Das Land Brandenburg gewährt auch im Jahr 2012 Zuwendungen für Familienreisen, um Familien und insbesondere Alleinerziehenden mit geringem Einkommen einen Urlaub zu ermöglichen.
Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig vom Familieneinkommen und der Antrag sollte rechtzeitig vor Reiseantritt gestellt werden.
Die Anträge werden ab dem 01.01.2012 beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) in Cottbus bearbeitet und nicht mehr- wie bisher- durch die Familien- und Spitzenverbände.
Nähere Informationen zu den Förderbedingungen und Anträge erhalten Sie direkt beim LASV, Dezernat 64, Lipezker Str. 45, 03048 Cottbus, Tel. 0355 28930
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Das Land Brandenburg gewährt auch im Jahr 2012 Zuwendungen für Familienreisen, um Familien und insbesondere Alleinerziehenden mit geringem Einkommen einen Urlaub zu ermöglichen.
Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig vom Familieneinkommen und der Antrag sollte rechtzeitig vor Reiseantritt gestellt werden.
Die Anträge werden ab dem 01.01.2012 beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) in Cottbus bearbeitet und nicht mehr- wie bisher- durch die Familien- und Spitzenverbände.
Nähere Informationen zu den Förderbedingungen und Anträge erhalten Sie direkt beim LASV, Dezernat 64, Lipezker Str. 45, 03048 Cottbus, Tel. 0355 28930
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Das Land Brandenburg gewährt auch im Jahr 2012 Zuwendungen für Familienreisen, um Familien und insbesondere Alleinerziehenden mit geringem Einkommen einen Urlaub zu ermöglichen.
Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig vom Familieneinkommen und der Antrag sollte rechtzeitig vor Reiseantritt gestellt werden.
Die Anträge werden ab dem 01.01.2012 beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) in Cottbus bearbeitet und nicht mehr- wie bisher- durch die Familien- und Spitzenverbände.
Nähere Informationen zu den Förderbedingungen und Anträge erhalten Sie direkt beim LASV, Dezernat 64, Lipezker Str. 45, 03048 Cottbus, Tel. 0355 28930
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Das Land Brandenburg gewährt auch im Jahr 2012 Zuwendungen für Familienreisen, um Familien und insbesondere Alleinerziehenden mit geringem Einkommen einen Urlaub zu ermöglichen.
Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig vom Familieneinkommen und der Antrag sollte rechtzeitig vor Reiseantritt gestellt werden.
Die Anträge werden ab dem 01.01.2012 beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) in Cottbus bearbeitet und nicht mehr- wie bisher- durch die Familien- und Spitzenverbände.
Nähere Informationen zu den Förderbedingungen und Anträge erhalten Sie direkt beim LASV, Dezernat 64, Lipezker Str. 45, 03048 Cottbus, Tel. 0355 28930
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