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NIEDERLAUSITZ aktuell

Tack: Patientenrechtegesetz verdient diesen Namen nicht

14:39 Uhr | 30. November 2012
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„Das im Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition gestern verabschiedete Patientenrechtegesetz wird seinem Namen nicht gerecht. Es ist nicht mehr als eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten“, sagt Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack. Die Vorschläge, die Brandenburg gemeinsam mit der Mehrheit der Bundesländer eingebracht hatten, waren nicht berücksichtigt worden.
Im Wesentlichen sei das neue Patientenrechtegesetz lediglich eine Bündelung von Vorschriften, die bislang in Einzelregelungen und richterlichen Urteilen enthalten sind, kritisiert Ministerin Tack.
Aus Brandenburger Sicht ist der Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnötigen und teuren privat zu zahlenden Zusatzleistungen (IGeL) auch mit dem neuen Gesetz ungenügend. Ein Härtefallfonds, den selbst der Patientenbeauftragte der Bundesregierung gefordert hatte, fehlt im Gesetz völlig. Mit einem solchen Fonds sollte mittellosen Opfern von Behandlungsfehlern schnell und unbürokratisch finanziell geholfen werden. Er sollte vor allem bei juristisch schwer fassbaren oder besonders langwierigen Fällen greifen.
Im Gesetz fehlt zudem ein verbindlicher und verständlicher Patientenbrief, der Patientinnen und Patienten über wichtige Aspekte der Diagnose und Behandlung aufklärt. Gerade diese schriftliche ärztliche Patienteninformation hätte ein Fortschritt sein können. Denn bis heute haben Patientinnen und Patienten beispielsweise keine lückenlose Dokumentation darüber, wie oft und warum sie geröntgt wurden oder welche Krankheiten über die Jahre diagnostiziert und behandelt wurden.
„Auch wenn das Gesetz nun den Bundestag passiert hat, wird Brandenburg weiterhin mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken. Eine Reform des Patientenrechtegesetzes gehört schon jetzt auf die Tagesordnung“, erklärte Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Das im Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition gestern verabschiedete Patientenrechtegesetz wird seinem Namen nicht gerecht. Es ist nicht mehr als eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten“, sagt Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack. Die Vorschläge, die Brandenburg gemeinsam mit der Mehrheit der Bundesländer eingebracht hatten, waren nicht berücksichtigt worden.
Im Wesentlichen sei das neue Patientenrechtegesetz lediglich eine Bündelung von Vorschriften, die bislang in Einzelregelungen und richterlichen Urteilen enthalten sind, kritisiert Ministerin Tack.
Aus Brandenburger Sicht ist der Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnötigen und teuren privat zu zahlenden Zusatzleistungen (IGeL) auch mit dem neuen Gesetz ungenügend. Ein Härtefallfonds, den selbst der Patientenbeauftragte der Bundesregierung gefordert hatte, fehlt im Gesetz völlig. Mit einem solchen Fonds sollte mittellosen Opfern von Behandlungsfehlern schnell und unbürokratisch finanziell geholfen werden. Er sollte vor allem bei juristisch schwer fassbaren oder besonders langwierigen Fällen greifen.
Im Gesetz fehlt zudem ein verbindlicher und verständlicher Patientenbrief, der Patientinnen und Patienten über wichtige Aspekte der Diagnose und Behandlung aufklärt. Gerade diese schriftliche ärztliche Patienteninformation hätte ein Fortschritt sein können. Denn bis heute haben Patientinnen und Patienten beispielsweise keine lückenlose Dokumentation darüber, wie oft und warum sie geröntgt wurden oder welche Krankheiten über die Jahre diagnostiziert und behandelt wurden.
„Auch wenn das Gesetz nun den Bundestag passiert hat, wird Brandenburg weiterhin mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken. Eine Reform des Patientenrechtegesetzes gehört schon jetzt auf die Tagesordnung“, erklärte Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Das im Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition gestern verabschiedete Patientenrechtegesetz wird seinem Namen nicht gerecht. Es ist nicht mehr als eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten“, sagt Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack. Die Vorschläge, die Brandenburg gemeinsam mit der Mehrheit der Bundesländer eingebracht hatten, waren nicht berücksichtigt worden.
Im Wesentlichen sei das neue Patientenrechtegesetz lediglich eine Bündelung von Vorschriften, die bislang in Einzelregelungen und richterlichen Urteilen enthalten sind, kritisiert Ministerin Tack.
Aus Brandenburger Sicht ist der Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnötigen und teuren privat zu zahlenden Zusatzleistungen (IGeL) auch mit dem neuen Gesetz ungenügend. Ein Härtefallfonds, den selbst der Patientenbeauftragte der Bundesregierung gefordert hatte, fehlt im Gesetz völlig. Mit einem solchen Fonds sollte mittellosen Opfern von Behandlungsfehlern schnell und unbürokratisch finanziell geholfen werden. Er sollte vor allem bei juristisch schwer fassbaren oder besonders langwierigen Fällen greifen.
Im Gesetz fehlt zudem ein verbindlicher und verständlicher Patientenbrief, der Patientinnen und Patienten über wichtige Aspekte der Diagnose und Behandlung aufklärt. Gerade diese schriftliche ärztliche Patienteninformation hätte ein Fortschritt sein können. Denn bis heute haben Patientinnen und Patienten beispielsweise keine lückenlose Dokumentation darüber, wie oft und warum sie geröntgt wurden oder welche Krankheiten über die Jahre diagnostiziert und behandelt wurden.
„Auch wenn das Gesetz nun den Bundestag passiert hat, wird Brandenburg weiterhin mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken. Eine Reform des Patientenrechtegesetzes gehört schon jetzt auf die Tagesordnung“, erklärte Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

„Das im Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition gestern verabschiedete Patientenrechtegesetz wird seinem Namen nicht gerecht. Es ist nicht mehr als eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten“, sagt Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack. Die Vorschläge, die Brandenburg gemeinsam mit der Mehrheit der Bundesländer eingebracht hatten, waren nicht berücksichtigt worden.
Im Wesentlichen sei das neue Patientenrechtegesetz lediglich eine Bündelung von Vorschriften, die bislang in Einzelregelungen und richterlichen Urteilen enthalten sind, kritisiert Ministerin Tack.
Aus Brandenburger Sicht ist der Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnötigen und teuren privat zu zahlenden Zusatzleistungen (IGeL) auch mit dem neuen Gesetz ungenügend. Ein Härtefallfonds, den selbst der Patientenbeauftragte der Bundesregierung gefordert hatte, fehlt im Gesetz völlig. Mit einem solchen Fonds sollte mittellosen Opfern von Behandlungsfehlern schnell und unbürokratisch finanziell geholfen werden. Er sollte vor allem bei juristisch schwer fassbaren oder besonders langwierigen Fällen greifen.
Im Gesetz fehlt zudem ein verbindlicher und verständlicher Patientenbrief, der Patientinnen und Patienten über wichtige Aspekte der Diagnose und Behandlung aufklärt. Gerade diese schriftliche ärztliche Patienteninformation hätte ein Fortschritt sein können. Denn bis heute haben Patientinnen und Patienten beispielsweise keine lückenlose Dokumentation darüber, wie oft und warum sie geröntgt wurden oder welche Krankheiten über die Jahre diagnostiziert und behandelt wurden.
„Auch wenn das Gesetz nun den Bundestag passiert hat, wird Brandenburg weiterhin mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken. Eine Reform des Patientenrechtegesetzes gehört schon jetzt auf die Tagesordnung“, erklärte Tack.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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