m Kiekebuscher Weg, in Höhe der Hausnummer 3, ist aufgrund des Baumstandortes unmittelbar an der Grundstückseinfriedung und der weiteren vorhersehbaren Beschädigungen des Privateigentums die Fällung einer Roteiche erforderlich.
In der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße, in Höhe des Grundstücks Puschkinpromenade 12, ist für den Erhalt der Verkehrssicherheit die Fällung einer kleinkronigen Robinie erforderlich. Der Baum ist im Bereich des Stammes und des Baumkronenansatzes sehr stark geschädigt.
Die Arbeiten werden bis Ende Januar 2014 ausgeführt.
Quelle: Stadt Cottbus
Silvester in Cottbus: Das gilt für Kauf und Nutzung von Feuerwerk
Mit dem morgigen Montag beginnt auch in Südbrandenburg der Verkauf von Feuerwerk. Zum Jahreswechsel 2025/2026 gelten dafür klare gesetzliche Vorgaben....





