An der Volkshochschule in Frankfurt (Oder) hat heute der erste Einbürgerungstest in Brandenburg stattgefunden, zu dem sich elf Frauen und Männer aus Polen, Vietnam, China, Indonesien, der Ukraine, Indien und Weißrussland angemeldet hatten. Drei der insgesamt 33 Einbürgerungsfragen zum Leben in Deutschland bezogen sich dabei speziell auf Brandenburg. Die Fragen werden aus einem Katalog von insgesamt 310 Fragen zu den Bereichen ‘Leben in der Demokratie’, ‘Geschichte und Verantwortung’ sowie ‘Mensch und Gesellschaft’ ausgewählt.
Innenminister Jörg Schönbohm begrüßte anlässlich der Premiere des Einbürgerungstests das rege Interesse der hier lebenden Ausländer an der deutschen Staatsbürgerschaft. “Ich weiß, dass sich alle auf diesen Test intensiv vorbereitet haben und deshalb mit einem sicheren Gefühl an die Beantwortung der Fragen gehen konnten. Alle künftigen Brandenburger Mitbürgerinnen und Mitbürger heiße ich schon jetzt herzlich willkommen.”
Die angemeldeten Teilnehmer im Alter zwischen 31 und 54 Jahren – unter ihnen sechs Frauen und fünf Männer – leben bereits seit vielen Jahren in Deutschland und sprechen alle gut Deutsch. Mehrere von ihnen haben bereits die für die Einbürgerung erforderliche Sprachprüfung bei der Volkshochschule abgelegt; sieben von ihnen haben schon einen Einbürgerungsantrag gestellt.
Bei der Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Eisenhüttenstadt liegen derzeit weitere 60 Anträge ausländischer Bürger auf zeitnahe Abnahme des Einbürgerungstests vor. Das BAMF organisiert in Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern bundesweit die Tests und lässt sie über die Volkshochschulen als Prüfstellen durchführen.
Schönbohm bekräftigte zugleich seine Unterstützung für die planmäßige Einführung des seit dem 1. September dieses Jahres bundesweit geforderten Einbürgerungstests. “Es ist gut, dass wir an dem zwischen Bund und Ländern vereinbarten Fahrplan festgehalten haben, der für die ausländischen Bewerber die nötige Klarheit bringt.” Ausgangspunkt für den Einbürgerungstest ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2006, in dessen Ergebnis im August 2007 die nun in Kraft getretene Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen wurde.
Sie bestimmt den Nachweis von ‘Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland’ als Regelvoraussetzung für einen Einbürgerungsanspruch. Vereinbart wurde auch eine Evaluierung des Einbürgerungstests nach entsprechender Praxiserfahrung. Den Test braucht nicht abzulegen, wer noch keine 16 Jahre alt ist, wer den Abschluss einer deutschen Hauptschule bzw. einen gleichwertigen deutschen Schulabschluss vorweisen kann oder wer aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingt dazu nicht in der Lage ist.
Quelle: Ministerium des Innern
An der Volkshochschule in Frankfurt (Oder) hat heute der erste Einbürgerungstest in Brandenburg stattgefunden, zu dem sich elf Frauen und Männer aus Polen, Vietnam, China, Indonesien, der Ukraine, Indien und Weißrussland angemeldet hatten. Drei der insgesamt 33 Einbürgerungsfragen zum Leben in Deutschland bezogen sich dabei speziell auf Brandenburg. Die Fragen werden aus einem Katalog von insgesamt 310 Fragen zu den Bereichen ‘Leben in der Demokratie’, ‘Geschichte und Verantwortung’ sowie ‘Mensch und Gesellschaft’ ausgewählt.
Innenminister Jörg Schönbohm begrüßte anlässlich der Premiere des Einbürgerungstests das rege Interesse der hier lebenden Ausländer an der deutschen Staatsbürgerschaft. “Ich weiß, dass sich alle auf diesen Test intensiv vorbereitet haben und deshalb mit einem sicheren Gefühl an die Beantwortung der Fragen gehen konnten. Alle künftigen Brandenburger Mitbürgerinnen und Mitbürger heiße ich schon jetzt herzlich willkommen.”
Die angemeldeten Teilnehmer im Alter zwischen 31 und 54 Jahren – unter ihnen sechs Frauen und fünf Männer – leben bereits seit vielen Jahren in Deutschland und sprechen alle gut Deutsch. Mehrere von ihnen haben bereits die für die Einbürgerung erforderliche Sprachprüfung bei der Volkshochschule abgelegt; sieben von ihnen haben schon einen Einbürgerungsantrag gestellt.
Bei der Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Eisenhüttenstadt liegen derzeit weitere 60 Anträge ausländischer Bürger auf zeitnahe Abnahme des Einbürgerungstests vor. Das BAMF organisiert in Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern bundesweit die Tests und lässt sie über die Volkshochschulen als Prüfstellen durchführen.
Schönbohm bekräftigte zugleich seine Unterstützung für die planmäßige Einführung des seit dem 1. September dieses Jahres bundesweit geforderten Einbürgerungstests. “Es ist gut, dass wir an dem zwischen Bund und Ländern vereinbarten Fahrplan festgehalten haben, der für die ausländischen Bewerber die nötige Klarheit bringt.” Ausgangspunkt für den Einbürgerungstest ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2006, in dessen Ergebnis im August 2007 die nun in Kraft getretene Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen wurde.
Sie bestimmt den Nachweis von ‘Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland’ als Regelvoraussetzung für einen Einbürgerungsanspruch. Vereinbart wurde auch eine Evaluierung des Einbürgerungstests nach entsprechender Praxiserfahrung. Den Test braucht nicht abzulegen, wer noch keine 16 Jahre alt ist, wer den Abschluss einer deutschen Hauptschule bzw. einen gleichwertigen deutschen Schulabschluss vorweisen kann oder wer aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingt dazu nicht in der Lage ist.
Quelle: Ministerium des Innern