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NIEDERLAUSITZ aktuell

Landesregierung beantragt: Teilung in zwei Förderregionen soll aufgehoben werden

17:57 Uhr | 23. Februar 2010
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Die Landesregierung wird über den Bund bei der Europäischen Kommission in Brüssel beantragen, die Teilung Brandenburgs in zwei statistische Gebietseinheiten und damit in zwei Förderregionen aufzuheben. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Die Vorlage hatte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers ins Kabinett eingebracht. Möglich ist dieser Antrag, weil in Brüssel derzeit ein Änderungsverfahren zur so genannten NUTS-Verordnung läuft, in der die statistische Einteilung der EU-weiten Förderregionen geregelt ist.
Im Jahr 2002 hatte die damalige Landesregierung beantragt, das Land für die EU-Förderung in zwei statistische Gebietseinheiten zu teilen. Diese Entscheidung war wegen der zeitlichen Vorgaben der EU unter schwierig prognostizierbaren Rahmenbedingungen getroffen worden, da nicht absehbar war, ob Brandenburg als Ganzes wegen des so genannten statistischen Effekts nach der EU-Erweiterung aus der Ziel-1-Förderung ab 2007 herausfallen würde.
Christoffers betonte: „Die Zweiteilung des Landes unterlag einer ständigen Evaluation. Dabei zeichnet sich mit hinreichender Sicherheit ab, dass sowohl der Südosten als auch der Nordwesten Brandenburgs die bisherigen Grenzwerte für die Ziel-1-Förderung bei der Neuberechnung 2014 überschreiten werden. Damit wird die Zweiteilung des Landes auch statistisch überflüssig. Um zukünftig in der Förderperiode ab 2014 eine Politik aus einem Guss für das ganze Land gewährleisten zu können, wird die Landesregierung den Vorstoß unternehmen, die Zweiteilung Brandenburgs aufzuheben und zur administrativen Gliederung zurückzukehren.“ Die Aufteilung in zwei Fördergebiete habe zudem zu einem höheren Verwaltungsaufwand geführt. Zugleich begegne man so der Gefahr, dass künftig die unterschiedliche Mittelausstattung der beiden Fördergebiete „zunehmend Nachteile verursachen“ werde. Die Fördermittelausstattung im Südwesten des Landes ist entsprechend den EU-Regeln degressiv.
Die jetzigen Operationellen Programme für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) werden auf Basis der Zweiteilung umgesetzt. Damit ist in der laufenden Förderperiode die Ausstattung mit Strukturfondsmitteln im Südwesten geringer als im Nordosten. „Demgegenüber ist der Fördermittelbedarf – insbesondere für den EFRE – im Südwesten aber deutlich höher als im Nordosten“, sagte Christoffers. „Besteht die Zweiteilung fort, ist zu erwarten, dass sich die Fördermittelausstattung der beiden Regionen zunehmend entgegengesetzt zu den vorhandenen Potenzialen entwickelt.“
Mit einer einheitlichen Förderkulisse dagegen sei das Land beim regionalen Mitteleinsatz auch deutlich flexibler. Dies sei umso wichtiger, als in der nächsten EU-Förderperiode ohnehin deutlich weniger Mittel aus den Strukturfonds zu erwarten seien. „Es geht uns nicht um mehr Fördermittel, sondern um die Flexibilität, das weniger werdende Geld da einzusetzen, wo es benötigt wird – und damit die Förderstrategie ‚Stärken stärken’ noch konsequenter umsetzen“, erklärte Christoffers.
Da die NUTS-Verordnung nur in einem Turnus von drei bis vier Jahren überprüft wird, ist das laufende Verfahren die letzte Gelegenheit, eine Änderung der statistischen Zweiteilung des Landes für die EU-Struktur­fondsperiode ab 2014 zu erwirken. Die Antragsfrist läuft am 5. März 2010 aus. Ob der Antrag Brandenburgs – der frühestens für die Fördergebietseinteilung in der EU-Förderperiode ab 2014 wirksam werden kann – Erfolg haben wird, ist offen.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung wird über den Bund bei der Europäischen Kommission in Brüssel beantragen, die Teilung Brandenburgs in zwei statistische Gebietseinheiten und damit in zwei Förderregionen aufzuheben. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Die Vorlage hatte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers ins Kabinett eingebracht. Möglich ist dieser Antrag, weil in Brüssel derzeit ein Änderungsverfahren zur so genannten NUTS-Verordnung läuft, in der die statistische Einteilung der EU-weiten Förderregionen geregelt ist.
Im Jahr 2002 hatte die damalige Landesregierung beantragt, das Land für die EU-Förderung in zwei statistische Gebietseinheiten zu teilen. Diese Entscheidung war wegen der zeitlichen Vorgaben der EU unter schwierig prognostizierbaren Rahmenbedingungen getroffen worden, da nicht absehbar war, ob Brandenburg als Ganzes wegen des so genannten statistischen Effekts nach der EU-Erweiterung aus der Ziel-1-Förderung ab 2007 herausfallen würde.
Christoffers betonte: „Die Zweiteilung des Landes unterlag einer ständigen Evaluation. Dabei zeichnet sich mit hinreichender Sicherheit ab, dass sowohl der Südosten als auch der Nordwesten Brandenburgs die bisherigen Grenzwerte für die Ziel-1-Förderung bei der Neuberechnung 2014 überschreiten werden. Damit wird die Zweiteilung des Landes auch statistisch überflüssig. Um zukünftig in der Förderperiode ab 2014 eine Politik aus einem Guss für das ganze Land gewährleisten zu können, wird die Landesregierung den Vorstoß unternehmen, die Zweiteilung Brandenburgs aufzuheben und zur administrativen Gliederung zurückzukehren.“ Die Aufteilung in zwei Fördergebiete habe zudem zu einem höheren Verwaltungsaufwand geführt. Zugleich begegne man so der Gefahr, dass künftig die unterschiedliche Mittelausstattung der beiden Fördergebiete „zunehmend Nachteile verursachen“ werde. Die Fördermittelausstattung im Südwesten des Landes ist entsprechend den EU-Regeln degressiv.
Die jetzigen Operationellen Programme für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) werden auf Basis der Zweiteilung umgesetzt. Damit ist in der laufenden Förderperiode die Ausstattung mit Strukturfondsmitteln im Südwesten geringer als im Nordosten. „Demgegenüber ist der Fördermittelbedarf – insbesondere für den EFRE – im Südwesten aber deutlich höher als im Nordosten“, sagte Christoffers. „Besteht die Zweiteilung fort, ist zu erwarten, dass sich die Fördermittelausstattung der beiden Regionen zunehmend entgegengesetzt zu den vorhandenen Potenzialen entwickelt.“
Mit einer einheitlichen Förderkulisse dagegen sei das Land beim regionalen Mitteleinsatz auch deutlich flexibler. Dies sei umso wichtiger, als in der nächsten EU-Förderperiode ohnehin deutlich weniger Mittel aus den Strukturfonds zu erwarten seien. „Es geht uns nicht um mehr Fördermittel, sondern um die Flexibilität, das weniger werdende Geld da einzusetzen, wo es benötigt wird – und damit die Förderstrategie ‚Stärken stärken’ noch konsequenter umsetzen“, erklärte Christoffers.
Da die NUTS-Verordnung nur in einem Turnus von drei bis vier Jahren überprüft wird, ist das laufende Verfahren die letzte Gelegenheit, eine Änderung der statistischen Zweiteilung des Landes für die EU-Struktur­fondsperiode ab 2014 zu erwirken. Die Antragsfrist läuft am 5. März 2010 aus. Ob der Antrag Brandenburgs – der frühestens für die Fördergebietseinteilung in der EU-Förderperiode ab 2014 wirksam werden kann – Erfolg haben wird, ist offen.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung wird über den Bund bei der Europäischen Kommission in Brüssel beantragen, die Teilung Brandenburgs in zwei statistische Gebietseinheiten und damit in zwei Förderregionen aufzuheben. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Die Vorlage hatte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers ins Kabinett eingebracht. Möglich ist dieser Antrag, weil in Brüssel derzeit ein Änderungsverfahren zur so genannten NUTS-Verordnung läuft, in der die statistische Einteilung der EU-weiten Förderregionen geregelt ist.
Im Jahr 2002 hatte die damalige Landesregierung beantragt, das Land für die EU-Förderung in zwei statistische Gebietseinheiten zu teilen. Diese Entscheidung war wegen der zeitlichen Vorgaben der EU unter schwierig prognostizierbaren Rahmenbedingungen getroffen worden, da nicht absehbar war, ob Brandenburg als Ganzes wegen des so genannten statistischen Effekts nach der EU-Erweiterung aus der Ziel-1-Förderung ab 2007 herausfallen würde.
Christoffers betonte: „Die Zweiteilung des Landes unterlag einer ständigen Evaluation. Dabei zeichnet sich mit hinreichender Sicherheit ab, dass sowohl der Südosten als auch der Nordwesten Brandenburgs die bisherigen Grenzwerte für die Ziel-1-Förderung bei der Neuberechnung 2014 überschreiten werden. Damit wird die Zweiteilung des Landes auch statistisch überflüssig. Um zukünftig in der Förderperiode ab 2014 eine Politik aus einem Guss für das ganze Land gewährleisten zu können, wird die Landesregierung den Vorstoß unternehmen, die Zweiteilung Brandenburgs aufzuheben und zur administrativen Gliederung zurückzukehren.“ Die Aufteilung in zwei Fördergebiete habe zudem zu einem höheren Verwaltungsaufwand geführt. Zugleich begegne man so der Gefahr, dass künftig die unterschiedliche Mittelausstattung der beiden Fördergebiete „zunehmend Nachteile verursachen“ werde. Die Fördermittelausstattung im Südwesten des Landes ist entsprechend den EU-Regeln degressiv.
Die jetzigen Operationellen Programme für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) werden auf Basis der Zweiteilung umgesetzt. Damit ist in der laufenden Förderperiode die Ausstattung mit Strukturfondsmitteln im Südwesten geringer als im Nordosten. „Demgegenüber ist der Fördermittelbedarf – insbesondere für den EFRE – im Südwesten aber deutlich höher als im Nordosten“, sagte Christoffers. „Besteht die Zweiteilung fort, ist zu erwarten, dass sich die Fördermittelausstattung der beiden Regionen zunehmend entgegengesetzt zu den vorhandenen Potenzialen entwickelt.“
Mit einer einheitlichen Förderkulisse dagegen sei das Land beim regionalen Mitteleinsatz auch deutlich flexibler. Dies sei umso wichtiger, als in der nächsten EU-Förderperiode ohnehin deutlich weniger Mittel aus den Strukturfonds zu erwarten seien. „Es geht uns nicht um mehr Fördermittel, sondern um die Flexibilität, das weniger werdende Geld da einzusetzen, wo es benötigt wird – und damit die Förderstrategie ‚Stärken stärken’ noch konsequenter umsetzen“, erklärte Christoffers.
Da die NUTS-Verordnung nur in einem Turnus von drei bis vier Jahren überprüft wird, ist das laufende Verfahren die letzte Gelegenheit, eine Änderung der statistischen Zweiteilung des Landes für die EU-Struktur­fondsperiode ab 2014 zu erwirken. Die Antragsfrist läuft am 5. März 2010 aus. Ob der Antrag Brandenburgs – der frühestens für die Fördergebietseinteilung in der EU-Förderperiode ab 2014 wirksam werden kann – Erfolg haben wird, ist offen.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung wird über den Bund bei der Europäischen Kommission in Brüssel beantragen, die Teilung Brandenburgs in zwei statistische Gebietseinheiten und damit in zwei Förderregionen aufzuheben. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Die Vorlage hatte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers ins Kabinett eingebracht. Möglich ist dieser Antrag, weil in Brüssel derzeit ein Änderungsverfahren zur so genannten NUTS-Verordnung läuft, in der die statistische Einteilung der EU-weiten Förderregionen geregelt ist.
Im Jahr 2002 hatte die damalige Landesregierung beantragt, das Land für die EU-Förderung in zwei statistische Gebietseinheiten zu teilen. Diese Entscheidung war wegen der zeitlichen Vorgaben der EU unter schwierig prognostizierbaren Rahmenbedingungen getroffen worden, da nicht absehbar war, ob Brandenburg als Ganzes wegen des so genannten statistischen Effekts nach der EU-Erweiterung aus der Ziel-1-Förderung ab 2007 herausfallen würde.
Christoffers betonte: „Die Zweiteilung des Landes unterlag einer ständigen Evaluation. Dabei zeichnet sich mit hinreichender Sicherheit ab, dass sowohl der Südosten als auch der Nordwesten Brandenburgs die bisherigen Grenzwerte für die Ziel-1-Förderung bei der Neuberechnung 2014 überschreiten werden. Damit wird die Zweiteilung des Landes auch statistisch überflüssig. Um zukünftig in der Förderperiode ab 2014 eine Politik aus einem Guss für das ganze Land gewährleisten zu können, wird die Landesregierung den Vorstoß unternehmen, die Zweiteilung Brandenburgs aufzuheben und zur administrativen Gliederung zurückzukehren.“ Die Aufteilung in zwei Fördergebiete habe zudem zu einem höheren Verwaltungsaufwand geführt. Zugleich begegne man so der Gefahr, dass künftig die unterschiedliche Mittelausstattung der beiden Fördergebiete „zunehmend Nachteile verursachen“ werde. Die Fördermittelausstattung im Südwesten des Landes ist entsprechend den EU-Regeln degressiv.
Die jetzigen Operationellen Programme für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) werden auf Basis der Zweiteilung umgesetzt. Damit ist in der laufenden Förderperiode die Ausstattung mit Strukturfondsmitteln im Südwesten geringer als im Nordosten. „Demgegenüber ist der Fördermittelbedarf – insbesondere für den EFRE – im Südwesten aber deutlich höher als im Nordosten“, sagte Christoffers. „Besteht die Zweiteilung fort, ist zu erwarten, dass sich die Fördermittelausstattung der beiden Regionen zunehmend entgegengesetzt zu den vorhandenen Potenzialen entwickelt.“
Mit einer einheitlichen Förderkulisse dagegen sei das Land beim regionalen Mitteleinsatz auch deutlich flexibler. Dies sei umso wichtiger, als in der nächsten EU-Förderperiode ohnehin deutlich weniger Mittel aus den Strukturfonds zu erwarten seien. „Es geht uns nicht um mehr Fördermittel, sondern um die Flexibilität, das weniger werdende Geld da einzusetzen, wo es benötigt wird – und damit die Förderstrategie ‚Stärken stärken’ noch konsequenter umsetzen“, erklärte Christoffers.
Da die NUTS-Verordnung nur in einem Turnus von drei bis vier Jahren überprüft wird, ist das laufende Verfahren die letzte Gelegenheit, eine Änderung der statistischen Zweiteilung des Landes für die EU-Struktur­fondsperiode ab 2014 zu erwirken. Die Antragsfrist läuft am 5. März 2010 aus. Ob der Antrag Brandenburgs – der frühestens für die Fördergebietseinteilung in der EU-Förderperiode ab 2014 wirksam werden kann – Erfolg haben wird, ist offen.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung wird über den Bund bei der Europäischen Kommission in Brüssel beantragen, die Teilung Brandenburgs in zwei statistische Gebietseinheiten und damit in zwei Förderregionen aufzuheben. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Die Vorlage hatte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers ins Kabinett eingebracht. Möglich ist dieser Antrag, weil in Brüssel derzeit ein Änderungsverfahren zur so genannten NUTS-Verordnung läuft, in der die statistische Einteilung der EU-weiten Förderregionen geregelt ist.
Im Jahr 2002 hatte die damalige Landesregierung beantragt, das Land für die EU-Förderung in zwei statistische Gebietseinheiten zu teilen. Diese Entscheidung war wegen der zeitlichen Vorgaben der EU unter schwierig prognostizierbaren Rahmenbedingungen getroffen worden, da nicht absehbar war, ob Brandenburg als Ganzes wegen des so genannten statistischen Effekts nach der EU-Erweiterung aus der Ziel-1-Förderung ab 2007 herausfallen würde.
Christoffers betonte: „Die Zweiteilung des Landes unterlag einer ständigen Evaluation. Dabei zeichnet sich mit hinreichender Sicherheit ab, dass sowohl der Südosten als auch der Nordwesten Brandenburgs die bisherigen Grenzwerte für die Ziel-1-Förderung bei der Neuberechnung 2014 überschreiten werden. Damit wird die Zweiteilung des Landes auch statistisch überflüssig. Um zukünftig in der Förderperiode ab 2014 eine Politik aus einem Guss für das ganze Land gewährleisten zu können, wird die Landesregierung den Vorstoß unternehmen, die Zweiteilung Brandenburgs aufzuheben und zur administrativen Gliederung zurückzukehren.“ Die Aufteilung in zwei Fördergebiete habe zudem zu einem höheren Verwaltungsaufwand geführt. Zugleich begegne man so der Gefahr, dass künftig die unterschiedliche Mittelausstattung der beiden Fördergebiete „zunehmend Nachteile verursachen“ werde. Die Fördermittelausstattung im Südwesten des Landes ist entsprechend den EU-Regeln degressiv.
Die jetzigen Operationellen Programme für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) werden auf Basis der Zweiteilung umgesetzt. Damit ist in der laufenden Förderperiode die Ausstattung mit Strukturfondsmitteln im Südwesten geringer als im Nordosten. „Demgegenüber ist der Fördermittelbedarf – insbesondere für den EFRE – im Südwesten aber deutlich höher als im Nordosten“, sagte Christoffers. „Besteht die Zweiteilung fort, ist zu erwarten, dass sich die Fördermittelausstattung der beiden Regionen zunehmend entgegengesetzt zu den vorhandenen Potenzialen entwickelt.“
Mit einer einheitlichen Förderkulisse dagegen sei das Land beim regionalen Mitteleinsatz auch deutlich flexibler. Dies sei umso wichtiger, als in der nächsten EU-Förderperiode ohnehin deutlich weniger Mittel aus den Strukturfonds zu erwarten seien. „Es geht uns nicht um mehr Fördermittel, sondern um die Flexibilität, das weniger werdende Geld da einzusetzen, wo es benötigt wird – und damit die Förderstrategie ‚Stärken stärken’ noch konsequenter umsetzen“, erklärte Christoffers.
Da die NUTS-Verordnung nur in einem Turnus von drei bis vier Jahren überprüft wird, ist das laufende Verfahren die letzte Gelegenheit, eine Änderung der statistischen Zweiteilung des Landes für die EU-Struktur­fondsperiode ab 2014 zu erwirken. Die Antragsfrist läuft am 5. März 2010 aus. Ob der Antrag Brandenburgs – der frühestens für die Fördergebietseinteilung in der EU-Förderperiode ab 2014 wirksam werden kann – Erfolg haben wird, ist offen.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung wird über den Bund bei der Europäischen Kommission in Brüssel beantragen, die Teilung Brandenburgs in zwei statistische Gebietseinheiten und damit in zwei Förderregionen aufzuheben. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Die Vorlage hatte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers ins Kabinett eingebracht. Möglich ist dieser Antrag, weil in Brüssel derzeit ein Änderungsverfahren zur so genannten NUTS-Verordnung läuft, in der die statistische Einteilung der EU-weiten Förderregionen geregelt ist.
Im Jahr 2002 hatte die damalige Landesregierung beantragt, das Land für die EU-Förderung in zwei statistische Gebietseinheiten zu teilen. Diese Entscheidung war wegen der zeitlichen Vorgaben der EU unter schwierig prognostizierbaren Rahmenbedingungen getroffen worden, da nicht absehbar war, ob Brandenburg als Ganzes wegen des so genannten statistischen Effekts nach der EU-Erweiterung aus der Ziel-1-Förderung ab 2007 herausfallen würde.
Christoffers betonte: „Die Zweiteilung des Landes unterlag einer ständigen Evaluation. Dabei zeichnet sich mit hinreichender Sicherheit ab, dass sowohl der Südosten als auch der Nordwesten Brandenburgs die bisherigen Grenzwerte für die Ziel-1-Förderung bei der Neuberechnung 2014 überschreiten werden. Damit wird die Zweiteilung des Landes auch statistisch überflüssig. Um zukünftig in der Förderperiode ab 2014 eine Politik aus einem Guss für das ganze Land gewährleisten zu können, wird die Landesregierung den Vorstoß unternehmen, die Zweiteilung Brandenburgs aufzuheben und zur administrativen Gliederung zurückzukehren.“ Die Aufteilung in zwei Fördergebiete habe zudem zu einem höheren Verwaltungsaufwand geführt. Zugleich begegne man so der Gefahr, dass künftig die unterschiedliche Mittelausstattung der beiden Fördergebiete „zunehmend Nachteile verursachen“ werde. Die Fördermittelausstattung im Südwesten des Landes ist entsprechend den EU-Regeln degressiv.
Die jetzigen Operationellen Programme für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) werden auf Basis der Zweiteilung umgesetzt. Damit ist in der laufenden Förderperiode die Ausstattung mit Strukturfondsmitteln im Südwesten geringer als im Nordosten. „Demgegenüber ist der Fördermittelbedarf – insbesondere für den EFRE – im Südwesten aber deutlich höher als im Nordosten“, sagte Christoffers. „Besteht die Zweiteilung fort, ist zu erwarten, dass sich die Fördermittelausstattung der beiden Regionen zunehmend entgegengesetzt zu den vorhandenen Potenzialen entwickelt.“
Mit einer einheitlichen Förderkulisse dagegen sei das Land beim regionalen Mitteleinsatz auch deutlich flexibler. Dies sei umso wichtiger, als in der nächsten EU-Förderperiode ohnehin deutlich weniger Mittel aus den Strukturfonds zu erwarten seien. „Es geht uns nicht um mehr Fördermittel, sondern um die Flexibilität, das weniger werdende Geld da einzusetzen, wo es benötigt wird – und damit die Förderstrategie ‚Stärken stärken’ noch konsequenter umsetzen“, erklärte Christoffers.
Da die NUTS-Verordnung nur in einem Turnus von drei bis vier Jahren überprüft wird, ist das laufende Verfahren die letzte Gelegenheit, eine Änderung der statistischen Zweiteilung des Landes für die EU-Struktur­fondsperiode ab 2014 zu erwirken. Die Antragsfrist läuft am 5. März 2010 aus. Ob der Antrag Brandenburgs – der frühestens für die Fördergebietseinteilung in der EU-Förderperiode ab 2014 wirksam werden kann – Erfolg haben wird, ist offen.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung wird über den Bund bei der Europäischen Kommission in Brüssel beantragen, die Teilung Brandenburgs in zwei statistische Gebietseinheiten und damit in zwei Förderregionen aufzuheben. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Die Vorlage hatte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers ins Kabinett eingebracht. Möglich ist dieser Antrag, weil in Brüssel derzeit ein Änderungsverfahren zur so genannten NUTS-Verordnung läuft, in der die statistische Einteilung der EU-weiten Förderregionen geregelt ist.
Im Jahr 2002 hatte die damalige Landesregierung beantragt, das Land für die EU-Förderung in zwei statistische Gebietseinheiten zu teilen. Diese Entscheidung war wegen der zeitlichen Vorgaben der EU unter schwierig prognostizierbaren Rahmenbedingungen getroffen worden, da nicht absehbar war, ob Brandenburg als Ganzes wegen des so genannten statistischen Effekts nach der EU-Erweiterung aus der Ziel-1-Förderung ab 2007 herausfallen würde.
Christoffers betonte: „Die Zweiteilung des Landes unterlag einer ständigen Evaluation. Dabei zeichnet sich mit hinreichender Sicherheit ab, dass sowohl der Südosten als auch der Nordwesten Brandenburgs die bisherigen Grenzwerte für die Ziel-1-Förderung bei der Neuberechnung 2014 überschreiten werden. Damit wird die Zweiteilung des Landes auch statistisch überflüssig. Um zukünftig in der Förderperiode ab 2014 eine Politik aus einem Guss für das ganze Land gewährleisten zu können, wird die Landesregierung den Vorstoß unternehmen, die Zweiteilung Brandenburgs aufzuheben und zur administrativen Gliederung zurückzukehren.“ Die Aufteilung in zwei Fördergebiete habe zudem zu einem höheren Verwaltungsaufwand geführt. Zugleich begegne man so der Gefahr, dass künftig die unterschiedliche Mittelausstattung der beiden Fördergebiete „zunehmend Nachteile verursachen“ werde. Die Fördermittelausstattung im Südwesten des Landes ist entsprechend den EU-Regeln degressiv.
Die jetzigen Operationellen Programme für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) werden auf Basis der Zweiteilung umgesetzt. Damit ist in der laufenden Förderperiode die Ausstattung mit Strukturfondsmitteln im Südwesten geringer als im Nordosten. „Demgegenüber ist der Fördermittelbedarf – insbesondere für den EFRE – im Südwesten aber deutlich höher als im Nordosten“, sagte Christoffers. „Besteht die Zweiteilung fort, ist zu erwarten, dass sich die Fördermittelausstattung der beiden Regionen zunehmend entgegengesetzt zu den vorhandenen Potenzialen entwickelt.“
Mit einer einheitlichen Förderkulisse dagegen sei das Land beim regionalen Mitteleinsatz auch deutlich flexibler. Dies sei umso wichtiger, als in der nächsten EU-Förderperiode ohnehin deutlich weniger Mittel aus den Strukturfonds zu erwarten seien. „Es geht uns nicht um mehr Fördermittel, sondern um die Flexibilität, das weniger werdende Geld da einzusetzen, wo es benötigt wird – und damit die Förderstrategie ‚Stärken stärken’ noch konsequenter umsetzen“, erklärte Christoffers.
Da die NUTS-Verordnung nur in einem Turnus von drei bis vier Jahren überprüft wird, ist das laufende Verfahren die letzte Gelegenheit, eine Änderung der statistischen Zweiteilung des Landes für die EU-Struktur­fondsperiode ab 2014 zu erwirken. Die Antragsfrist läuft am 5. März 2010 aus. Ob der Antrag Brandenburgs – der frühestens für die Fördergebietseinteilung in der EU-Förderperiode ab 2014 wirksam werden kann – Erfolg haben wird, ist offen.
Quelle: Staatskanzlei

Die Landesregierung wird über den Bund bei der Europäischen Kommission in Brüssel beantragen, die Teilung Brandenburgs in zwei statistische Gebietseinheiten und damit in zwei Förderregionen aufzuheben. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Die Vorlage hatte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers ins Kabinett eingebracht. Möglich ist dieser Antrag, weil in Brüssel derzeit ein Änderungsverfahren zur so genannten NUTS-Verordnung läuft, in der die statistische Einteilung der EU-weiten Förderregionen geregelt ist.
Im Jahr 2002 hatte die damalige Landesregierung beantragt, das Land für die EU-Förderung in zwei statistische Gebietseinheiten zu teilen. Diese Entscheidung war wegen der zeitlichen Vorgaben der EU unter schwierig prognostizierbaren Rahmenbedingungen getroffen worden, da nicht absehbar war, ob Brandenburg als Ganzes wegen des so genannten statistischen Effekts nach der EU-Erweiterung aus der Ziel-1-Förderung ab 2007 herausfallen würde.
Christoffers betonte: „Die Zweiteilung des Landes unterlag einer ständigen Evaluation. Dabei zeichnet sich mit hinreichender Sicherheit ab, dass sowohl der Südosten als auch der Nordwesten Brandenburgs die bisherigen Grenzwerte für die Ziel-1-Förderung bei der Neuberechnung 2014 überschreiten werden. Damit wird die Zweiteilung des Landes auch statistisch überflüssig. Um zukünftig in der Förderperiode ab 2014 eine Politik aus einem Guss für das ganze Land gewährleisten zu können, wird die Landesregierung den Vorstoß unternehmen, die Zweiteilung Brandenburgs aufzuheben und zur administrativen Gliederung zurückzukehren.“ Die Aufteilung in zwei Fördergebiete habe zudem zu einem höheren Verwaltungsaufwand geführt. Zugleich begegne man so der Gefahr, dass künftig die unterschiedliche Mittelausstattung der beiden Fördergebiete „zunehmend Nachteile verursachen“ werde. Die Fördermittelausstattung im Südwesten des Landes ist entsprechend den EU-Regeln degressiv.
Die jetzigen Operationellen Programme für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) werden auf Basis der Zweiteilung umgesetzt. Damit ist in der laufenden Förderperiode die Ausstattung mit Strukturfondsmitteln im Südwesten geringer als im Nordosten. „Demgegenüber ist der Fördermittelbedarf – insbesondere für den EFRE – im Südwesten aber deutlich höher als im Nordosten“, sagte Christoffers. „Besteht die Zweiteilung fort, ist zu erwarten, dass sich die Fördermittelausstattung der beiden Regionen zunehmend entgegengesetzt zu den vorhandenen Potenzialen entwickelt.“
Mit einer einheitlichen Förderkulisse dagegen sei das Land beim regionalen Mitteleinsatz auch deutlich flexibler. Dies sei umso wichtiger, als in der nächsten EU-Förderperiode ohnehin deutlich weniger Mittel aus den Strukturfonds zu erwarten seien. „Es geht uns nicht um mehr Fördermittel, sondern um die Flexibilität, das weniger werdende Geld da einzusetzen, wo es benötigt wird – und damit die Förderstrategie ‚Stärken stärken’ noch konsequenter umsetzen“, erklärte Christoffers.
Da die NUTS-Verordnung nur in einem Turnus von drei bis vier Jahren überprüft wird, ist das laufende Verfahren die letzte Gelegenheit, eine Änderung der statistischen Zweiteilung des Landes für die EU-Struktur­fondsperiode ab 2014 zu erwirken. Die Antragsfrist läuft am 5. März 2010 aus. Ob der Antrag Brandenburgs – der frühestens für die Fördergebietseinteilung in der EU-Förderperiode ab 2014 wirksam werden kann – Erfolg haben wird, ist offen.
Quelle: Staatskanzlei

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