlichen Kriterien beim Ausbau der Windenergie in Brandenburg überprüft und angepasst. Durch die vorgenommene Anpassung werden die Suchräume für die Windenergienutzung in Brandenburg aus naturschutzfachlicher Sicht erweitert. „Wir setzen die Ziele der Energiestrategie 2030 für Brandenburg gemeinsam so um, dass der Schutz unserer vielfältigen Tier- und Vogelwelt weiterhin gewährleistet bleibt“, so Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack.
Mit der Änderung wird der am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Erlass des Ministeriums zur Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen fortgeschrieben.
Die tierökologischen Abstandskriterien wurden durch eine Arbeitsgruppe von Ornithologen und Fachplanern des Bundesverbandes Windenergie, des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz überprüft. Dabei wurden neuere wissenschaftliche Arbeiten sowie Ergebnisse von Monitoringstudien ausgewertet, um die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Bestand von Brut- und Rastvögeln zu prüfen.
Nach gründlicher Auswertung zeichneten sich für bestimmte Vogelarten gemeinsame fachliche Einschätzungen ab, welche Arten weniger als bisher angenommen von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden. Im Ergebnis werden jetzt die Schutzbereiche für den Baumfalken aufgehoben, für den Wanderfalken, den Uhu und bei Rast- und Überwinterungsplätzen des Kranichs reduziert. Die Bereiche, in denen der Schutz von Wiesenbrütern, wie Wachtelkönig, Brachvogel, Kampfläufer etc. sowie Birkhuhn und Auerhuhn zu einem Ausschluss von Windenergieanlagen führen wurden ebenfalls reduziert.
„Mit der Änderung der Tierökologischen Abstandskriterien schaffen wir mehr Suchraum für die Nutzung der Windenergie in Brandenburg ohne den Naturschutz zu vernachlässigen“, so Ministerin Anita Tack.
Bereits im Jahr 2003 hatte Brandenburg zum Schutz der Fledermäuse und besonders betroffener Vogelarten tierökologische Abstandskriterien formuliert, die einen Schutzabstand zwischen den Brut- und Rastplätzen und neu geplanten Windenergieanlagen definieren.
Die einheitlichen Kriterien führen im Genehmigungsverfahren zu Erleichterungen. Nach dem Vorbild Brandenburgs sind auch in anderen Bundesländern, zuletzt in Bayern“ zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen bei Planung und bau von Windenergieanlagen erlassen worden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat die bestehenden naturschutzfachlichen Kriterien beim Ausbau der Windenergie in Brandenburg überprüft und angepasst. Durch die vorgenommene Anpassung werden die Suchräume für die Windenergienutzung in Brandenburg aus naturschutzfachlicher Sicht erweitert. „Wir setzen die Ziele der Energiestrategie 2030 für Brandenburg gemeinsam so um, dass der Schutz unserer vielfältigen Tier- und Vogelwelt weiterhin gewährleistet bleibt“, so Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack.
Mit der Änderung wird der am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Erlass des Ministeriums zur Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen fortgeschrieben.
Die tierökologischen Abstandskriterien wurden durch eine Arbeitsgruppe von Ornithologen und Fachplanern des Bundesverbandes Windenergie, des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz überprüft. Dabei wurden neuere wissenschaftliche Arbeiten sowie Ergebnisse von Monitoringstudien ausgewertet, um die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Bestand von Brut- und Rastvögeln zu prüfen.
Nach gründlicher Auswertung zeichneten sich für bestimmte Vogelarten gemeinsame fachliche Einschätzungen ab, welche Arten weniger als bisher angenommen von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden. Im Ergebnis werden jetzt die Schutzbereiche für den Baumfalken aufgehoben, für den Wanderfalken, den Uhu und bei Rast- und Überwinterungsplätzen des Kranichs reduziert. Die Bereiche, in denen der Schutz von Wiesenbrütern, wie Wachtelkönig, Brachvogel, Kampfläufer etc. sowie Birkhuhn und Auerhuhn zu einem Ausschluss von Windenergieanlagen führen wurden ebenfalls reduziert.
„Mit der Änderung der Tierökologischen Abstandskriterien schaffen wir mehr Suchraum für die Nutzung der Windenergie in Brandenburg ohne den Naturschutz zu vernachlässigen“, so Ministerin Anita Tack.
Bereits im Jahr 2003 hatte Brandenburg zum Schutz der Fledermäuse und besonders betroffener Vogelarten tierökologische Abstandskriterien formuliert, die einen Schutzabstand zwischen den Brut- und Rastplätzen und neu geplanten Windenergieanlagen definieren.
Die einheitlichen Kriterien führen im Genehmigungsverfahren zu Erleichterungen. Nach dem Vorbild Brandenburgs sind auch in anderen Bundesländern, zuletzt in Bayern“ zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen bei Planung und bau von Windenergieanlagen erlassen worden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz