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NIEDERLAUSITZ aktuell

Finanzminister Dr. Helmuth Markov: Brandenburger Kennziffern im grünen Bereich

18:37 Uhr | 29. April 2010
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In seiner gestrigen konstituierenden Sitzung hat der Stabilitätsrat grundlegende Beschlüsse zur Umsetzung der Überwachung der Haushaltslage des Bundes und der Länder gefasst. Danach werden künftig die Haushalte anhand von vier Kennziffern (Indikatoren) beurteilt: Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Schuldenstand und Zins-Steuer-Quote. Für jeden Indikator wurden allgemein geltende Schwellenwerte festgelegt, deren Überschreitung auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweisen kann. Wird das festgestellt, kann der Stabilitätsrat künftig auch ohne Zustimmung des betroffenen Bundeslandes Sanierungsauflagen erteilen.
Finanzminister Dr. Helmuth Markov erklärte dazu heute in Potsdam: „Nach den Kriterien des Stabilitätsrates liegen die Brandenburger Kennziffern allesamt im grünen Bereich. Da auch die derzeitige Haushaltslage und die Finanzplanungen bis 2013 in die Betrachtung eingeschlossen sind, sehe ich optimistisch den bevorstehenden Haushaltsberatungen im Landtag entgegen. Die bisherige solide Finanzpolitik und die auf äußerste Sparsamkeit ausgerichtete mittelfristige Finanzplanung der rot-roten Landesregierung sind nach allen gegenwärtig vorliegenden Beurteilungen der richtige Weg, um die haushaltspolitische Stabilität Brandenburgs auch in der Zukunft zu garantieren. Das Ziel der Koalition ist es, die Unterschreitung der Schwellenwerte des Stabilitätsrates auch in der gegenwärtigen, finanzpolitisch schwierigen Zeit und trotz rückläufiger Einnahmen aus dem Solidarpakt II sicherzustellen. Auch deshalb hat Brandenburg den gestrigen Beschlüssen des Stabilitätsrates in Gänze seine Zustimmung geben können.“
Hintergrund:
Der Stabilitätsrat des Bundes und der Länder ist am 28. April 2010 in Berlin unter dem gemeinsamen Vorsitz des Bundesfinanzministers und des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die laufende Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Der Stabilitätsrat wird künftig zweimal jährlich – im Mai und im Oktober – zusammentreten. Die Haushaltsüberwachung erfolgt auf der Grundlage jährlicher Berichte des Bundes und der einzelnen Länder, die eine Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthalten. Beschlüsse des Stabilitätsrates werden mit der Stimme des Bundes und der Mehrheit von zwei Dritteln der Länder gefasst. Um eine größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen zu gewährleisten, werden die Beschlüsse des Stabilitätsrates und die zugrunde liegenden Beratungsunterlagen veröffentlicht.
Bei der Haushaltsüberwachung betrachtet der Stabilitätsrat zwei Zeiträume: Zum einen die Ist-Werte der vergangenen beiden Jahre und das aktuelle Haushalts-Soll, zum anderen die drei Finanzplanungsjahre. Die Schwellenwerte für die vier Indikatoren zur Beurteilung der Haushaltssituation der Länder sind als Abweichung von den jeweiligen Länderdurchschnittswerten definiert. Ausgehend von den Länderdurchschnittswerten gelten zunächst für die Jahre 2008 bis 2010 bzw. (in Klammern) die Finanzplanungsjahre 2011 bis 2013 folgende Schwellenwerte: Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Schuldenstand, Zins-Steuer-Quote.
Der Stabilitätsrat leitet ein Evaluationsverfahren für ein Land oder den Bund ein, wenn in einem betrachteten Zeitraum mindestens drei von vier Kennziffern die genannten Schwellenwerte überschreiten.
Gegenüber seinem Vorgänger, dem Finanzplanungsrat, hat der Stabilitätsrat wesentliche Vorteile: Während der Finanzplanungsrat nur Empfehlungen mit Einstimmigkeit geben konnte, fasst der Stabilitätsrat Beschlüsse mit der Stimme des Bundes und der Zweidrittelmehrheit der Länder. Betroffene können damit Beschlüsse nicht verhindern. Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte des Bundes und der einzelnen Länder und gibt nicht nur allgemeine Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin ab. Daneben führt der Stabilitätsrat Aufgaben des Finanzplanungsrats fort. Er koordiniert die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Kommunen und berät die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“.
Die Ergebnisse und die Beratungsunterlagen der Sitzungen werden veröffentlicht. Diese Transparenz stärkt die Wirkung des Frühwarnsystems, um Haushaltsdisziplin durch öffentlichen Druck zu erreichen. Bund und Länder haben damit ein zielgerichtetes Instrument geschaffen, das eine tragfähige Haushaltsentwicklung sicherstellen soll.
Quelle: Ministerium der Finanzen

In seiner gestrigen konstituierenden Sitzung hat der Stabilitätsrat grundlegende Beschlüsse zur Umsetzung der Überwachung der Haushaltslage des Bundes und der Länder gefasst. Danach werden künftig die Haushalte anhand von vier Kennziffern (Indikatoren) beurteilt: Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Schuldenstand und Zins-Steuer-Quote. Für jeden Indikator wurden allgemein geltende Schwellenwerte festgelegt, deren Überschreitung auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweisen kann. Wird das festgestellt, kann der Stabilitätsrat künftig auch ohne Zustimmung des betroffenen Bundeslandes Sanierungsauflagen erteilen.
Finanzminister Dr. Helmuth Markov erklärte dazu heute in Potsdam: „Nach den Kriterien des Stabilitätsrates liegen die Brandenburger Kennziffern allesamt im grünen Bereich. Da auch die derzeitige Haushaltslage und die Finanzplanungen bis 2013 in die Betrachtung eingeschlossen sind, sehe ich optimistisch den bevorstehenden Haushaltsberatungen im Landtag entgegen. Die bisherige solide Finanzpolitik und die auf äußerste Sparsamkeit ausgerichtete mittelfristige Finanzplanung der rot-roten Landesregierung sind nach allen gegenwärtig vorliegenden Beurteilungen der richtige Weg, um die haushaltspolitische Stabilität Brandenburgs auch in der Zukunft zu garantieren. Das Ziel der Koalition ist es, die Unterschreitung der Schwellenwerte des Stabilitätsrates auch in der gegenwärtigen, finanzpolitisch schwierigen Zeit und trotz rückläufiger Einnahmen aus dem Solidarpakt II sicherzustellen. Auch deshalb hat Brandenburg den gestrigen Beschlüssen des Stabilitätsrates in Gänze seine Zustimmung geben können.“
Hintergrund:
Der Stabilitätsrat des Bundes und der Länder ist am 28. April 2010 in Berlin unter dem gemeinsamen Vorsitz des Bundesfinanzministers und des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die laufende Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Der Stabilitätsrat wird künftig zweimal jährlich – im Mai und im Oktober – zusammentreten. Die Haushaltsüberwachung erfolgt auf der Grundlage jährlicher Berichte des Bundes und der einzelnen Länder, die eine Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthalten. Beschlüsse des Stabilitätsrates werden mit der Stimme des Bundes und der Mehrheit von zwei Dritteln der Länder gefasst. Um eine größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen zu gewährleisten, werden die Beschlüsse des Stabilitätsrates und die zugrunde liegenden Beratungsunterlagen veröffentlicht.
Bei der Haushaltsüberwachung betrachtet der Stabilitätsrat zwei Zeiträume: Zum einen die Ist-Werte der vergangenen beiden Jahre und das aktuelle Haushalts-Soll, zum anderen die drei Finanzplanungsjahre. Die Schwellenwerte für die vier Indikatoren zur Beurteilung der Haushaltssituation der Länder sind als Abweichung von den jeweiligen Länderdurchschnittswerten definiert. Ausgehend von den Länderdurchschnittswerten gelten zunächst für die Jahre 2008 bis 2010 bzw. (in Klammern) die Finanzplanungsjahre 2011 bis 2013 folgende Schwellenwerte: Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Schuldenstand, Zins-Steuer-Quote.
Der Stabilitätsrat leitet ein Evaluationsverfahren für ein Land oder den Bund ein, wenn in einem betrachteten Zeitraum mindestens drei von vier Kennziffern die genannten Schwellenwerte überschreiten.
Gegenüber seinem Vorgänger, dem Finanzplanungsrat, hat der Stabilitätsrat wesentliche Vorteile: Während der Finanzplanungsrat nur Empfehlungen mit Einstimmigkeit geben konnte, fasst der Stabilitätsrat Beschlüsse mit der Stimme des Bundes und der Zweidrittelmehrheit der Länder. Betroffene können damit Beschlüsse nicht verhindern. Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte des Bundes und der einzelnen Länder und gibt nicht nur allgemeine Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin ab. Daneben führt der Stabilitätsrat Aufgaben des Finanzplanungsrats fort. Er koordiniert die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Kommunen und berät die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“.
Die Ergebnisse und die Beratungsunterlagen der Sitzungen werden veröffentlicht. Diese Transparenz stärkt die Wirkung des Frühwarnsystems, um Haushaltsdisziplin durch öffentlichen Druck zu erreichen. Bund und Länder haben damit ein zielgerichtetes Instrument geschaffen, das eine tragfähige Haushaltsentwicklung sicherstellen soll.
Quelle: Ministerium der Finanzen

In seiner gestrigen konstituierenden Sitzung hat der Stabilitätsrat grundlegende Beschlüsse zur Umsetzung der Überwachung der Haushaltslage des Bundes und der Länder gefasst. Danach werden künftig die Haushalte anhand von vier Kennziffern (Indikatoren) beurteilt: Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Schuldenstand und Zins-Steuer-Quote. Für jeden Indikator wurden allgemein geltende Schwellenwerte festgelegt, deren Überschreitung auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweisen kann. Wird das festgestellt, kann der Stabilitätsrat künftig auch ohne Zustimmung des betroffenen Bundeslandes Sanierungsauflagen erteilen.
Finanzminister Dr. Helmuth Markov erklärte dazu heute in Potsdam: „Nach den Kriterien des Stabilitätsrates liegen die Brandenburger Kennziffern allesamt im grünen Bereich. Da auch die derzeitige Haushaltslage und die Finanzplanungen bis 2013 in die Betrachtung eingeschlossen sind, sehe ich optimistisch den bevorstehenden Haushaltsberatungen im Landtag entgegen. Die bisherige solide Finanzpolitik und die auf äußerste Sparsamkeit ausgerichtete mittelfristige Finanzplanung der rot-roten Landesregierung sind nach allen gegenwärtig vorliegenden Beurteilungen der richtige Weg, um die haushaltspolitische Stabilität Brandenburgs auch in der Zukunft zu garantieren. Das Ziel der Koalition ist es, die Unterschreitung der Schwellenwerte des Stabilitätsrates auch in der gegenwärtigen, finanzpolitisch schwierigen Zeit und trotz rückläufiger Einnahmen aus dem Solidarpakt II sicherzustellen. Auch deshalb hat Brandenburg den gestrigen Beschlüssen des Stabilitätsrates in Gänze seine Zustimmung geben können.“
Hintergrund:
Der Stabilitätsrat des Bundes und der Länder ist am 28. April 2010 in Berlin unter dem gemeinsamen Vorsitz des Bundesfinanzministers und des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die laufende Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Der Stabilitätsrat wird künftig zweimal jährlich – im Mai und im Oktober – zusammentreten. Die Haushaltsüberwachung erfolgt auf der Grundlage jährlicher Berichte des Bundes und der einzelnen Länder, die eine Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthalten. Beschlüsse des Stabilitätsrates werden mit der Stimme des Bundes und der Mehrheit von zwei Dritteln der Länder gefasst. Um eine größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen zu gewährleisten, werden die Beschlüsse des Stabilitätsrates und die zugrunde liegenden Beratungsunterlagen veröffentlicht.
Bei der Haushaltsüberwachung betrachtet der Stabilitätsrat zwei Zeiträume: Zum einen die Ist-Werte der vergangenen beiden Jahre und das aktuelle Haushalts-Soll, zum anderen die drei Finanzplanungsjahre. Die Schwellenwerte für die vier Indikatoren zur Beurteilung der Haushaltssituation der Länder sind als Abweichung von den jeweiligen Länderdurchschnittswerten definiert. Ausgehend von den Länderdurchschnittswerten gelten zunächst für die Jahre 2008 bis 2010 bzw. (in Klammern) die Finanzplanungsjahre 2011 bis 2013 folgende Schwellenwerte: Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Schuldenstand, Zins-Steuer-Quote.
Der Stabilitätsrat leitet ein Evaluationsverfahren für ein Land oder den Bund ein, wenn in einem betrachteten Zeitraum mindestens drei von vier Kennziffern die genannten Schwellenwerte überschreiten.
Gegenüber seinem Vorgänger, dem Finanzplanungsrat, hat der Stabilitätsrat wesentliche Vorteile: Während der Finanzplanungsrat nur Empfehlungen mit Einstimmigkeit geben konnte, fasst der Stabilitätsrat Beschlüsse mit der Stimme des Bundes und der Zweidrittelmehrheit der Länder. Betroffene können damit Beschlüsse nicht verhindern. Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte des Bundes und der einzelnen Länder und gibt nicht nur allgemeine Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin ab. Daneben führt der Stabilitätsrat Aufgaben des Finanzplanungsrats fort. Er koordiniert die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Kommunen und berät die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“.
Die Ergebnisse und die Beratungsunterlagen der Sitzungen werden veröffentlicht. Diese Transparenz stärkt die Wirkung des Frühwarnsystems, um Haushaltsdisziplin durch öffentlichen Druck zu erreichen. Bund und Länder haben damit ein zielgerichtetes Instrument geschaffen, das eine tragfähige Haushaltsentwicklung sicherstellen soll.
Quelle: Ministerium der Finanzen

In seiner gestrigen konstituierenden Sitzung hat der Stabilitätsrat grundlegende Beschlüsse zur Umsetzung der Überwachung der Haushaltslage des Bundes und der Länder gefasst. Danach werden künftig die Haushalte anhand von vier Kennziffern (Indikatoren) beurteilt: Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Schuldenstand und Zins-Steuer-Quote. Für jeden Indikator wurden allgemein geltende Schwellenwerte festgelegt, deren Überschreitung auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweisen kann. Wird das festgestellt, kann der Stabilitätsrat künftig auch ohne Zustimmung des betroffenen Bundeslandes Sanierungsauflagen erteilen.
Finanzminister Dr. Helmuth Markov erklärte dazu heute in Potsdam: „Nach den Kriterien des Stabilitätsrates liegen die Brandenburger Kennziffern allesamt im grünen Bereich. Da auch die derzeitige Haushaltslage und die Finanzplanungen bis 2013 in die Betrachtung eingeschlossen sind, sehe ich optimistisch den bevorstehenden Haushaltsberatungen im Landtag entgegen. Die bisherige solide Finanzpolitik und die auf äußerste Sparsamkeit ausgerichtete mittelfristige Finanzplanung der rot-roten Landesregierung sind nach allen gegenwärtig vorliegenden Beurteilungen der richtige Weg, um die haushaltspolitische Stabilität Brandenburgs auch in der Zukunft zu garantieren. Das Ziel der Koalition ist es, die Unterschreitung der Schwellenwerte des Stabilitätsrates auch in der gegenwärtigen, finanzpolitisch schwierigen Zeit und trotz rückläufiger Einnahmen aus dem Solidarpakt II sicherzustellen. Auch deshalb hat Brandenburg den gestrigen Beschlüssen des Stabilitätsrates in Gänze seine Zustimmung geben können.“
Hintergrund:
Der Stabilitätsrat des Bundes und der Länder ist am 28. April 2010 in Berlin unter dem gemeinsamen Vorsitz des Bundesfinanzministers und des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die laufende Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Der Stabilitätsrat wird künftig zweimal jährlich – im Mai und im Oktober – zusammentreten. Die Haushaltsüberwachung erfolgt auf der Grundlage jährlicher Berichte des Bundes und der einzelnen Länder, die eine Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthalten. Beschlüsse des Stabilitätsrates werden mit der Stimme des Bundes und der Mehrheit von zwei Dritteln der Länder gefasst. Um eine größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen zu gewährleisten, werden die Beschlüsse des Stabilitätsrates und die zugrunde liegenden Beratungsunterlagen veröffentlicht.
Bei der Haushaltsüberwachung betrachtet der Stabilitätsrat zwei Zeiträume: Zum einen die Ist-Werte der vergangenen beiden Jahre und das aktuelle Haushalts-Soll, zum anderen die drei Finanzplanungsjahre. Die Schwellenwerte für die vier Indikatoren zur Beurteilung der Haushaltssituation der Länder sind als Abweichung von den jeweiligen Länderdurchschnittswerten definiert. Ausgehend von den Länderdurchschnittswerten gelten zunächst für die Jahre 2008 bis 2010 bzw. (in Klammern) die Finanzplanungsjahre 2011 bis 2013 folgende Schwellenwerte: Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Schuldenstand, Zins-Steuer-Quote.
Der Stabilitätsrat leitet ein Evaluationsverfahren für ein Land oder den Bund ein, wenn in einem betrachteten Zeitraum mindestens drei von vier Kennziffern die genannten Schwellenwerte überschreiten.
Gegenüber seinem Vorgänger, dem Finanzplanungsrat, hat der Stabilitätsrat wesentliche Vorteile: Während der Finanzplanungsrat nur Empfehlungen mit Einstimmigkeit geben konnte, fasst der Stabilitätsrat Beschlüsse mit der Stimme des Bundes und der Zweidrittelmehrheit der Länder. Betroffene können damit Beschlüsse nicht verhindern. Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte des Bundes und der einzelnen Länder und gibt nicht nur allgemeine Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin ab. Daneben führt der Stabilitätsrat Aufgaben des Finanzplanungsrats fort. Er koordiniert die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Kommunen und berät die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“.
Die Ergebnisse und die Beratungsunterlagen der Sitzungen werden veröffentlicht. Diese Transparenz stärkt die Wirkung des Frühwarnsystems, um Haushaltsdisziplin durch öffentlichen Druck zu erreichen. Bund und Länder haben damit ein zielgerichtetes Instrument geschaffen, das eine tragfähige Haushaltsentwicklung sicherstellen soll.
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