14. Wettbewerb für das instrumentale und vokale Musizieren der Jugend des Landkreises Spree-Neiße unter der Schirmherrschaft der FALKEN OFFICE PRODUCTS GmbH Peitz
A. Zielsetzung
Mit dem Falken-Musikwettbewerb fördern die Falken Office Products GmbH, die Stadt Peitz und der Landkreis Spree-Neiße junge Künstler, die ihr Können als Solist oder Ensemblemitglied auf dem Konzertpodium präsentieren wollen. Damit leisten alle Partner und Initiatoren einen wesentlichen Beitrag für die musikalische Jugendbildung im Landkreis Spree-Neiße.
Dieser Wettbewerb versteht sich einerseits als Förderprogramm für musikalisch ambitionierte und talentierte junge Menschen und zeigt andererseits Maßstäbe für die Art und die Qualität des Musizierens bei der Auseinandersetzung mit Werkschöpfungen unterschiedlicher Epochen.
B. Preise
1. Falken-Wanderpokal dotiert mit 500,- EUR für die höchste Gesamtpunktzahl
2. Falken-Preis dotiert mit 150,- EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe I
3. Falken-Preis dotiert mit 150,- EUR für die höchste Punktzahl in der
Wertungsgruppe II
4. Falken-Preis dotiert mit 150,- EUR für die höchste Punktzahl in der
Wertungsgruppe III
5. Falken-Preis dotiert mit 150,- EUR für die höchste Punktzahl in der
Wertungsgruppe IV
6. Förderpreis der Stadt Peitz dotiert mit 125,- EUR für die höchste Punktzahl in der Duo/Ensemble-Wertung
7. Förderpreis des Landkreises Spree-Neiße dotiert mit 125,- EUR für die
interessanteste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes
8. Förderpreis des Vereins „Freunde und Förderer der Musik- und Kunstschule des Landkreises Spree- Neiße“ dotiert mit 100,- EUR für den jüngsten delegierten Teilnehmer
An alle Teilnehmer am Falken-Musikwettbewerb werden eine Teilnehmeranerkennung und eine Urkunde, gefördert durch den Landkreis Spree-Neiße, übergeben.
C. Wettbewerbsbedingungen
1. Ausschreibung
Der Falken-Musikwettbewerb ist für folgende klassische Fächer ausgeschrieben:
Blasinstrumente
– Solo mit einem Begleitinstrument oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxofon, Trompete, Bariton, Tenorhorn, Posaune, Tuba, Waldhorn, Oboe)
Zupfinstrumente
– Solo oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Gitarre, Mandoline)
Gesang
– Solo mit einem Begleitinstrument oder als Gruppenwertung bis zu 4 Sängern
Streichinstrumente
– Solo mit einem Begleitinstrument oder in Besetzung bis zu 5 Spielern (Violine, Viola, Cello)
Akkordeon
– Solo oder in Besetzung bis zu 5 Spielern
Klavier
– Solo oder vierhändig
Klavier-Kammermusik
– Klavier und 1 bis 5 Streich- oder Blasinstrumente
Kammermusik-Ensemble
– in gemischter Besetzung bis zu 5 Spielern
2. Zugelassene Altersgruppen (Stichtag 06. Juni 2009)
Wertungsgruppe I bis 11 Jahre
Wertungsgruppe II 12 bis 14 Jahre
Wertungsgruppe III 15 bis 17 Jahre
Wertungsgruppe IV 18 bis 20 Jahre (Gesang bis 25 Jahre)
3. Teilnahmeberechtigung für Jugendliche im Instrumental- und Vokalbereich
Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen, soweit sie nicht in musikalischer Berufsausbildung stehen, ganz gleich, ob Schüler, Student, Lehrling oder in anderen, nichtmusikalischen Berufen tätig oder in Ausbildung. Das Höchstalter ist 20 Jahre, Gesang bis 25 Jahre.
In der Instrumental-Gruppenwertung können Spieler bis 25 Jahre beteiligt sein, wenn das Durchschnitts¬alter die Grenze von 20 Jahren nicht überschreitet. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz oder ihre musikalische Ausbildung im Landkreis Spree-Neiße haben.
4. Vortragsliteratur
Das Vorspielprogramm kann frei gewählt werden. Es sollte möglichst Originalwerke aus verschiedenen Musikepochen, darunter ein Werk aus der Musik des 20. Jahrhunderts (Komponisten geboren nach 1910), enthalten.
5. Bewertung
Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die in einer Altersgruppe angemessene künstlerische Leistung zu bewerten. Für die Beurteilung ist die musikalische und spiel- bzw. gesangstechnische Darbietung der vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie künstlerische Gestaltung, Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis, Qualität des gemeinsamen Musizierens und Musizierfreude eine Rolle.
Bewertet wird grundsätzlich die Interpretation in ihrer künstlerischen Qualität. Dabei spielt die Schwierigkeit des Werkes eine nachgeordnete Rolle. Innerhalb einer Altersgruppe werden – unabhängig vom unterschiedlichen Alter der einzelnen Teilnehmer – gleiche Maßstäbe angelegt. Auswendigspiel wird nicht eigens bewertet. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt durch eine Jury. Sie hat das Recht, bei Zeitüberschreitungen das Vorspiel abzubrechen.
Die Jury bewertet die Leistung mit Prädikaten und Punkten in der Vorauswahl und der Endrunde des Wettbewerbes am Wettbewerbstag wie folgt:
teilgenommen 1,0 – 10,9 Punkte
mit Erfolg teilgenommen 11,0 – 15,9 Punkte
mit gutem Erfolg teilgenommen 16,0 – 20,9 Punkte
mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 21,0 – 22,9 Punkte
mit hervorragendem Erfolg teilgenommen 23,0 – 25,0 Punkte
Der Wanderpokal geht an den Teilnehmer mit der höchsten Gesamtpunktzahl und ist nicht mit dem Gewinner eines Falkenpreises identisch. Die Bewertung erfolgt nach vollen Punkten von 1 bis 25. Das Ergebnis der durchschnittlichen Punktierung wird kaufmännisch gerundet. (z. Bsp. 23,5 Punkte = 24,0 Punkte; 23,4 Punkte = 23,0 Punkte)
6. Instrumentalbegleitung
Auch jugendliche Begleitpartner (bis 20 Jahre) in der instrumentalen und vokalen Solowertung werden bewertet. Als Begleitinstrumente sind zugelassen:
Klavier, Cembalo, Gitarre und Akkordeon
7. Vortragszeit in der Solowertung
bis 11 Jahre: bis 6 Minuten
12 bis 14 Jahre: bis 8 Minuten
15 bis 17 Jahre: bis 10 Minuten
17 bis 20 (Gesang 25) Jahre : bis 15 Minuten
8. Vorspielzeit in der Gruppenwertung
bis 11 Jahre: bis 8 Minuten
12 bis 17 Jahre: bis 12 Minuten
17 bis 20 (Gesang 25) Jahre: bis 15 Minuten
9. Der Wettbewerb ist öffentlich.
10. Der Wettbewerb wird am Samstag, dem 06. Juni 2009, ab 13:30 Uhr im Konzertsaal des Peitzer Festungsturmes ausgetragen. Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt im Rahmen eines Festkonzertes am Wettbewerbstag ab 19:30 Uhr in der Evangelischen Kirche Peitz.
11. Zum Wettbewerb werden alle Kinder und Jugendliche delegiert, die erfolgreich an der Vorauswahl teilgenommen haben und eine Bewertung von 23 bis 25 Punkten erreichen konnten. Eine Delegierung in der Solowertung ist nur in einem Hauptfach zulässig.
12. Die öffentliche Vorauswahl findet am Freitag, dem 15. Mai 2009, ab 14:00 Uhr im Saal des Bürgerzentrums Forst (Lausitz) und am Samstag, dem 16. Mai 2009, ab 09:00 Uhr im Podiumssaal 1 des Kulturschlosses des Landkreises Spree-Neiße in Spremberg statt.
13. Die Anmeldung für den Instrumental- bzw. Vokalbereich (siehe Formular) muss bis zum 17. April 2009 an die Musik- und Kunstschule des Landkreises Spree-Neiße, Kleine Amtstraße 1 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgt sein.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
14. Wettbewerb für das instrumentale und vokale Musizieren der Jugend des Landkreises Spree-Neiße unter der Schirmherrschaft der FALKEN OFFICE PRODUCTS GmbH Peitz
A. Zielsetzung
Mit dem Falken-Musikwettbewerb fördern die Falken Office Products GmbH, die Stadt Peitz und der Landkreis Spree-Neiße junge Künstler, die ihr Können als Solist oder Ensemblemitglied auf dem Konzertpodium präsentieren wollen. Damit leisten alle Partner und Initiatoren einen wesentlichen Beitrag für die musikalische Jugendbildung im Landkreis Spree-Neiße.
Dieser Wettbewerb versteht sich einerseits als Förderprogramm für musikalisch ambitionierte und talentierte junge Menschen und zeigt andererseits Maßstäbe für die Art und die Qualität des Musizierens bei der Auseinandersetzung mit Werkschöpfungen unterschiedlicher Epochen.
B. Preise
1. Falken-Wanderpokal dotiert mit 500,- EUR für die höchste Gesamtpunktzahl
2. Falken-Preis dotiert mit 150,- EUR für die höchste Punktzahl in der Wertungsgruppe I
3. Falken-Preis dotiert mit 150,- EUR für die höchste Punktzahl in der
Wertungsgruppe II
4. Falken-Preis dotiert mit 150,- EUR für die höchste Punktzahl in der
Wertungsgruppe III
5. Falken-Preis dotiert mit 150,- EUR für die höchste Punktzahl in der
Wertungsgruppe IV
6. Förderpreis der Stadt Peitz dotiert mit 125,- EUR für die höchste Punktzahl in der Duo/Ensemble-Wertung
7. Förderpreis des Landkreises Spree-Neiße dotiert mit 125,- EUR für die
interessanteste Interpretation eines zeitgenössischen Werkes
8. Förderpreis des Vereins „Freunde und Förderer der Musik- und Kunstschule des Landkreises Spree- Neiße“ dotiert mit 100,- EUR für den jüngsten delegierten Teilnehmer
An alle Teilnehmer am Falken-Musikwettbewerb werden eine Teilnehmeranerkennung und eine Urkunde, gefördert durch den Landkreis Spree-Neiße, übergeben.
C. Wettbewerbsbedingungen
1. Ausschreibung
Der Falken-Musikwettbewerb ist für folgende klassische Fächer ausgeschrieben:
Blasinstrumente
– Solo mit einem Begleitinstrument oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxofon, Trompete, Bariton, Tenorhorn, Posaune, Tuba, Waldhorn, Oboe)
Zupfinstrumente
– Solo oder in gleicher Besetzung bis zu 5 Schülern (Gitarre, Mandoline)
Gesang
– Solo mit einem Begleitinstrument oder als Gruppenwertung bis zu 4 Sängern
Streichinstrumente
– Solo mit einem Begleitinstrument oder in Besetzung bis zu 5 Spielern (Violine, Viola, Cello)
Akkordeon
– Solo oder in Besetzung bis zu 5 Spielern
Klavier
– Solo oder vierhändig
Klavier-Kammermusik
– Klavier und 1 bis 5 Streich- oder Blasinstrumente
Kammermusik-Ensemble
– in gemischter Besetzung bis zu 5 Spielern
2. Zugelassene Altersgruppen (Stichtag 06. Juni 2009)
Wertungsgruppe I bis 11 Jahre
Wertungsgruppe II 12 bis 14 Jahre
Wertungsgruppe III 15 bis 17 Jahre
Wertungsgruppe IV 18 bis 20 Jahre (Gesang bis 25 Jahre)
3. Teilnahmeberechtigung für Jugendliche im Instrumental- und Vokalbereich
Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen, soweit sie nicht in musikalischer Berufsausbildung stehen, ganz gleich, ob Schüler, Student, Lehrling oder in anderen, nichtmusikalischen Berufen tätig oder in Ausbildung. Das Höchstalter ist 20 Jahre, Gesang bis 25 Jahre.
In der Instrumental-Gruppenwertung können Spieler bis 25 Jahre beteiligt sein, wenn das Durchschnitts¬alter die Grenze von 20 Jahren nicht überschreitet. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz oder ihre musikalische Ausbildung im Landkreis Spree-Neiße haben.
4. Vortragsliteratur
Das Vorspielprogramm kann frei gewählt werden. Es sollte möglichst Originalwerke aus verschiedenen Musikepochen, darunter ein Werk aus der Musik des 20. Jahrhunderts (Komponisten geboren nach 1910), enthalten.
5. Bewertung
Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die in einer Altersgruppe angemessene künstlerische Leistung zu bewerten. Für die Beurteilung ist die musikalische und spiel- bzw. gesangstechnische Darbietung der vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie künstlerische Gestaltung, Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis, Qualität des gemeinsamen Musizierens und Musizierfreude eine Rolle.
Bewertet wird grundsätzlich die Interpretation in ihrer künstlerischen Qualität. Dabei spielt die Schwierigkeit des Werkes eine nachgeordnete Rolle. Innerhalb einer Altersgruppe werden – unabhängig vom unterschiedlichen Alter der einzelnen Teilnehmer – gleiche Maßstäbe angelegt. Auswendigspiel wird nicht eigens bewertet. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt durch eine Jury. Sie hat das Recht, bei Zeitüberschreitungen das Vorspiel abzubrechen.
Die Jury bewertet die Leistung mit Prädikaten und Punkten in der Vorauswahl und der Endrunde des Wettbewerbes am Wettbewerbstag wie folgt:
teilgenommen 1,0 – 10,9 Punkte
mit Erfolg teilgenommen 11,0 – 15,9 Punkte
mit gutem Erfolg teilgenommen 16,0 – 20,9 Punkte
mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 21,0 – 22,9 Punkte
mit hervorragendem Erfolg teilgenommen 23,0 – 25,0 Punkte
Der Wanderpokal geht an den Teilnehmer mit der höchsten Gesamtpunktzahl und ist nicht mit dem Gewinner eines Falkenpreises identisch. Die Bewertung erfolgt nach vollen Punkten von 1 bis 25. Das Ergebnis der durchschnittlichen Punktierung wird kaufmännisch gerundet. (z. Bsp. 23,5 Punkte = 24,0 Punkte; 23,4 Punkte = 23,0 Punkte)
6. Instrumentalbegleitung
Auch jugendliche Begleitpartner (bis 20 Jahre) in der instrumentalen und vokalen Solowertung werden bewertet. Als Begleitinstrumente sind zugelassen:
Klavier, Cembalo, Gitarre und Akkordeon
7. Vortragszeit in der Solowertung
bis 11 Jahre: bis 6 Minuten
12 bis 14 Jahre: bis 8 Minuten
15 bis 17 Jahre: bis 10 Minuten
17 bis 20 (Gesang 25) Jahre : bis 15 Minuten
8. Vorspielzeit in der Gruppenwertung
bis 11 Jahre: bis 8 Minuten
12 bis 17 Jahre: bis 12 Minuten
17 bis 20 (Gesang 25) Jahre: bis 15 Minuten
9. Der Wettbewerb ist öffentlich.
10. Der Wettbewerb wird am Samstag, dem 06. Juni 2009, ab 13:30 Uhr im Konzertsaal des Peitzer Festungsturmes ausgetragen. Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt im Rahmen eines Festkonzertes am Wettbewerbstag ab 19:30 Uhr in der Evangelischen Kirche Peitz.
11. Zum Wettbewerb werden alle Kinder und Jugendliche delegiert, die erfolgreich an der Vorauswahl teilgenommen haben und eine Bewertung von 23 bis 25 Punkten erreichen konnten. Eine Delegierung in der Solowertung ist nur in einem Hauptfach zulässig.
12. Die öffentliche Vorauswahl findet am Freitag, dem 15. Mai 2009, ab 14:00 Uhr im Saal des Bürgerzentrums Forst (Lausitz) und am Samstag, dem 16. Mai 2009, ab 09:00 Uhr im Podiumssaal 1 des Kulturschlosses des Landkreises Spree-Neiße in Spremberg statt.
13. Die Anmeldung für den Instrumental- bzw. Vokalbereich (siehe Formular) muss bis zum 17. April 2009 an die Musik- und Kunstschule des Landkreises Spree-Neiße, Kleine Amtstraße 1 in 03149 Forst (Lausitz) erfolgt sein.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße