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Flucht und Asyl: Aufgaben für Bildung, Jugend und Sport

6:00 Uhr | 17. November 2015
Foto: Autogramkarte Ministerium fASFF
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Baaske stellt umfangreiches Infopapier vor:


Die Themen Asyl und Flüchtlinge beschäftigen das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport derzeit intensiv in zahlenreichen Arbeitsbereichen. Auf einer Pressekonferenz stellte Minister Günter Baaske heute ein 26-seitiges Informationspapier vor, das diese Arbeitsfelder detailliert darstellt. Neben Kita und allgemeinbildender Schule gehören dazu u. a. auch Berufliche Bildung, Weiterbildung, Jugend- und Sozialarbeit, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, das Beratungsnetzwerk „Tolerantes Brandenburg“ sowie Integration durch Sport oder das Ehrenamt.

Das Papier wird allen Interessierten zur Verfügung gestellt und wird laufend aktualisiert. Baaske: „Es gibt einen sehr großen Informationsbedarf. Dem wollen wir nachkommen. Die aktuelle Situation führt häufig zum Wunsch, ganz konkret zu helfen, aber auch zu Sorgen und Ängsten. Sie müssen von Gesellschaft, Verwaltung und Politik ernst genommen werden. Deshalb gehört sachgerechte Aufklärung zu einer unserer wichtigsten Aufgaben – auch um gelegentlich auftauchenden Gerüchten, die Ängste schüren, aber keinerlei Wahrheitsgehalt haben, nüchtern entgegentreten zu können.“

Baaske weiter: „Wir können die anstehenden großen Aufgaben schaffen – aber nur, wenn wir zusammenstehen und uns nicht irre machen lassen. Ganz klar: Parteienstreit ist dabei wenig hilfreich. Wir brauchen Zusicherung statt Verunsicherung.“ Information und ehrlicher Umgang könne dazu ganz wesentlich beitragen.

Er dankt ausdrücklich den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern: „Tausende Ehrenamtliche unterstützen die erforderliche Arbeit in hervorragender Weise. Inzwischen haben sich im Land Brandenburg mehr als 100 Initiativen gebildet, die die Flüchtlinge vielfältig unterstützen und begleiten. Viele sind in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport aktiv. Sie geben zum Beispiel Sprachunterricht, begleiten minderjährige Flüchtlinge oder integrieren Flüchtlinge und Asylbewerber in Sportvereine. Das ist eine großartige Leistung, die aber auch viele Helfer als großen persönlichen Gewinn wahrnehmen. Eines ist sicher: Ohne sie wäre vieles nicht möglich!“  

Zugleich dankt er den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen und Kreisen, den Schulen, Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, Landeseinrichtungen und auch im Ministerium „für den teilweise sensationell starken Einsatz in den letzten Monaten.“

Bis Jahresende ist mit etwa 36.000 Flüchtlingen und Asylbewerbern zu rechnen, die im Laufe des Jahres 2015 nach Brandenburg gekommen sein und hier zumindest vorübergehend bleiben werden. Baaskes Ministerium ist in vielfältiger Weise mit deren Integration – insbesondere der Kinder und Jugendlichen – befasst. Durch den starker Zuzug von Asylbewerbern und Flüchtlingen bei einer gleichzeitig hohen Fluktuation ist die Datenlage jedoch in vielen Bereichen noch unsicher.

 

Kita

Im Laufe des Jahres 2015 kommen schätzungsweise mindestens 5.000 Kinder im Alter bis 12 Jahre aus asylsuchenden und -Flüchtlingsfamilien nach Brandenburg – im Jahr 2014 waren es etwa 1.200. Sie haben denselben Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung wie alle Kinder.

Baaske: „Eine frühe sprachliche und soziale Anregung der Kinder ist für deren Eingliederung grundlegend und kann wesentlich dazu beitragen, den späteren Weg zu erleichtern. Es erfordert große Anstrengungen von den Kommunen und dem Kita-Personal, unterschiedliche Nationen, Kulturen und Sprachen sowie mitunter traumatisierte Kinder zu berücksichtigen und diesen gerecht zu werden.“

Die Kommunen werden bei der Kindertagesbetreuung vom Land finanziell unterstützt. Das Land hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass für diese Arbeit erhebliche Bundesgelder in die Kommunen fließen. Unterstützt wird die Arbeit auch z. B. durch Fortbildung und Qualifizierung der Fachkräfte.

Allerdings wird Kindertagesbetreuung von Flüchtlingsfamilien nach den bisherigen Erfahrungen nicht stark in Anspruch genommen. Es ist damit zu rechnen, dass sich dies im Rahmen des Integrationsprozesses sukzessive ändert. Bisher liegen keine Zahlen der Kommunen vor, wie viele der Kinder in Krippe, Kindergarten und Hort gehen.

Eine auch zeitweise Trennung von Eltern und Kindern kann für viele Familien, insbesondere die Kinder, problematisch sein. Deshalb können gemeinsame Bildungs- und Begegnungsangebote wie Eltern-Kind-Gruppen an Kitas oder Gemeinschaftsunterkünften das wirksamere und preiswertere Mittel sein.

 

Schule

Ende September 2015 wurden etwa 4.400 Kinder und Jugendliche nach der Eingliederungsverordnung[1] an Schulen in öffentlicher
Trägerschaft beschult. Darunter kamen schätzungsweise 3.500 aus Flüchtlings- und asylsuchenden Familien. Hochrechnungen zufolge ist davon auszugehen, dass bis Jahresende – in Abhängigkeit von weiteren Zuzügen – mindestens 6.000 Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien im Schulalter in Brandenburg leben werden.

Bevor sie in Kommunen kommen, können sie an Kursen für Sprache sowie Kunst, Musik und Sachunterricht an den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt teilnehmen. Derzeit sind es durchschnittlich 140 Kinder in 7 Gruppen in Eisenhüttenstadt und 62 Kinder in 5 Gruppen in Ferch.

Baaske: „Dadurch erhalten die Kinder und Jugendlichen erste Sprach- und Kulturkenntnisse schon vor dem Schulbeginn in den Kommunen. Das ist entscheidend für eine bestmögliche spätere Integration in die Schulen. Dafür ist ein Leistungsportfolio, das sie in der Erstaufnahme erhalten, sehr hilfreich.“ 

In allen Teilen des Landes wird der Unterricht für die schulpflichtigen Flüchtlingskinder und -jugendlichen gewährleistet. An den Schulen in öffentlicher Trägerschaft gibt es etwa 470 Vorbereitungsgruppen und Förderkurse, die von den jungen Flüchtlingen insbesondere in Abhängigkeit ihrer Sprachkenntnisse besucht werden

Insgesamt stehen derzeit Haushaltsmittel für 337 zusätzliche Lehrkräfte zur Verfügung. Baaske: „Damit soll gewährleistet werden, dass die Flüchtlingskinder unterrichtet werden können, ohne dass der übliche Unterricht durch mögliche Personalengpässe eingeschränkt wird.“ Dieses zusätzliche Personal wird sukzessive eingestellt. Es wird erforderlich sein, auch vermehrt Seiteneinsteiger im Landesdienst zu beschäftigen.

Der Sprachunterricht erfolgt nach Möglichkeit durch speziell ausgebildete Lehrkräfte. Deshalb findet seit August 2014 eine Fortbildungsreihe zur Förderung des Zweitspracherwerbs von Schülern mit Migrationshintergrund statt, an der pro Schuljahr etwa 100 Lehrkräfte teilnehmen können.

Ein wichtiger Kooperationspartner der Schulen sind die 6 Regionalstellen der RAA (Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie). Für sie ist die Integration von Asyl- und Flüchtlingskindern ein zentraler Arbeitsschwerpunkt.

Auch einige Schulen in freier Trägerschaft haben bereits Kinder aus Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien aufgenommen. Baaske begrüßt, dass sie sich der aktuellen Herausforderung stellen. Die Unterrichtung der Flüchtlingskinder dort wird vom Land genauso finanziert, wie die anderer Kinder und Jugendlicher an freien Schulen. Zur Frage einer möglichen zusätzlichen Finanzierung des Sprachunterrichts ist Baaske mit den Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft im Gespräch und diskutiert verschiedene Möglichkeiten, wie diese ausgestaltet werden könnte.

 

Jugendarbeit

Die über 30 landesweit tätigen Jugendverbände widmen sich verstärkt der Arbeit mit jungen Geflüchteten, die sie in ihre Angebote einbeziehen. Für junge Menschen in den Sammelunterkünften werden gezielte Angebote unterbreitet.

Das Land beteiligt sich an der Finanzierung von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel werden in den Jahren 2015 bis 2019 schrittweise erhöht, so dass zusätzlich zu den über 630 bestehenden Stellen weitere 100 für die Sozialarbeit an Schulen geschaffen werden können, die von den Kommunen auch zur Arbeit mit jungen Geflüchteten eingesetzt werden können.

 

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Die Zahl der unter 18-jährigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF), die ohne Sorge- oder Erziehungsberechtigte nach Brandenburg einreisen, nimmt stark zu. Ihre Zahl liegt aktuell bei etwa 850 und wird bis Jahresende voraussichtlich auf deutlich über 1.000 steigen.

Durch ein seit 1. November gültiges neues Bundesrecht muss auch das Landesrecht (Kinder- und Jugendhilfegesetz / AGKJHG) novelliert werden. Baaske ist sehr erfreut, dass dafür ein gemeinsamer Gesetzesvorschlag von den vier Fraktionen der SPD, LINKE, CDU und Bündnis´90/Grüne in die nächste Landtagssitzung eingebracht wird. Eine Verabschiedung ist bis zum Jahresende vorgesehen. Dadurch werden Zuständigkeiten und Finanzfragen geregelt.

Künftig sind im Regelfall die 18 Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte für die ihnen zugewiesenen jungen Flüchtlinge zuständig. Sie werden im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts betreut. Im Anschluss an ein bis zu etwa dreimonatiges Clearingverfahren erfolgt die Betreuung in anderen Jugendhilfeangeboten. Die Verteilung auf die Kommunen erfolgt entsprechend des Landesschlüssels.

Das Land stellt die Finanzierung durch eine Kostenerstattung an die Kreise und kreisfreien Städte sicher. Die Kosten pro Minderjährigen sind sehr unterschiedlich. Im vergangenen Jahr lag der durchschnittliche Betrag nach dem bisher geltenden Verfahren bei etwa 23.000 Euro. Durch die neuen rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen werden sich diese Kosten deutlich erhöhen. Der Bund hat den Ländern zugesichert, sich bundesweit mit jährlich insgesamt 350 Millionen Euro von 2016 bis 2019 an den Kosten zu beteiligen.

 

Sport

Die Sportvereine sind ein wichtiger Teil der Willkommenskultur eines toleranten und weltoffenen Landes Brandenburg. Baaske: „Sport hat eine sehr hohe Integrationswirkung. Zugleich sorgt Sport für psychischen und physischen Ausgleich. Durch den Sport ergeben sich neue Gemeinsamkeiten; gesellschaftliche Kulturen kommen zusammen. Dabei geht es auch um das Erlernen der deutschen Sprache und Kennenlernen der Kultur – dies kann beim gemeinsamen Sport gut gelingen.“

 

Viele Asylbewerber und Flüchtlinge sind bereits in Brandenburgs Sportvereinen aktiv. Der Landessportbund (LSB) hat dafür gesorgt, dass sie bei sportlichen Aktivitäten in einem brandenburgischen Sportverein versichert sind.

Bei dem Projekt „Integration durch Sport“ der Brandenburgischen Sportjugend steht die interkulturelle Öffnung der Sportorganisationen im Vordergrund. Das Sportministerium erhöhte dafür ab dem Jahr 2015 die Fördersumme von 30.000 Euro auf 40.000 Euro jährlich. Dadurch werden Sportvereine unterstützt, auch Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen sportbetont zu betreuen.

Baaske: „Zugleich sind die Sportvereine aufgefordert, strikt und konsequent gegen mögliche Fremdenfeindlichkeit in den Vereinsstrukturen oder im Fanbereich vorzugehen.“

 


[1] Die Eingliederungsverordnung legt Bestimmungen über die Aufnahme und Förderung von Schülerinnen und Schülern fest, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben. Die Verordnung unterscheidet nicht nach Herkunftsländern oder Aufenthaltsgründen im Land Brandenburg.

 

 

 

Foto: Autogramkarte Ministerium fASFF
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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