Im Landkreis Dahme-Spreewald wird die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Wie der Landkreis mitteilte, gilt die Maßnahme ab morgen, auch in den bislang bestehenden Restriktionszonen. Damit endet die Stallpflicht nun im gesamten Kreisgebiet.
Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet aufgehoben
Nach Angaben des Landkreises betrifft die Aufhebung alle bislang geltenden Restriktionszonen der Tierseuchenallgemeinverfügung. Dazu zählen die Zonen A, B und C. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dürfen ihre Tiere damit wieder ohne die bisherige Stallpflicht halten. Mit dem Ende der Maßnahme entfallen zugleich weitere Einschränkungen. So sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel im Landkreis wieder zulässig. Auch die besonderen Regelungen bei der Abgabe von Geflügel gelten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Veterinäramt bittet weiter um Meldungen
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht bittet das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz weiterhin um Aufmerksamkeit. Insbesondere tote Kraniche, Wassergeflügel oder Greifvögel sollen gemeldet werden, um mögliche Tierseuchengeschehen frühzeitig erkennen zu können. Meldungen mit möglichst genauen Angaben zum Fundort können während der Geschäftszeiten an die zuständige Veterinärbehörde übermittelt werden. Die Ansprechpartner sind telefonisch in Lübben unter 03546 20-1613 sowie in Zeesen unter 03375 26-2153 erreichbar. Außerhalb der Dienstzeiten nimmt auch die Leitstelle Lausitz unter der Telefonnummer 0355 6320 entsprechende Hinweise entgegen.
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Red. / Presseinformation







