Erneut werden massenhaft Abmahnungen an Verbraucher versendet. Die Betroffenen sollen angeblich Musik oder Filme illegal heruntergeladen haben und werden zu einer Strafzahlung aufgefordert. Die unbekannten Absender wollen jedoch nur Schadsoftware auf den betroffenen Rechnern installieren, wie die zip-Anhänge vermuten lassen. Dazu haben sie sich etwas besonders Perfides einfallen lassen: Sie nutzen die Namen echter Anwaltskanzleien, um ihren Abmahnungen mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen. Die E-Mails sind als höchst unseriös einzustufen und sollten sofort aus dem E-Mailkonto entfernt werden.
Seit Tagen steht das Telefon der Verbraucherzentrale Brandenburg nicht mehr still. Im Namen von Anwaltskanzleien wird Verbrauchern ohne konkrete Anhaltspunkte unterstellt, sie hätten Filme oder Musikdateien heruntergeladen und müssten nun aufgrund einer Urheberrechtsverletzung eine Geldforderung von ca. 400 Euro begleichen. Nur durch die Zahlung sei ein gerichtliches Verfahren zu umgehen. Konkret sollen Betroffene z.B. das Album “Prism” von Katy Perry, Musik von R. Kelly oder Blockbusters wie “The Avengers”, “Ride Along” oder “Hangover 3” illegal heruntergeladen haben. „Diese E-Mails sind als höchst unseriös einzustufen“, so Jan Wilschke, Jurist bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Seriöse Anwälte versenden keine E-Mails mit zip-Dateien an ihnen unbekannte Empfänger“, so Wilschke weiter.
Zwar ist es grundsätzlich möglich, echte Abmahnungen per E-Mail zu erhalten, aber schon der Inhalt der Anschreiben stimmt in diesem Fall mit den gesetzlichen Vorgaben (nach Paragraf 97a UrhG) nicht überein. Die Schilderungen der angeblichen Urheberrechtsverletzung bleiben sehr vage und lassen den Verbraucher bewusst im Unklaren. Die E-Mail dient offensichtlich nur einem Zweck: Es soll der Anhang in Form einer zip-Datei geöffnet werden, wohinter sich regelmäßig Schadsoftware versteckt. Wer die vermeintliche Rechnung öffnet, riskiert, dass sein Computer infiziert wird. Der Jurist rät daher, dubiose E-Mails mit zip-Anhängen von unbekannten Absendern gleich zu löschen.
Besonders dreist ist, dass als vermeintliche Absender der E-Mails tatsächlich existierende Rechtsanwaltskanzleien benannt werden. Offensichtlich um besonders einzuschüchtern und den dubiosen E-Mails Glaubwürdigkeit zu verleihen. Auf Rückfrage bei den benannten Kanzleien distanzierten sich diese glaubwürdig gegenüber der Verbraucherzentrale von der Versendung dieser elektronischen Post. Ein betroffener Anwalt, dessen Identität „gestohlen“ wurde, schilderte in einem Gespräch, dass er aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen und Anfragen zeitweise sein Büro verlassen musste.
Leider kann die Versendung solcher E-Mails nicht mehr als Einzelfall bezeichnet werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg beobachtet, dass deren massenhaftes Auftauchen Internetnutzer regelmäßig verunsichert. Hier gilt es besondere Skepsis zu bewahren. Da die Installation von Schadsoftware auch Straftatbestände erfüllt, raten die Verbraucherschützer Betroffenen zur Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg