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NIEDERLAUSITZ aktuell

Ein digitales Wasserbuch für Brandenburg – alte Rechte und Befugnisse anmelden

10:15 Uhr | 15. November 2012
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Mit der Brandenburgischen Wasserbuchverordnung hat heute Umweltministerin Anita Tack die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Einführung eines digitalen Wasserbuches erlassen. „Wir wollen landesweit eine öffentlich zugängliche Informationsquelle für wichtige Daten zu Gewässerbenutzungen, Hochwasserrisiken und Schutzgebieten einrichten“, sagte sie heute in Potsdam. Die Voraussetzungen für das landesweit gültige Wasserbuch werden zurzeit durch das zuständige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz geschaffen.
Das Wasserbuch verzeichnet neben Wasserschutzgebieten, Hochwasser-Risikogebieten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten insbesondere wasserrechtliche Zulassungen. Aus dem Wasserbuch wird ersichtlich, wo und in welchem Umfang Gewässerbenutzungen – z.B. Einleitungen von geklärtem Abwasser – stattfinden. Bisher sind die Informationen zu Gewässerbenutzungen oftmals lediglich in Papierform bei den unteren Wasserbehörden der Landkreise vorhanden. „Durch die Errichtung eines landesweit gültigen, digitalen Wasserbuches wird die Einbeziehung der Daten in andere Zulassungsverfahren und die Zugänglichkeit für interessierte Bürger erheblich erleichtert“, so Tack.
Wichtig für Inhaber alter Rechte oder alter Befugnisse an Gewässern ist die Anmeldefrist: Bis zum 1. März 2013 muss die Eintragung in das Wasserbuch erfolgen. Das Formular für die Anmeldung alter Rechte und Befugnisse ist auf der Internetseite www.wasserbuch.brandenburg.de eingestellt und darüber hinaus über die Internetpräsentation des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erreichbar. Die Benutzung dieses Formulars erleichtert die Bearbeitung der Anmeldung. Die Frist zur Anmeldung ist mit dem Eingang der Anmeldung bei der zuständigen Wasserbehörde (Untere Wasserbehörde des Landkreises, auf dessen Gebiet die Benutzung stattfindet) bis zum 1. März 2013 gewahrt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Mit der Brandenburgischen Wasserbuchverordnung hat heute Umweltministerin Anita Tack die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Einführung eines digitalen Wasserbuches erlassen. „Wir wollen landesweit eine öffentlich zugängliche Informationsquelle für wichtige Daten zu Gewässerbenutzungen, Hochwasserrisiken und Schutzgebieten einrichten“, sagte sie heute in Potsdam. Die Voraussetzungen für das landesweit gültige Wasserbuch werden zurzeit durch das zuständige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz geschaffen.
Das Wasserbuch verzeichnet neben Wasserschutzgebieten, Hochwasser-Risikogebieten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten insbesondere wasserrechtliche Zulassungen. Aus dem Wasserbuch wird ersichtlich, wo und in welchem Umfang Gewässerbenutzungen – z.B. Einleitungen von geklärtem Abwasser – stattfinden. Bisher sind die Informationen zu Gewässerbenutzungen oftmals lediglich in Papierform bei den unteren Wasserbehörden der Landkreise vorhanden. „Durch die Errichtung eines landesweit gültigen, digitalen Wasserbuches wird die Einbeziehung der Daten in andere Zulassungsverfahren und die Zugänglichkeit für interessierte Bürger erheblich erleichtert“, so Tack.
Wichtig für Inhaber alter Rechte oder alter Befugnisse an Gewässern ist die Anmeldefrist: Bis zum 1. März 2013 muss die Eintragung in das Wasserbuch erfolgen. Das Formular für die Anmeldung alter Rechte und Befugnisse ist auf der Internetseite www.wasserbuch.brandenburg.de eingestellt und darüber hinaus über die Internetpräsentation des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erreichbar. Die Benutzung dieses Formulars erleichtert die Bearbeitung der Anmeldung. Die Frist zur Anmeldung ist mit dem Eingang der Anmeldung bei der zuständigen Wasserbehörde (Untere Wasserbehörde des Landkreises, auf dessen Gebiet die Benutzung stattfindet) bis zum 1. März 2013 gewahrt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Mit der Brandenburgischen Wasserbuchverordnung hat heute Umweltministerin Anita Tack die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Einführung eines digitalen Wasserbuches erlassen. „Wir wollen landesweit eine öffentlich zugängliche Informationsquelle für wichtige Daten zu Gewässerbenutzungen, Hochwasserrisiken und Schutzgebieten einrichten“, sagte sie heute in Potsdam. Die Voraussetzungen für das landesweit gültige Wasserbuch werden zurzeit durch das zuständige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz geschaffen.
Das Wasserbuch verzeichnet neben Wasserschutzgebieten, Hochwasser-Risikogebieten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten insbesondere wasserrechtliche Zulassungen. Aus dem Wasserbuch wird ersichtlich, wo und in welchem Umfang Gewässerbenutzungen – z.B. Einleitungen von geklärtem Abwasser – stattfinden. Bisher sind die Informationen zu Gewässerbenutzungen oftmals lediglich in Papierform bei den unteren Wasserbehörden der Landkreise vorhanden. „Durch die Errichtung eines landesweit gültigen, digitalen Wasserbuches wird die Einbeziehung der Daten in andere Zulassungsverfahren und die Zugänglichkeit für interessierte Bürger erheblich erleichtert“, so Tack.
Wichtig für Inhaber alter Rechte oder alter Befugnisse an Gewässern ist die Anmeldefrist: Bis zum 1. März 2013 muss die Eintragung in das Wasserbuch erfolgen. Das Formular für die Anmeldung alter Rechte und Befugnisse ist auf der Internetseite www.wasserbuch.brandenburg.de eingestellt und darüber hinaus über die Internetpräsentation des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erreichbar. Die Benutzung dieses Formulars erleichtert die Bearbeitung der Anmeldung. Die Frist zur Anmeldung ist mit dem Eingang der Anmeldung bei der zuständigen Wasserbehörde (Untere Wasserbehörde des Landkreises, auf dessen Gebiet die Benutzung stattfindet) bis zum 1. März 2013 gewahrt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Mit der Brandenburgischen Wasserbuchverordnung hat heute Umweltministerin Anita Tack die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Einführung eines digitalen Wasserbuches erlassen. „Wir wollen landesweit eine öffentlich zugängliche Informationsquelle für wichtige Daten zu Gewässerbenutzungen, Hochwasserrisiken und Schutzgebieten einrichten“, sagte sie heute in Potsdam. Die Voraussetzungen für das landesweit gültige Wasserbuch werden zurzeit durch das zuständige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz geschaffen.
Das Wasserbuch verzeichnet neben Wasserschutzgebieten, Hochwasser-Risikogebieten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten insbesondere wasserrechtliche Zulassungen. Aus dem Wasserbuch wird ersichtlich, wo und in welchem Umfang Gewässerbenutzungen – z.B. Einleitungen von geklärtem Abwasser – stattfinden. Bisher sind die Informationen zu Gewässerbenutzungen oftmals lediglich in Papierform bei den unteren Wasserbehörden der Landkreise vorhanden. „Durch die Errichtung eines landesweit gültigen, digitalen Wasserbuches wird die Einbeziehung der Daten in andere Zulassungsverfahren und die Zugänglichkeit für interessierte Bürger erheblich erleichtert“, so Tack.
Wichtig für Inhaber alter Rechte oder alter Befugnisse an Gewässern ist die Anmeldefrist: Bis zum 1. März 2013 muss die Eintragung in das Wasserbuch erfolgen. Das Formular für die Anmeldung alter Rechte und Befugnisse ist auf der Internetseite www.wasserbuch.brandenburg.de eingestellt und darüber hinaus über die Internetpräsentation des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erreichbar. Die Benutzung dieses Formulars erleichtert die Bearbeitung der Anmeldung. Die Frist zur Anmeldung ist mit dem Eingang der Anmeldung bei der zuständigen Wasserbehörde (Untere Wasserbehörde des Landkreises, auf dessen Gebiet die Benutzung stattfindet) bis zum 1. März 2013 gewahrt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Mit der Brandenburgischen Wasserbuchverordnung hat heute Umweltministerin Anita Tack die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Einführung eines digitalen Wasserbuches erlassen. „Wir wollen landesweit eine öffentlich zugängliche Informationsquelle für wichtige Daten zu Gewässerbenutzungen, Hochwasserrisiken und Schutzgebieten einrichten“, sagte sie heute in Potsdam. Die Voraussetzungen für das landesweit gültige Wasserbuch werden zurzeit durch das zuständige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz geschaffen.
Das Wasserbuch verzeichnet neben Wasserschutzgebieten, Hochwasser-Risikogebieten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten insbesondere wasserrechtliche Zulassungen. Aus dem Wasserbuch wird ersichtlich, wo und in welchem Umfang Gewässerbenutzungen – z.B. Einleitungen von geklärtem Abwasser – stattfinden. Bisher sind die Informationen zu Gewässerbenutzungen oftmals lediglich in Papierform bei den unteren Wasserbehörden der Landkreise vorhanden. „Durch die Errichtung eines landesweit gültigen, digitalen Wasserbuches wird die Einbeziehung der Daten in andere Zulassungsverfahren und die Zugänglichkeit für interessierte Bürger erheblich erleichtert“, so Tack.
Wichtig für Inhaber alter Rechte oder alter Befugnisse an Gewässern ist die Anmeldefrist: Bis zum 1. März 2013 muss die Eintragung in das Wasserbuch erfolgen. Das Formular für die Anmeldung alter Rechte und Befugnisse ist auf der Internetseite www.wasserbuch.brandenburg.de eingestellt und darüber hinaus über die Internetpräsentation des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erreichbar. Die Benutzung dieses Formulars erleichtert die Bearbeitung der Anmeldung. Die Frist zur Anmeldung ist mit dem Eingang der Anmeldung bei der zuständigen Wasserbehörde (Untere Wasserbehörde des Landkreises, auf dessen Gebiet die Benutzung stattfindet) bis zum 1. März 2013 gewahrt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Mit der Brandenburgischen Wasserbuchverordnung hat heute Umweltministerin Anita Tack die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Einführung eines digitalen Wasserbuches erlassen. „Wir wollen landesweit eine öffentlich zugängliche Informationsquelle für wichtige Daten zu Gewässerbenutzungen, Hochwasserrisiken und Schutzgebieten einrichten“, sagte sie heute in Potsdam. Die Voraussetzungen für das landesweit gültige Wasserbuch werden zurzeit durch das zuständige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz geschaffen.
Das Wasserbuch verzeichnet neben Wasserschutzgebieten, Hochwasser-Risikogebieten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten insbesondere wasserrechtliche Zulassungen. Aus dem Wasserbuch wird ersichtlich, wo und in welchem Umfang Gewässerbenutzungen – z.B. Einleitungen von geklärtem Abwasser – stattfinden. Bisher sind die Informationen zu Gewässerbenutzungen oftmals lediglich in Papierform bei den unteren Wasserbehörden der Landkreise vorhanden. „Durch die Errichtung eines landesweit gültigen, digitalen Wasserbuches wird die Einbeziehung der Daten in andere Zulassungsverfahren und die Zugänglichkeit für interessierte Bürger erheblich erleichtert“, so Tack.
Wichtig für Inhaber alter Rechte oder alter Befugnisse an Gewässern ist die Anmeldefrist: Bis zum 1. März 2013 muss die Eintragung in das Wasserbuch erfolgen. Das Formular für die Anmeldung alter Rechte und Befugnisse ist auf der Internetseite www.wasserbuch.brandenburg.de eingestellt und darüber hinaus über die Internetpräsentation des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erreichbar. Die Benutzung dieses Formulars erleichtert die Bearbeitung der Anmeldung. Die Frist zur Anmeldung ist mit dem Eingang der Anmeldung bei der zuständigen Wasserbehörde (Untere Wasserbehörde des Landkreises, auf dessen Gebiet die Benutzung stattfindet) bis zum 1. März 2013 gewahrt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Mit der Brandenburgischen Wasserbuchverordnung hat heute Umweltministerin Anita Tack die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Einführung eines digitalen Wasserbuches erlassen. „Wir wollen landesweit eine öffentlich zugängliche Informationsquelle für wichtige Daten zu Gewässerbenutzungen, Hochwasserrisiken und Schutzgebieten einrichten“, sagte sie heute in Potsdam. Die Voraussetzungen für das landesweit gültige Wasserbuch werden zurzeit durch das zuständige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz geschaffen.
Das Wasserbuch verzeichnet neben Wasserschutzgebieten, Hochwasser-Risikogebieten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten insbesondere wasserrechtliche Zulassungen. Aus dem Wasserbuch wird ersichtlich, wo und in welchem Umfang Gewässerbenutzungen – z.B. Einleitungen von geklärtem Abwasser – stattfinden. Bisher sind die Informationen zu Gewässerbenutzungen oftmals lediglich in Papierform bei den unteren Wasserbehörden der Landkreise vorhanden. „Durch die Errichtung eines landesweit gültigen, digitalen Wasserbuches wird die Einbeziehung der Daten in andere Zulassungsverfahren und die Zugänglichkeit für interessierte Bürger erheblich erleichtert“, so Tack.
Wichtig für Inhaber alter Rechte oder alter Befugnisse an Gewässern ist die Anmeldefrist: Bis zum 1. März 2013 muss die Eintragung in das Wasserbuch erfolgen. Das Formular für die Anmeldung alter Rechte und Befugnisse ist auf der Internetseite www.wasserbuch.brandenburg.de eingestellt und darüber hinaus über die Internetpräsentation des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erreichbar. Die Benutzung dieses Formulars erleichtert die Bearbeitung der Anmeldung. Die Frist zur Anmeldung ist mit dem Eingang der Anmeldung bei der zuständigen Wasserbehörde (Untere Wasserbehörde des Landkreises, auf dessen Gebiet die Benutzung stattfindet) bis zum 1. März 2013 gewahrt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Mit der Brandenburgischen Wasserbuchverordnung hat heute Umweltministerin Anita Tack die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Einführung eines digitalen Wasserbuches erlassen. „Wir wollen landesweit eine öffentlich zugängliche Informationsquelle für wichtige Daten zu Gewässerbenutzungen, Hochwasserrisiken und Schutzgebieten einrichten“, sagte sie heute in Potsdam. Die Voraussetzungen für das landesweit gültige Wasserbuch werden zurzeit durch das zuständige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz geschaffen.
Das Wasserbuch verzeichnet neben Wasserschutzgebieten, Hochwasser-Risikogebieten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten insbesondere wasserrechtliche Zulassungen. Aus dem Wasserbuch wird ersichtlich, wo und in welchem Umfang Gewässerbenutzungen – z.B. Einleitungen von geklärtem Abwasser – stattfinden. Bisher sind die Informationen zu Gewässerbenutzungen oftmals lediglich in Papierform bei den unteren Wasserbehörden der Landkreise vorhanden. „Durch die Errichtung eines landesweit gültigen, digitalen Wasserbuches wird die Einbeziehung der Daten in andere Zulassungsverfahren und die Zugänglichkeit für interessierte Bürger erheblich erleichtert“, so Tack.
Wichtig für Inhaber alter Rechte oder alter Befugnisse an Gewässern ist die Anmeldefrist: Bis zum 1. März 2013 muss die Eintragung in das Wasserbuch erfolgen. Das Formular für die Anmeldung alter Rechte und Befugnisse ist auf der Internetseite www.wasserbuch.brandenburg.de eingestellt und darüber hinaus über die Internetpräsentation des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz erreichbar. Die Benutzung dieses Formulars erleichtert die Bearbeitung der Anmeldung. Die Frist zur Anmeldung ist mit dem Eingang der Anmeldung bei der zuständigen Wasserbehörde (Untere Wasserbehörde des Landkreises, auf dessen Gebiet die Benutzung stattfindet) bis zum 1. März 2013 gewahrt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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