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Badesaison in Brandenburg eröffnet: Karte der Badegewässer im Internet

12:30 Uhr | 15. Mai 2008
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Traditionell wird heute (15. Mai) die diesjährige Badesaison in Brandenburg eröffnet. Zu diesem Anlass hat das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium eine aktuelle Badestellenkarte mit allen 253 Badestellen des Landes im Internet veröffentlicht. Für ungetrübten Freizeitspaß ist auch in dieser Badesaison gesorgt. Die neuen Vorgaben der EU zur Überwachung der Badegewässer sind Grundlage des Überwachungsprogramms der Gesundheitsämter. Die ersten Untersuchungsergebnisse bestätigen, dass die neuen Qualitätsparameter für die Brandenburger Badegewässer eingehalten werden.
„Brandenburg ist fit für heiße Sommertage. Die ersten Untersuchungsergebnisse der ausgewiesenen Badegewässer zeigen eine gute bis sehr gute Wasserqualität“, sagte Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) zum heutigen Saisonauftakt in Potsdam.
Für die Badesaison 2008 wurden auf der Grundlage einer neuen Badegewässerrichtlinie der EU für das Land Brandenburg 253 Badegewässer und Badestellen ausgewiesen. Woidke: „Ich freue mich, dass damit gegenüber dem Vorjahr die Anzahl der Badestellen um 25 erhöht werden konnten.“
Wie in jedem Jahr sorgen die Gesundheitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte dafür, dass eine regelmäßige Überwachung der Badegewässer gewährleistet ist. Durch Vor-Ort-Kontrollen der Badestellen können Auffälligkeiten schnell erkannt und geeignete Maßnahmen veranlasst werden. Bereits vor Beginn der Badesaison wird die Kontrolle mit einer umfassenden Ortsbesichtigung verbunden, um auch andere, über die Badegewässerqualität hinausgehende Gefährdungen ausschließen zu können. Dann erst wird jede einzelne Badestelle zum Baden „frei gegeben“.
Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September werden mindestens einmal pro Monat Wasserproben auf hygienische Parameter untersucht. Werden dabei Grenzwertüberschreitungen bestimmter mikrobiologischer Keime festgestellt, wird die Bevölkerung darüber informiert und weiterführende Untersuchungen zur Ursachenaufklärung werden durchgeführt. Ein Abraten vom Baden oder gar Badeverbote mussten bisher in Brandenburg nur in seltenen Einzelfällen veranlasst werden. Im letzten Jahr mussten lediglich an zwei Badestellen zeitweilige Badeverbote ausgesprochen werden.
„Jeder Badende leistet durch sein Verhalten am Strandabschnitt und im Badegewässer einen ganz persönlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der guten Wasserqualität“, erklärte Woidke.
Mit Inkrafttreten der Brandenburgischen Badegewässerverordnung vom 6. Februar 2008 wurde die neue EU-Badegewässerrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die neue Richtlinie verschärft einige Grenzwerte für die Wasserqualität, verringert somit das gesundheitliche Risiko beim Baden und stärkt damit den gesundheitlichen Verbraucherschutz insgesamt. So wurden neue aussagekräftigere mikrobiologische Parameter für alle Badegewässer festgelegt. Außerdem enthält die Richtlinie eine neue Berechnung zur Bewertung der Badegewässerqualität und sieht eine aktive Mitwirkung des Badegewässerbetreibers bei der Vermeidung oder Beseitigung von Wasserverschmutzungen vor.
Mit der neue Strategie werden neben den aktuellen Untersuchungsergebnissen vor allem längerfristige Beurteilungszeiträume von mindestens vier Jahren herangezogen, um eine Einstufung in bestimmte Qualitätskategorien vorzunehmen. „Zukünftig werden Risiken, die die Badegewässerqualität beeinträchtigen können, im Vorfeld beurteilt und erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen eingeleitet“, erläuterte Woidke.
Die Information der Öffentlichkeit ist als besonderer Schwerpunkt in der neuen gesetzlichen Regelung verankert. Diesem Anspruch wird in Brandenburg mit dem neuen Internet-Auftritt zur Badegewässerkarte des Landes entsprochen. Neben der Veröffentlichung der aktuellen Überwachungsergebnissen werden viele hilfreiche Hintergrundinformationen angeboten wie etwa die Ausstattung der Badestelle, Sanitäreinrichtungen, Wasserrettung, Strandbeschaffenheit, topografische Karten in verschiedenen Auflösungen und Luftbildaufnahmen.
Die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs stehen gern allen Rat Suchenden für Beratung und Auskünfte zur Verfügung.
Weitere Informationen: www.mluv.brandenburg.de/badestellen
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Traditionell wird heute (15. Mai) die diesjährige Badesaison in Brandenburg eröffnet. Zu diesem Anlass hat das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium eine aktuelle Badestellenkarte mit allen 253 Badestellen des Landes im Internet veröffentlicht. Für ungetrübten Freizeitspaß ist auch in dieser Badesaison gesorgt. Die neuen Vorgaben der EU zur Überwachung der Badegewässer sind Grundlage des Überwachungsprogramms der Gesundheitsämter. Die ersten Untersuchungsergebnisse bestätigen, dass die neuen Qualitätsparameter für die Brandenburger Badegewässer eingehalten werden.
„Brandenburg ist fit für heiße Sommertage. Die ersten Untersuchungsergebnisse der ausgewiesenen Badegewässer zeigen eine gute bis sehr gute Wasserqualität“, sagte Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) zum heutigen Saisonauftakt in Potsdam.
Für die Badesaison 2008 wurden auf der Grundlage einer neuen Badegewässerrichtlinie der EU für das Land Brandenburg 253 Badegewässer und Badestellen ausgewiesen. Woidke: „Ich freue mich, dass damit gegenüber dem Vorjahr die Anzahl der Badestellen um 25 erhöht werden konnten.“
Wie in jedem Jahr sorgen die Gesundheitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte dafür, dass eine regelmäßige Überwachung der Badegewässer gewährleistet ist. Durch Vor-Ort-Kontrollen der Badestellen können Auffälligkeiten schnell erkannt und geeignete Maßnahmen veranlasst werden. Bereits vor Beginn der Badesaison wird die Kontrolle mit einer umfassenden Ortsbesichtigung verbunden, um auch andere, über die Badegewässerqualität hinausgehende Gefährdungen ausschließen zu können. Dann erst wird jede einzelne Badestelle zum Baden „frei gegeben“.
Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September werden mindestens einmal pro Monat Wasserproben auf hygienische Parameter untersucht. Werden dabei Grenzwertüberschreitungen bestimmter mikrobiologischer Keime festgestellt, wird die Bevölkerung darüber informiert und weiterführende Untersuchungen zur Ursachenaufklärung werden durchgeführt. Ein Abraten vom Baden oder gar Badeverbote mussten bisher in Brandenburg nur in seltenen Einzelfällen veranlasst werden. Im letzten Jahr mussten lediglich an zwei Badestellen zeitweilige Badeverbote ausgesprochen werden.
„Jeder Badende leistet durch sein Verhalten am Strandabschnitt und im Badegewässer einen ganz persönlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der guten Wasserqualität“, erklärte Woidke.
Mit Inkrafttreten der Brandenburgischen Badegewässerverordnung vom 6. Februar 2008 wurde die neue EU-Badegewässerrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die neue Richtlinie verschärft einige Grenzwerte für die Wasserqualität, verringert somit das gesundheitliche Risiko beim Baden und stärkt damit den gesundheitlichen Verbraucherschutz insgesamt. So wurden neue aussagekräftigere mikrobiologische Parameter für alle Badegewässer festgelegt. Außerdem enthält die Richtlinie eine neue Berechnung zur Bewertung der Badegewässerqualität und sieht eine aktive Mitwirkung des Badegewässerbetreibers bei der Vermeidung oder Beseitigung von Wasserverschmutzungen vor.
Mit der neue Strategie werden neben den aktuellen Untersuchungsergebnissen vor allem längerfristige Beurteilungszeiträume von mindestens vier Jahren herangezogen, um eine Einstufung in bestimmte Qualitätskategorien vorzunehmen. „Zukünftig werden Risiken, die die Badegewässerqualität beeinträchtigen können, im Vorfeld beurteilt und erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen eingeleitet“, erläuterte Woidke.
Die Information der Öffentlichkeit ist als besonderer Schwerpunkt in der neuen gesetzlichen Regelung verankert. Diesem Anspruch wird in Brandenburg mit dem neuen Internet-Auftritt zur Badegewässerkarte des Landes entsprochen. Neben der Veröffentlichung der aktuellen Überwachungsergebnissen werden viele hilfreiche Hintergrundinformationen angeboten wie etwa die Ausstattung der Badestelle, Sanitäreinrichtungen, Wasserrettung, Strandbeschaffenheit, topografische Karten in verschiedenen Auflösungen und Luftbildaufnahmen.
Die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs stehen gern allen Rat Suchenden für Beratung und Auskünfte zur Verfügung.
Weitere Informationen: www.mluv.brandenburg.de/badestellen
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Traditionell wird heute (15. Mai) die diesjährige Badesaison in Brandenburg eröffnet. Zu diesem Anlass hat das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium eine aktuelle Badestellenkarte mit allen 253 Badestellen des Landes im Internet veröffentlicht. Für ungetrübten Freizeitspaß ist auch in dieser Badesaison gesorgt. Die neuen Vorgaben der EU zur Überwachung der Badegewässer sind Grundlage des Überwachungsprogramms der Gesundheitsämter. Die ersten Untersuchungsergebnisse bestätigen, dass die neuen Qualitätsparameter für die Brandenburger Badegewässer eingehalten werden.
„Brandenburg ist fit für heiße Sommertage. Die ersten Untersuchungsergebnisse der ausgewiesenen Badegewässer zeigen eine gute bis sehr gute Wasserqualität“, sagte Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) zum heutigen Saisonauftakt in Potsdam.
Für die Badesaison 2008 wurden auf der Grundlage einer neuen Badegewässerrichtlinie der EU für das Land Brandenburg 253 Badegewässer und Badestellen ausgewiesen. Woidke: „Ich freue mich, dass damit gegenüber dem Vorjahr die Anzahl der Badestellen um 25 erhöht werden konnten.“
Wie in jedem Jahr sorgen die Gesundheitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte dafür, dass eine regelmäßige Überwachung der Badegewässer gewährleistet ist. Durch Vor-Ort-Kontrollen der Badestellen können Auffälligkeiten schnell erkannt und geeignete Maßnahmen veranlasst werden. Bereits vor Beginn der Badesaison wird die Kontrolle mit einer umfassenden Ortsbesichtigung verbunden, um auch andere, über die Badegewässerqualität hinausgehende Gefährdungen ausschließen zu können. Dann erst wird jede einzelne Badestelle zum Baden „frei gegeben“.
Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September werden mindestens einmal pro Monat Wasserproben auf hygienische Parameter untersucht. Werden dabei Grenzwertüberschreitungen bestimmter mikrobiologischer Keime festgestellt, wird die Bevölkerung darüber informiert und weiterführende Untersuchungen zur Ursachenaufklärung werden durchgeführt. Ein Abraten vom Baden oder gar Badeverbote mussten bisher in Brandenburg nur in seltenen Einzelfällen veranlasst werden. Im letzten Jahr mussten lediglich an zwei Badestellen zeitweilige Badeverbote ausgesprochen werden.
„Jeder Badende leistet durch sein Verhalten am Strandabschnitt und im Badegewässer einen ganz persönlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der guten Wasserqualität“, erklärte Woidke.
Mit Inkrafttreten der Brandenburgischen Badegewässerverordnung vom 6. Februar 2008 wurde die neue EU-Badegewässerrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die neue Richtlinie verschärft einige Grenzwerte für die Wasserqualität, verringert somit das gesundheitliche Risiko beim Baden und stärkt damit den gesundheitlichen Verbraucherschutz insgesamt. So wurden neue aussagekräftigere mikrobiologische Parameter für alle Badegewässer festgelegt. Außerdem enthält die Richtlinie eine neue Berechnung zur Bewertung der Badegewässerqualität und sieht eine aktive Mitwirkung des Badegewässerbetreibers bei der Vermeidung oder Beseitigung von Wasserverschmutzungen vor.
Mit der neue Strategie werden neben den aktuellen Untersuchungsergebnissen vor allem längerfristige Beurteilungszeiträume von mindestens vier Jahren herangezogen, um eine Einstufung in bestimmte Qualitätskategorien vorzunehmen. „Zukünftig werden Risiken, die die Badegewässerqualität beeinträchtigen können, im Vorfeld beurteilt und erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen eingeleitet“, erläuterte Woidke.
Die Information der Öffentlichkeit ist als besonderer Schwerpunkt in der neuen gesetzlichen Regelung verankert. Diesem Anspruch wird in Brandenburg mit dem neuen Internet-Auftritt zur Badegewässerkarte des Landes entsprochen. Neben der Veröffentlichung der aktuellen Überwachungsergebnissen werden viele hilfreiche Hintergrundinformationen angeboten wie etwa die Ausstattung der Badestelle, Sanitäreinrichtungen, Wasserrettung, Strandbeschaffenheit, topografische Karten in verschiedenen Auflösungen und Luftbildaufnahmen.
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„Brandenburg ist fit für heiße Sommertage. Die ersten Untersuchungsergebnisse der ausgewiesenen Badegewässer zeigen eine gute bis sehr gute Wasserqualität“, sagte Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) zum heutigen Saisonauftakt in Potsdam.
Für die Badesaison 2008 wurden auf der Grundlage einer neuen Badegewässerrichtlinie der EU für das Land Brandenburg 253 Badegewässer und Badestellen ausgewiesen. Woidke: „Ich freue mich, dass damit gegenüber dem Vorjahr die Anzahl der Badestellen um 25 erhöht werden konnten.“
Wie in jedem Jahr sorgen die Gesundheitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte dafür, dass eine regelmäßige Überwachung der Badegewässer gewährleistet ist. Durch Vor-Ort-Kontrollen der Badestellen können Auffälligkeiten schnell erkannt und geeignete Maßnahmen veranlasst werden. Bereits vor Beginn der Badesaison wird die Kontrolle mit einer umfassenden Ortsbesichtigung verbunden, um auch andere, über die Badegewässerqualität hinausgehende Gefährdungen ausschließen zu können. Dann erst wird jede einzelne Badestelle zum Baden „frei gegeben“.
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„Jeder Badende leistet durch sein Verhalten am Strandabschnitt und im Badegewässer einen ganz persönlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der guten Wasserqualität“, erklärte Woidke.
Mit Inkrafttreten der Brandenburgischen Badegewässerverordnung vom 6. Februar 2008 wurde die neue EU-Badegewässerrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die neue Richtlinie verschärft einige Grenzwerte für die Wasserqualität, verringert somit das gesundheitliche Risiko beim Baden und stärkt damit den gesundheitlichen Verbraucherschutz insgesamt. So wurden neue aussagekräftigere mikrobiologische Parameter für alle Badegewässer festgelegt. Außerdem enthält die Richtlinie eine neue Berechnung zur Bewertung der Badegewässerqualität und sieht eine aktive Mitwirkung des Badegewässerbetreibers bei der Vermeidung oder Beseitigung von Wasserverschmutzungen vor.
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