Auf Initiative des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums werden heute im Landesumweltamt Brandenburg, in Frankfurt (Oder) Experten aus den Wojewodschaften Westpommern und Lebuser Land sowie der nationalen Umweltdirektion in Warschau mit den Kollegen aus dem Land Brandenburg die weitere Umsetzung des deutsch-polnische Abkommens zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beraten.
Umweltbeeinträchtigungen machen nicht an Ländergrenzen halt. Für Projekte, die erheblich nachteilige Umweltauswirkungen auf den Nachbarstaat Polen haben können, sieht daher die deutsch-polnische Vereinbarung eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor. Das Abkommen ist am 6. Juli 2007 in Kraft getreten. Das Treffen wird im Rahmen des Kooperationsprogramms des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums mit den polnischen Partnerwojewodschaften Westpommern und Lebuser Land organisiert. Vor dem Hintergrund eines aktuellen Vorhabens in der Wojewodschaft Lebuser Land (Bioethanolanlage in Kostrzyn) besteht ein großes Interesse, an diesem Beispiel das Verfahren einer grenzüberschreitenden UVP durchzudeklinieren.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Auf Initiative des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums werden heute im Landesumweltamt Brandenburg, in Frankfurt (Oder) Experten aus den Wojewodschaften Westpommern und Lebuser Land sowie der nationalen Umweltdirektion in Warschau mit den Kollegen aus dem Land Brandenburg die weitere Umsetzung des deutsch-polnische Abkommens zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beraten.
Umweltbeeinträchtigungen machen nicht an Ländergrenzen halt. Für Projekte, die erheblich nachteilige Umweltauswirkungen auf den Nachbarstaat Polen haben können, sieht daher die deutsch-polnische Vereinbarung eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor. Das Abkommen ist am 6. Juli 2007 in Kraft getreten. Das Treffen wird im Rahmen des Kooperationsprogramms des Brandenburger Agrar- und Umweltministeriums mit den polnischen Partnerwojewodschaften Westpommern und Lebuser Land organisiert. Vor dem Hintergrund eines aktuellen Vorhabens in der Wojewodschaft Lebuser Land (Bioethanolanlage in Kostrzyn) besteht ein großes Interesse, an diesem Beispiel das Verfahren einer grenzüberschreitenden UVP durchzudeklinieren.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz