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Zoll übernimmt Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer

14:51 Uhr | 13. März 2014
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Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige Finanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern. Die Übernahme erfolgt aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen länderweise.
In Berlin und Brandenburg wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ab 14.März 2014 vom Zoll übernommen.
Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden.
Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.
Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen.
Nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer in den Ländern Berlin und Brandenburg.
Zusätzlich stehen bei 13 weiteren Kontaktstellen in Berlin und Brandenburg Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Eine nach Bundesländern unterteilte Aufstellung der eingerichteten Kontaktstellen nebst Hinweisen zu deren Barrierefreiheit finden Sie im Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen ist darüber hinaus auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter 0351/44834-550 mailto:[email protected] gerne behilflich.
Alle Informationen zu den Neuregelungen liegen außerdem in einem Faltblatt zusammengefasst für die Bürgerinnen und Bürger bei den Zolldienststellen bereit.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige Finanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern. Die Übernahme erfolgt aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen länderweise.
In Berlin und Brandenburg wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ab 14.März 2014 vom Zoll übernommen.
Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden.
Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.
Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen.
Nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer in den Ländern Berlin und Brandenburg.
Zusätzlich stehen bei 13 weiteren Kontaktstellen in Berlin und Brandenburg Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Eine nach Bundesländern unterteilte Aufstellung der eingerichteten Kontaktstellen nebst Hinweisen zu deren Barrierefreiheit finden Sie im Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen ist darüber hinaus auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter 0351/44834-550 mailto:[email protected] gerne behilflich.
Alle Informationen zu den Neuregelungen liegen außerdem in einem Faltblatt zusammengefasst für die Bürgerinnen und Bürger bei den Zolldienststellen bereit.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige Finanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern. Die Übernahme erfolgt aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen länderweise.
In Berlin und Brandenburg wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ab 14.März 2014 vom Zoll übernommen.
Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden.
Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.
Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen.
Nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer in den Ländern Berlin und Brandenburg.
Zusätzlich stehen bei 13 weiteren Kontaktstellen in Berlin und Brandenburg Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Eine nach Bundesländern unterteilte Aufstellung der eingerichteten Kontaktstellen nebst Hinweisen zu deren Barrierefreiheit finden Sie im Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen ist darüber hinaus auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter 0351/44834-550 mailto:[email protected] gerne behilflich.
Alle Informationen zu den Neuregelungen liegen außerdem in einem Faltblatt zusammengefasst für die Bürgerinnen und Bürger bei den Zolldienststellen bereit.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige Finanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern. Die Übernahme erfolgt aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen länderweise.
In Berlin und Brandenburg wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ab 14.März 2014 vom Zoll übernommen.
Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden.
Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.
Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen.
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Zusätzlich stehen bei 13 weiteren Kontaktstellen in Berlin und Brandenburg Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Eine nach Bundesländern unterteilte Aufstellung der eingerichteten Kontaktstellen nebst Hinweisen zu deren Barrierefreiheit finden Sie im Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
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Zusätzlich stehen bei 13 weiteren Kontaktstellen in Berlin und Brandenburg Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Eine nach Bundesländern unterteilte Aufstellung der eingerichteten Kontaktstellen nebst Hinweisen zu deren Barrierefreiheit finden Sie im Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
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Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden.
Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.
Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen.
Nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer in den Ländern Berlin und Brandenburg.
Zusätzlich stehen bei 13 weiteren Kontaktstellen in Berlin und Brandenburg Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Eine nach Bundesländern unterteilte Aufstellung der eingerichteten Kontaktstellen nebst Hinweisen zu deren Barrierefreiheit finden Sie im Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
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Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

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In Berlin und Brandenburg wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ab 14.März 2014 vom Zoll übernommen.
Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden.
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Cottbus | Seniorenaktionstag am Stadthallenvorplatz, Mitmachstationen mit Rollator-Parcours & Gewinn
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Unter dem Motto „Sicher & Mobil – Für mehr Bewegung, gute Pflege und Lebensfreude“ lädt ein breites Netzwerk aus dem Sanitätshaus Zimmermann, dem Pflegestützpunkt Cottbus und weiteren Partnern morgen zum ...Aktionstag auf den Stadthallenvorplatz ein. Wie die Stadt heute mitteilte, können ältere Menschen aus Cottbus und Umgebung in der Zeit von 9 bis 13 Uhr an Mitmachstationen und Infoständen rund um Gesundheit und Mobilität aktiv werden. Angeboten werden beispielsweise Rollator-Parcours, Seh- und Hörtests bis hin zu Gedächtnisübungen und Sofortgewinnen am Glücksrad. Die Veranstaltung ist Teil der Cottbuser Präventionswoche und soll sich insbesondere auch an mobilitätseingeschränkte Menschen richten.

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