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NIEDERLAUSITZ aktuell

Flughafen Schönefeld: Erörterungstermine im April

14:25 Uhr | 11. März 2008
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Ab dem 07. April finden Erörterungstermine mit Betroffenen und Einwendern zum Thema Lärmschutzkonzept im Rahmen des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Schönefeld statt. Darüber informierte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann das Kabinett.
Reinhold Dellmann: „Es geht jetzt um die Frage, wie viele Flüge in den Randzeiten zur Nacht zulässig sind. Hier muss es eine ausgewogene Entscheidung geben. Daher hat sich die Behörde entschieden, die eingegangenen Einwendungen in einer gesonderten Erörterung mit den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange zu diskutieren. Ich begrüße das ausdrücklich, denn damit wird die Entscheidungsgrundlage sicherer und das Verfahren gerade für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger maximal transparent. Generell gilt aber: am Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr für den Flughafen Schönefeld wird nicht gerüttelt. Das klare Votum des Bundesverwaltungsgerichtes gilt ohne wenn und aber.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Planfeststellungsbehörde u.a. verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Dies geschieht derzeit im Rahmen des Planergänzungsverfahrens. Es geht um die Frage, wie viele Flugbewegungen in den Zeiten von 22 bis 24 Uhr und von 05 und 06 Uhr zulässig sind.
Die Erörterung findet statt in Schönefeld, Mittelstraße 11.
Folgender Verhandlungsablauf ist vorgesehen:
ab 07.04.2008 Erörterung für Träger öffentlicher Belange, Verbände und sonstige Stellen
ab 14.04.2008 Erörterung mit privaten Einwendern
Die Dauer der Erörterung richtet sich nach dem Bedarf der Teilnehmer. Erörtert wird jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags ab 10 Uhr. Mittwochs findet keine Erörterung statt. Die Veranstaltung ist laut Verwaltungsverfahrensgesetz nicht öffentlich. Zugelassen sind Einwender, Betroffene und gesetzliche Vertreter. Es findet eine Einlass- und Ausweiskontrolle statt. Für die Medien wird es am 04. April einen Besichtigungstermin geben.
Im Anhörungsverfahren waren von 12.300 Personen insgesamt rund 36.500 Einwendungsschreiben registriert worden, davon rund 30.300 Musterbriefe. Sieben betroffene Gemeinden und drei Landkreise gaben Stellungnahmen ab. Daraus sind bisher etwa 1.270 Argumente gebildet worden. Die meisten Argumente richten sich gegen den Bedarfsnachweis für Flüge in der Nacht. Im ersten Verfahren waren insgesamt 260.000 Einwendungsschreiben eingegangen.
Das Verfahren soll 2009 abgeschlossen werden und kann erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Ab dem 07. April finden Erörterungstermine mit Betroffenen und Einwendern zum Thema Lärmschutzkonzept im Rahmen des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Schönefeld statt. Darüber informierte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann das Kabinett.
Reinhold Dellmann: „Es geht jetzt um die Frage, wie viele Flüge in den Randzeiten zur Nacht zulässig sind. Hier muss es eine ausgewogene Entscheidung geben. Daher hat sich die Behörde entschieden, die eingegangenen Einwendungen in einer gesonderten Erörterung mit den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange zu diskutieren. Ich begrüße das ausdrücklich, denn damit wird die Entscheidungsgrundlage sicherer und das Verfahren gerade für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger maximal transparent. Generell gilt aber: am Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr für den Flughafen Schönefeld wird nicht gerüttelt. Das klare Votum des Bundesverwaltungsgerichtes gilt ohne wenn und aber.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Planfeststellungsbehörde u.a. verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Dies geschieht derzeit im Rahmen des Planergänzungsverfahrens. Es geht um die Frage, wie viele Flugbewegungen in den Zeiten von 22 bis 24 Uhr und von 05 und 06 Uhr zulässig sind.
Die Erörterung findet statt in Schönefeld, Mittelstraße 11.
Folgender Verhandlungsablauf ist vorgesehen:
ab 07.04.2008 Erörterung für Träger öffentlicher Belange, Verbände und sonstige Stellen
ab 14.04.2008 Erörterung mit privaten Einwendern
Die Dauer der Erörterung richtet sich nach dem Bedarf der Teilnehmer. Erörtert wird jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags ab 10 Uhr. Mittwochs findet keine Erörterung statt. Die Veranstaltung ist laut Verwaltungsverfahrensgesetz nicht öffentlich. Zugelassen sind Einwender, Betroffene und gesetzliche Vertreter. Es findet eine Einlass- und Ausweiskontrolle statt. Für die Medien wird es am 04. April einen Besichtigungstermin geben.
Im Anhörungsverfahren waren von 12.300 Personen insgesamt rund 36.500 Einwendungsschreiben registriert worden, davon rund 30.300 Musterbriefe. Sieben betroffene Gemeinden und drei Landkreise gaben Stellungnahmen ab. Daraus sind bisher etwa 1.270 Argumente gebildet worden. Die meisten Argumente richten sich gegen den Bedarfsnachweis für Flüge in der Nacht. Im ersten Verfahren waren insgesamt 260.000 Einwendungsschreiben eingegangen.
Das Verfahren soll 2009 abgeschlossen werden und kann erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Ab dem 07. April finden Erörterungstermine mit Betroffenen und Einwendern zum Thema Lärmschutzkonzept im Rahmen des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Schönefeld statt. Darüber informierte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann das Kabinett.
Reinhold Dellmann: „Es geht jetzt um die Frage, wie viele Flüge in den Randzeiten zur Nacht zulässig sind. Hier muss es eine ausgewogene Entscheidung geben. Daher hat sich die Behörde entschieden, die eingegangenen Einwendungen in einer gesonderten Erörterung mit den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange zu diskutieren. Ich begrüße das ausdrücklich, denn damit wird die Entscheidungsgrundlage sicherer und das Verfahren gerade für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger maximal transparent. Generell gilt aber: am Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr für den Flughafen Schönefeld wird nicht gerüttelt. Das klare Votum des Bundesverwaltungsgerichtes gilt ohne wenn und aber.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Planfeststellungsbehörde u.a. verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Dies geschieht derzeit im Rahmen des Planergänzungsverfahrens. Es geht um die Frage, wie viele Flugbewegungen in den Zeiten von 22 bis 24 Uhr und von 05 und 06 Uhr zulässig sind.
Die Erörterung findet statt in Schönefeld, Mittelstraße 11.
Folgender Verhandlungsablauf ist vorgesehen:
ab 07.04.2008 Erörterung für Träger öffentlicher Belange, Verbände und sonstige Stellen
ab 14.04.2008 Erörterung mit privaten Einwendern
Die Dauer der Erörterung richtet sich nach dem Bedarf der Teilnehmer. Erörtert wird jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags ab 10 Uhr. Mittwochs findet keine Erörterung statt. Die Veranstaltung ist laut Verwaltungsverfahrensgesetz nicht öffentlich. Zugelassen sind Einwender, Betroffene und gesetzliche Vertreter. Es findet eine Einlass- und Ausweiskontrolle statt. Für die Medien wird es am 04. April einen Besichtigungstermin geben.
Im Anhörungsverfahren waren von 12.300 Personen insgesamt rund 36.500 Einwendungsschreiben registriert worden, davon rund 30.300 Musterbriefe. Sieben betroffene Gemeinden und drei Landkreise gaben Stellungnahmen ab. Daraus sind bisher etwa 1.270 Argumente gebildet worden. Die meisten Argumente richten sich gegen den Bedarfsnachweis für Flüge in der Nacht. Im ersten Verfahren waren insgesamt 260.000 Einwendungsschreiben eingegangen.
Das Verfahren soll 2009 abgeschlossen werden und kann erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Ab dem 07. April finden Erörterungstermine mit Betroffenen und Einwendern zum Thema Lärmschutzkonzept im Rahmen des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Schönefeld statt. Darüber informierte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann das Kabinett.
Reinhold Dellmann: „Es geht jetzt um die Frage, wie viele Flüge in den Randzeiten zur Nacht zulässig sind. Hier muss es eine ausgewogene Entscheidung geben. Daher hat sich die Behörde entschieden, die eingegangenen Einwendungen in einer gesonderten Erörterung mit den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange zu diskutieren. Ich begrüße das ausdrücklich, denn damit wird die Entscheidungsgrundlage sicherer und das Verfahren gerade für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger maximal transparent. Generell gilt aber: am Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr für den Flughafen Schönefeld wird nicht gerüttelt. Das klare Votum des Bundesverwaltungsgerichtes gilt ohne wenn und aber.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Planfeststellungsbehörde u.a. verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Dies geschieht derzeit im Rahmen des Planergänzungsverfahrens. Es geht um die Frage, wie viele Flugbewegungen in den Zeiten von 22 bis 24 Uhr und von 05 und 06 Uhr zulässig sind.
Die Erörterung findet statt in Schönefeld, Mittelstraße 11.
Folgender Verhandlungsablauf ist vorgesehen:
ab 07.04.2008 Erörterung für Träger öffentlicher Belange, Verbände und sonstige Stellen
ab 14.04.2008 Erörterung mit privaten Einwendern
Die Dauer der Erörterung richtet sich nach dem Bedarf der Teilnehmer. Erörtert wird jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags ab 10 Uhr. Mittwochs findet keine Erörterung statt. Die Veranstaltung ist laut Verwaltungsverfahrensgesetz nicht öffentlich. Zugelassen sind Einwender, Betroffene und gesetzliche Vertreter. Es findet eine Einlass- und Ausweiskontrolle statt. Für die Medien wird es am 04. April einen Besichtigungstermin geben.
Im Anhörungsverfahren waren von 12.300 Personen insgesamt rund 36.500 Einwendungsschreiben registriert worden, davon rund 30.300 Musterbriefe. Sieben betroffene Gemeinden und drei Landkreise gaben Stellungnahmen ab. Daraus sind bisher etwa 1.270 Argumente gebildet worden. Die meisten Argumente richten sich gegen den Bedarfsnachweis für Flüge in der Nacht. Im ersten Verfahren waren insgesamt 260.000 Einwendungsschreiben eingegangen.
Das Verfahren soll 2009 abgeschlossen werden und kann erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Ab dem 07. April finden Erörterungstermine mit Betroffenen und Einwendern zum Thema Lärmschutzkonzept im Rahmen des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Schönefeld statt. Darüber informierte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann das Kabinett.
Reinhold Dellmann: „Es geht jetzt um die Frage, wie viele Flüge in den Randzeiten zur Nacht zulässig sind. Hier muss es eine ausgewogene Entscheidung geben. Daher hat sich die Behörde entschieden, die eingegangenen Einwendungen in einer gesonderten Erörterung mit den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange zu diskutieren. Ich begrüße das ausdrücklich, denn damit wird die Entscheidungsgrundlage sicherer und das Verfahren gerade für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger maximal transparent. Generell gilt aber: am Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr für den Flughafen Schönefeld wird nicht gerüttelt. Das klare Votum des Bundesverwaltungsgerichtes gilt ohne wenn und aber.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Planfeststellungsbehörde u.a. verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Dies geschieht derzeit im Rahmen des Planergänzungsverfahrens. Es geht um die Frage, wie viele Flugbewegungen in den Zeiten von 22 bis 24 Uhr und von 05 und 06 Uhr zulässig sind.
Die Erörterung findet statt in Schönefeld, Mittelstraße 11.
Folgender Verhandlungsablauf ist vorgesehen:
ab 07.04.2008 Erörterung für Träger öffentlicher Belange, Verbände und sonstige Stellen
ab 14.04.2008 Erörterung mit privaten Einwendern
Die Dauer der Erörterung richtet sich nach dem Bedarf der Teilnehmer. Erörtert wird jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags ab 10 Uhr. Mittwochs findet keine Erörterung statt. Die Veranstaltung ist laut Verwaltungsverfahrensgesetz nicht öffentlich. Zugelassen sind Einwender, Betroffene und gesetzliche Vertreter. Es findet eine Einlass- und Ausweiskontrolle statt. Für die Medien wird es am 04. April einen Besichtigungstermin geben.
Im Anhörungsverfahren waren von 12.300 Personen insgesamt rund 36.500 Einwendungsschreiben registriert worden, davon rund 30.300 Musterbriefe. Sieben betroffene Gemeinden und drei Landkreise gaben Stellungnahmen ab. Daraus sind bisher etwa 1.270 Argumente gebildet worden. Die meisten Argumente richten sich gegen den Bedarfsnachweis für Flüge in der Nacht. Im ersten Verfahren waren insgesamt 260.000 Einwendungsschreiben eingegangen.
Das Verfahren soll 2009 abgeschlossen werden und kann erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Ab dem 07. April finden Erörterungstermine mit Betroffenen und Einwendern zum Thema Lärmschutzkonzept im Rahmen des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Schönefeld statt. Darüber informierte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann das Kabinett.
Reinhold Dellmann: „Es geht jetzt um die Frage, wie viele Flüge in den Randzeiten zur Nacht zulässig sind. Hier muss es eine ausgewogene Entscheidung geben. Daher hat sich die Behörde entschieden, die eingegangenen Einwendungen in einer gesonderten Erörterung mit den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange zu diskutieren. Ich begrüße das ausdrücklich, denn damit wird die Entscheidungsgrundlage sicherer und das Verfahren gerade für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger maximal transparent. Generell gilt aber: am Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr für den Flughafen Schönefeld wird nicht gerüttelt. Das klare Votum des Bundesverwaltungsgerichtes gilt ohne wenn und aber.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Planfeststellungsbehörde u.a. verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Dies geschieht derzeit im Rahmen des Planergänzungsverfahrens. Es geht um die Frage, wie viele Flugbewegungen in den Zeiten von 22 bis 24 Uhr und von 05 und 06 Uhr zulässig sind.
Die Erörterung findet statt in Schönefeld, Mittelstraße 11.
Folgender Verhandlungsablauf ist vorgesehen:
ab 07.04.2008 Erörterung für Träger öffentlicher Belange, Verbände und sonstige Stellen
ab 14.04.2008 Erörterung mit privaten Einwendern
Die Dauer der Erörterung richtet sich nach dem Bedarf der Teilnehmer. Erörtert wird jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags ab 10 Uhr. Mittwochs findet keine Erörterung statt. Die Veranstaltung ist laut Verwaltungsverfahrensgesetz nicht öffentlich. Zugelassen sind Einwender, Betroffene und gesetzliche Vertreter. Es findet eine Einlass- und Ausweiskontrolle statt. Für die Medien wird es am 04. April einen Besichtigungstermin geben.
Im Anhörungsverfahren waren von 12.300 Personen insgesamt rund 36.500 Einwendungsschreiben registriert worden, davon rund 30.300 Musterbriefe. Sieben betroffene Gemeinden und drei Landkreise gaben Stellungnahmen ab. Daraus sind bisher etwa 1.270 Argumente gebildet worden. Die meisten Argumente richten sich gegen den Bedarfsnachweis für Flüge in der Nacht. Im ersten Verfahren waren insgesamt 260.000 Einwendungsschreiben eingegangen.
Das Verfahren soll 2009 abgeschlossen werden und kann erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Ab dem 07. April finden Erörterungstermine mit Betroffenen und Einwendern zum Thema Lärmschutzkonzept im Rahmen des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Schönefeld statt. Darüber informierte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann das Kabinett.
Reinhold Dellmann: „Es geht jetzt um die Frage, wie viele Flüge in den Randzeiten zur Nacht zulässig sind. Hier muss es eine ausgewogene Entscheidung geben. Daher hat sich die Behörde entschieden, die eingegangenen Einwendungen in einer gesonderten Erörterung mit den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange zu diskutieren. Ich begrüße das ausdrücklich, denn damit wird die Entscheidungsgrundlage sicherer und das Verfahren gerade für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger maximal transparent. Generell gilt aber: am Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr für den Flughafen Schönefeld wird nicht gerüttelt. Das klare Votum des Bundesverwaltungsgerichtes gilt ohne wenn und aber.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Planfeststellungsbehörde u.a. verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Dies geschieht derzeit im Rahmen des Planergänzungsverfahrens. Es geht um die Frage, wie viele Flugbewegungen in den Zeiten von 22 bis 24 Uhr und von 05 und 06 Uhr zulässig sind.
Die Erörterung findet statt in Schönefeld, Mittelstraße 11.
Folgender Verhandlungsablauf ist vorgesehen:
ab 07.04.2008 Erörterung für Träger öffentlicher Belange, Verbände und sonstige Stellen
ab 14.04.2008 Erörterung mit privaten Einwendern
Die Dauer der Erörterung richtet sich nach dem Bedarf der Teilnehmer. Erörtert wird jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags ab 10 Uhr. Mittwochs findet keine Erörterung statt. Die Veranstaltung ist laut Verwaltungsverfahrensgesetz nicht öffentlich. Zugelassen sind Einwender, Betroffene und gesetzliche Vertreter. Es findet eine Einlass- und Ausweiskontrolle statt. Für die Medien wird es am 04. April einen Besichtigungstermin geben.
Im Anhörungsverfahren waren von 12.300 Personen insgesamt rund 36.500 Einwendungsschreiben registriert worden, davon rund 30.300 Musterbriefe. Sieben betroffene Gemeinden und drei Landkreise gaben Stellungnahmen ab. Daraus sind bisher etwa 1.270 Argumente gebildet worden. Die meisten Argumente richten sich gegen den Bedarfsnachweis für Flüge in der Nacht. Im ersten Verfahren waren insgesamt 260.000 Einwendungsschreiben eingegangen.
Das Verfahren soll 2009 abgeschlossen werden und kann erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Ab dem 07. April finden Erörterungstermine mit Betroffenen und Einwendern zum Thema Lärmschutzkonzept im Rahmen des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Schönefeld statt. Darüber informierte heute Infrastrukturminister Reinhold Dellmann das Kabinett.
Reinhold Dellmann: „Es geht jetzt um die Frage, wie viele Flüge in den Randzeiten zur Nacht zulässig sind. Hier muss es eine ausgewogene Entscheidung geben. Daher hat sich die Behörde entschieden, die eingegangenen Einwendungen in einer gesonderten Erörterung mit den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange zu diskutieren. Ich begrüße das ausdrücklich, denn damit wird die Entscheidungsgrundlage sicherer und das Verfahren gerade für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger maximal transparent. Generell gilt aber: am Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr für den Flughafen Schönefeld wird nicht gerüttelt. Das klare Votum des Bundesverwaltungsgerichtes gilt ohne wenn und aber.“
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Planfeststellungsbehörde u.a. verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Dies geschieht derzeit im Rahmen des Planergänzungsverfahrens. Es geht um die Frage, wie viele Flugbewegungen in den Zeiten von 22 bis 24 Uhr und von 05 und 06 Uhr zulässig sind.
Die Erörterung findet statt in Schönefeld, Mittelstraße 11.
Folgender Verhandlungsablauf ist vorgesehen:
ab 07.04.2008 Erörterung für Träger öffentlicher Belange, Verbände und sonstige Stellen
ab 14.04.2008 Erörterung mit privaten Einwendern
Die Dauer der Erörterung richtet sich nach dem Bedarf der Teilnehmer. Erörtert wird jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags ab 10 Uhr. Mittwochs findet keine Erörterung statt. Die Veranstaltung ist laut Verwaltungsverfahrensgesetz nicht öffentlich. Zugelassen sind Einwender, Betroffene und gesetzliche Vertreter. Es findet eine Einlass- und Ausweiskontrolle statt. Für die Medien wird es am 04. April einen Besichtigungstermin geben.
Im Anhörungsverfahren waren von 12.300 Personen insgesamt rund 36.500 Einwendungsschreiben registriert worden, davon rund 30.300 Musterbriefe. Sieben betroffene Gemeinden und drei Landkreise gaben Stellungnahmen ab. Daraus sind bisher etwa 1.270 Argumente gebildet worden. Die meisten Argumente richten sich gegen den Bedarfsnachweis für Flüge in der Nacht. Im ersten Verfahren waren insgesamt 260.000 Einwendungsschreiben eingegangen.
Das Verfahren soll 2009 abgeschlossen werden und kann erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

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