Der Landkreis Elbe-Elster sucht geeignete Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter endet im Jahr 2013, so dass für die kommende Amtsperiode Neuwahlen durchzuführen sind.
Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster jeweils eine Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.
Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.
Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 15. Dezember 2012 an den
Landkreis Elbe-Elster
Der Landrat
– Kreistagsbüro –
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Quelle: Torsten Hoffgaard, Landkreis Elbe-Elster
Der Landkreis Elbe-Elster sucht geeignete Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter endet im Jahr 2013, so dass für die kommende Amtsperiode Neuwahlen durchzuführen sind.
Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster jeweils eine Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.
Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.
Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 15. Dezember 2012 an den
Landkreis Elbe-Elster
Der Landrat
– Kreistagsbüro –
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Quelle: Torsten Hoffgaard, Landkreis Elbe-Elster
Der Landkreis Elbe-Elster sucht geeignete Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter endet im Jahr 2013, so dass für die kommende Amtsperiode Neuwahlen durchzuführen sind.
Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster jeweils eine Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.
Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.
Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 15. Dezember 2012 an den
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Der Landrat
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Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Quelle: Torsten Hoffgaard, Landkreis Elbe-Elster
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Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster jeweils eine Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.
Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.
Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 15. Dezember 2012 an den
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Der Landrat
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Quelle: Torsten Hoffgaard, Landkreis Elbe-Elster
Der Landkreis Elbe-Elster sucht geeignete Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter endet im Jahr 2013, so dass für die kommende Amtsperiode Neuwahlen durchzuführen sind.
Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster jeweils eine Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.
Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.
Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 15. Dezember 2012 an den
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Der Landkreis Elbe-Elster sucht geeignete Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter endet im Jahr 2013, so dass für die kommende Amtsperiode Neuwahlen durchzuführen sind.
Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster jeweils eine Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.
Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.
Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 15. Dezember 2012 an den
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Der Landrat
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Der Landkreis Elbe-Elster sucht geeignete Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes Cottbus und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter endet im Jahr 2013, so dass für die kommende Amtsperiode Neuwahlen durchzuführen sind.
Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster jeweils eine Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.
Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.
Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 15. Dezember 2012 an den
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Quelle: Torsten Hoffgaard, Landkreis Elbe-Elster
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Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster jeweils eine Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.
Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertevorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte. Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.
Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Interessierte Bürger richten ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.landkreis-elbe-elster.de erhältlich oder können per E-Mail/Telefon angefordert werden) bitte schriftlich bis zum 15. Dezember 2012 an den
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