Ein Schritt vor, zwei zurück. Der FC Energie Cottbus hat mit seinem Versuch eine Ausnahmegenehmigung für Heimspiele im Stadion der Freundschaft zu bekommen, weder beim Land Brandenburg noch bei der Stadt Cottbus Erfolg gehabt. Beide Entscheidungsapparate schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu, am Ende gab es die Ablehnung. Bis zu 2.043 Zuschauer sah das Hygiene- und Abstandskonzept des Vereins im Stadion vor, das Gesundheitsamt der Stadt selbst lobte das Konzept vor wenigen Wochen noch als Vorbildlich, verwies aber auf die Zuständigkeit des Landes. Nun spielte das Gesundheitsministerium den Ball zurück an die Stadt, mit dem Verweis, sie könne selbst über Ausnahmegenehmigungen entscheiden. Das wiederum scheint sich das zuständige Gesundheitsamt nicht zu trauen und lehnte den erneuten Antrag, mit Verweis auf die fehlende Rechtsgrundlage seitens des Landes ab. Der Verein ist somit wieder am Anfang und prüft weitere Schritte.
Neben dem sportlichen Fehlstart kommt nun auch der organisatorische. Mit bis zu 2.043 Zuschauern wollte der FCE in den Heimspielen auftreten, etwa 1.600 Dauerkarten wurden verkauft, das hätte gepasst. Doch die Zuständigkeiten im Land und anscheinend insbesondere in der Stadt Cottbus haben sich dagegen ausgesprochen. Das Gesundheitsamt steht derzeit auch im Fokus der Nachwuchshandballer des LHC. Die U19 könnte über ein Qualifikationsturnier, für das sich der Landesstützpunkt beworben hat, in die Juniorenbundesliga aufsteigen, doch das Cottbuser Gesundheitsamt verlangt für den Verein nicht stemmbare Auflagen zur Durchführung. Der Stadtsportbund, Landeshandballverband und der LHC reagierten mit Unverständnis, insbesondere weil die Leiterin des Gesundheitsamtes, Amtsärztin Christiane Glosemeyer, im Vorfeld auf keine Gesprächsangebote zur Fallerläuterung reagierte und nun die Ablehnung verschickte. ->> Weiterlesen
FCE will weitere Schritte prüfen
Laut Verein hat der FC Energie Cottbus bereits am 05. August 2020 beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg sowie parallel beim Gesundheitsamt der Stadt Cottbus einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Großveranstaltungen im Stadion der Freundschaft gestellt. Ziel ist es im Rahmen des durch den Verein erstellten Hygienekonzeptes möglichst 2.043 Zuschauer zu den Heimspielen in das Stadion der Freundschaft lassen zu dürfen.
Am 20. August wurde dem FC Energie durch das MSGIV mitgeteilt, dass die Entscheidungshoheit für die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung beim örtlichen Gesundheitsamt liegt. Dem Verein ging am 26. August 2020 ein Bescheid über die Ablehnung des Antrages auf eine Ausnahmegenehmigung seitens des Gesundheitsamtes der Stadt Cottbus zu. Auch in dem Fall scheint keine Kommunikation zwischen Cottbuser Gesundheitsamt und Verein möglich. “Einer Bitte des FC Energie auf persönliche Rücksprache in dieser Angelegenheit wurde bisher nicht entsprochen.” teilt der FCE mit. Der FC Energie wird nun weitere Schritte prüfen.
Stadt sieht keinen Spielraum
In einer Stellungnahme der Stadt Cottbus sieht die Stadtverwaltung keinen Spielraum für eine Ausnahmegenehmigung für mehr als 1.000 anwesende Personen bei Spielen des FC Energie Cottbus im Stadion der Freundschaft. Die Prüfung eines entsprechenden Antrags des Vereins führte somit zur Bestätigung der Entscheidung des Gesundheitsamtes vom 30.07.2020. Basis bleibt die derzeit gültige Umgangsverordnung bzw. Großveranstaltungsverbotsverordnung des Landes Brandenburg. Diese lässt Ausnahmen nur zu für Autokino, Autotheater, Autokonzert oder vergleichbare Veranstaltungen. Diese Vergleichbarkeit ist nicht gegeben.