m Kiekebuscher Weg, in Höhe der Hausnummer 3, ist aufgrund des Baumstandortes unmittelbar an der Grundstückseinfriedung und der weiteren vorhersehbaren Beschädigungen des Privateigentums die Fällung einer Roteiche erforderlich.
In der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße, in Höhe des Grundstücks Puschkinpromenade 12, ist für den Erhalt der Verkehrssicherheit die Fällung einer kleinkronigen Robinie erforderlich. Der Baum ist im Bereich des Stammes und des Baumkronenansatzes sehr stark geschädigt.
Die Arbeiten werden bis Ende Januar 2014 ausgeführt.
Quelle: Stadt Cottbus
Cottbusverkehr mit durchgehendem Nachtverkehr in der Silvesternacht
Wie Cottbusverkehr mitteilte, wird in der Nacht vom 31. Dezember 2025 auf den 1. Januar 2026 ein durchgehender Nachtverkehr mit...






