Justizminister Markov kritisiert Beschluss des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
„Mit einer Vorratsdatenspeicherung wird massiv in Freiheitsrechte von allen Menschen unabhängig von einem konkreten Verdacht eingegriffen. Das bedeutet, dass man hier sehr sorgfältig und bedacht hätte agieren müssen. Stattdessen wird der Gesetzentwurf ohne Diskussion und größeres Interesse einfach im Ausschuss durchgewunken, ohne die vielen Bedenken wirklich ernst zu nehmen. Die vielen verfassungsrechtlichen Vorbehalte gründen sich auf unbelegte Sicherheitsversprechen mit denen versucht wird, einen Einstieg in die legale Massenüberwachung zu begründen. Dieser Freibrief, alle Bürgerinnen und Bürger offiziell unter Generalverdacht zu stellen, darf im Plenum am Freitag keine Mehrheit finden. Weder ist für den Schutz von Berufsgeheimnisträgern gesorgt worden, noch die Notwendigkeit des gesamten Vorhabens jemals belegt worden“, sagte Justizminister Helmuth Markov am Mittwoch.
„Digitale Kommunikation bestimmt mittlerweile große Teile unseres Lebens. Eine flächendeckende Überwachung gefährdet die Selbstbestimmung jedes Einzelnen und damit ein zentrales Element der Demokratie“, so Markov weiter. Bereits im Juni hatte er im Bundesrat vor den Plänen der Bundesregierung gewarnt.
Foto: Wiki ArtMechanic
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz