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NIEDERLAUSITZ aktuell

Brandenburg: „Schrittweise Aufhebung der Coronavirus-Beschränkungen“

14:01 Uhr | 14. April 2020
Brandenburg: "Schrittweise Aufhebung der Coronavirus-Beschränkungen"

Brandenburg: "Schrittweise Aufhebung der Coronavirus-Beschränkungen"

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„Brandenburg wird in der morgigen Diskussion zur Eindämmung des Coronavirus mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung dafür eintreten, vorsichtig und im kleinen Rahmen Erleichterungen bei den Eindämmungsmaßnahmen vorzunehmen“, so Ministerpräsident Dietmar Woidke nach der heutigen Kabinettssitzung. Sie fand erneut als Telefonkonferenz statt.

Bisherige Verordnung gilt bis 19.04.2020

Die bisherige Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus gilt bis zum 19. April (Ende der Osterferien). Sie wird rechtzeitig für die Zeit ab 20. April aktualisiert.

Woidke weiter: „Definitiv wird kein Schnellstart von 0 auf 100 möglich sein. Sonst würden wir all das, was wir gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern erreicht haben, zunichtemachen. Maßvolle Erleichterungen könnten möglich werden, weil Brandenburg bisher relativ gut durch die Krise gekommen ist.“

Woidke: „Unser Hauptziel, dass das Gesundheitssystem keinesfalls überlastet werden darf, haben wir erreicht. Es ist auch gelungen, die Geschwindigkeit der Ausbreitung zu verringern. Aber wir sind noch nicht über den Berg. Im Gegenteil: Wir stecken mittendrin in der Pandemie. Die Erfolge dürfen uns nicht nachlässig werden lassen. Das wäre zutiefst trügerisch. Das würde zum Bumerang werden.“

Nach der morgigen Telefonkonferenz mit der Bundesregierung werden landesinterne Besprechungen folgen, um sich über das weitere Vorgehen abzustimmen. Vorgesehen ist auch eine Pressekonferenz am frühen Abend.

Statement der Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften zu möglichen Lockerungen 

(Zusammenfassung, das ausführliche Statement gibt es hier nachzulesen)

Entscheidungsgrundlage optimieren: Die bisher stark symptomgeleiteten Datenerhebungen führen zu einer verzerrten Wahrnehmung des Infektionsgeschehens. Es ist daher wichtig, die Erhebung des Infektions- und Immunitätsstatus der Bevölkerung substantiell zu verbessern, insbesondere durch repräsentative und regionale Erhebung des Infektions- und Immunitätsstatus. Die so gewonnenen Daten sollen in Echtzeit in die laufenden Anpassungen dynamischer Modelle einfließen und so verlässlichere Kurzzeitprognosen ermöglichen. Diese können zur Entscheidungsunterstützung herangezogen werden und die Wirksamkeit politischer Maßnahmen überprüfbar machen. Dabei sollte die Nutzung von freiwillig bereitgestellten GPS-Daten in Kombination mit Contact-Tracing, wie dies beispielsweise in Südkorea der Fall ist, möglich sein. Dies würde die Präzision heute verfügbarer Modelle steigern, um insbesondere eine kontextabhängige, örtliche Auflösung und damit eine differenzierte Vorhersage des Pandemieverlaufs zu erlauben.

Differenzierte Einschätzung der Risiken ermöglichen: Für den gesellschaftlichen und individuellen Umgang mit der Corona-Pandemie ist eine kontextbezogene Einordnung der verfügbaren Daten wichtig. Daten zu schweren Krankheitsverläufen und Todesfallzahlen müssen in Relation zu denen anderer Erkrankungen gesetzt und auf das zu erwartende Sterberisiko in einzelnen Altersgruppen bezogen werden. Eine realistische Darstellung des individuellen Risikos muss anschaulich verdeutlicht werden. Dies gilt ebenso für systemische Risiken wie eine Überlastung des Gesundheitssystems sowie für negative Folgen in Wirtschaft und Gesellschaft. Nur so wird sich die Kooperation der Bevölkerung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen sicherstellen lassen.

Psychologische und soziale Auswirkungen abfedern: Für die Akzeptanz und Umsetzung getroffener Maßnahmen ist eine auf Selbstschutz und Solidarität basierende intrinsische Motivation wichtiger als die Androhung von Sanktionen. Die Vermittlung eines realistischen Zeitplans und eines klaren Maßnahmenpakets zur schrittweisen Normalisierung erhöhen die Kontrollier- und Planbarkeit für alle. Dies hilft, negative psychische und körperliche Auswirkungen der aktuellen Belastungen zu minimieren. Hilfs- und Unterstützungsangebote für Risikogruppen, die besonders unter den Folgen der derzeitigen Restriktionen leiden, wie Kinder in schwierigen Familienlagen oder Menschen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, müssen bereitgestellt werden.

Vielfältige Perspektiven in die Abwägungsprozesse einbeziehen: Die staatlich verordneten Maßnahmen, die mit Blick auf die Pandemie den Schutz von Leben und Gesundheit bezwecken, ziehen Einschränkungen anderer Rechtsgüter nach sich. Diese dürfen bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht ausgeblendet, sondern müssen in einer Gesamtabwägung mit betrachtet werden. Erst die Einbeziehung der nicht-intendierten Nebenfolgen macht die ganze Komplexität der Abwägung kollidierender Güter deutlich. Die aktuellen politischen Entscheidungen zur Bewältigung der Krise müssen die Mehrdimensionalität des Problems anerkennen, die Perspektiven von unterschiedlich Betroffenen und unterschiedlich Gefährdeten berücksichtigen sowie die jeweiligen Abwägungsprozesse offenlegen und entsprechend kommunizieren. So wäre etwa eine vorbeugende Segregation einzelner Bevölkerungsgruppen, beispielsweise älterer Menschen, allein zu deren eigenem Schutz als paternalistische Bevormundung abzulehnen.

Bildungsbereich schrittweise öffnen: Im Bildungsbereich hat die Krise zum massiven Rückgang der Betreuungs-, Lehr- und Lernleistungen sowie zur Verschärfung sozialer Ungleichheit geführt. Die Wiedereröffnung der Bildungseinrichtungen sollte daher sobald wie möglich erfolgen. Dabei müssen einerseits Bildungseinschränkungen aufgehoben, andererseits die Risiken für erneute Ansteckungen minimiert werden. Da die Jüngeren im Bildungssystem mehr auf persönliche Betreuung, Anleitung und Unterstützung angewiesen sind, sollten zuerst Grundschulen und die Sekundarstufe I wieder schrittweise geöffnet werden. Die Möglichkeiten des Fernunterrichts, ob digital oder analog, können mit zunehmendem Alter besser genutzt werden. Deshalb ist zu empfehlen, dass eine Rückkehr zum gewohnten Unterricht in höheren Stufen des Bildungssystems später erfolgen sollte. Unterschiedliche Übergangsformen und Verknüpfungen zwischen Präsenzphasen und Unterricht auf Distanz mithilfe digitaler Medien sind denkbar. Wenn eben möglich, sollten Prüfungen durchgeführt werden. Insbesondere für Kinder mit Lernrückständen sind besondere Anstrengungen erforderlich, um Nachteile zu vermindern. Da kleinere Kinder sich nicht an die Distanzregeln und Schutzmaßnahmen halten können, gleichzeitig aber die Infektion weitergeben können, sollte der Betrieb in Kindertagesstätten nur sehr eingeschränkt wiederaufgenommen werden.

Öffentliches Leben schrittweise normalisieren: Das öffentliche Leben kann schrittweise unter folgenden Voraussetzungen wieder normalisiert werden: a) die Neuinfektionen stabilisieren sich auf niedrigem Niveau, b) es werden notwendige klinische Reservekapazitäten aufgebaut und die Versorgung der anderen Patienten wieder regulär aufgenommen, c) die bekannten Schutzmaßnahmen (Hygienemaßnahmen, MundNasen-Schutz, Distanzregeln, zunehmende Identifikation von Infizierten) werden diszipliniert eingehalten. So können zunächst zum Beispiel der Einzelhandel und das Gastgewerbe wieder öffnen sowie der allgemeine geschäftliche und behördliche Publikumsverkehr wiederaufgenommen werden. Darüber hinaus können dienstliche und private Reisen unter Beachtung der genannten Schutzmaßnahmen getätigt werden. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sollte als zusätzliche Maßnahme in bestimmten Bereichen wie dem öffentlichen Personenverkehr Pflicht werden. In Abhängigkeit von der möglichen räumlichen Distanz und den Kontaktintensitäten der Beteiligten sollten gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Veranstaltungen nach und nach wieder ermöglicht werden. Ein kontinuierliches Monitoring der Infektionszahlen ist notwendig.

Wirtschafts- und Finanzpolitik zur Stabilisierung nutzen: Während der derzeit geltenden gesundheitspolitischen Maßnahmen muss kurzfristig die Wirtschafts- und Finanzpolitik vor allem Hilfen zur Überbrückung der schwierigen Situation bereitstellen. Dazu gehören Kurzarbeit, Liquiditätshilfen, Steuerstundungen und Zuschüsse, um Insolvenzen zu reduzieren. Staatliche Beteiligungen sollten nur im äußersten Notfall zur Stabilisierung von Unternehmen eingesetzt werden. Mit dem Auslaufen der jetzigen gesundheitspolitischen Maßnahmen werden mittelfristig weitere expansive fiskalpolitische Impulse notwendig sein. Auf der Einnahmeseite könnten dies Steuererleichterungen sein, das Vorziehen der Teilentlastung des Solidaritätszuschlags oder seine vollständige Abschaffung. Auf der Ausgabenseite sind zusätzliche Mittel für öffentliche Investitionen, etwa im Gesundheitswesen, der digitalen Infrastruktur und im Klimaschutz, wichtig. Die Krise erfordert im höchsten Maße ein europäisch-solidarisches Handeln. Eine gemeinschaftliche Krisenbekämpfung umfasst beispielsweise die Gewährleistung der Liquidität durch die Europäische Zentralbank (EZB), finanzielle Unterstützungen aus dem EU-Haushalt und der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie eine Kreditlinie mit auf die Pandemiefolgen fokussierter Konditionalität durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).

Weichen stellen für Nachhaltigkeit: Bereits bestehende globale Herausforderungen wie insbesondere der Klima- und Artenschutz verschwinden mit der Coronavirus-Krise nicht. Politische Maßnahmen sollten sich auf nationaler wie internationaler Ebene an den Prinzipen von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit, Zukunftsverträglichkeit und Resilienzgewinnung orientieren. Maßnahmen, die bereits vor der CoronavirusKrise auf einer breiten wissenschaftlichen Evidenz und einem politisch-gesellschaftlichen Konsens beruhten, dürfen nicht abgeschwächt, sondern müssen weiterhin mit hoher Priorität umgesetzt oder sogar verstärkt werden. Wirtschaftliche Konjunkturprogramme sollten grundsätzlich mit den Zielen des europäischen „Green Deals“ vereinbar sein. An einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung festhalten: Die in der Krise getroffenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen müssen sobald wie möglich zugunsten eines nachhaltigen Wirtschaftens im Rahmen einer freiheitlichen Marktordnung rückgeführt oder angepasst werden. Dazu gehören der Rückzug aus Unternehmen, sofern krisenbedingt Beteiligungen stattfanden, und der Abbau der Staatsverschuldung. An der Schuldenbremse ist im Rahmen ihres derzeit geltenden Regelwerkes festzuhalten. Dies erlaubt, gerade in so besonderen Zeiten wie diesen, eine deutlich höhere Verschuldung, verlangt aber bei Rückkehr zur Normalität wieder deren Rückführung.

Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen

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