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NIEDERLAUSITZ aktuell

Woidke: Polizeigewerkschaft entwirft Zerrbild

16:52 Uhr | 22. Juni 2012
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Innenminister Dietmar Woidke hat die Kritik der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) an der Personalpolitik der Polizei Brandenburg zurückgewiesen. „Hier wird ein Zerrbild entworfen. So kann man die Attraktivität des Polizeiberufs ganz sicher nicht erhöhen“, sagte Woidke heute in Potsdam. Die DPolG hatte Schulabgängern zuvor davon abgeraten, sich für den Polizeiberuf in Brandenburg zu bewerben.
Um die Attraktivität des Berufes zu sichern, habe Brandenburg die Beförderungszahlen bei der Polizei in den letzten Jahren erhöht und auch den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst erleichtert. „Die Beförderungschancen haben sich in Brandenburg in den letzten Jahren verbessert. Hier gab es Handlungsbedarf und ich bin bereit, dem auch künftig nachzukommen“, sagte Woidke. Im vergangenen Jahr wurden rund 600 Beförderungen ausgesprochen. Etwa die Hälfte entfielen dabei auf Bedienstete in den Eingangsämtern, die damit besonders berücksichtigt wurden.
Er habe zwar Verständnis dafür, dass dies den Gewerkschaften noch nicht ausreiche, sagte der Minister. „Kein Verständnis habe ich dafür, wenn die Tatsachen auf den Kopf gestellt werden.“ So hatte die DPolG behauptet, dass die erste Beförderung bei der Polizei im Durchschnitt erst nach 20 Jahren erfolge. Woidke bezeichnete dies als „Legende“: „Die DPolG argumentiert mit falschen Zahlen.“ Die durchschnittliche Wartezeit auf die erste Beförderung liege deutlich darunter. „Fast 40 Prozent der Angehörigen der Bediensteten im Eingangsamt des mittleren und gehobenen Dienstes werden innerhalb der ersten fünf Jahre erstmals befördert. Nach zehn Dienstjahren haben gut zwei Drittel der Bediensteten ihre erste Beförderung erhalten. Die Zahl derjenigen, die auch nach 15 Dienstjahren noch niemals befördert wurden, ist verschwindend gering“, erläuterte der Minister.
Die Sicherung der Attraktivität des Polizeiberufs bleibe eine wichtige Aufgabe für das Land, sagte Woidke: „Darin bin ich mir mit den Gewerkschaften völlig einig.“ Die Bewerberlage sei nach wie vor gut, was angesichts der demografischen Entwicklung durchaus beachtlich sei. Rund die Hälfte der Anwärter, die an der Polizeifachhochschule in Oranienburg ausgebildet werden, kämen aus anderen Bundesländern, sagte Woidke: „Das spricht eindeutig für und nicht gegen die Attraktivität der Polizei in Brandenburg.“
Es sei zwar zutreffend, dass das Besoldungsniveau in Brandenburg niedriger sei als in anderen Bundesländern, z.B. in Bayern: „Aber wir sind hier nicht in Bayern. Brandenburg kann sich nicht mit den wirtschaftsstärksten Bundesländern vergleichen. Wir sind ein struktur- und finanzschwaches Bundesland und das hat Auswirkungen auf die Höhe der Besoldung. Das ist so und ich stelle das gar nicht in Abrede“, so Woidke. Die finanziellen Möglichkeiten des Landes seien begrenzt; der Konsolidierungsbedarf mit Blick auf das Auslaufen des Solidarpakts II bis zum Jahr 2020 sei unabweisbar. „Man kann sich immer mehr wünschen. Aber man muss das auch bezahlen können. Wir betreiben in Brandenburg keine griechische Finanzpolitik“, unterstrich Woidke.
Die Novelle zum Landesbeamtengesetz sehe in der Tat die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre vor. Sie folgt damit der Anhebung des Renteneintrittsalters für Arbeiter und Angestellte. Die Gewerkschaft verschweige allerdings, so Woidke, dass besonders belastete Polizisten schon früher in Pension gehen können. Entsprechende Dienstjahre auf derartigen Positionen werden angerechnet und führten nach den Eckpunkten der Landesregierung zu einem früheren Eintritt in den Altersruhestand.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Dietmar Woidke hat die Kritik der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) an der Personalpolitik der Polizei Brandenburg zurückgewiesen. „Hier wird ein Zerrbild entworfen. So kann man die Attraktivität des Polizeiberufs ganz sicher nicht erhöhen“, sagte Woidke heute in Potsdam. Die DPolG hatte Schulabgängern zuvor davon abgeraten, sich für den Polizeiberuf in Brandenburg zu bewerben.
Um die Attraktivität des Berufes zu sichern, habe Brandenburg die Beförderungszahlen bei der Polizei in den letzten Jahren erhöht und auch den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst erleichtert. „Die Beförderungschancen haben sich in Brandenburg in den letzten Jahren verbessert. Hier gab es Handlungsbedarf und ich bin bereit, dem auch künftig nachzukommen“, sagte Woidke. Im vergangenen Jahr wurden rund 600 Beförderungen ausgesprochen. Etwa die Hälfte entfielen dabei auf Bedienstete in den Eingangsämtern, die damit besonders berücksichtigt wurden.
Er habe zwar Verständnis dafür, dass dies den Gewerkschaften noch nicht ausreiche, sagte der Minister. „Kein Verständnis habe ich dafür, wenn die Tatsachen auf den Kopf gestellt werden.“ So hatte die DPolG behauptet, dass die erste Beförderung bei der Polizei im Durchschnitt erst nach 20 Jahren erfolge. Woidke bezeichnete dies als „Legende“: „Die DPolG argumentiert mit falschen Zahlen.“ Die durchschnittliche Wartezeit auf die erste Beförderung liege deutlich darunter. „Fast 40 Prozent der Angehörigen der Bediensteten im Eingangsamt des mittleren und gehobenen Dienstes werden innerhalb der ersten fünf Jahre erstmals befördert. Nach zehn Dienstjahren haben gut zwei Drittel der Bediensteten ihre erste Beförderung erhalten. Die Zahl derjenigen, die auch nach 15 Dienstjahren noch niemals befördert wurden, ist verschwindend gering“, erläuterte der Minister.
Die Sicherung der Attraktivität des Polizeiberufs bleibe eine wichtige Aufgabe für das Land, sagte Woidke: „Darin bin ich mir mit den Gewerkschaften völlig einig.“ Die Bewerberlage sei nach wie vor gut, was angesichts der demografischen Entwicklung durchaus beachtlich sei. Rund die Hälfte der Anwärter, die an der Polizeifachhochschule in Oranienburg ausgebildet werden, kämen aus anderen Bundesländern, sagte Woidke: „Das spricht eindeutig für und nicht gegen die Attraktivität der Polizei in Brandenburg.“
Es sei zwar zutreffend, dass das Besoldungsniveau in Brandenburg niedriger sei als in anderen Bundesländern, z.B. in Bayern: „Aber wir sind hier nicht in Bayern. Brandenburg kann sich nicht mit den wirtschaftsstärksten Bundesländern vergleichen. Wir sind ein struktur- und finanzschwaches Bundesland und das hat Auswirkungen auf die Höhe der Besoldung. Das ist so und ich stelle das gar nicht in Abrede“, so Woidke. Die finanziellen Möglichkeiten des Landes seien begrenzt; der Konsolidierungsbedarf mit Blick auf das Auslaufen des Solidarpakts II bis zum Jahr 2020 sei unabweisbar. „Man kann sich immer mehr wünschen. Aber man muss das auch bezahlen können. Wir betreiben in Brandenburg keine griechische Finanzpolitik“, unterstrich Woidke.
Die Novelle zum Landesbeamtengesetz sehe in der Tat die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre vor. Sie folgt damit der Anhebung des Renteneintrittsalters für Arbeiter und Angestellte. Die Gewerkschaft verschweige allerdings, so Woidke, dass besonders belastete Polizisten schon früher in Pension gehen können. Entsprechende Dienstjahre auf derartigen Positionen werden angerechnet und führten nach den Eckpunkten der Landesregierung zu einem früheren Eintritt in den Altersruhestand.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Dietmar Woidke hat die Kritik der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) an der Personalpolitik der Polizei Brandenburg zurückgewiesen. „Hier wird ein Zerrbild entworfen. So kann man die Attraktivität des Polizeiberufs ganz sicher nicht erhöhen“, sagte Woidke heute in Potsdam. Die DPolG hatte Schulabgängern zuvor davon abgeraten, sich für den Polizeiberuf in Brandenburg zu bewerben.
Um die Attraktivität des Berufes zu sichern, habe Brandenburg die Beförderungszahlen bei der Polizei in den letzten Jahren erhöht und auch den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst erleichtert. „Die Beförderungschancen haben sich in Brandenburg in den letzten Jahren verbessert. Hier gab es Handlungsbedarf und ich bin bereit, dem auch künftig nachzukommen“, sagte Woidke. Im vergangenen Jahr wurden rund 600 Beförderungen ausgesprochen. Etwa die Hälfte entfielen dabei auf Bedienstete in den Eingangsämtern, die damit besonders berücksichtigt wurden.
Er habe zwar Verständnis dafür, dass dies den Gewerkschaften noch nicht ausreiche, sagte der Minister. „Kein Verständnis habe ich dafür, wenn die Tatsachen auf den Kopf gestellt werden.“ So hatte die DPolG behauptet, dass die erste Beförderung bei der Polizei im Durchschnitt erst nach 20 Jahren erfolge. Woidke bezeichnete dies als „Legende“: „Die DPolG argumentiert mit falschen Zahlen.“ Die durchschnittliche Wartezeit auf die erste Beförderung liege deutlich darunter. „Fast 40 Prozent der Angehörigen der Bediensteten im Eingangsamt des mittleren und gehobenen Dienstes werden innerhalb der ersten fünf Jahre erstmals befördert. Nach zehn Dienstjahren haben gut zwei Drittel der Bediensteten ihre erste Beförderung erhalten. Die Zahl derjenigen, die auch nach 15 Dienstjahren noch niemals befördert wurden, ist verschwindend gering“, erläuterte der Minister.
Die Sicherung der Attraktivität des Polizeiberufs bleibe eine wichtige Aufgabe für das Land, sagte Woidke: „Darin bin ich mir mit den Gewerkschaften völlig einig.“ Die Bewerberlage sei nach wie vor gut, was angesichts der demografischen Entwicklung durchaus beachtlich sei. Rund die Hälfte der Anwärter, die an der Polizeifachhochschule in Oranienburg ausgebildet werden, kämen aus anderen Bundesländern, sagte Woidke: „Das spricht eindeutig für und nicht gegen die Attraktivität der Polizei in Brandenburg.“
Es sei zwar zutreffend, dass das Besoldungsniveau in Brandenburg niedriger sei als in anderen Bundesländern, z.B. in Bayern: „Aber wir sind hier nicht in Bayern. Brandenburg kann sich nicht mit den wirtschaftsstärksten Bundesländern vergleichen. Wir sind ein struktur- und finanzschwaches Bundesland und das hat Auswirkungen auf die Höhe der Besoldung. Das ist so und ich stelle das gar nicht in Abrede“, so Woidke. Die finanziellen Möglichkeiten des Landes seien begrenzt; der Konsolidierungsbedarf mit Blick auf das Auslaufen des Solidarpakts II bis zum Jahr 2020 sei unabweisbar. „Man kann sich immer mehr wünschen. Aber man muss das auch bezahlen können. Wir betreiben in Brandenburg keine griechische Finanzpolitik“, unterstrich Woidke.
Die Novelle zum Landesbeamtengesetz sehe in der Tat die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre vor. Sie folgt damit der Anhebung des Renteneintrittsalters für Arbeiter und Angestellte. Die Gewerkschaft verschweige allerdings, so Woidke, dass besonders belastete Polizisten schon früher in Pension gehen können. Entsprechende Dienstjahre auf derartigen Positionen werden angerechnet und führten nach den Eckpunkten der Landesregierung zu einem früheren Eintritt in den Altersruhestand.
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Dietmar Woidke hat die Kritik der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) an der Personalpolitik der Polizei Brandenburg zurückgewiesen. „Hier wird ein Zerrbild entworfen. So kann man die Attraktivität des Polizeiberufs ganz sicher nicht erhöhen“, sagte Woidke heute in Potsdam. Die DPolG hatte Schulabgängern zuvor davon abgeraten, sich für den Polizeiberuf in Brandenburg zu bewerben.
Um die Attraktivität des Berufes zu sichern, habe Brandenburg die Beförderungszahlen bei der Polizei in den letzten Jahren erhöht und auch den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst erleichtert. „Die Beförderungschancen haben sich in Brandenburg in den letzten Jahren verbessert. Hier gab es Handlungsbedarf und ich bin bereit, dem auch künftig nachzukommen“, sagte Woidke. Im vergangenen Jahr wurden rund 600 Beförderungen ausgesprochen. Etwa die Hälfte entfielen dabei auf Bedienstete in den Eingangsämtern, die damit besonders berücksichtigt wurden.
Er habe zwar Verständnis dafür, dass dies den Gewerkschaften noch nicht ausreiche, sagte der Minister. „Kein Verständnis habe ich dafür, wenn die Tatsachen auf den Kopf gestellt werden.“ So hatte die DPolG behauptet, dass die erste Beförderung bei der Polizei im Durchschnitt erst nach 20 Jahren erfolge. Woidke bezeichnete dies als „Legende“: „Die DPolG argumentiert mit falschen Zahlen.“ Die durchschnittliche Wartezeit auf die erste Beförderung liege deutlich darunter. „Fast 40 Prozent der Angehörigen der Bediensteten im Eingangsamt des mittleren und gehobenen Dienstes werden innerhalb der ersten fünf Jahre erstmals befördert. Nach zehn Dienstjahren haben gut zwei Drittel der Bediensteten ihre erste Beförderung erhalten. Die Zahl derjenigen, die auch nach 15 Dienstjahren noch niemals befördert wurden, ist verschwindend gering“, erläuterte der Minister.
Die Sicherung der Attraktivität des Polizeiberufs bleibe eine wichtige Aufgabe für das Land, sagte Woidke: „Darin bin ich mir mit den Gewerkschaften völlig einig.“ Die Bewerberlage sei nach wie vor gut, was angesichts der demografischen Entwicklung durchaus beachtlich sei. Rund die Hälfte der Anwärter, die an der Polizeifachhochschule in Oranienburg ausgebildet werden, kämen aus anderen Bundesländern, sagte Woidke: „Das spricht eindeutig für und nicht gegen die Attraktivität der Polizei in Brandenburg.“
Es sei zwar zutreffend, dass das Besoldungsniveau in Brandenburg niedriger sei als in anderen Bundesländern, z.B. in Bayern: „Aber wir sind hier nicht in Bayern. Brandenburg kann sich nicht mit den wirtschaftsstärksten Bundesländern vergleichen. Wir sind ein struktur- und finanzschwaches Bundesland und das hat Auswirkungen auf die Höhe der Besoldung. Das ist so und ich stelle das gar nicht in Abrede“, so Woidke. Die finanziellen Möglichkeiten des Landes seien begrenzt; der Konsolidierungsbedarf mit Blick auf das Auslaufen des Solidarpakts II bis zum Jahr 2020 sei unabweisbar. „Man kann sich immer mehr wünschen. Aber man muss das auch bezahlen können. Wir betreiben in Brandenburg keine griechische Finanzpolitik“, unterstrich Woidke.
Die Novelle zum Landesbeamtengesetz sehe in der Tat die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre vor. Sie folgt damit der Anhebung des Renteneintrittsalters für Arbeiter und Angestellte. Die Gewerkschaft verschweige allerdings, so Woidke, dass besonders belastete Polizisten schon früher in Pension gehen können. Entsprechende Dienstjahre auf derartigen Positionen werden angerechnet und führten nach den Eckpunkten der Landesregierung zu einem früheren Eintritt in den Altersruhestand.
Quelle: Ministerium des Innern

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