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Vorrang der Erdverkabelung muss klar geregelt werden – Brandenburg will Energiewirtschaftsgesetz ändern

16:48 Uhr | 26. Juni 2012
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Die Landesregierung räumt der Erdverkabelung Vorrang vor dem Freileitungen ein. Für den 110-kV-Hochspannungsbereich soll dies im Energiewirtschaftsgesetz mittels einer Gesetzesinitiative klar geregelt werden. Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers sagte heute in Potsdam: „Der Vorrang der Erdverkabelung muss im Gesetzestext eindeutig zum Ausdruck kommen. Vorhabenträger sollen per Gesetz verpflichtet werden, die Erdverkabelung zu beantragen. Freileitungen sollen nur noch dann beantragt werden können, falls einer Erdverkabelung öffentliche Interessen entgegenstehen würden.“
Zur Integration der Erneuerbaren Energien muss der Netzausbau dringend vorangebracht werden. Dazu hat der Bundesgesetzgeber mehrere gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht. Die wesentliche Änderung ist die ins Energiewirtschaftsgesetz aufgenommene Möglichkeit zur Erdverkabelung im 110-kV-Hochspannungsbereich.
„Diese Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen. Leider hat der Gesetzgeber sie aber nicht klar gefasst, so dass großer Auslegungsspielraum besteht“, sagte Christoffers. „Die Möglichkeit der Erdverkabelung ist eine wichtige Voraussetzung, die Akzeptanz des Leitungsausbaus zu erhöhen und damit den notwendigen Netzausbau zu beschleunigen.“ Mit der aktuellen Regelung im Energiewirtschaftsgesetz werde Antragstellern aber weiterhin das Recht eingeräumt, 110-kV-Hochspannungsleitungen als Freileitung bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde zu beantragen.
Christoffers kritisierte: „Das führt nicht zur gewollten Beschleunigung des Netzausbaus, sondern im Gegenteil zu einer Verzögerung, da Stromnetzbetreiber verunsichert sind. Wenn die Regelung zur Erdverkabelung tatsächlich zur Verfahrensbeschleunigung beitragen soll, muss der Gesetzestext geändert werden.“ Nach bisherigem Kenntnisstand beabsichtigt die Bundesregierung nach Worten von Christoffers dazu keine eigene Initiative. Deshalb bedürfe es einer Gesetzesinitiative über den Bundesrat.
Hintergrund:
Die Stromnetze haben ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Die Einspeiseleistungen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen muss immer wieder reduziert werden, um die Netzsicherheit zu wahren. Das betrifft im Land Brandenburg nicht nur die Übertragungsnetze, sondern gerade auch die 110-kV-Verteilernetze.
Foto: Überprüfung eines Erdkabels
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Foto © Wdwd
Veröffentlciht bei wikipedia.org als gemeinfreies Foto

Die Landesregierung räumt der Erdverkabelung Vorrang vor dem Freileitungen ein. Für den 110-kV-Hochspannungsbereich soll dies im Energiewirtschaftsgesetz mittels einer Gesetzesinitiative klar geregelt werden. Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers sagte heute in Potsdam: „Der Vorrang der Erdverkabelung muss im Gesetzestext eindeutig zum Ausdruck kommen. Vorhabenträger sollen per Gesetz verpflichtet werden, die Erdverkabelung zu beantragen. Freileitungen sollen nur noch dann beantragt werden können, falls einer Erdverkabelung öffentliche Interessen entgegenstehen würden.“
Zur Integration der Erneuerbaren Energien muss der Netzausbau dringend vorangebracht werden. Dazu hat der Bundesgesetzgeber mehrere gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht. Die wesentliche Änderung ist die ins Energiewirtschaftsgesetz aufgenommene Möglichkeit zur Erdverkabelung im 110-kV-Hochspannungsbereich.
„Diese Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen. Leider hat der Gesetzgeber sie aber nicht klar gefasst, so dass großer Auslegungsspielraum besteht“, sagte Christoffers. „Die Möglichkeit der Erdverkabelung ist eine wichtige Voraussetzung, die Akzeptanz des Leitungsausbaus zu erhöhen und damit den notwendigen Netzausbau zu beschleunigen.“ Mit der aktuellen Regelung im Energiewirtschaftsgesetz werde Antragstellern aber weiterhin das Recht eingeräumt, 110-kV-Hochspannungsleitungen als Freileitung bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde zu beantragen.
Christoffers kritisierte: „Das führt nicht zur gewollten Beschleunigung des Netzausbaus, sondern im Gegenteil zu einer Verzögerung, da Stromnetzbetreiber verunsichert sind. Wenn die Regelung zur Erdverkabelung tatsächlich zur Verfahrensbeschleunigung beitragen soll, muss der Gesetzestext geändert werden.“ Nach bisherigem Kenntnisstand beabsichtigt die Bundesregierung nach Worten von Christoffers dazu keine eigene Initiative. Deshalb bedürfe es einer Gesetzesinitiative über den Bundesrat.
Hintergrund:
Die Stromnetze haben ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Die Einspeiseleistungen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen muss immer wieder reduziert werden, um die Netzsicherheit zu wahren. Das betrifft im Land Brandenburg nicht nur die Übertragungsnetze, sondern gerade auch die 110-kV-Verteilernetze.
Foto: Überprüfung eines Erdkabels
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Foto © Wdwd
Veröffentlciht bei wikipedia.org als gemeinfreies Foto

Die Landesregierung räumt der Erdverkabelung Vorrang vor dem Freileitungen ein. Für den 110-kV-Hochspannungsbereich soll dies im Energiewirtschaftsgesetz mittels einer Gesetzesinitiative klar geregelt werden. Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers sagte heute in Potsdam: „Der Vorrang der Erdverkabelung muss im Gesetzestext eindeutig zum Ausdruck kommen. Vorhabenträger sollen per Gesetz verpflichtet werden, die Erdverkabelung zu beantragen. Freileitungen sollen nur noch dann beantragt werden können, falls einer Erdverkabelung öffentliche Interessen entgegenstehen würden.“
Zur Integration der Erneuerbaren Energien muss der Netzausbau dringend vorangebracht werden. Dazu hat der Bundesgesetzgeber mehrere gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht. Die wesentliche Änderung ist die ins Energiewirtschaftsgesetz aufgenommene Möglichkeit zur Erdverkabelung im 110-kV-Hochspannungsbereich.
„Diese Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen. Leider hat der Gesetzgeber sie aber nicht klar gefasst, so dass großer Auslegungsspielraum besteht“, sagte Christoffers. „Die Möglichkeit der Erdverkabelung ist eine wichtige Voraussetzung, die Akzeptanz des Leitungsausbaus zu erhöhen und damit den notwendigen Netzausbau zu beschleunigen.“ Mit der aktuellen Regelung im Energiewirtschaftsgesetz werde Antragstellern aber weiterhin das Recht eingeräumt, 110-kV-Hochspannungsleitungen als Freileitung bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde zu beantragen.
Christoffers kritisierte: „Das führt nicht zur gewollten Beschleunigung des Netzausbaus, sondern im Gegenteil zu einer Verzögerung, da Stromnetzbetreiber verunsichert sind. Wenn die Regelung zur Erdverkabelung tatsächlich zur Verfahrensbeschleunigung beitragen soll, muss der Gesetzestext geändert werden.“ Nach bisherigem Kenntnisstand beabsichtigt die Bundesregierung nach Worten von Christoffers dazu keine eigene Initiative. Deshalb bedürfe es einer Gesetzesinitiative über den Bundesrat.
Hintergrund:
Die Stromnetze haben ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Die Einspeiseleistungen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen muss immer wieder reduziert werden, um die Netzsicherheit zu wahren. Das betrifft im Land Brandenburg nicht nur die Übertragungsnetze, sondern gerade auch die 110-kV-Verteilernetze.
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Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
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Die Landesregierung räumt der Erdverkabelung Vorrang vor dem Freileitungen ein. Für den 110-kV-Hochspannungsbereich soll dies im Energiewirtschaftsgesetz mittels einer Gesetzesinitiative klar geregelt werden. Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers sagte heute in Potsdam: „Der Vorrang der Erdverkabelung muss im Gesetzestext eindeutig zum Ausdruck kommen. Vorhabenträger sollen per Gesetz verpflichtet werden, die Erdverkabelung zu beantragen. Freileitungen sollen nur noch dann beantragt werden können, falls einer Erdverkabelung öffentliche Interessen entgegenstehen würden.“
Zur Integration der Erneuerbaren Energien muss der Netzausbau dringend vorangebracht werden. Dazu hat der Bundesgesetzgeber mehrere gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht. Die wesentliche Änderung ist die ins Energiewirtschaftsgesetz aufgenommene Möglichkeit zur Erdverkabelung im 110-kV-Hochspannungsbereich.
„Diese Regelung ist grundsätzlich zu begrüßen. Leider hat der Gesetzgeber sie aber nicht klar gefasst, so dass großer Auslegungsspielraum besteht“, sagte Christoffers. „Die Möglichkeit der Erdverkabelung ist eine wichtige Voraussetzung, die Akzeptanz des Leitungsausbaus zu erhöhen und damit den notwendigen Netzausbau zu beschleunigen.“ Mit der aktuellen Regelung im Energiewirtschaftsgesetz werde Antragstellern aber weiterhin das Recht eingeräumt, 110-kV-Hochspannungsleitungen als Freileitung bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde zu beantragen.
Christoffers kritisierte: „Das führt nicht zur gewollten Beschleunigung des Netzausbaus, sondern im Gegenteil zu einer Verzögerung, da Stromnetzbetreiber verunsichert sind. Wenn die Regelung zur Erdverkabelung tatsächlich zur Verfahrensbeschleunigung beitragen soll, muss der Gesetzestext geändert werden.“ Nach bisherigem Kenntnisstand beabsichtigt die Bundesregierung nach Worten von Christoffers dazu keine eigene Initiative. Deshalb bedürfe es einer Gesetzesinitiative über den Bundesrat.
Hintergrund:
Die Stromnetze haben ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. Die Einspeiseleistungen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen muss immer wieder reduziert werden, um die Netzsicherheit zu wahren. Das betrifft im Land Brandenburg nicht nur die Übertragungsnetze, sondern gerade auch die 110-kV-Verteilernetze.
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