Ab sofort können verkleinerte zweizeilige Kennzeichen für Krafträder, die bereits in der DDR zugelassen waren, direkt durch die zuständigen Zulassungsstellen zugeteilt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass Kennzeichen in vorschriftsmäßiger Größe aus baulichen Gründen nicht angebracht werden können. Die Zulassung des Fahrzeuges vor dem 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR ist glaubhaft nachzuweisen.
Bisher war eine gesonderte kostenpflichtige Genehmigung des Landesamts für Bauen und Verkehr (LBV) für das Anbringen verkleinerter Kennzeichen erforderlich. Dieses Verfahren wird nun vereinfacht. Das soll vor allem den Aufwand für die Liebhaber alter DDR-Motorräder reduzieren.
Die Allgemeinverfügung des LBV zum § 70 der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) ist im Amtsblatt vom 28. Juli 2010 veröffentlicht und am 29. Juli in Kraft getreten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Ab sofort können verkleinerte zweizeilige Kennzeichen für Krafträder, die bereits in der DDR zugelassen waren, direkt durch die zuständigen Zulassungsstellen zugeteilt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass Kennzeichen in vorschriftsmäßiger Größe aus baulichen Gründen nicht angebracht werden können. Die Zulassung des Fahrzeuges vor dem 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR ist glaubhaft nachzuweisen.
Bisher war eine gesonderte kostenpflichtige Genehmigung des Landesamts für Bauen und Verkehr (LBV) für das Anbringen verkleinerter Kennzeichen erforderlich. Dieses Verfahren wird nun vereinfacht. Das soll vor allem den Aufwand für die Liebhaber alter DDR-Motorräder reduzieren.
Die Allgemeinverfügung des LBV zum § 70 der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) ist im Amtsblatt vom 28. Juli 2010 veröffentlicht und am 29. Juli in Kraft getreten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Ab sofort können verkleinerte zweizeilige Kennzeichen für Krafträder, die bereits in der DDR zugelassen waren, direkt durch die zuständigen Zulassungsstellen zugeteilt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass Kennzeichen in vorschriftsmäßiger Größe aus baulichen Gründen nicht angebracht werden können. Die Zulassung des Fahrzeuges vor dem 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR ist glaubhaft nachzuweisen.
Bisher war eine gesonderte kostenpflichtige Genehmigung des Landesamts für Bauen und Verkehr (LBV) für das Anbringen verkleinerter Kennzeichen erforderlich. Dieses Verfahren wird nun vereinfacht. Das soll vor allem den Aufwand für die Liebhaber alter DDR-Motorräder reduzieren.
Die Allgemeinverfügung des LBV zum § 70 der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) ist im Amtsblatt vom 28. Juli 2010 veröffentlicht und am 29. Juli in Kraft getreten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Ab sofort können verkleinerte zweizeilige Kennzeichen für Krafträder, die bereits in der DDR zugelassen waren, direkt durch die zuständigen Zulassungsstellen zugeteilt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass Kennzeichen in vorschriftsmäßiger Größe aus baulichen Gründen nicht angebracht werden können. Die Zulassung des Fahrzeuges vor dem 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR ist glaubhaft nachzuweisen.
Bisher war eine gesonderte kostenpflichtige Genehmigung des Landesamts für Bauen und Verkehr (LBV) für das Anbringen verkleinerter Kennzeichen erforderlich. Dieses Verfahren wird nun vereinfacht. Das soll vor allem den Aufwand für die Liebhaber alter DDR-Motorräder reduzieren.
Die Allgemeinverfügung des LBV zum § 70 der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) ist im Amtsblatt vom 28. Juli 2010 veröffentlicht und am 29. Juli in Kraft getreten.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft