Das Innenministerium hat die quantifizierten “Zielvereinbarungen” zur polizeilichen Verkehrsüberwachung in Brandenburg aufgehoben. Eine entsprechende Weisung von Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb erging jetzt an die zwei Polizeipräsidien des Landes. Betroffen sind jene Vereinbarungen, die als zu erfüllendes Ziel die quantifizierte Feststellung von Regelverstößen oder entsprechende “Erfolgsindizes” beinhalten. Diese können zum Beispiel eine bestimmte Zielzahl von Vorfahrtsvergehen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkoholfahrten sein.
Nicht aufgehoben werden dagegen solche Vereinbarungen, die ausschließlich alternative Maßnahmenziele oder eine bestimmte Auslastung enthalten. Dabei könnte es sich z.B. um eine Vorgabe zur zeitlichen Auslastung eines Radargeräts handeln, wobei aber kein konkretes Ziel bezüglich der zu ertappenden Raser vorgegeben sein darf.
Zielvereinbarungen wurden seit dem Jahr 2002 als Steuerungsinstrument für die Polizeiarbeit in Brandenburg eingeführt. Seit 2005 gibt es derartige Zielvereinbarungen auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Land. Damals wurde zwischen dem Innenministerium und den Polizeipräsidien als Ziel vereinbart, die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2010 zu halbieren. Diese allgemeine Zielvereinbarung wurde anschließend in der Polizei mit weiteren Vereinbarungen untersetzt, die nicht nur bis zu den Schutzbereichen und Polizeiwachen reichten, sondern teilweise bis zu den einzelnen Polizeibeamten. Dabei handelte es sich um so genannte “personenbezogene Zielvereinbarungen”.
Diese Praxis führt in der Öffentlichkeit seit Jahren zu Kritik wegen angeblicher “Wegelagerei” und “Abzocke” seitens der Polizei. Innenminister Rainer Speer hatte nach seinem Amtsantritt angekündigt, sich mit diesen Vorwürfen auseinanderzusetzen und die entsprechende Praxis im Land kritisch zu überprüfen. “Wir müssen uns dem Vorwurf der Wegelagerei entziehen”, sagte Speer damals. Als Konsequenz aus der erfolgten gründlichen Überprüfung der Verkehrsüberwachung in Brandenburg werden die quantifizierten Zielvereinbarungen jetzt durch das Innenministerium aufgehoben.
“Verkehrsüberwachung bleibt angesichts der Unfallzahlen im Land selbstverständlich notwendig. Durch die Aufhebung bestimmter Zielvereinbarungen sollte sich kein Verkehrssünder jetzt sicher fühlen. Die brandenburgische Polizei wird auch künftig gegen verantwortungslose Raser, alkoholisierte Fahrer und rücksichtslose Drängler vorgehen – und zwar flächendeckend und überall im Land”, sagte Zeeb. “Mit der Aufhebung der quantifizierten Zielvereinbarungen ist nun sichergestellt, dass es bei der Verkehrsüberwachung zu keinen Fehlanreizen kommen kann.”
Quelle: Ministerium des Innern
Das Innenministerium hat die quantifizierten “Zielvereinbarungen” zur polizeilichen Verkehrsüberwachung in Brandenburg aufgehoben. Eine entsprechende Weisung von Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb erging jetzt an die zwei Polizeipräsidien des Landes. Betroffen sind jene Vereinbarungen, die als zu erfüllendes Ziel die quantifizierte Feststellung von Regelverstößen oder entsprechende “Erfolgsindizes” beinhalten. Diese können zum Beispiel eine bestimmte Zielzahl von Vorfahrtsvergehen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkoholfahrten sein.
Nicht aufgehoben werden dagegen solche Vereinbarungen, die ausschließlich alternative Maßnahmenziele oder eine bestimmte Auslastung enthalten. Dabei könnte es sich z.B. um eine Vorgabe zur zeitlichen Auslastung eines Radargeräts handeln, wobei aber kein konkretes Ziel bezüglich der zu ertappenden Raser vorgegeben sein darf.
Zielvereinbarungen wurden seit dem Jahr 2002 als Steuerungsinstrument für die Polizeiarbeit in Brandenburg eingeführt. Seit 2005 gibt es derartige Zielvereinbarungen auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Land. Damals wurde zwischen dem Innenministerium und den Polizeipräsidien als Ziel vereinbart, die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2010 zu halbieren. Diese allgemeine Zielvereinbarung wurde anschließend in der Polizei mit weiteren Vereinbarungen untersetzt, die nicht nur bis zu den Schutzbereichen und Polizeiwachen reichten, sondern teilweise bis zu den einzelnen Polizeibeamten. Dabei handelte es sich um so genannte “personenbezogene Zielvereinbarungen”.
Diese Praxis führt in der Öffentlichkeit seit Jahren zu Kritik wegen angeblicher “Wegelagerei” und “Abzocke” seitens der Polizei. Innenminister Rainer Speer hatte nach seinem Amtsantritt angekündigt, sich mit diesen Vorwürfen auseinanderzusetzen und die entsprechende Praxis im Land kritisch zu überprüfen. “Wir müssen uns dem Vorwurf der Wegelagerei entziehen”, sagte Speer damals. Als Konsequenz aus der erfolgten gründlichen Überprüfung der Verkehrsüberwachung in Brandenburg werden die quantifizierten Zielvereinbarungen jetzt durch das Innenministerium aufgehoben.
“Verkehrsüberwachung bleibt angesichts der Unfallzahlen im Land selbstverständlich notwendig. Durch die Aufhebung bestimmter Zielvereinbarungen sollte sich kein Verkehrssünder jetzt sicher fühlen. Die brandenburgische Polizei wird auch künftig gegen verantwortungslose Raser, alkoholisierte Fahrer und rücksichtslose Drängler vorgehen – und zwar flächendeckend und überall im Land”, sagte Zeeb. “Mit der Aufhebung der quantifizierten Zielvereinbarungen ist nun sichergestellt, dass es bei der Verkehrsüberwachung zu keinen Fehlanreizen kommen kann.”
Quelle: Ministerium des Innern
Das Innenministerium hat die quantifizierten “Zielvereinbarungen” zur polizeilichen Verkehrsüberwachung in Brandenburg aufgehoben. Eine entsprechende Weisung von Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb erging jetzt an die zwei Polizeipräsidien des Landes. Betroffen sind jene Vereinbarungen, die als zu erfüllendes Ziel die quantifizierte Feststellung von Regelverstößen oder entsprechende “Erfolgsindizes” beinhalten. Diese können zum Beispiel eine bestimmte Zielzahl von Vorfahrtsvergehen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkoholfahrten sein.
Nicht aufgehoben werden dagegen solche Vereinbarungen, die ausschließlich alternative Maßnahmenziele oder eine bestimmte Auslastung enthalten. Dabei könnte es sich z.B. um eine Vorgabe zur zeitlichen Auslastung eines Radargeräts handeln, wobei aber kein konkretes Ziel bezüglich der zu ertappenden Raser vorgegeben sein darf.
Zielvereinbarungen wurden seit dem Jahr 2002 als Steuerungsinstrument für die Polizeiarbeit in Brandenburg eingeführt. Seit 2005 gibt es derartige Zielvereinbarungen auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Land. Damals wurde zwischen dem Innenministerium und den Polizeipräsidien als Ziel vereinbart, die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2010 zu halbieren. Diese allgemeine Zielvereinbarung wurde anschließend in der Polizei mit weiteren Vereinbarungen untersetzt, die nicht nur bis zu den Schutzbereichen und Polizeiwachen reichten, sondern teilweise bis zu den einzelnen Polizeibeamten. Dabei handelte es sich um so genannte “personenbezogene Zielvereinbarungen”.
Diese Praxis führt in der Öffentlichkeit seit Jahren zu Kritik wegen angeblicher “Wegelagerei” und “Abzocke” seitens der Polizei. Innenminister Rainer Speer hatte nach seinem Amtsantritt angekündigt, sich mit diesen Vorwürfen auseinanderzusetzen und die entsprechende Praxis im Land kritisch zu überprüfen. “Wir müssen uns dem Vorwurf der Wegelagerei entziehen”, sagte Speer damals. Als Konsequenz aus der erfolgten gründlichen Überprüfung der Verkehrsüberwachung in Brandenburg werden die quantifizierten Zielvereinbarungen jetzt durch das Innenministerium aufgehoben.
“Verkehrsüberwachung bleibt angesichts der Unfallzahlen im Land selbstverständlich notwendig. Durch die Aufhebung bestimmter Zielvereinbarungen sollte sich kein Verkehrssünder jetzt sicher fühlen. Die brandenburgische Polizei wird auch künftig gegen verantwortungslose Raser, alkoholisierte Fahrer und rücksichtslose Drängler vorgehen – und zwar flächendeckend und überall im Land”, sagte Zeeb. “Mit der Aufhebung der quantifizierten Zielvereinbarungen ist nun sichergestellt, dass es bei der Verkehrsüberwachung zu keinen Fehlanreizen kommen kann.”
Quelle: Ministerium des Innern
Das Innenministerium hat die quantifizierten “Zielvereinbarungen” zur polizeilichen Verkehrsüberwachung in Brandenburg aufgehoben. Eine entsprechende Weisung von Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb erging jetzt an die zwei Polizeipräsidien des Landes. Betroffen sind jene Vereinbarungen, die als zu erfüllendes Ziel die quantifizierte Feststellung von Regelverstößen oder entsprechende “Erfolgsindizes” beinhalten. Diese können zum Beispiel eine bestimmte Zielzahl von Vorfahrtsvergehen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkoholfahrten sein.
Nicht aufgehoben werden dagegen solche Vereinbarungen, die ausschließlich alternative Maßnahmenziele oder eine bestimmte Auslastung enthalten. Dabei könnte es sich z.B. um eine Vorgabe zur zeitlichen Auslastung eines Radargeräts handeln, wobei aber kein konkretes Ziel bezüglich der zu ertappenden Raser vorgegeben sein darf.
Zielvereinbarungen wurden seit dem Jahr 2002 als Steuerungsinstrument für die Polizeiarbeit in Brandenburg eingeführt. Seit 2005 gibt es derartige Zielvereinbarungen auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Land. Damals wurde zwischen dem Innenministerium und den Polizeipräsidien als Ziel vereinbart, die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2010 zu halbieren. Diese allgemeine Zielvereinbarung wurde anschließend in der Polizei mit weiteren Vereinbarungen untersetzt, die nicht nur bis zu den Schutzbereichen und Polizeiwachen reichten, sondern teilweise bis zu den einzelnen Polizeibeamten. Dabei handelte es sich um so genannte “personenbezogene Zielvereinbarungen”.
Diese Praxis führt in der Öffentlichkeit seit Jahren zu Kritik wegen angeblicher “Wegelagerei” und “Abzocke” seitens der Polizei. Innenminister Rainer Speer hatte nach seinem Amtsantritt angekündigt, sich mit diesen Vorwürfen auseinanderzusetzen und die entsprechende Praxis im Land kritisch zu überprüfen. “Wir müssen uns dem Vorwurf der Wegelagerei entziehen”, sagte Speer damals. Als Konsequenz aus der erfolgten gründlichen Überprüfung der Verkehrsüberwachung in Brandenburg werden die quantifizierten Zielvereinbarungen jetzt durch das Innenministerium aufgehoben.
“Verkehrsüberwachung bleibt angesichts der Unfallzahlen im Land selbstverständlich notwendig. Durch die Aufhebung bestimmter Zielvereinbarungen sollte sich kein Verkehrssünder jetzt sicher fühlen. Die brandenburgische Polizei wird auch künftig gegen verantwortungslose Raser, alkoholisierte Fahrer und rücksichtslose Drängler vorgehen – und zwar flächendeckend und überall im Land”, sagte Zeeb. “Mit der Aufhebung der quantifizierten Zielvereinbarungen ist nun sichergestellt, dass es bei der Verkehrsüberwachung zu keinen Fehlanreizen kommen kann.”
Quelle: Ministerium des Innern