Das neue Schuljahr steht in den Startlöchern. Am 11.Juni 2012 startete bei Cottbusverkehr der Verkauf der Schülerjahres— bzw. Schülermonatskarten für das Schuljahr 2012/2013.
Zum Ende der Sommerferien bzw. zum Beginn des neuen Schuljahres muss nun mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Schülerfahrausweise werden wie gewohnt im Kundenbüro am Busbahnhof in Cottbus ausgegeben.
Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 7:30 – 18:00 Uhr
Hinweise
– Schüler mit Wohnsitz in Cottbus stellen zuvor ihren Antrag auf Schülerbeförderung bei der
Stadtverwaltung Cottbus
Fachbereich Jugend, Schule und Sport
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
Dieser Antrag ist jedes Jahr erneut zu stellen. Grundlage fur die Übernahme der
Schülerbeförderungskosten ist die Satzung fur die Schülerbeförderung in der Stadt Cottbus vom 27.06.07 mit ihrer 1.Änderung vom 25.06.08.
– Schuler mit Wohnsitz im Landkreis Spree-Neiße stellen jeweils vor Beginn des
Eintritts in einen neuen Bildungsgang (1. Klasse, 7. Klasse, 11. Klasse) einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung beim
Landkreis Spree-Neiße
Fachbereich Schule und Kultur
Heinrich-Heine—Str. 7
03149 Forst
Das neue Schuljahr steht in den Startlöchern. Am 11.Juni 2012 startete bei Cottbusverkehr der Verkauf der Schülerjahres— bzw. Schülermonatskarten für das Schuljahr 2012/2013.
Zum Ende der Sommerferien bzw. zum Beginn des neuen Schuljahres muss nun mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Schülerfahrausweise werden wie gewohnt im Kundenbüro am Busbahnhof in Cottbus ausgegeben.
Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 7:30 – 18:00 Uhr
Hinweise
– Schüler mit Wohnsitz in Cottbus stellen zuvor ihren Antrag auf Schülerbeförderung bei der
Stadtverwaltung Cottbus
Fachbereich Jugend, Schule und Sport
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
Dieser Antrag ist jedes Jahr erneut zu stellen. Grundlage fur die Übernahme der
Schülerbeförderungskosten ist die Satzung fur die Schülerbeförderung in der Stadt Cottbus vom 27.06.07 mit ihrer 1.Änderung vom 25.06.08.
– Schuler mit Wohnsitz im Landkreis Spree-Neiße stellen jeweils vor Beginn des
Eintritts in einen neuen Bildungsgang (1. Klasse, 7. Klasse, 11. Klasse) einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung beim
Landkreis Spree-Neiße
Fachbereich Schule und Kultur
Heinrich-Heine—Str. 7
03149 Forst
Das neue Schuljahr steht in den Startlöchern. Am 11.Juni 2012 startete bei Cottbusverkehr der Verkauf der Schülerjahres— bzw. Schülermonatskarten für das Schuljahr 2012/2013.
Zum Ende der Sommerferien bzw. zum Beginn des neuen Schuljahres muss nun mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Schülerfahrausweise werden wie gewohnt im Kundenbüro am Busbahnhof in Cottbus ausgegeben.
Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 7:30 – 18:00 Uhr
Hinweise
– Schüler mit Wohnsitz in Cottbus stellen zuvor ihren Antrag auf Schülerbeförderung bei der
Stadtverwaltung Cottbus
Fachbereich Jugend, Schule und Sport
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
Dieser Antrag ist jedes Jahr erneut zu stellen. Grundlage fur die Übernahme der
Schülerbeförderungskosten ist die Satzung fur die Schülerbeförderung in der Stadt Cottbus vom 27.06.07 mit ihrer 1.Änderung vom 25.06.08.
– Schuler mit Wohnsitz im Landkreis Spree-Neiße stellen jeweils vor Beginn des
Eintritts in einen neuen Bildungsgang (1. Klasse, 7. Klasse, 11. Klasse) einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung beim
Landkreis Spree-Neiße
Fachbereich Schule und Kultur
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03149 Forst
Das neue Schuljahr steht in den Startlöchern. Am 11.Juni 2012 startete bei Cottbusverkehr der Verkauf der Schülerjahres— bzw. Schülermonatskarten für das Schuljahr 2012/2013.
Zum Ende der Sommerferien bzw. zum Beginn des neuen Schuljahres muss nun mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Schülerfahrausweise werden wie gewohnt im Kundenbüro am Busbahnhof in Cottbus ausgegeben.
Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 7:30 – 18:00 Uhr
Hinweise
– Schüler mit Wohnsitz in Cottbus stellen zuvor ihren Antrag auf Schülerbeförderung bei der
Stadtverwaltung Cottbus
Fachbereich Jugend, Schule und Sport
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Dieser Antrag ist jedes Jahr erneut zu stellen. Grundlage fur die Übernahme der
Schülerbeförderungskosten ist die Satzung fur die Schülerbeförderung in der Stadt Cottbus vom 27.06.07 mit ihrer 1.Änderung vom 25.06.08.
– Schuler mit Wohnsitz im Landkreis Spree-Neiße stellen jeweils vor Beginn des
Eintritts in einen neuen Bildungsgang (1. Klasse, 7. Klasse, 11. Klasse) einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung beim
Landkreis Spree-Neiße
Fachbereich Schule und Kultur
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03149 Forst