m Land Brandenburg wurde im vergangenen Jahr 471 ausländischen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung verliehen. Das bedeutet die bisher höchste Zahl seit der Neuordnung des Einbürgerungsrechts im Jahre 1999 und eine Steigerung von 45 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als 326 Personen eingebürgert werden konnten.
Innenminister Jörg Schönbohm begrüßte die Entwicklung als Bestätigung der Einbürgerungspraxis, deren Ziel auch in Brandenburg eine aktive Teilnahme der neuen deutschen Mitbürger am gesellschaftlichen Leben ist. „Deshalb freue ich mich über diese für das Land große Zahl von Neubürgerinnen und Neubürgern und heiße sie als nun vollständig gleichberechtigte Partner in unserer Mitte herzlich willkommen”, erklärte Schönbohm heute in Potsdam. „Gerne will ich sie am 22. Juni 2008 auch persönlich begrüßen, wenn der Landtag und die Landesregierung zu ihrem zweiten zentralen Einbürgerungsfest nach Potsdam einladen”, fügte der Minister hinzu.
Die Eingebürgerten stammen aus insgesamt 67 Staaten. Zahlenmäßig ist die Gruppe der polnischen Staatsangehörigen mit 65 Personen am stärksten, gefolgt von Staatsangehörigen der Ukraine (62), der Russischen Föderation (48), der Türkei (22), Rumäniens (17) und Afghanistans (15). Im Verhältnis zu den westlichen Bundesländern und Berlin ist die Zahl der Einbürgerungen wegen des geringen Ausländeranteils in Brandenburg von nur 1,83 % nach wie vor niedrig. Dennoch ist deutlich erkennbar, dass das Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zugenommen hat.
Einbürgerungsanträge werden im Land Brandenburg von den 14 Landkreisen, vier kreisfreien Städten und den Städten Eisenhüttenstadt und Schwedt/Oder nach umfassender persönlicher Beratung der Interessenten entgegengenommen, zum größten Teil jedoch vom Ministerium des Innern entschieden. Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einbürgerung gehören unter anderem ein achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ein ausreichendes Einkommen bzw. ein nachgewiesen unverschuldeter Bezug von Sozialleistungen, grundsätzlich die Straffreiheit sowie mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache. Seit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im August 2007 legen die Neubürger unmittelbar vor der Aushändigung der Einbürgungsurkunde ein feierliches Bekenntnis ab, mit dem sie sich verpflichten, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten und alles zu unterlassen, was ihr schaden könnte.
Um zu gewährleisten, dass die Antragsteller mit den in ihrer Wahlheimat geltenden Lebensgrundlagen vertraut sind, verlangt das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz ab dem 1. September 2008 Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland, wozu künftig freiwillige Einbürgerungskurse angeboten werden. Der Nachweis der Kenntnisse wird über einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest erfolgen, dessen Entwicklung und Durchführung derzeit auf Bundesebene vorbereitet werden.
Schönbohm: „Eine Einbürgerung kann es verständlicherweise nicht zum Nulltarif geben. Die Entwicklung zeigt jedoch auch in Brandenburg, dass die Forderung eines eigenen Beitrags für das Leben in Deutschland keine versagende Hürde ist, sondern unsere Zuwanderer in ihren Integrationsbemühungen unterstützt und damit letztlich dem gedeihlichen Zusammenleben aller Menschen in unserer Gesellschaft dient.”
Quelle: Ministerium des Innern
m Land Brandenburg wurde im vergangenen Jahr 471 ausländischen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung verliehen. Das bedeutet die bisher höchste Zahl seit der Neuordnung des Einbürgerungsrechts im Jahre 1999 und eine Steigerung von 45 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als 326 Personen eingebürgert werden konnten.
Innenminister Jörg Schönbohm begrüßte die Entwicklung als Bestätigung der Einbürgerungspraxis, deren Ziel auch in Brandenburg eine aktive Teilnahme der neuen deutschen Mitbürger am gesellschaftlichen Leben ist. „Deshalb freue ich mich über diese für das Land große Zahl von Neubürgerinnen und Neubürgern und heiße sie als nun vollständig gleichberechtigte Partner in unserer Mitte herzlich willkommen”, erklärte Schönbohm heute in Potsdam. „Gerne will ich sie am 22. Juni 2008 auch persönlich begrüßen, wenn der Landtag und die Landesregierung zu ihrem zweiten zentralen Einbürgerungsfest nach Potsdam einladen”, fügte der Minister hinzu.
Die Eingebürgerten stammen aus insgesamt 67 Staaten. Zahlenmäßig ist die Gruppe der polnischen Staatsangehörigen mit 65 Personen am stärksten, gefolgt von Staatsangehörigen der Ukraine (62), der Russischen Föderation (48), der Türkei (22), Rumäniens (17) und Afghanistans (15). Im Verhältnis zu den westlichen Bundesländern und Berlin ist die Zahl der Einbürgerungen wegen des geringen Ausländeranteils in Brandenburg von nur 1,83 % nach wie vor niedrig. Dennoch ist deutlich erkennbar, dass das Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zugenommen hat.
Einbürgerungsanträge werden im Land Brandenburg von den 14 Landkreisen, vier kreisfreien Städten und den Städten Eisenhüttenstadt und Schwedt/Oder nach umfassender persönlicher Beratung der Interessenten entgegengenommen, zum größten Teil jedoch vom Ministerium des Innern entschieden. Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einbürgerung gehören unter anderem ein achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ein ausreichendes Einkommen bzw. ein nachgewiesen unverschuldeter Bezug von Sozialleistungen, grundsätzlich die Straffreiheit sowie mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache. Seit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im August 2007 legen die Neubürger unmittelbar vor der Aushändigung der Einbürgungsurkunde ein feierliches Bekenntnis ab, mit dem sie sich verpflichten, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten und alles zu unterlassen, was ihr schaden könnte.
Um zu gewährleisten, dass die Antragsteller mit den in ihrer Wahlheimat geltenden Lebensgrundlagen vertraut sind, verlangt das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz ab dem 1. September 2008 Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland, wozu künftig freiwillige Einbürgerungskurse angeboten werden. Der Nachweis der Kenntnisse wird über einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest erfolgen, dessen Entwicklung und Durchführung derzeit auf Bundesebene vorbereitet werden.
Schönbohm: „Eine Einbürgerung kann es verständlicherweise nicht zum Nulltarif geben. Die Entwicklung zeigt jedoch auch in Brandenburg, dass die Forderung eines eigenen Beitrags für das Leben in Deutschland keine versagende Hürde ist, sondern unsere Zuwanderer in ihren Integrationsbemühungen unterstützt und damit letztlich dem gedeihlichen Zusammenleben aller Menschen in unserer Gesellschaft dient.”
Quelle: Ministerium des Innern