Das Soforthilfeproggramm für Unternehmen von Soloselbstständigen bis hin zu 100 Mitarbeitern pro Unternehmen der Brandenburgs Landesregierung startet heute um 9:00 Uhr. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind, können kurzfristig Hilfen zwischen 5.000 und 60.000 Euro erhalten. Dafür ist ein Antrag bei der ILB nötig, der online ab 9 Uhr zur Verfügung stehen soll. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Wie Finanzministerin Katrin Lange und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach in Potsdam mitteilten, besteht dieses Soforthilfeprogramm aus zwei Bestandteilen: Zum einen sollen notleidende Unternehmen unbürokratisch und kurzfristig Geld zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Der Rettungsschirm des Landes wurde nochmal von 500 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro aufgestockt.
Bis zu 60.000 Euro Soforthilfe
Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000,- EUR,
bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000,- EUR,
bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000,- EUR,
bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000,- EUR,
bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000,- EUR
Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.
Zum anderen wird das beim Wirtschaftsministerium bereits vorhandene Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm („KoSta“) zur Gewährung von Liquiditätshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen kurzfristig aufgestockt.
Beide Programmteile sollen unbürokratisch und kurzfristig die im Zuge der Corona-Pandemie wirtschaftlich bedrohten Unternehmen und Freiberufler stützen.
Unternehmen und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, wenden sich bitte ab Programmstart an die
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Tel: 0331 – 660 2211, E-Mail: beratung@ilb.de, www.ilb.de
Alle Programme, die für durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geratene Unternehmen und Gewerbetreibende nutzen können, hat die ILB auf einer Internetseite zusammengestellt.
Ab Mittwoch um 9 Uhr startet die ILB mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe, die Antragsformulare stehen für alle Bürgerinnen und Bürger zu diesem Zeitpunkt auf unserer Homepage www.ilb.de bereit.
Vorstandsvorsitzender der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Tillmann Stenger: „Es gibt keinen Grund, sofort den Antrag stellen zu müssen. Die Antragsfrist läuft bis Ende Dezember dieses Jahres. Dennoch rechnen wir bereits jetzt mit vielen Tausend Anträgen, denn es gibt ja kein Unternehmen, das nicht in der einen oder anderen Weise von der Corona-Krise betroffen ist. Einigen Unternehmen geht das, was wir derzeit erleben, bereits an die Substanz. Deshalb sollen die Anträge auf Soforthilfe auch so zügig wie möglich bearbeitet und die Zuwendungen so schnell als möglich ausgezahlt werden. Darauf bereiten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ILB momentan vor. Mehr als 100 Beschäftigte der Bank werden an der Antragsbearbeitung mitwirken. Wir werden alle unsere Ressourcen mobilisieren, um diese Aufgabe zu meistern.”
Weitere Hinweise:
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben,
Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung stehen,
Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:
- Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
- Gewerbeanmeldung,
- Kopie des Personalausweises,
- Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
- Formular “Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte “De-minimis”-Beihilfen.
Auf Antrag Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen
Steuerpflichtige, die wirtschaftlich von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, können ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Erstattung der Sondervorauszahlungen auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2020 stellen. Die Sondervorauszahlungen werden damit „auf null gestellt“; bereits gezahlte Beträge werden von den Finanzämtern in voller Höhe erstattet. Darauf wies Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam hin: „Damit verschaffen wir Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflagen geraten sind, dringend benötigte Liquidität.“
Die Finanzämter sind gehalten, entsprechend begründete Anträge positiv zu bescheiden. Die Regelung tritt ab sofort in Kraft und gilt für Unternehmen mit Dauerfristverlängerung. Bei diesen Unternehmen ist die Gewährung der Dauerfristverlängerung von der Leistung einer Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr abhängig und wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet.
Die Maßnahme dient der Entlastung der Wirtschaft vor dem Hintergrund der massiven Auswirkungen der Corona-Krise auf das gesamte Wirtschaftsleben.
Hinweis: Die Finanzämter in Brandenburg sind für den Publikumsverkehr geschlossen, die Erreichbarkeit über Telefon, Email und Schriftverkehr ist sichergestellt. Näheres: www.finanzamt.brandenburg.de
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Foto: Andreas Hermsdorf, www.pixelio.de