Laut Medienberichten plant die polnische Regierung erstmals den Bau von zwei Atomkraftwerken. Stettiner Wissenschaftler und inzwischen auch Politiker schlagen unter anderen den Standort Gryfino an der Oder, unmittelbar am Nationalpark Unteres Odertal vor. Bürger der Uckermark und auch darüber hinaus sind stark verunsichert.
2006 wurde in den regionalen und überregionalen Medien berichtet, dass unser Nachbarland Polen den Bau von Atomkernkraftwerken plant. Dieses Thema wurde vor Kurzem erneut in den Medien aufgegriffen. Zum damaligen Zeitpunkt hatte mein Haus das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit konsultiert. Über die Ergebnisse dieser Nachfrage wurde bereits im Mai 2006 berichtet. Diese Ergebnisse sind auch heute noch zutreffend.
Ausgangspunkt der Überlegungen der polnischen Regierung zur Nutzung der Atomkernenergie sind Prognosen, laut denen der polnische Strombedarf bis zum Jahr 2025 um 80 bis 93 Prozent steigen wird. In den strategischen Leitlinien der nationalen Energiepolitik: “Die Energiepolitik Polens bis 2025” des polnischen Ministerrats ist unter anderen auch der Bau eines polnischen Atomkraftwerks bis 2020 als Option enthalten.
Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich die Überlegungen zu Plänen eines eventuellen Baus eines polnischen Atomkraftwerkes in einem sehr frühen Stadium. Es lagen keine belastbaren Aussagen zum Standort, zur Projektfinanzierung, zur Auswahl der Technologie und zu den Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt vor.
Hinsichtlich des Sachverhaltes liegen in Brandenburg keine neuen Erkenntnisse vor.
Bereits zu Beginn der ersten Legislaturperiode hat sich die Landesregierung zum Verzicht auf die friedliche Nutzung der Atomkernenergie bekannt. Bis zum heutigen Tag hat sich an dieser Haltung nichts geändert.
Unabhängig davon muss akzeptiert werden, dass Entscheidungen über die Energiepolitik und die Formen der Energieerzeugung in Polen der polnischen Regierung obliegen.
Ein Vorhaben zum Bau eines Atomkraftwerkes muss entsprechend internationalem Recht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Polen als EU-Mitglied ist sowohl über die UVP-Richtlinie als auch über das sogenannte Espoo – Übereinkommen (UN/ECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) verpflichtet, angrenzende Staaten am Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Deutschland und Polen haben in einer Vereinbarung vom 11. April 2006 (Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen UVP-Vereinbarung – BGBl. 12007 II S.595) die internationalen Regelungen präzisiert.
Insbesondere die Regelungen der Deutsch-Polnischen UVP-Vereinbarung stellen sicher, dass die Interessen des Landes Brandenburg und seiner Bürger zeitnah artikuliert und vertreten werden können.
Seitens der polnischen Seite sind im Rahmen dieses Verfahrens die erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Auf Basis dieser Unterlagen kann Brandenburg eine Stellungnahme abgeben.
Entsprechend der UVP-Vereinbarung ist ebenfalls eine Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. Die Fristen dafür (Eröffnung, Bekanntmachung, Auslegung der Unterlagen, Abgabe von Einwänden beziehungsweise Anmerkungen) richten sich nach polnischem Recht. Fragen und Einwendungen durch die Öffentlichkeit können von jedem einzelnen Bürger direkt an die zuständige polnische Behörde gesandt werden. Gemäß UVP-Vereinbarung ist die polnische Seite verpflichtet, auch eine Teilnahme der deutschen Öffentlichkeit an einem eventuellen Erörterungstermin sicherzustellen. Die öffentliche Bekanntmachung des Termins und des Ortes der Erörterung erfolgt durch die Brandenburger Behörde. Somit ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren sichergestellt.
In Brandenburg sind gegenwärtig keine konkreten Planungen zur Umsetzung eines derartigen Vorhabens bekannt.
Ebenfalls ist nach Auskunft des Bundesumweltministeriums keine Standortentscheidung für ein polnisches Atomkraftwerk gefallen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Atomkraftwerk, © Rainer Lippert (wikipedia.org)
Laut Medienberichten plant die polnische Regierung erstmals den Bau von zwei Atomkraftwerken. Stettiner Wissenschaftler und inzwischen auch Politiker schlagen unter anderen den Standort Gryfino an der Oder, unmittelbar am Nationalpark Unteres Odertal vor. Bürger der Uckermark und auch darüber hinaus sind stark verunsichert.
2006 wurde in den regionalen und überregionalen Medien berichtet, dass unser Nachbarland Polen den Bau von Atomkernkraftwerken plant. Dieses Thema wurde vor Kurzem erneut in den Medien aufgegriffen. Zum damaligen Zeitpunkt hatte mein Haus das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit konsultiert. Über die Ergebnisse dieser Nachfrage wurde bereits im Mai 2006 berichtet. Diese Ergebnisse sind auch heute noch zutreffend.
Ausgangspunkt der Überlegungen der polnischen Regierung zur Nutzung der Atomkernenergie sind Prognosen, laut denen der polnische Strombedarf bis zum Jahr 2025 um 80 bis 93 Prozent steigen wird. In den strategischen Leitlinien der nationalen Energiepolitik: “Die Energiepolitik Polens bis 2025” des polnischen Ministerrats ist unter anderen auch der Bau eines polnischen Atomkraftwerks bis 2020 als Option enthalten.
Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich die Überlegungen zu Plänen eines eventuellen Baus eines polnischen Atomkraftwerkes in einem sehr frühen Stadium. Es lagen keine belastbaren Aussagen zum Standort, zur Projektfinanzierung, zur Auswahl der Technologie und zu den Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt vor.
Hinsichtlich des Sachverhaltes liegen in Brandenburg keine neuen Erkenntnisse vor.
Bereits zu Beginn der ersten Legislaturperiode hat sich die Landesregierung zum Verzicht auf die friedliche Nutzung der Atomkernenergie bekannt. Bis zum heutigen Tag hat sich an dieser Haltung nichts geändert.
Unabhängig davon muss akzeptiert werden, dass Entscheidungen über die Energiepolitik und die Formen der Energieerzeugung in Polen der polnischen Regierung obliegen.
Ein Vorhaben zum Bau eines Atomkraftwerkes muss entsprechend internationalem Recht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Polen als EU-Mitglied ist sowohl über die UVP-Richtlinie als auch über das sogenannte Espoo – Übereinkommen (UN/ECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) verpflichtet, angrenzende Staaten am Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Deutschland und Polen haben in einer Vereinbarung vom 11. April 2006 (Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen UVP-Vereinbarung – BGBl. 12007 II S.595) die internationalen Regelungen präzisiert.
Insbesondere die Regelungen der Deutsch-Polnischen UVP-Vereinbarung stellen sicher, dass die Interessen des Landes Brandenburg und seiner Bürger zeitnah artikuliert und vertreten werden können.
Seitens der polnischen Seite sind im Rahmen dieses Verfahrens die erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Auf Basis dieser Unterlagen kann Brandenburg eine Stellungnahme abgeben.
Entsprechend der UVP-Vereinbarung ist ebenfalls eine Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. Die Fristen dafür (Eröffnung, Bekanntmachung, Auslegung der Unterlagen, Abgabe von Einwänden beziehungsweise Anmerkungen) richten sich nach polnischem Recht. Fragen und Einwendungen durch die Öffentlichkeit können von jedem einzelnen Bürger direkt an die zuständige polnische Behörde gesandt werden. Gemäß UVP-Vereinbarung ist die polnische Seite verpflichtet, auch eine Teilnahme der deutschen Öffentlichkeit an einem eventuellen Erörterungstermin sicherzustellen. Die öffentliche Bekanntmachung des Termins und des Ortes der Erörterung erfolgt durch die Brandenburger Behörde. Somit ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren sichergestellt.
In Brandenburg sind gegenwärtig keine konkreten Planungen zur Umsetzung eines derartigen Vorhabens bekannt.
Ebenfalls ist nach Auskunft des Bundesumweltministeriums keine Standortentscheidung für ein polnisches Atomkraftwerk gefallen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Atomkraftwerk, © Rainer Lippert (wikipedia.org)
Laut Medienberichten plant die polnische Regierung erstmals den Bau von zwei Atomkraftwerken. Stettiner Wissenschaftler und inzwischen auch Politiker schlagen unter anderen den Standort Gryfino an der Oder, unmittelbar am Nationalpark Unteres Odertal vor. Bürger der Uckermark und auch darüber hinaus sind stark verunsichert.
2006 wurde in den regionalen und überregionalen Medien berichtet, dass unser Nachbarland Polen den Bau von Atomkernkraftwerken plant. Dieses Thema wurde vor Kurzem erneut in den Medien aufgegriffen. Zum damaligen Zeitpunkt hatte mein Haus das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit konsultiert. Über die Ergebnisse dieser Nachfrage wurde bereits im Mai 2006 berichtet. Diese Ergebnisse sind auch heute noch zutreffend.
Ausgangspunkt der Überlegungen der polnischen Regierung zur Nutzung der Atomkernenergie sind Prognosen, laut denen der polnische Strombedarf bis zum Jahr 2025 um 80 bis 93 Prozent steigen wird. In den strategischen Leitlinien der nationalen Energiepolitik: “Die Energiepolitik Polens bis 2025” des polnischen Ministerrats ist unter anderen auch der Bau eines polnischen Atomkraftwerks bis 2020 als Option enthalten.
Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich die Überlegungen zu Plänen eines eventuellen Baus eines polnischen Atomkraftwerkes in einem sehr frühen Stadium. Es lagen keine belastbaren Aussagen zum Standort, zur Projektfinanzierung, zur Auswahl der Technologie und zu den Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt vor.
Hinsichtlich des Sachverhaltes liegen in Brandenburg keine neuen Erkenntnisse vor.
Bereits zu Beginn der ersten Legislaturperiode hat sich die Landesregierung zum Verzicht auf die friedliche Nutzung der Atomkernenergie bekannt. Bis zum heutigen Tag hat sich an dieser Haltung nichts geändert.
Unabhängig davon muss akzeptiert werden, dass Entscheidungen über die Energiepolitik und die Formen der Energieerzeugung in Polen der polnischen Regierung obliegen.
Ein Vorhaben zum Bau eines Atomkraftwerkes muss entsprechend internationalem Recht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Polen als EU-Mitglied ist sowohl über die UVP-Richtlinie als auch über das sogenannte Espoo – Übereinkommen (UN/ECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) verpflichtet, angrenzende Staaten am Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Deutschland und Polen haben in einer Vereinbarung vom 11. April 2006 (Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen UVP-Vereinbarung – BGBl. 12007 II S.595) die internationalen Regelungen präzisiert.
Insbesondere die Regelungen der Deutsch-Polnischen UVP-Vereinbarung stellen sicher, dass die Interessen des Landes Brandenburg und seiner Bürger zeitnah artikuliert und vertreten werden können.
Seitens der polnischen Seite sind im Rahmen dieses Verfahrens die erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Auf Basis dieser Unterlagen kann Brandenburg eine Stellungnahme abgeben.
Entsprechend der UVP-Vereinbarung ist ebenfalls eine Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. Die Fristen dafür (Eröffnung, Bekanntmachung, Auslegung der Unterlagen, Abgabe von Einwänden beziehungsweise Anmerkungen) richten sich nach polnischem Recht. Fragen und Einwendungen durch die Öffentlichkeit können von jedem einzelnen Bürger direkt an die zuständige polnische Behörde gesandt werden. Gemäß UVP-Vereinbarung ist die polnische Seite verpflichtet, auch eine Teilnahme der deutschen Öffentlichkeit an einem eventuellen Erörterungstermin sicherzustellen. Die öffentliche Bekanntmachung des Termins und des Ortes der Erörterung erfolgt durch die Brandenburger Behörde. Somit ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren sichergestellt.
In Brandenburg sind gegenwärtig keine konkreten Planungen zur Umsetzung eines derartigen Vorhabens bekannt.
Ebenfalls ist nach Auskunft des Bundesumweltministeriums keine Standortentscheidung für ein polnisches Atomkraftwerk gefallen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Atomkraftwerk, © Rainer Lippert (wikipedia.org)
Laut Medienberichten plant die polnische Regierung erstmals den Bau von zwei Atomkraftwerken. Stettiner Wissenschaftler und inzwischen auch Politiker schlagen unter anderen den Standort Gryfino an der Oder, unmittelbar am Nationalpark Unteres Odertal vor. Bürger der Uckermark und auch darüber hinaus sind stark verunsichert.
2006 wurde in den regionalen und überregionalen Medien berichtet, dass unser Nachbarland Polen den Bau von Atomkernkraftwerken plant. Dieses Thema wurde vor Kurzem erneut in den Medien aufgegriffen. Zum damaligen Zeitpunkt hatte mein Haus das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit konsultiert. Über die Ergebnisse dieser Nachfrage wurde bereits im Mai 2006 berichtet. Diese Ergebnisse sind auch heute noch zutreffend.
Ausgangspunkt der Überlegungen der polnischen Regierung zur Nutzung der Atomkernenergie sind Prognosen, laut denen der polnische Strombedarf bis zum Jahr 2025 um 80 bis 93 Prozent steigen wird. In den strategischen Leitlinien der nationalen Energiepolitik: “Die Energiepolitik Polens bis 2025” des polnischen Ministerrats ist unter anderen auch der Bau eines polnischen Atomkraftwerks bis 2020 als Option enthalten.
Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich die Überlegungen zu Plänen eines eventuellen Baus eines polnischen Atomkraftwerkes in einem sehr frühen Stadium. Es lagen keine belastbaren Aussagen zum Standort, zur Projektfinanzierung, zur Auswahl der Technologie und zu den Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt vor.
Hinsichtlich des Sachverhaltes liegen in Brandenburg keine neuen Erkenntnisse vor.
Bereits zu Beginn der ersten Legislaturperiode hat sich die Landesregierung zum Verzicht auf die friedliche Nutzung der Atomkernenergie bekannt. Bis zum heutigen Tag hat sich an dieser Haltung nichts geändert.
Unabhängig davon muss akzeptiert werden, dass Entscheidungen über die Energiepolitik und die Formen der Energieerzeugung in Polen der polnischen Regierung obliegen.
Ein Vorhaben zum Bau eines Atomkraftwerkes muss entsprechend internationalem Recht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Polen als EU-Mitglied ist sowohl über die UVP-Richtlinie als auch über das sogenannte Espoo – Übereinkommen (UN/ECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) verpflichtet, angrenzende Staaten am Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Deutschland und Polen haben in einer Vereinbarung vom 11. April 2006 (Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen UVP-Vereinbarung – BGBl. 12007 II S.595) die internationalen Regelungen präzisiert.
Insbesondere die Regelungen der Deutsch-Polnischen UVP-Vereinbarung stellen sicher, dass die Interessen des Landes Brandenburg und seiner Bürger zeitnah artikuliert und vertreten werden können.
Seitens der polnischen Seite sind im Rahmen dieses Verfahrens die erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Auf Basis dieser Unterlagen kann Brandenburg eine Stellungnahme abgeben.
Entsprechend der UVP-Vereinbarung ist ebenfalls eine Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. Die Fristen dafür (Eröffnung, Bekanntmachung, Auslegung der Unterlagen, Abgabe von Einwänden beziehungsweise Anmerkungen) richten sich nach polnischem Recht. Fragen und Einwendungen durch die Öffentlichkeit können von jedem einzelnen Bürger direkt an die zuständige polnische Behörde gesandt werden. Gemäß UVP-Vereinbarung ist die polnische Seite verpflichtet, auch eine Teilnahme der deutschen Öffentlichkeit an einem eventuellen Erörterungstermin sicherzustellen. Die öffentliche Bekanntmachung des Termins und des Ortes der Erörterung erfolgt durch die Brandenburger Behörde. Somit ist auch die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren sichergestellt.
In Brandenburg sind gegenwärtig keine konkreten Planungen zur Umsetzung eines derartigen Vorhabens bekannt.
Ebenfalls ist nach Auskunft des Bundesumweltministeriums keine Standortentscheidung für ein polnisches Atomkraftwerk gefallen.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto: Atomkraftwerk, © Rainer Lippert (wikipedia.org)