Forderungen noch lange nicht erfüllt
Das Aktionbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg begrüßt den beschlossenen Fahrplan zur Behandlung des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung im Landwirtschaftsausschuss am 16.3.2016 und die Zusicherung der Koalitionsabgeordneten, dass ein möglicher Volksentscheidstermin nicht in die Sommerferien fallen würde. Für den Sondertermin des Ausschusses werden schnellstmöglich 2 Experten zur vorgesehenen Anhörung zu den Forderungen des Volksbegehrens benannt.
„Mit der Anhörung wollen wir nun in einen konstruktiven Dialog eintreten, dafür müssen aber die unsachlichen Verunglimpfungen des Landesbauernverbands – das Klagerecht würde von den Umwelt- und Tierschutzverbänden als Erpressungsinstrument missbraucht oder das Volksbegehren würde sich gegen alle Landwirte richten – aufhören. Schade ist, dass versucht wird, den Großteil der knapp 104.000 Unterschriftsgeber als unwissende Stadtmenschen darzustellen. Gerade die Verbraucher wissen selbst am besten was sie konsumieren wollen, der Trend zu art- und tiergerechten Produkten ist ungebrochen. Die Verbraucher sind letztlich doch die besten Partner moderner tiergerechter Landwirtschaft“, so AXEL KRUSCHAT, Geschäftsführer des BUND Brandenburg.
Merkwürdig ist auch die widersprüchliche Äußerung des Bauernverbands, die Forderungen des Volksbegehrens seien eine Bedrohung des Berufsstands, gleichzeitig würden aber schon viele Forderungen durch die rot-rote Landesregierung umgesetzt und das Volksbegehren sei damit erledigt. Entgegen anders lautender Äußerungen aus der Landesregierung sind die Forderungen bislang noch lange nicht erfüllt worden:
Die angekündigte Abschaffung der Basisförderung und Festschreibung der Premiumförderung sind bislang nur angekündigt und an sich auch nicht ausreichend zur Umsetzung einer artgerechten Tierhaltung oder Begrenzung im Sinne einer Tierzahl-Obergrenze bei der Förderung. Der Tierschutzbeauftragte ist nur von Minister Markov angekündigt und bislang noch nicht mal im Nachtragshaushalt berücksichtigt worden, offen ist seine Arbeitsfähigkeit durch Personal und Unabhängigkeit innerhalb der Verwaltung. Beim Kupierverbot wird auf die Bundesebene oder freiwillige Vereinbarungen gewartet, Landesrecht soll offenbar nicht genutzt werden um die im großen Stil zur Regel gewordenen Ausnahmegenehmigungen zu verbieten. Besonders umstritten ist das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände, das in Anwendung und Funktion rundweg falsch verstanden werden will. Statt es zum Untergang der Landwirtschaft zu verklären, sollte auf die gute Erfahrung in den 7 anderen Bundesländern geschaut werden.
Quelle: Volksbegehren gegen Massentierhaltung – BUND Brandenburg