Die Diskussion über die Bewältigung der Wirtschaftskrise stand im Mittelpunkt der Wirtschaftsministerkonferenz in Lübeck. Die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder haben ihrer Besorgnis darüber Ausdruck verliehen, dass die sich erholende Konjunktur durch eine zu restriktive Kreditvergabe an die Unternehmen gefährdet werden könnte.
„Wir erwarten, dass die Banken und Sparkassen ihre am 2. Dezember 2009 im Bundeskanzleramt erklärte Selbstverpflichtung einlösen und ihrer Verantwortung gegenüber der Wirtschaft gerecht werden. Weiter bitten wir die Bundesregierung, schnell Klarheit über Aufgaben und Arbeitsweise des von ihr eingesetzten Kreditmediators zu schaffen”, erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers, heute zum Abschluss der zweitägigen Konferenz in Lübeck.
Ein Ausstieg aus den staatlichen Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung könne jetzt noch nicht in den Blick genommen werden. Der Bankensektor sei noch nicht wieder so stabilisiert, die geringe Akzeptanz des „Bad Bank”-Modells mache den nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf deutlich, unterstrichen die Länderminister. Es sei dringend notwendig, dass die Bundesregierung „einen besonderen Fokus auf die Gewährleistung verlässlicher Finanzierungsbedingungen für alle Unternehmen legt, um eine drohende Kreditklemme zu vermeiden.”
Einig waren sich die Länderminister auch darin, dass bei der Gestaltung des Sonderprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Mittelstand Nachbesserungsbedarf bestehe. In seiner jetzigen Form erscheine das Programm noch zu wenig geeignet für Unternehmen, die in Folge der Finanzmarktkrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten seien. Beispielsweise würden zu hohe Besicherungs- und Bonitätsanforderungen gestellt. Ziel müsse sein, grundsätzlich wettbewerbsfähigen Unternehmen mit positiven Zukunftsaussichten den Zugang zum KfW-Sonderprogramm zu ermöglichen, lautet die einstimmige Auffassung der Länder.
„Das KfW-Sonderprogramm ist ein Kernstück des Maßnahmepaketes gegen die Wirtschafts- und Finanzkrise. Insofern ist es notwendig, die für die deutsche Wirt-schaft tragende Säule des Mittelstands daran partizipieren zu lassen und das Programm an die aktuellen Finanzierungsbedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen besser anzupassen. Sie dürfen nicht faktisch von der Inanspruchnahme ausgegrenzt werden”, hob Minister Christoffers hervor. Das Problem werde sich nach jetziger Einschätzung in den nächsten Monaten noch zuspitzen, „da auch in Regionen wie Brandenburg, die bisher von der Wirtschaftskrise eher verschont geblieben sind, verstärkt mit Liquiditätsengpässen aufgrund von Insolvenzen und Forderungsausfällen zu rechnen” sei, so Christoffers. „Außerdem müssen wir den Unternehmen alle Chancen bieten, mögliche Aufträge anzunehmen und abzuwickeln, um nicht die wirtschaftliche Erholung im Keim zu ersticken.”
Einhellig vertrat die Wirtschaftsministerkonferenz auch, dass die im Konjunkturpaket II enthaltenen Haftungsentlastungen für die Bürgschaftsbanken und Länder bei der Übernahme von Bürgschaften und Garantien sowie auch die „Bundesregelung Kleinbeihilfen” und die „Befristete Regelung Bürgschaften” über den 31. Dezember 2010 hinaus verlängert werden sollten. Einem Vorschlag des Landes Brandenburg, das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereits jetzt um eine entsprechende Prüfung zu bitten und bezüglich der Verlängerung des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens an die EU-Kommission heranzutreten, stimmten die Länder zu.
(Zur Information: Der Bund hat im Rahmen des Konjunkturpakets II die Bürgschaftsbanken und die Länder hinsichtlich der Risiken von übernommenen Bürgschaften und Garantien befristet bis zum 31. Dezember 2010 entlastet. Damit wurde den Bürgschaftsbanken und den Ländern die Möglichkeit gegeben, sich vermehrt auch bei Unternehmen zu engagieren, die durch die Finanzmarktkrise in Schwierigkeiten geraten sind. Darüber hinaus hat der Bund insbesondere mit der „Bundesregelung Kleinbeihilfen” und der „Befristeten Regelung Bürgschaften” die Möglichkeit geschaffen, die Spielräume zu nutzen, die die Kommission im Rahmen des „Vorübergehenden Beihilferahmens” bis zum 31. Dezember 2010 zur Verfügung gestellt hat. Auch diese Maßnahmen haben zu einer stärkeren Nutzung des Bürgschaftsinstrumentariums in den Ländern geführt.
Diese Erleichterungen haben dazu beigetragen, von der Finanzmarktkrise betroffenen Unternehmen den Zugang zu Bankenfinanzierungen zu erleichtern. Angesichts knapper werdender Haushaltsmittel wird es in der Zukunft aber auch darauf ankommen, die Bürgschaftsinstrumentarien allgemein zu stärken und auszuweiten. Die Maßnahmen des Bundes leisten auch hierzu einen wertvollen Beitrag.)
Breiten Raum nahm bei der Wirtschaftsministerkonferenz auch die Beratung über EU-Themen ein. Dabei hatten unter anderem die „Zukunft der Strukturfonds nach 2013″ und die „EU-Strategie bis 2020″ auf der Tagesordnung gestanden.
„Die Strukturfondsförderung der Europäischen Union hat die Entwicklung in den Ländern und Regionen der EU spürbar vorangebracht, die EU-Kohäsionspolitik hat sich bewährt und sollte fortgeführt werden. Noch wichtiger als bisher wird es angesichts fortbestehender Entwicklungsprobleme und neuer Herausforderungen, dass für die aus der höchsten Förderkategorie ausscheidenden Regionen angemessene und gerechte Übergangsregelungen geschaffen werden. Der Konvergenzprozess darf nicht zum Stillstand kommen. Darin sind sich die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder einig”, sagte Minister Christoffers.
Die Strukturfonds seien ein wichtiges Instrument zur Erschließung von Wachstumspotenzialen, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier der Wirtschaftsministerkonferenz. Viele für die Strukturentwicklung wichtige Projekte hätten nur durch die Fördermittel aus den EU-Strukturfonds realisiert werden können. „Zugleich bildet die Strukturpolitik eine tragende Säule des europäischen Integrationsprozesses. Nur gemeinsam kann es gelingen, Europas Position im weltweiten Wettbewerb zu stärken”, unterstrich Minister Christoffers. Abschließend stellen die Wirtschaftsminister und -Senatoren der Länder in ihrem Papier die Formel auf: „Europäische Rahmenstrategien + regionale Problemlösungskompetenz = wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt.”
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
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