In Vorbereitung auf die allgemeinen Kommunalwahlen im Land Brandenburg sowie die Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 sucht die Stadt Senftenberg Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese sind bei der Durchführung der bevorstehenden Wahlen im Stadtgebiet einschließlich der sechs Ortsteile behilflich.
Für jedes der 22 Senftenberger Wahllokale wird ein achtköpfiger Wahlvorstand gebildet. Dieser besteht aus:
· der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher als Vorsitzende bzw. Vorsitzender,
· der stellvertretenden Wahlvorsteherin bzw. dem stellvertretenden Wahlvorsteher,
· der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer,
· der stellvertretenden Schriftführerin bzw. dem stellvertretenden Schriftführer sowie
· vier weiteren Mitgliedern (Beisitzern).
Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehören: die Prüfung der Wahlberechtigung der Wähler im Wahllokal anhand des Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel und das Vermerken der Stimmabgabe sowie die Auszählung der Stimmen und die Ermittlung des Wahlergebnisses für das Wahllokal.
Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann tätig werden, wer in Senftenberg wahlberechtigt ist. Weiterhin sollten die Interessenten motiviert sein, sich neuen Aufgaben und Herausforderungen zu stellen, Mitmenschen gegenüber aufgeschlossen und vor allen Dingen teamfähig sein. Für den Einsatz als Wahlhelfer erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Aufwandsentschädigung.
Weitere Informationen finden Interessierte auf der Website der Stadt Senftenberg www.senftenberg.de. Dort kann mittels eines Online-Formulars – erreichbar über die Randbox “Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht” im Themenbereich Rathaus – direkt Interesse bei der Stadt Senftenberg gemeldet werden. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2014.
In Vorbereitung auf die allgemeinen Kommunalwahlen im Land Brandenburg sowie die Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 sucht die Stadt Senftenberg Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese sind bei der Durchführung der bevorstehenden Wahlen im Stadtgebiet einschließlich der sechs Ortsteile behilflich.
Für jedes der 22 Senftenberger Wahllokale wird ein achtköpfiger Wahlvorstand gebildet. Dieser besteht aus:
· der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher als Vorsitzende bzw. Vorsitzender,
· der stellvertretenden Wahlvorsteherin bzw. dem stellvertretenden Wahlvorsteher,
· der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer,
· der stellvertretenden Schriftführerin bzw. dem stellvertretenden Schriftführer sowie
· vier weiteren Mitgliedern (Beisitzern).
Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehören: die Prüfung der Wahlberechtigung der Wähler im Wahllokal anhand des Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel und das Vermerken der Stimmabgabe sowie die Auszählung der Stimmen und die Ermittlung des Wahlergebnisses für das Wahllokal.
Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann tätig werden, wer in Senftenberg wahlberechtigt ist. Weiterhin sollten die Interessenten motiviert sein, sich neuen Aufgaben und Herausforderungen zu stellen, Mitmenschen gegenüber aufgeschlossen und vor allen Dingen teamfähig sein. Für den Einsatz als Wahlhelfer erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Aufwandsentschädigung.
Weitere Informationen finden Interessierte auf der Website der Stadt Senftenberg www.senftenberg.de. Dort kann mittels eines Online-Formulars – erreichbar über die Randbox “Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht” im Themenbereich Rathaus – direkt Interesse bei der Stadt Senftenberg gemeldet werden. Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2014.