LAFIM freut sich über ausgebuchtes Symposium
Schon der Blick auf die Liste der angemeldeten Teilnehmer zeigt, dass das Thema Brandenburg weit von über aus großem Interesse ist. Das in Potsdam stattfindende Symposium ist mit rund 90 Anmeldungen überbucht.
Erstmalig treffen sich Vertreter aus Politik, Ministerien, Dachverbänden, Betreiber von stationären Einrichtungen aus allen Wohlfahrtsverbänden als auch dem Privatsektor sowie Interessenvertreter der Nutzer zu einem Erfahrungs- und Gedankenaustausch, um über die Entwicklung der stationären Altenpflege in Brandenburg zu debattieren.
Das neue Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG, vom 8. Juli 2009) und die hierzu erlassene Rechtsverordnung über die Anforderungen an die Strukturqualität in Einrichtungen und ihnen gleichgestellten Wohnformen – die Strukturqualitätsverordnung (SQV, vom 28. Oktober 2010) ist nun seit einem Jahr in Kraft.
Im Laufe des Jahres haben sich erste praktische Erkenntnisse und Erfahrungen herauskristallisiert. Es gibt viele offene Fragen zur Umsetzung und Einhaltung der SQV, die in gemeinsamen Runden, so genannten Panels, miteinander besprochen werden sollen. Auf dem Symposium gibt es eine unmittelbare Partizipation zwischen Gesetzgebung und Anwendern, die in dieser Form neu ist und alle Möglichkeiten eröffnet, gemeinsam zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtungen zu arbeiten
Enrico Triebel, juristischer Vorstand der LAFIM-Gruppe, sagt: „Nach nun einem Jahr in der Praxis möchten wir gemeinsam schauen, inwieweit die Ziele der SQV erreicht wurden und an welchen Stellen es gegebenenfalls „Nachbesserungsbedarf“ geben könnte.“
Das sieht auch Günter Baaske so: Deshalb ist es gut, regelmäßig Bilanz zu ziehen – wie es das SQV Symposium des LAFIM macht. Denn: „Es betrifft uns alle!“ Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!”
LAFIM freut sich über ausgebuchtes Symposium
Schon der Blick auf die Liste der angemeldeten Teilnehmer zeigt, dass das Thema Brandenburg weit von über aus großem Interesse ist. Das in Potsdam stattfindende Symposium ist mit rund 90 Anmeldungen überbucht.
Erstmalig treffen sich Vertreter aus Politik, Ministerien, Dachverbänden, Betreiber von stationären Einrichtungen aus allen Wohlfahrtsverbänden als auch dem Privatsektor sowie Interessenvertreter der Nutzer zu einem Erfahrungs- und Gedankenaustausch, um über die Entwicklung der stationären Altenpflege in Brandenburg zu debattieren.
Das neue Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG, vom 8. Juli 2009) und die hierzu erlassene Rechtsverordnung über die Anforderungen an die Strukturqualität in Einrichtungen und ihnen gleichgestellten Wohnformen – die Strukturqualitätsverordnung (SQV, vom 28. Oktober 2010) ist nun seit einem Jahr in Kraft.
Im Laufe des Jahres haben sich erste praktische Erkenntnisse und Erfahrungen herauskristallisiert. Es gibt viele offene Fragen zur Umsetzung und Einhaltung der SQV, die in gemeinsamen Runden, so genannten Panels, miteinander besprochen werden sollen. Auf dem Symposium gibt es eine unmittelbare Partizipation zwischen Gesetzgebung und Anwendern, die in dieser Form neu ist und alle Möglichkeiten eröffnet, gemeinsam zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtungen zu arbeiten
Enrico Triebel, juristischer Vorstand der LAFIM-Gruppe, sagt: „Nach nun einem Jahr in der Praxis möchten wir gemeinsam schauen, inwieweit die Ziele der SQV erreicht wurden und an welchen Stellen es gegebenenfalls „Nachbesserungsbedarf“ geben könnte.“
Das sieht auch Günter Baaske so: Deshalb ist es gut, regelmäßig Bilanz zu ziehen – wie es das SQV Symposium des LAFIM macht. Denn: „Es betrifft uns alle!“ Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!”
LAFIM freut sich über ausgebuchtes Symposium
Schon der Blick auf die Liste der angemeldeten Teilnehmer zeigt, dass das Thema Brandenburg weit von über aus großem Interesse ist. Das in Potsdam stattfindende Symposium ist mit rund 90 Anmeldungen überbucht.
Erstmalig treffen sich Vertreter aus Politik, Ministerien, Dachverbänden, Betreiber von stationären Einrichtungen aus allen Wohlfahrtsverbänden als auch dem Privatsektor sowie Interessenvertreter der Nutzer zu einem Erfahrungs- und Gedankenaustausch, um über die Entwicklung der stationären Altenpflege in Brandenburg zu debattieren.
Das neue Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG, vom 8. Juli 2009) und die hierzu erlassene Rechtsverordnung über die Anforderungen an die Strukturqualität in Einrichtungen und ihnen gleichgestellten Wohnformen – die Strukturqualitätsverordnung (SQV, vom 28. Oktober 2010) ist nun seit einem Jahr in Kraft.
Im Laufe des Jahres haben sich erste praktische Erkenntnisse und Erfahrungen herauskristallisiert. Es gibt viele offene Fragen zur Umsetzung und Einhaltung der SQV, die in gemeinsamen Runden, so genannten Panels, miteinander besprochen werden sollen. Auf dem Symposium gibt es eine unmittelbare Partizipation zwischen Gesetzgebung und Anwendern, die in dieser Form neu ist und alle Möglichkeiten eröffnet, gemeinsam zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtungen zu arbeiten
Enrico Triebel, juristischer Vorstand der LAFIM-Gruppe, sagt: „Nach nun einem Jahr in der Praxis möchten wir gemeinsam schauen, inwieweit die Ziele der SQV erreicht wurden und an welchen Stellen es gegebenenfalls „Nachbesserungsbedarf“ geben könnte.“
Das sieht auch Günter Baaske so: Deshalb ist es gut, regelmäßig Bilanz zu ziehen – wie es das SQV Symposium des LAFIM macht. Denn: „Es betrifft uns alle!“ Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!”
LAFIM freut sich über ausgebuchtes Symposium
Schon der Blick auf die Liste der angemeldeten Teilnehmer zeigt, dass das Thema Brandenburg weit von über aus großem Interesse ist. Das in Potsdam stattfindende Symposium ist mit rund 90 Anmeldungen überbucht.
Erstmalig treffen sich Vertreter aus Politik, Ministerien, Dachverbänden, Betreiber von stationären Einrichtungen aus allen Wohlfahrtsverbänden als auch dem Privatsektor sowie Interessenvertreter der Nutzer zu einem Erfahrungs- und Gedankenaustausch, um über die Entwicklung der stationären Altenpflege in Brandenburg zu debattieren.
Das neue Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG, vom 8. Juli 2009) und die hierzu erlassene Rechtsverordnung über die Anforderungen an die Strukturqualität in Einrichtungen und ihnen gleichgestellten Wohnformen – die Strukturqualitätsverordnung (SQV, vom 28. Oktober 2010) ist nun seit einem Jahr in Kraft.
Im Laufe des Jahres haben sich erste praktische Erkenntnisse und Erfahrungen herauskristallisiert. Es gibt viele offene Fragen zur Umsetzung und Einhaltung der SQV, die in gemeinsamen Runden, so genannten Panels, miteinander besprochen werden sollen. Auf dem Symposium gibt es eine unmittelbare Partizipation zwischen Gesetzgebung und Anwendern, die in dieser Form neu ist und alle Möglichkeiten eröffnet, gemeinsam zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtungen zu arbeiten
Enrico Triebel, juristischer Vorstand der LAFIM-Gruppe, sagt: „Nach nun einem Jahr in der Praxis möchten wir gemeinsam schauen, inwieweit die Ziele der SQV erreicht wurden und an welchen Stellen es gegebenenfalls „Nachbesserungsbedarf“ geben könnte.“
Das sieht auch Günter Baaske so: Deshalb ist es gut, regelmäßig Bilanz zu ziehen – wie es das SQV Symposium des LAFIM macht. Denn: „Es betrifft uns alle!“ Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!”