Der brandenburgische Landtag hat heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung auf die Tagesordnung (4/6784) gesetzt. Mit der Bildung der Landesforstverwaltung 1991 wurden bereits mehrere Reformansätze verwirklicht, ohne allerdings – wie jetzt – die Rechtsform zu verändern. Für die Landesregierung begründete Forstminister Dietmar Woidke (SPD) den eingebrachten Entwurf, der nun weiter im Landtag beraten wird.
Anlässlich der Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs 2006 hat die Landesregierung festgelegt, den Zuschussbedarf für die Landeswaldbewirtschaftung bis 2014 auf Null zu senken und den Zuschussbedarf für die Hoheits- und Gemeinwohlaufgaben der Landesforstverwaltung bis 2015 um jährlich 2,5 Prozent zu mindern.
In ihrem Kabinettbeschluss vom Februar 2007 hat die Landesregierung Eckpunkte für die Fortschreibung der Forstverwaltung konkretisiert:
1. Erhalt der Gemeinschaftsforstverwaltung bei Trennung der marktorientierten von den gemeinwohlorientierten und hoheitlichen Bereichen
2. Erhalt des Landesforstvermögens
3. Vorgabe einer Personalzielzahl von 1.500 zum 1. Januar 2015
4. sozial ausgewogener Personalabbau über alle Beschäftigtengruppen
Die große Herausforderung besteht darin, trotz des erforderlichen Konsolidierungsbedarfs, den Landeswald nachhaltig und kostendeckend zu bewirtschaften sowie die Erfüllung der hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben der Landesforstverwaltung sicherzustellen. In den bestehenden Strukturen wird dies nicht gelingen beziehungsweise können die finanziellen und personellen Eckwerte nicht erreicht werden.
Woidke: „Beharren wir auf dem Bestehenden, würden Aufgaben nur in ungenügender Tiefe erfüllt. Die Beschäftigten der Landesforstverwaltung wären erheblichen Arbeitsverdichtungen und gegebenenfalls Arbeitsüberlastungen ausgesetzt. Die schwarze Null für die Bewirtschaftung des Landeswalds wäre nicht erreichbar.“
Mit dem höheren Maß an wirtschaftlicher Flexibilität und transparentem betriebswirtschaftlichem Handeln des Landesbetriebs Forst Brandenburg werden die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, um trotz Stelleneinsparungen die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Brandenburger Waldes auch weiterhin nachhaltig zu sichern. Andere Bundesländer sind diesen Weg bereits mit positiven Erfahrungen gegangen. In Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland arbeiten erfolgreich Landesforstbetriebe. Auch die in Brandenburg gegründeten Landesbetriebe im Bereich des Straßenwesens, der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, der Datenverarbeitung und Statistik sowie des Vermessungswesens bekräftigen uns, diesen Schritt ebenfalls zu gehen.
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg soll zum 1. Januar 2009 mit dem vorgelegten Gesetz zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung errichtet werden. Die Ämter für Forstwirtschaft und die Landesforstanstalt Eberswalde gehen dann in Gänze in den Landesbetrieb als Betriebsteile über. Dies ermöglicht es, zunächst bis auf wenige Änderungen hinsichtlich der Betriebsleitung, in den bisherigen Strukturen der Landesforstverwaltung weiter zu arbeiten. Die weiteren Reformschritte erfolgen mit sozialer Verantwortung. So werden insbesondere die zum Zeitpunkt der Errichtung des Landesbetriebs in der jetzigen Landesforstverwaltung tätigen Beschäftigten – mit Ausnahme die in der obersten Forstbehörde verbleibenden Mitarbeiter – dem Landesbetrieb Forst Brandenburg zugeordnet. Eine Sozialauswahl findet dabei nicht statt.
Auf Basis der bereits weit vorangeschrittenen Aufgabenkritik werden 2009 die Aufbau- und Ablauforganisation des Landesbetriebs erarbeitet, die dieser dann zum 1. Januar 2010 einnimmt.
Alle Ämter für Forstwirtschaft und die Landesforstanstalt Eberswalde haben sich mit großem Engagement dieser Aufgabenkritik gestellt und konzeptionelle Vorschläge zur zweckmäßigen Gestaltung des Landesbetriebs Forst Brandenburg erarbeitet. Diese Regionalkonzepte bilden eine hervorragende Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zur Aufgabenstruktur und zur inneren Organisation des Landesbetriebs. Hieraus wird deutlich, dass die Beschäftigten in keine von oben verordnete Struktur gezwängt werden, sondern diese mitentwickeln. Ziel ist eine Struktur, die ab 2015 mit 1.500 Stellen arbeitet, also 1.000 Stellen weniger als heute.
Dies bedeutet aber nicht, dass 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesforstverwaltung 2015 vor die Tür gesetzt werden. Vielmehr kann der überwiegende Teil der zwingend erforderlichen Stelleneinsparung durch altersbedingtes Ausscheiden und Altersteilzeit erbracht werden. Darüber hinaus wird es unvermeidbar sein, gezielte Personallenkungsmaßnahmen zur Vermittlung von Forstpersonal und Waldarbeitern in andere Teile der Landesverwaltung und auch außerhalb dieser einzuleiten.
Woidke: „Die bereits erzielten Erfolge beim flexiblen Personaleinsatz begrüße ich sehr, zum Beispiel die Tätigkeit der Waldarbeiter bei den Wasser- und Bodenverbänden oder der künftige Einsatz von Forstbeschäftigten im Polizeidienst.”
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Der brandenburgische Landtag hat heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung auf die Tagesordnung (4/6784) gesetzt. Mit der Bildung der Landesforstverwaltung 1991 wurden bereits mehrere Reformansätze verwirklicht, ohne allerdings – wie jetzt – die Rechtsform zu verändern. Für die Landesregierung begründete Forstminister Dietmar Woidke (SPD) den eingebrachten Entwurf, der nun weiter im Landtag beraten wird.
Anlässlich der Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs 2006 hat die Landesregierung festgelegt, den Zuschussbedarf für die Landeswaldbewirtschaftung bis 2014 auf Null zu senken und den Zuschussbedarf für die Hoheits- und Gemeinwohlaufgaben der Landesforstverwaltung bis 2015 um jährlich 2,5 Prozent zu mindern.
In ihrem Kabinettbeschluss vom Februar 2007 hat die Landesregierung Eckpunkte für die Fortschreibung der Forstverwaltung konkretisiert:
1. Erhalt der Gemeinschaftsforstverwaltung bei Trennung der marktorientierten von den gemeinwohlorientierten und hoheitlichen Bereichen
2. Erhalt des Landesforstvermögens
3. Vorgabe einer Personalzielzahl von 1.500 zum 1. Januar 2015
4. sozial ausgewogener Personalabbau über alle Beschäftigtengruppen
Die große Herausforderung besteht darin, trotz des erforderlichen Konsolidierungsbedarfs, den Landeswald nachhaltig und kostendeckend zu bewirtschaften sowie die Erfüllung der hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben der Landesforstverwaltung sicherzustellen. In den bestehenden Strukturen wird dies nicht gelingen beziehungsweise können die finanziellen und personellen Eckwerte nicht erreicht werden.
Woidke: „Beharren wir auf dem Bestehenden, würden Aufgaben nur in ungenügender Tiefe erfüllt. Die Beschäftigten der Landesforstverwaltung wären erheblichen Arbeitsverdichtungen und gegebenenfalls Arbeitsüberlastungen ausgesetzt. Die schwarze Null für die Bewirtschaftung des Landeswalds wäre nicht erreichbar.“
Mit dem höheren Maß an wirtschaftlicher Flexibilität und transparentem betriebswirtschaftlichem Handeln des Landesbetriebs Forst Brandenburg werden die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, um trotz Stelleneinsparungen die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Brandenburger Waldes auch weiterhin nachhaltig zu sichern. Andere Bundesländer sind diesen Weg bereits mit positiven Erfahrungen gegangen. In Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland arbeiten erfolgreich Landesforstbetriebe. Auch die in Brandenburg gegründeten Landesbetriebe im Bereich des Straßenwesens, der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, der Datenverarbeitung und Statistik sowie des Vermessungswesens bekräftigen uns, diesen Schritt ebenfalls zu gehen.
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg soll zum 1. Januar 2009 mit dem vorgelegten Gesetz zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung errichtet werden. Die Ämter für Forstwirtschaft und die Landesforstanstalt Eberswalde gehen dann in Gänze in den Landesbetrieb als Betriebsteile über. Dies ermöglicht es, zunächst bis auf wenige Änderungen hinsichtlich der Betriebsleitung, in den bisherigen Strukturen der Landesforstverwaltung weiter zu arbeiten. Die weiteren Reformschritte erfolgen mit sozialer Verantwortung. So werden insbesondere die zum Zeitpunkt der Errichtung des Landesbetriebs in der jetzigen Landesforstverwaltung tätigen Beschäftigten – mit Ausnahme die in der obersten Forstbehörde verbleibenden Mitarbeiter – dem Landesbetrieb Forst Brandenburg zugeordnet. Eine Sozialauswahl findet dabei nicht statt.
Auf Basis der bereits weit vorangeschrittenen Aufgabenkritik werden 2009 die Aufbau- und Ablauforganisation des Landesbetriebs erarbeitet, die dieser dann zum 1. Januar 2010 einnimmt.
Alle Ämter für Forstwirtschaft und die Landesforstanstalt Eberswalde haben sich mit großem Engagement dieser Aufgabenkritik gestellt und konzeptionelle Vorschläge zur zweckmäßigen Gestaltung des Landesbetriebs Forst Brandenburg erarbeitet. Diese Regionalkonzepte bilden eine hervorragende Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zur Aufgabenstruktur und zur inneren Organisation des Landesbetriebs. Hieraus wird deutlich, dass die Beschäftigten in keine von oben verordnete Struktur gezwängt werden, sondern diese mitentwickeln. Ziel ist eine Struktur, die ab 2015 mit 1.500 Stellen arbeitet, also 1.000 Stellen weniger als heute.
Dies bedeutet aber nicht, dass 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesforstverwaltung 2015 vor die Tür gesetzt werden. Vielmehr kann der überwiegende Teil der zwingend erforderlichen Stelleneinsparung durch altersbedingtes Ausscheiden und Altersteilzeit erbracht werden. Darüber hinaus wird es unvermeidbar sein, gezielte Personallenkungsmaßnahmen zur Vermittlung von Forstpersonal und Waldarbeitern in andere Teile der Landesverwaltung und auch außerhalb dieser einzuleiten.
Woidke: „Die bereits erzielten Erfolge beim flexiblen Personaleinsatz begrüße ich sehr, zum Beispiel die Tätigkeit der Waldarbeiter bei den Wasser- und Bodenverbänden oder der künftige Einsatz von Forstbeschäftigten im Polizeidienst.”
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Der brandenburgische Landtag hat heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung auf die Tagesordnung (4/6784) gesetzt. Mit der Bildung der Landesforstverwaltung 1991 wurden bereits mehrere Reformansätze verwirklicht, ohne allerdings – wie jetzt – die Rechtsform zu verändern. Für die Landesregierung begründete Forstminister Dietmar Woidke (SPD) den eingebrachten Entwurf, der nun weiter im Landtag beraten wird.
Anlässlich der Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs 2006 hat die Landesregierung festgelegt, den Zuschussbedarf für die Landeswaldbewirtschaftung bis 2014 auf Null zu senken und den Zuschussbedarf für die Hoheits- und Gemeinwohlaufgaben der Landesforstverwaltung bis 2015 um jährlich 2,5 Prozent zu mindern.
In ihrem Kabinettbeschluss vom Februar 2007 hat die Landesregierung Eckpunkte für die Fortschreibung der Forstverwaltung konkretisiert:
1. Erhalt der Gemeinschaftsforstverwaltung bei Trennung der marktorientierten von den gemeinwohlorientierten und hoheitlichen Bereichen
2. Erhalt des Landesforstvermögens
3. Vorgabe einer Personalzielzahl von 1.500 zum 1. Januar 2015
4. sozial ausgewogener Personalabbau über alle Beschäftigtengruppen
Die große Herausforderung besteht darin, trotz des erforderlichen Konsolidierungsbedarfs, den Landeswald nachhaltig und kostendeckend zu bewirtschaften sowie die Erfüllung der hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben der Landesforstverwaltung sicherzustellen. In den bestehenden Strukturen wird dies nicht gelingen beziehungsweise können die finanziellen und personellen Eckwerte nicht erreicht werden.
Woidke: „Beharren wir auf dem Bestehenden, würden Aufgaben nur in ungenügender Tiefe erfüllt. Die Beschäftigten der Landesforstverwaltung wären erheblichen Arbeitsverdichtungen und gegebenenfalls Arbeitsüberlastungen ausgesetzt. Die schwarze Null für die Bewirtschaftung des Landeswalds wäre nicht erreichbar.“
Mit dem höheren Maß an wirtschaftlicher Flexibilität und transparentem betriebswirtschaftlichem Handeln des Landesbetriebs Forst Brandenburg werden die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, um trotz Stelleneinsparungen die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Brandenburger Waldes auch weiterhin nachhaltig zu sichern. Andere Bundesländer sind diesen Weg bereits mit positiven Erfahrungen gegangen. In Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland arbeiten erfolgreich Landesforstbetriebe. Auch die in Brandenburg gegründeten Landesbetriebe im Bereich des Straßenwesens, der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, der Datenverarbeitung und Statistik sowie des Vermessungswesens bekräftigen uns, diesen Schritt ebenfalls zu gehen.
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg soll zum 1. Januar 2009 mit dem vorgelegten Gesetz zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung errichtet werden. Die Ämter für Forstwirtschaft und die Landesforstanstalt Eberswalde gehen dann in Gänze in den Landesbetrieb als Betriebsteile über. Dies ermöglicht es, zunächst bis auf wenige Änderungen hinsichtlich der Betriebsleitung, in den bisherigen Strukturen der Landesforstverwaltung weiter zu arbeiten. Die weiteren Reformschritte erfolgen mit sozialer Verantwortung. So werden insbesondere die zum Zeitpunkt der Errichtung des Landesbetriebs in der jetzigen Landesforstverwaltung tätigen Beschäftigten – mit Ausnahme die in der obersten Forstbehörde verbleibenden Mitarbeiter – dem Landesbetrieb Forst Brandenburg zugeordnet. Eine Sozialauswahl findet dabei nicht statt.
Auf Basis der bereits weit vorangeschrittenen Aufgabenkritik werden 2009 die Aufbau- und Ablauforganisation des Landesbetriebs erarbeitet, die dieser dann zum 1. Januar 2010 einnimmt.
Alle Ämter für Forstwirtschaft und die Landesforstanstalt Eberswalde haben sich mit großem Engagement dieser Aufgabenkritik gestellt und konzeptionelle Vorschläge zur zweckmäßigen Gestaltung des Landesbetriebs Forst Brandenburg erarbeitet. Diese Regionalkonzepte bilden eine hervorragende Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zur Aufgabenstruktur und zur inneren Organisation des Landesbetriebs. Hieraus wird deutlich, dass die Beschäftigten in keine von oben verordnete Struktur gezwängt werden, sondern diese mitentwickeln. Ziel ist eine Struktur, die ab 2015 mit 1.500 Stellen arbeitet, also 1.000 Stellen weniger als heute.
Dies bedeutet aber nicht, dass 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesforstverwaltung 2015 vor die Tür gesetzt werden. Vielmehr kann der überwiegende Teil der zwingend erforderlichen Stelleneinsparung durch altersbedingtes Ausscheiden und Altersteilzeit erbracht werden. Darüber hinaus wird es unvermeidbar sein, gezielte Personallenkungsmaßnahmen zur Vermittlung von Forstpersonal und Waldarbeitern in andere Teile der Landesverwaltung und auch außerhalb dieser einzuleiten.
Woidke: „Die bereits erzielten Erfolge beim flexiblen Personaleinsatz begrüße ich sehr, zum Beispiel die Tätigkeit der Waldarbeiter bei den Wasser- und Bodenverbänden oder der künftige Einsatz von Forstbeschäftigten im Polizeidienst.”
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Der brandenburgische Landtag hat heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung auf die Tagesordnung (4/6784) gesetzt. Mit der Bildung der Landesforstverwaltung 1991 wurden bereits mehrere Reformansätze verwirklicht, ohne allerdings – wie jetzt – die Rechtsform zu verändern. Für die Landesregierung begründete Forstminister Dietmar Woidke (SPD) den eingebrachten Entwurf, der nun weiter im Landtag beraten wird.
Anlässlich der Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs 2006 hat die Landesregierung festgelegt, den Zuschussbedarf für die Landeswaldbewirtschaftung bis 2014 auf Null zu senken und den Zuschussbedarf für die Hoheits- und Gemeinwohlaufgaben der Landesforstverwaltung bis 2015 um jährlich 2,5 Prozent zu mindern.
In ihrem Kabinettbeschluss vom Februar 2007 hat die Landesregierung Eckpunkte für die Fortschreibung der Forstverwaltung konkretisiert:
1. Erhalt der Gemeinschaftsforstverwaltung bei Trennung der marktorientierten von den gemeinwohlorientierten und hoheitlichen Bereichen
2. Erhalt des Landesforstvermögens
3. Vorgabe einer Personalzielzahl von 1.500 zum 1. Januar 2015
4. sozial ausgewogener Personalabbau über alle Beschäftigtengruppen
Die große Herausforderung besteht darin, trotz des erforderlichen Konsolidierungsbedarfs, den Landeswald nachhaltig und kostendeckend zu bewirtschaften sowie die Erfüllung der hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben der Landesforstverwaltung sicherzustellen. In den bestehenden Strukturen wird dies nicht gelingen beziehungsweise können die finanziellen und personellen Eckwerte nicht erreicht werden.
Woidke: „Beharren wir auf dem Bestehenden, würden Aufgaben nur in ungenügender Tiefe erfüllt. Die Beschäftigten der Landesforstverwaltung wären erheblichen Arbeitsverdichtungen und gegebenenfalls Arbeitsüberlastungen ausgesetzt. Die schwarze Null für die Bewirtschaftung des Landeswalds wäre nicht erreichbar.“
Mit dem höheren Maß an wirtschaftlicher Flexibilität und transparentem betriebswirtschaftlichem Handeln des Landesbetriebs Forst Brandenburg werden die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, um trotz Stelleneinsparungen die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Brandenburger Waldes auch weiterhin nachhaltig zu sichern. Andere Bundesländer sind diesen Weg bereits mit positiven Erfahrungen gegangen. In Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland arbeiten erfolgreich Landesforstbetriebe. Auch die in Brandenburg gegründeten Landesbetriebe im Bereich des Straßenwesens, der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, der Datenverarbeitung und Statistik sowie des Vermessungswesens bekräftigen uns, diesen Schritt ebenfalls zu gehen.
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg soll zum 1. Januar 2009 mit dem vorgelegten Gesetz zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung errichtet werden. Die Ämter für Forstwirtschaft und die Landesforstanstalt Eberswalde gehen dann in Gänze in den Landesbetrieb als Betriebsteile über. Dies ermöglicht es, zunächst bis auf wenige Änderungen hinsichtlich der Betriebsleitung, in den bisherigen Strukturen der Landesforstverwaltung weiter zu arbeiten. Die weiteren Reformschritte erfolgen mit sozialer Verantwortung. So werden insbesondere die zum Zeitpunkt der Errichtung des Landesbetriebs in der jetzigen Landesforstverwaltung tätigen Beschäftigten – mit Ausnahme die in der obersten Forstbehörde verbleibenden Mitarbeiter – dem Landesbetrieb Forst Brandenburg zugeordnet. Eine Sozialauswahl findet dabei nicht statt.
Auf Basis der bereits weit vorangeschrittenen Aufgabenkritik werden 2009 die Aufbau- und Ablauforganisation des Landesbetriebs erarbeitet, die dieser dann zum 1. Januar 2010 einnimmt.
Alle Ämter für Forstwirtschaft und die Landesforstanstalt Eberswalde haben sich mit großem Engagement dieser Aufgabenkritik gestellt und konzeptionelle Vorschläge zur zweckmäßigen Gestaltung des Landesbetriebs Forst Brandenburg erarbeitet. Diese Regionalkonzepte bilden eine hervorragende Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zur Aufgabenstruktur und zur inneren Organisation des Landesbetriebs. Hieraus wird deutlich, dass die Beschäftigten in keine von oben verordnete Struktur gezwängt werden, sondern diese mitentwickeln. Ziel ist eine Struktur, die ab 2015 mit 1.500 Stellen arbeitet, also 1.000 Stellen weniger als heute.
Dies bedeutet aber nicht, dass 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesforstverwaltung 2015 vor die Tür gesetzt werden. Vielmehr kann der überwiegende Teil der zwingend erforderlichen Stelleneinsparung durch altersbedingtes Ausscheiden und Altersteilzeit erbracht werden. Darüber hinaus wird es unvermeidbar sein, gezielte Personallenkungsmaßnahmen zur Vermittlung von Forstpersonal und Waldarbeitern in andere Teile der Landesverwaltung und auch außerhalb dieser einzuleiten.
Woidke: „Die bereits erzielten Erfolge beim flexiblen Personaleinsatz begrüße ich sehr, zum Beispiel die Tätigkeit der Waldarbeiter bei den Wasser- und Bodenverbänden oder der künftige Einsatz von Forstbeschäftigten im Polizeidienst.”
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz