Im Zuge der bevorstehenden Bundestagswahl können sich Cottbuserinnen und Cottbuser ohne einen festen Wohnsitz noch bis zum 5. September in das Wählerverzeichnis der Stadt aufnehmen lassen. Interessierte müssen dafür unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises einen Antrag bei der Stadtverwaltung stellen. Zudem werden werden Angaben zum vollständigen Namen, Geburtsdatum und Geburtsort benötigt.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne festen Wohnsitz können sich noch bis Sonntag, 05.09.2021, in das Wählerverzeichnis der Stadt Cottbus aufnehmen lassen. Dafür muss ein Antrag persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises gestellt werden.
Ort der Antragsstellung:
Stadtverwaltung Cottbus
Fachbereich Bürgerservice/Stadtbüro
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
Servicezeiten bis Freitag, 03.09.2021, für die Antragsstellung:
Montag und Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt ohne vorherige Terminvereinbarung. Für die Antragsstellung werden Angaben zum vollständigen Namen, Geburtsdatum und Geburtsort benötigt. Außerdem muss schriftlich versichert werden, dass der bzw. die Antragsstellende über keine Meldeadresse im Bundesgebiet verfügt, sich während der vorangegangenen drei Monate gewöhnlich in Cottbus aufgehalten und in keiner anderen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt hat.
Anschließend kann der bzw. die Antragstellende entscheiden, ob die Stimmenabgabe am Wahltag in einem zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen soll. Im Falle einer Briefwahl können die Wahlunterlagen auch direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden.
Die Stadtverwaltung möchte Cottbuser Bürgerinnen und Bürgern, welche ohne festen Wohnsitz sind, den Eintrag in das Wählerverzeichnis komplikationslos ermöglichen. Daher wird auch an Anlaufstellen der Wohnungslosenhilfe über das Verfahren informiert.
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Red. / Presseinfo