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Sozialministerkonferenz in Hamburg: Ziegler begrüßt Beschlüsse zu Kinderbedarfen und zum Rentenrecht

17:50 Uhr | 14. November 2008
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Brandenburgs Ressortchefin Dagmar Ziegler hat die Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz insbesondere zu den Kinderbedarfen und zum Rentenrecht der zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen begrüßt. „Bei der Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Bemessung von Sozialleistungen haben die Fachministerinnen und -minister den Druck auf die Bundesregierung nochmals verstärkt“, sagte Ziegler am Freitag zum Abschluss der zweitägigen Konferenz in Hamburg.
In einem einstimmig verabschiedeten Beschluss machen sich die Ressortchefs zum wiederholten Male für eine Neubemessung der Hartz-IV-Regelleistung für Kinder und Jugendliche stark. Angesichts der Bedeutung, die der Bewältigung und Verhinderung von Kinderarmut zukomme, dürften konkrete Entscheidungen nicht länger aufgeschoben werden, heißt es. Es sei offenkundig, dass Haushalte mit Kindern andere Bedarfe aufweisen als Haushalte ohne Kinder. Bis Jahresende solle der Bund daher eine Neuregelung vorlegen. Zugrunde gelegt werden derzeit Bedarfe von Erwachsenen, die je nach Alter der Kinder prozentual berücksichtigt werden. Ministerin Ziegler begrüßte in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung zwischenzeitlich etwa mit der Erhöhung des Kindergeldes und der Einführung eines Schulstarter-Paketes in Höhe von 100 Euro pro schulpflichtigem Kind und Schuljahr flankierende Schritte zur Vermeidung von Kinderarmut unternommen habe.
Erleichtert zeigte sich die Ministerin auch über den einstimmigen Beschluss zur rentenrechtlichen Situation der vor 1. Januar 1992 auf DDR-Gebiet geschiedenen Frauen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bei den angekündigten Vorschlägen zur Ost-West-Angleichung der Rentensysteme auch die Situation der nach DDR-Recht geschiedenen Frauen zu prüfen. Die derzeitige rentenrechtliche Schlechterstellung dieser gegenüber anderen Personenkreisen müsse beseitigt werden, weil sie zum Teil zu erheblichen sozialen Härten führe, unterstrich Ministerin Ziegler.
In einem weiteren Beschluss, zu dessen Antragstellern auch Brandenburg gehörte, setzen sich die Ministerinnen und Minister für eine bundeseinheitliche Überschuldungsstatistik privater Haushalte ein. Überschuldung sei leider auch in Brandenburg ein hochaktuelles gesellschaftliches Problem, betonte Ministerin Ziegler. Eine bundesweit einheitliche Statistik sei daher für die Ableitung konkreter politischer Schritte überaus wichtig. Entsprechende Vorarbeiten für eine solche Statistik seien bereits erfolgt.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Brandenburgs Ressortchefin Dagmar Ziegler hat die Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz insbesondere zu den Kinderbedarfen und zum Rentenrecht der zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen begrüßt. „Bei der Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Bemessung von Sozialleistungen haben die Fachministerinnen und -minister den Druck auf die Bundesregierung nochmals verstärkt“, sagte Ziegler am Freitag zum Abschluss der zweitägigen Konferenz in Hamburg.
In einem einstimmig verabschiedeten Beschluss machen sich die Ressortchefs zum wiederholten Male für eine Neubemessung der Hartz-IV-Regelleistung für Kinder und Jugendliche stark. Angesichts der Bedeutung, die der Bewältigung und Verhinderung von Kinderarmut zukomme, dürften konkrete Entscheidungen nicht länger aufgeschoben werden, heißt es. Es sei offenkundig, dass Haushalte mit Kindern andere Bedarfe aufweisen als Haushalte ohne Kinder. Bis Jahresende solle der Bund daher eine Neuregelung vorlegen. Zugrunde gelegt werden derzeit Bedarfe von Erwachsenen, die je nach Alter der Kinder prozentual berücksichtigt werden. Ministerin Ziegler begrüßte in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung zwischenzeitlich etwa mit der Erhöhung des Kindergeldes und der Einführung eines Schulstarter-Paketes in Höhe von 100 Euro pro schulpflichtigem Kind und Schuljahr flankierende Schritte zur Vermeidung von Kinderarmut unternommen habe.
Erleichtert zeigte sich die Ministerin auch über den einstimmigen Beschluss zur rentenrechtlichen Situation der vor 1. Januar 1992 auf DDR-Gebiet geschiedenen Frauen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bei den angekündigten Vorschlägen zur Ost-West-Angleichung der Rentensysteme auch die Situation der nach DDR-Recht geschiedenen Frauen zu prüfen. Die derzeitige rentenrechtliche Schlechterstellung dieser gegenüber anderen Personenkreisen müsse beseitigt werden, weil sie zum Teil zu erheblichen sozialen Härten führe, unterstrich Ministerin Ziegler.
In einem weiteren Beschluss, zu dessen Antragstellern auch Brandenburg gehörte, setzen sich die Ministerinnen und Minister für eine bundeseinheitliche Überschuldungsstatistik privater Haushalte ein. Überschuldung sei leider auch in Brandenburg ein hochaktuelles gesellschaftliches Problem, betonte Ministerin Ziegler. Eine bundesweit einheitliche Statistik sei daher für die Ableitung konkreter politischer Schritte überaus wichtig. Entsprechende Vorarbeiten für eine solche Statistik seien bereits erfolgt.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Brandenburgs Ressortchefin Dagmar Ziegler hat die Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz insbesondere zu den Kinderbedarfen und zum Rentenrecht der zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen begrüßt. „Bei der Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Bemessung von Sozialleistungen haben die Fachministerinnen und -minister den Druck auf die Bundesregierung nochmals verstärkt“, sagte Ziegler am Freitag zum Abschluss der zweitägigen Konferenz in Hamburg.
In einem einstimmig verabschiedeten Beschluss machen sich die Ressortchefs zum wiederholten Male für eine Neubemessung der Hartz-IV-Regelleistung für Kinder und Jugendliche stark. Angesichts der Bedeutung, die der Bewältigung und Verhinderung von Kinderarmut zukomme, dürften konkrete Entscheidungen nicht länger aufgeschoben werden, heißt es. Es sei offenkundig, dass Haushalte mit Kindern andere Bedarfe aufweisen als Haushalte ohne Kinder. Bis Jahresende solle der Bund daher eine Neuregelung vorlegen. Zugrunde gelegt werden derzeit Bedarfe von Erwachsenen, die je nach Alter der Kinder prozentual berücksichtigt werden. Ministerin Ziegler begrüßte in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung zwischenzeitlich etwa mit der Erhöhung des Kindergeldes und der Einführung eines Schulstarter-Paketes in Höhe von 100 Euro pro schulpflichtigem Kind und Schuljahr flankierende Schritte zur Vermeidung von Kinderarmut unternommen habe.
Erleichtert zeigte sich die Ministerin auch über den einstimmigen Beschluss zur rentenrechtlichen Situation der vor 1. Januar 1992 auf DDR-Gebiet geschiedenen Frauen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bei den angekündigten Vorschlägen zur Ost-West-Angleichung der Rentensysteme auch die Situation der nach DDR-Recht geschiedenen Frauen zu prüfen. Die derzeitige rentenrechtliche Schlechterstellung dieser gegenüber anderen Personenkreisen müsse beseitigt werden, weil sie zum Teil zu erheblichen sozialen Härten führe, unterstrich Ministerin Ziegler.
In einem weiteren Beschluss, zu dessen Antragstellern auch Brandenburg gehörte, setzen sich die Ministerinnen und Minister für eine bundeseinheitliche Überschuldungsstatistik privater Haushalte ein. Überschuldung sei leider auch in Brandenburg ein hochaktuelles gesellschaftliches Problem, betonte Ministerin Ziegler. Eine bundesweit einheitliche Statistik sei daher für die Ableitung konkreter politischer Schritte überaus wichtig. Entsprechende Vorarbeiten für eine solche Statistik seien bereits erfolgt.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Brandenburgs Ressortchefin Dagmar Ziegler hat die Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz insbesondere zu den Kinderbedarfen und zum Rentenrecht der zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen begrüßt. „Bei der Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Bemessung von Sozialleistungen haben die Fachministerinnen und -minister den Druck auf die Bundesregierung nochmals verstärkt“, sagte Ziegler am Freitag zum Abschluss der zweitägigen Konferenz in Hamburg.
In einem einstimmig verabschiedeten Beschluss machen sich die Ressortchefs zum wiederholten Male für eine Neubemessung der Hartz-IV-Regelleistung für Kinder und Jugendliche stark. Angesichts der Bedeutung, die der Bewältigung und Verhinderung von Kinderarmut zukomme, dürften konkrete Entscheidungen nicht länger aufgeschoben werden, heißt es. Es sei offenkundig, dass Haushalte mit Kindern andere Bedarfe aufweisen als Haushalte ohne Kinder. Bis Jahresende solle der Bund daher eine Neuregelung vorlegen. Zugrunde gelegt werden derzeit Bedarfe von Erwachsenen, die je nach Alter der Kinder prozentual berücksichtigt werden. Ministerin Ziegler begrüßte in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung zwischenzeitlich etwa mit der Erhöhung des Kindergeldes und der Einführung eines Schulstarter-Paketes in Höhe von 100 Euro pro schulpflichtigem Kind und Schuljahr flankierende Schritte zur Vermeidung von Kinderarmut unternommen habe.
Erleichtert zeigte sich die Ministerin auch über den einstimmigen Beschluss zur rentenrechtlichen Situation der vor 1. Januar 1992 auf DDR-Gebiet geschiedenen Frauen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bei den angekündigten Vorschlägen zur Ost-West-Angleichung der Rentensysteme auch die Situation der nach DDR-Recht geschiedenen Frauen zu prüfen. Die derzeitige rentenrechtliche Schlechterstellung dieser gegenüber anderen Personenkreisen müsse beseitigt werden, weil sie zum Teil zu erheblichen sozialen Härten führe, unterstrich Ministerin Ziegler.
In einem weiteren Beschluss, zu dessen Antragstellern auch Brandenburg gehörte, setzen sich die Ministerinnen und Minister für eine bundeseinheitliche Überschuldungsstatistik privater Haushalte ein. Überschuldung sei leider auch in Brandenburg ein hochaktuelles gesellschaftliches Problem, betonte Ministerin Ziegler. Eine bundesweit einheitliche Statistik sei daher für die Ableitung konkreter politischer Schritte überaus wichtig. Entsprechende Vorarbeiten für eine solche Statistik seien bereits erfolgt.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

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