Entgegen anders lautender Medienberichte plant das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz nicht die komplette Abschaffung von Schusswaffen im Justizvollzug.
Richtig ist, dass im gestrigen Rechtsausschuss des Landtages ein neues Personalbedarfsberechnungsmodell vorgestellt wurde. Die dort präsentierten Beispiele zur effektiveren Nutzung und Planung der personellen Ressourcen beinhalteten unter anderem auch den Verzicht auf Schusswaffen im Justizvollzug des Landes.
Die vorgestellten Zahlen und Anpassungen dienten jedoch alleine dazu die Möglichkeiten des neuen Modells zu demonstrieren und stellen weder eine Empfehlung der Arbeitsgruppe dar, noch sind sie Ausdruck einer politischen Entscheidung in dieser Frage. Eine politische Debatte, ob ein gänzlicher Verzicht auf Schusswaffen angestrebt werden sollte, wie dies bereits in anderen Bundesländern verwirklicht oder diskutiert wird, hat im Land Brandenburg bisher noch nicht stattgefunden. Ohne eine solche umfassende Debatte wird es in dieser Frage keine Neuregelung geben. Da die Schusswaffenverordnung für den Justizvollzug erst im vergangenen Jahr angepasst wurde, sieht das Ministerium derzeit keinen dringenden Handlungsbedarf.
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz