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Zoll übernimmt Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer

14:51 Uhr | 13. März 2014
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Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige Finanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern. Die Übernahme erfolgt aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen länderweise.
In Berlin und Brandenburg wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ab 14.März 2014 vom Zoll übernommen.
Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden.
Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.
Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen.
Nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer in den Ländern Berlin und Brandenburg.
Zusätzlich stehen bei 13 weiteren Kontaktstellen in Berlin und Brandenburg Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Eine nach Bundesländern unterteilte Aufstellung der eingerichteten Kontaktstellen nebst Hinweisen zu deren Barrierefreiheit finden Sie im Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen ist darüber hinaus auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter 0351/44834-550 mailto:[email protected] gerne behilflich.
Alle Informationen zu den Neuregelungen liegen außerdem in einem Faltblatt zusammengefasst für die Bürgerinnen und Bürger bei den Zolldienststellen bereit.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige Finanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern. Die Übernahme erfolgt aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen länderweise.
In Berlin und Brandenburg wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ab 14.März 2014 vom Zoll übernommen.
Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden.
Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.
Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen.
Nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer in den Ländern Berlin und Brandenburg.
Zusätzlich stehen bei 13 weiteren Kontaktstellen in Berlin und Brandenburg Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Eine nach Bundesländern unterteilte Aufstellung der eingerichteten Kontaktstellen nebst Hinweisen zu deren Barrierefreiheit finden Sie im Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen ist darüber hinaus auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter 0351/44834-550 mailto:[email protected] gerne behilflich.
Alle Informationen zu den Neuregelungen liegen außerdem in einem Faltblatt zusammengefasst für die Bürgerinnen und Bürger bei den Zolldienststellen bereit.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige Finanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern. Die Übernahme erfolgt aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58 Millionen Fahrzeugen länderweise.
In Berlin und Brandenburg wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ab 14.März 2014 vom Zoll übernommen.
Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden.
Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.
Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen.
Nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer in den Ländern Berlin und Brandenburg.
Zusätzlich stehen bei 13 weiteren Kontaktstellen in Berlin und Brandenburg Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Eine nach Bundesländern unterteilte Aufstellung der eingerichteten Kontaktstellen nebst Hinweisen zu deren Barrierefreiheit finden Sie im Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen ist darüber hinaus auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter 0351/44834-550 mailto:[email protected] gerne behilflich.
Alle Informationen zu den Neuregelungen liegen außerdem in einem Faltblatt zusammengefasst für die Bürgerinnen und Bürger bei den Zolldienststellen bereit.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

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In Berlin und Brandenburg wird die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ab 14.März 2014 vom Zoll übernommen.
Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden.
Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.
Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen.
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Zusätzlich stehen bei 13 weiteren Kontaktstellen in Berlin und Brandenburg Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Eine nach Bundesländern unterteilte Aufstellung der eingerichteten Kontaktstellen nebst Hinweisen zu deren Barrierefreiheit finden Sie im Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
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Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden.
Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig.
Da die Altverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen.
Nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer in den Ländern Berlin und Brandenburg.
Zusätzlich stehen bei 13 weiteren Kontaktstellen in Berlin und Brandenburg Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung. Eine nach Bundesländern unterteilte Aufstellung der eingerichteten Kontaktstellen nebst Hinweisen zu deren Barrierefreiheit finden Sie im Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
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Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden.
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Taufe ICE 4 auf Cottbus/Chóśebuz | Statements zur Taufe und ICE-Halt in Cottbus?
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Ein ICE 4 trägt ab sofort den Namen Cottbus/Chóśebuz. Ob Cottbus aber auch künftig Haltebahnhof eines ICEs wird, darum wollen Stadt und Land zumindest weiter kämpfen, so die Aussagen ...in den heutigen Statements unserer NL-Talks bei der Zugtaufe im Cottbuser Bahnwerk.

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