Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder haben gestern dem Vorschlag der Wissenschaftsminister zugestimmt, den Hochschulpakt 2020, die Exzellenzinitiative und den Pakt für Forschung und Innovation fortzusetzen, und die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern unterzeichnet. Die drei Abkommen haben ein Finanzvolumen von insgesamt 18 Milliarden Euro.
Wissenschaftsministerin Professor Dr. Johanna Wanka begrüßte den Beschluss: „Mit der Entscheidung, den Hochschulpakt 2020, die Exzellenzinitiative und den Pakt für Forschung und Innovation fortzuführen, setzen Bund und Länder deutliche Signale zur richtigen Zeit. Investitionen in Wissenschaft und Forschung sind die Basis für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und müssen daher weiterhin hohe Priorität genießen. Ich bin zuversichtlich, dass eine Stärkung des Wissenschaftsstandorts entscheidend zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Brandenburgs beitragen wird.“
Der erstmals 2007 geschlossene Hochschulpakt 2020 hat zum Ziel, der bis zum Jahr 2020 steigenden Zahl von Studienberechtigten ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium zu gewährleisten. Mit seiner Fortsetzung werden die Grundlagen geschaffen, in den Jahren 2011 bis 2015 etwa 275.000 Studienanfänger mehr als im Jahr 2005 an den Hochschulen einzuschreiben. Brandenburg trägt hierzu bei, indem es trotz gegenläufiger demographischer Entwicklung seine Studienanfängerkapazitäten aufrecht erhält, um solidarisch einen Teil der steigenden Zahl von Studienberechtigten aus den alten Ländern aufzunehmen. Dafür erhält Brandenburg von 2011 bis 2015 insgesamt etwa 40 Millionen Euro vom Bund. Brandenburg kann mit weiteren Mitteln rechnen, sofern es darüber hinaus zusätzliche Studienanfänger aufnimmt. Von 2007 bis 2010 bekam Brandenburg im Rahmen des Hochschulpaktes 16 Millionen Euro.
Zur Stärkung der Forschung erhalten die Hochschulen bei allen von der DFG geförderten Vorhaben eine vom Bund finanzierte Pauschale in Höhe von 20% der bewilligten Fördermittel. Im Rahmen der Exzellenzinitiative werden Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte gefördert, um den Wissenschaftsstandort Deutschland zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbarer zu machen. Nach den Bewilligungsrunden in den Jahren 2006 und 2007 wird nun im Zuge der Fortsetzung der Exzellenzinitiative in einer weiteren Runde im Jahr 2012 wettbewerblich über die Förderung von Fortsetzungs- und Neuanträgen entschieden werden. Der Bund wird hierbei 75%, das Land 25% der Kosten von bewilligten Projekten tragen.
Auch der von Bundesregierung und Ländern im Juni 2005 vereinbarte Pakt für Forschung und Innovation wurde verlängert. Die großen Wissenschafts- und Forschungsorganisationen erhalten bis zum Jahr 2015 fünf Prozent mehr Geld. Außerdem wird damit der wissenschaftliche Nachwuchs besser gefördert und der Wissenschaftsstandort Deutschland international weiter vernetzt.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder haben gestern dem Vorschlag der Wissenschaftsminister zugestimmt, den Hochschulpakt 2020, die Exzellenzinitiative und den Pakt für Forschung und Innovation fortzusetzen, und die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern unterzeichnet. Die drei Abkommen haben ein Finanzvolumen von insgesamt 18 Milliarden Euro.
Wissenschaftsministerin Professor Dr. Johanna Wanka begrüßte den Beschluss: „Mit der Entscheidung, den Hochschulpakt 2020, die Exzellenzinitiative und den Pakt für Forschung und Innovation fortzuführen, setzen Bund und Länder deutliche Signale zur richtigen Zeit. Investitionen in Wissenschaft und Forschung sind die Basis für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und müssen daher weiterhin hohe Priorität genießen. Ich bin zuversichtlich, dass eine Stärkung des Wissenschaftsstandorts entscheidend zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Brandenburgs beitragen wird.“
Der erstmals 2007 geschlossene Hochschulpakt 2020 hat zum Ziel, der bis zum Jahr 2020 steigenden Zahl von Studienberechtigten ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium zu gewährleisten. Mit seiner Fortsetzung werden die Grundlagen geschaffen, in den Jahren 2011 bis 2015 etwa 275.000 Studienanfänger mehr als im Jahr 2005 an den Hochschulen einzuschreiben. Brandenburg trägt hierzu bei, indem es trotz gegenläufiger demographischer Entwicklung seine Studienanfängerkapazitäten aufrecht erhält, um solidarisch einen Teil der steigenden Zahl von Studienberechtigten aus den alten Ländern aufzunehmen. Dafür erhält Brandenburg von 2011 bis 2015 insgesamt etwa 40 Millionen Euro vom Bund. Brandenburg kann mit weiteren Mitteln rechnen, sofern es darüber hinaus zusätzliche Studienanfänger aufnimmt. Von 2007 bis 2010 bekam Brandenburg im Rahmen des Hochschulpaktes 16 Millionen Euro.
Zur Stärkung der Forschung erhalten die Hochschulen bei allen von der DFG geförderten Vorhaben eine vom Bund finanzierte Pauschale in Höhe von 20% der bewilligten Fördermittel. Im Rahmen der Exzellenzinitiative werden Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte gefördert, um den Wissenschaftsstandort Deutschland zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbarer zu machen. Nach den Bewilligungsrunden in den Jahren 2006 und 2007 wird nun im Zuge der Fortsetzung der Exzellenzinitiative in einer weiteren Runde im Jahr 2012 wettbewerblich über die Förderung von Fortsetzungs- und Neuanträgen entschieden werden. Der Bund wird hierbei 75%, das Land 25% der Kosten von bewilligten Projekten tragen.
Auch der von Bundesregierung und Ländern im Juni 2005 vereinbarte Pakt für Forschung und Innovation wurde verlängert. Die großen Wissenschafts- und Forschungsorganisationen erhalten bis zum Jahr 2015 fünf Prozent mehr Geld. Außerdem wird damit der wissenschaftliche Nachwuchs besser gefördert und der Wissenschaftsstandort Deutschland international weiter vernetzt.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur