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NIEDERLAUSITZ aktuell

Über Polnisches Kernenergieprogramm soll Mitte 2013 entschieden werden

13:26 Uhr | 3. Dezember 2012
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Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Nach Aussage der polnischen Generaldirektion für Umweltschutz soll noch Mitte des Jahres 2013 über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Dieser Zeitplan wurde im Rahmen deutsch-polnische Konsultationen zum Entwurf des Polnischen Kernenergieprogramms in der vergangenen Woche in Warschau genannt, an denen Vertreter des Brandenburger Umweltministeriums teilgenommen haben.
Der europarechtlich vorgesehene Verfahrensschritt der Konsultation dient dazu, im Rahmen der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung nach Möglichkeiten zu suchen, um Umweltauswirkungen des geplanten polnischen Kernenergieprogramms zu verringern bzw. zu vermeiden.
Die Gespräche in Warschau fanden unter Leitung der Generaldirektion Umwelt statt. Die Vertreter Polens erläuterten das Zustandekommen des Kernenergieprogrammentwurfs und den Verfahrensablauf zur Strategischen Umweltprüfung. Die Vertreter der deutschen Delegation verdeutlichten, dass Deutschland seit Fukushima eine andere Haltung zur Kernenergie einnehme und verstärkt auf Alternativen, z.B. erneuerbare Energien setze. Die Brandenburgischen Vertreter sprachen erneut die in der Stellungnahme des Brandenburgischen Umweltministeriums unterbreiteten Fragestellungen zu den Risiken der Technologie, der Vorsorge vor Störfällen, des Monitorings, der Endlagerung, des Strombedarfs, der Alternativen zur Kernenergienutzung sowie zum Auswahlverfahren und den Kriterien für die Standortsuche an.
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte sich im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung im Strategischen Umweltprüfungsverfahren äußerst besorgt über die polnischen Absichten gezeigt und eindringlich um eine Revision der polnischen Pläne zum Einstieg in die Atomenergie gebeten. „Die Havarie von Fukushima war ein Wendepunkt. Von einem Kernkraftwerk in Polen wird immer auch eine potentielle Gefährdung für die Brandenburger Bevölkerung ausgehen, unabhängig vom konkreten Standort der Anlage“, so Tack, die ihre ablehnende Haltung v.a. mit Hinweis auf die Risiken im Umgang mit der Technologie, aber auch die ungelösten Endlagerungsprobleme verdeutlichte.
Neben dem Brandenburgischen Umweltministerium hatten viele brandenburgische Kommunen die Gelegenheit ergriffen und auf ihre konkreten Probleme und Bedenken aufmerksam gemacht. In Deutschland haben außerdem auch das Bundesumweltministerium, viele andere Bundesländer und v.a. über 30.000 Bürger Bedenken und Äußerungen vorgebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden nun die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwände durch die polnische Seite geprüft. Mitte des Jahres 2013 soll dann über die Aufstellung des Kernenergieprogramms befunden werden. Ein angenommener Plan muss nach den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung eine Zusammenfassende Erklärung enthalten, die u. a. darüber Aufschluss gibt, wie mit den Stellungnahmen umgegangen wurde. Diese Unterlagen sind nach europäischem Recht jedem konsultierten Mitgliedstaat und der Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Hintergrund:
Auf der Grundlage eines Kernenergieprogramms beabsichtigt die Republik Polen in die kommerzielle Nutzung der Kernenergie einzusteigen. Das Kernenergieprogramm wird einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen. Diese dient im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens der Ermittlung, Beschreibung, Bewertung und Berücksichtigung von möglichen Umweltauswirkungen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung hat die Republik Polen die Nachbarstaaten, u.a. auch Deutschland, grenzüberschreitend beteiligt. Die Offenlegung der Pläne erfolgte daher auch im Land Brandenburg Ende 2011 sowie ergänzend zu weiteren Änderungen des Programmentwurfs Anfang 2012. Im Kernenergieprogrammentwurf werden die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Kernenergienutzung beschrieben, und im Umweltbericht 29 mögliche Kernkraftwerksstandorte dargestellt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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