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NIEDERLAUSITZ aktuell

Landkreis Dahme-Spreewald sucht geeignete Bewerber für die Schöffenwahl 2013

2:17 Uhr | 21. September 2012
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Der Landkreis Dahme-Spreewald sucht geeignete Bewerber für die
Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg
„Im Namen des Volkes“ werden jährlich tausende von Urteilen gesprochen. Nicht nur durch Berufsrichter – auch das Volk ist am Richtertisch durch Schöffen vertreten, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter an der Feststellung der Täterschaft und der Festsetzung der Strafe mitwirken.
Im Jahr 2013 endet die Amtsperiode der bisherigen ehrenamtlichen Richter (Schöffen) des Verwaltungsgerichtes Cottbus sowie des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, so dass für die kommende Periode -2014 bis 2018- neue Schöffen gesucht werden.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Wichtige Voraussetzungen sind hierbei nicht Studium oder juristische Erfahrungen, sondern viel mehr Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Lebens- sowie Berufserfahrung.
Aufgabe der Schöffen ist es, das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren mit einzubringen, und dadurch mehr Lebens- und Gesellschaftsnähe zu vermitteln. Sie entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.
Schöffen müssen entsprechend § 31ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Deutsche sein und ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben.
Unfähig zur Bekleidung des Amtes eines Schöffen sind:
Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben kann.
Zum Schöffenamt können nicht berufen werden: Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen;
aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet sind;
mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
in Vermögensverfall geraten sind.
Interessierte Bürger richten Ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.dahme-spreewald.de erhältlich oder können per E-Mail/ Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 09.11.2012 an den
Landkreis Dahme-Spreewald
Büro Kreistag
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
E-Mail: Kreistag[at]dahme-spreewald.de
Bei Fragen können Sie sich an die folgenden Telefonnummern wenden:
03546/ 201202 oder 1204.

Der Landkreis Dahme-Spreewald sucht geeignete Bewerber für die
Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg
„Im Namen des Volkes“ werden jährlich tausende von Urteilen gesprochen. Nicht nur durch Berufsrichter – auch das Volk ist am Richtertisch durch Schöffen vertreten, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter an der Feststellung der Täterschaft und der Festsetzung der Strafe mitwirken.
Im Jahr 2013 endet die Amtsperiode der bisherigen ehrenamtlichen Richter (Schöffen) des Verwaltungsgerichtes Cottbus sowie des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, so dass für die kommende Periode -2014 bis 2018- neue Schöffen gesucht werden.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Wichtige Voraussetzungen sind hierbei nicht Studium oder juristische Erfahrungen, sondern viel mehr Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Lebens- sowie Berufserfahrung.
Aufgabe der Schöffen ist es, das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren mit einzubringen, und dadurch mehr Lebens- und Gesellschaftsnähe zu vermitteln. Sie entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.
Schöffen müssen entsprechend § 31ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Deutsche sein und ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben.
Unfähig zur Bekleidung des Amtes eines Schöffen sind:
Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben kann.
Zum Schöffenamt können nicht berufen werden: Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen;
aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet sind;
mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
in Vermögensverfall geraten sind.
Interessierte Bürger richten Ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.dahme-spreewald.de erhältlich oder können per E-Mail/ Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 09.11.2012 an den
Landkreis Dahme-Spreewald
Büro Kreistag
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
E-Mail: Kreistag[at]dahme-spreewald.de
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03546/ 201202 oder 1204.

Der Landkreis Dahme-Spreewald sucht geeignete Bewerber für die
Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg
„Im Namen des Volkes“ werden jährlich tausende von Urteilen gesprochen. Nicht nur durch Berufsrichter – auch das Volk ist am Richtertisch durch Schöffen vertreten, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter an der Feststellung der Täterschaft und der Festsetzung der Strafe mitwirken.
Im Jahr 2013 endet die Amtsperiode der bisherigen ehrenamtlichen Richter (Schöffen) des Verwaltungsgerichtes Cottbus sowie des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, so dass für die kommende Periode -2014 bis 2018- neue Schöffen gesucht werden.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Wichtige Voraussetzungen sind hierbei nicht Studium oder juristische Erfahrungen, sondern viel mehr Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Lebens- sowie Berufserfahrung.
Aufgabe der Schöffen ist es, das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren mit einzubringen, und dadurch mehr Lebens- und Gesellschaftsnähe zu vermitteln. Sie entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.
Schöffen müssen entsprechend § 31ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Deutsche sein und ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben.
Unfähig zur Bekleidung des Amtes eines Schöffen sind:
Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben kann.
Zum Schöffenamt können nicht berufen werden: Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen;
aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet sind;
mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
in Vermögensverfall geraten sind.
Interessierte Bürger richten Ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.dahme-spreewald.de erhältlich oder können per E-Mail/ Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 09.11.2012 an den
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Der Landkreis Dahme-Spreewald sucht geeignete Bewerber für die
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„Im Namen des Volkes“ werden jährlich tausende von Urteilen gesprochen. Nicht nur durch Berufsrichter – auch das Volk ist am Richtertisch durch Schöffen vertreten, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter an der Feststellung der Täterschaft und der Festsetzung der Strafe mitwirken.
Im Jahr 2013 endet die Amtsperiode der bisherigen ehrenamtlichen Richter (Schöffen) des Verwaltungsgerichtes Cottbus sowie des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, so dass für die kommende Periode -2014 bis 2018- neue Schöffen gesucht werden.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Wichtige Voraussetzungen sind hierbei nicht Studium oder juristische Erfahrungen, sondern viel mehr Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Lebens- sowie Berufserfahrung.
Aufgabe der Schöffen ist es, das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren mit einzubringen, und dadurch mehr Lebens- und Gesellschaftsnähe zu vermitteln. Sie entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.
Schöffen müssen entsprechend § 31ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Deutsche sein und ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben.
Unfähig zur Bekleidung des Amtes eines Schöffen sind:
Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben kann.
Zum Schöffenamt können nicht berufen werden: Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen;
aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet sind;
mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
in Vermögensverfall geraten sind.
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Der Landkreis Dahme-Spreewald sucht geeignete Bewerber für die
Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg
„Im Namen des Volkes“ werden jährlich tausende von Urteilen gesprochen. Nicht nur durch Berufsrichter – auch das Volk ist am Richtertisch durch Schöffen vertreten, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter an der Feststellung der Täterschaft und der Festsetzung der Strafe mitwirken.
Im Jahr 2013 endet die Amtsperiode der bisherigen ehrenamtlichen Richter (Schöffen) des Verwaltungsgerichtes Cottbus sowie des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, so dass für die kommende Periode -2014 bis 2018- neue Schöffen gesucht werden.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Wichtige Voraussetzungen sind hierbei nicht Studium oder juristische Erfahrungen, sondern viel mehr Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Lebens- sowie Berufserfahrung.
Aufgabe der Schöffen ist es, das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren mit einzubringen, und dadurch mehr Lebens- und Gesellschaftsnähe zu vermitteln. Sie entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.
Schöffen müssen entsprechend § 31ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Deutsche sein und ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben.
Unfähig zur Bekleidung des Amtes eines Schöffen sind:
Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben kann.
Zum Schöffenamt können nicht berufen werden: Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen;
aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet sind;
mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
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„Im Namen des Volkes“ werden jährlich tausende von Urteilen gesprochen. Nicht nur durch Berufsrichter – auch das Volk ist am Richtertisch durch Schöffen vertreten, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter an der Feststellung der Täterschaft und der Festsetzung der Strafe mitwirken.
Im Jahr 2013 endet die Amtsperiode der bisherigen ehrenamtlichen Richter (Schöffen) des Verwaltungsgerichtes Cottbus sowie des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, so dass für die kommende Periode -2014 bis 2018- neue Schöffen gesucht werden.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Wichtige Voraussetzungen sind hierbei nicht Studium oder juristische Erfahrungen, sondern viel mehr Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Lebens- sowie Berufserfahrung.
Aufgabe der Schöffen ist es, das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren mit einzubringen, und dadurch mehr Lebens- und Gesellschaftsnähe zu vermitteln. Sie entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.
Schöffen müssen entsprechend § 31ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Deutsche sein und ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben.
Unfähig zur Bekleidung des Amtes eines Schöffen sind:
Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben kann.
Zum Schöffenamt können nicht berufen werden: Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen;
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in Vermögensverfall geraten sind.
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„Im Namen des Volkes“ werden jährlich tausende von Urteilen gesprochen. Nicht nur durch Berufsrichter – auch das Volk ist am Richtertisch durch Schöffen vertreten, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter an der Feststellung der Täterschaft und der Festsetzung der Strafe mitwirken.
Im Jahr 2013 endet die Amtsperiode der bisherigen ehrenamtlichen Richter (Schöffen) des Verwaltungsgerichtes Cottbus sowie des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, so dass für die kommende Periode -2014 bis 2018- neue Schöffen gesucht werden.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Wichtige Voraussetzungen sind hierbei nicht Studium oder juristische Erfahrungen, sondern viel mehr Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Lebens- sowie Berufserfahrung.
Aufgabe der Schöffen ist es, das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren mit einzubringen, und dadurch mehr Lebens- und Gesellschaftsnähe zu vermitteln. Sie entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.
Schöffen müssen entsprechend § 31ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Deutsche sein und ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben.
Unfähig zur Bekleidung des Amtes eines Schöffen sind:
Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben kann.
Zum Schöffenamt können nicht berufen werden: Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
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in Vermögensverfall geraten sind.
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„Im Namen des Volkes“ werden jährlich tausende von Urteilen gesprochen. Nicht nur durch Berufsrichter – auch das Volk ist am Richtertisch durch Schöffen vertreten, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter an der Feststellung der Täterschaft und der Festsetzung der Strafe mitwirken.
Im Jahr 2013 endet die Amtsperiode der bisherigen ehrenamtlichen Richter (Schöffen) des Verwaltungsgerichtes Cottbus sowie des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, so dass für die kommende Periode -2014 bis 2018- neue Schöffen gesucht werden.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Wichtige Voraussetzungen sind hierbei nicht Studium oder juristische Erfahrungen, sondern viel mehr Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Lebens- sowie Berufserfahrung.
Aufgabe der Schöffen ist es, das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren mit einzubringen, und dadurch mehr Lebens- und Gesellschaftsnähe zu vermitteln. Sie entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.
Schöffen müssen entsprechend § 31ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Deutsche sein und ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben.
Unfähig zur Bekleidung des Amtes eines Schöffen sind:
Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben kann.
Zum Schöffenamt können nicht berufen werden: Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen;
aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet sind;
mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
in Vermögensverfall geraten sind.
Interessierte Bürger richten Ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.dahme-spreewald.de erhältlich oder können per E-Mail/ Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 09.11.2012 an den
Landkreis Dahme-Spreewald
Büro Kreistag
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
E-Mail: Kreistag[at]dahme-spreewald.de
Bei Fragen können Sie sich an die folgenden Telefonnummern wenden:
03546/ 201202 oder 1204.

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