Am Donnerstag (19.03.2020) hat der Finanzausschuss des Landtages die erforderlichen finanziellen Mittel für den Start der Soforthilfe beschlossen. In der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) werden jetzt alle Vorbereitungen getroffen, dass ab Mittwoch, 25. März 2020, Anträge für die Soforthilfe gestellt werden können. Zuwendungsempfänger sind Unternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 100 Beschäftigten. Ein einfaches Antragsformular ist in Vorbereitung. Weiterhin wurden vereinfachte Anträge auf Steuerstundungen online gestellt. Wie Finanzministerin Katrin Lange und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach heute in Potsdam mitteilten, besteht dieses Soforthilfeprogramm aus zwei Bestandteilen: Zum einen sollen notleidende Unternehmen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 5.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Alle weiteren Informationen zum Programm finden Sie in den nächsten Tagen auf der Corona-Sonderseite der ILB.
Finanzministerin Katrin Lange: „Die Folgen der Corona-Pandemie haben sehr schwerwiegende Auswirkungen auf Betriebe und Selbstständige. Das Land ergreift jetzt kurzfristig Maßnahmen zur direkten finanziellen Hilfe für die Betroffenen. Hier geht es nicht um Darlehen und Bürgschaften, sondern um echte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Einer entsprechenden Richtlinie des Wirtschaftsministeriums hat das Finanzministerium heute zugestimmt. Der Haushaltsausschuss des Landtages hatte bereits in einem ersten Schritt außerplanmäßigen Ausgaben von 7,5 Mio. Euro zugestimmt, um so schnell wie möglich mit den geplanten Hilfsmaßnahmen beginnen zu können.“ Diese Mittel sollen nach erfolgtem Beschluss des Nachtragshaushaltes 2020 durch den Landtag aus dem bereits vorgestellten Rettungsschirm für das Land Brandenburg von insgesamt 500 Millionen Euro verstärkt werden.
Wirtschaftsminister Jörg Steinbach: „Brandenburg ist geprägt von einer sehr kleinteiligen Wirtschaftsstruktur. Es sind die kleinen und mittleren Unternehmen, die die Substanz unserer Wirtschaft ausmachen. Wir wissen, dass gerade der Mittelstand mit seinen vielen Klein- und Kleinstbetrieben oft nur über ein sehr dünnes finanzielles Polster verfügt. Wir setzen alles daran, den von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffenen Firmen schnell zu helfen. Mit diesen Soforthilfen für kleine und mittelständische Unternehmen wollen wir dazu beitragen, Insolvenzen infolge der Corona-Krise zu vermeiden.“
Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000,- EUR,
bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000,- EUR,
bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000,- EUR,
bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000,- EUR,
bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000,- EUR
Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Die vollständige Richtlinie wird in den nächsten Tagen auf der Internetseite der ILB veröffentlicht.
Zum anderen wird das beim Wirtschaftsministerium bereits vorhandene Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm („KoSta“) zur Gewährung von Liquiditätshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen kurzfristig aufgestockt.
Beide Programmteile sollen unbürokratisch und kurzfristig die im Zuge der Corona-Pandemie wirtschaftlich bedrohten Unternehmen und Freiberufler stützen.
Vereinfachter Antrag auf Steuerstundung online
Anträge auf zinslose Stundung von Steuerzahlungen können jetzt vereinfacht gestellt werden. Gleiches gilt für Anträge auf Vollstreckungsaufschub und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Die Finanzämter bieten dazu online ein neues Antragsformular an. Darüber informierte heute das Finanzministerium in Potsdam. Anträge dieser Art können gestellt werden ausschließlich für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer, nicht für Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder andere Steuerarten. Der neue Antrag steht auf der Webseite des Ministerium der Finanzen und für Europa https://mdfe.brandenburg.de zum Download bereit.
Hinweis: Die Finanzämter sind wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Publikumsverkehr bis einschließlich 19. April geschlossen. Sie sind aber zu den gewohnten Zeiten per Telefon, E-Mail, Fax und Brief zu erreichen. Den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern empfiehlt das Finanzministerium Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Nähere Informationen dazu auf https://finanzamt.brandenburg.de
Sparkasse Spree-Neiße will pragmatisch helfen
Die Sparkasse Spree-Neiße bietet dem Mittelstand in dieser besonderen Situation schnell und pragmatisch Hilfe. „Wir kennen unsere Kunden sehr genau und wollen ihnen auch in diesen Zeiten zur Seite stehen und Sicherheit geben“ betont Ulrich Lepsch, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Spree-Neiße. „Wo immer es möglich ist, finden wir u. a. mit Zwischenfinanzierungen, Tilgungsreduzierungen und Ratenaussetzungen individuelle Lösungen, um Liquiditätsengpässe zu überwinden und die Unternehmen zu stabilisieren.“
“Die betroffenen Unternehmer können sich jederzeit mit ihrem Berater der Sparkasse Spree-Neiße – vorzugsweise per Telefon oder E-Mail – in Verbindung setzen, um gemeinsam kurzfristige Lösungen zu finden. Als Partner der regionalen Wirtschaft fühlt sich die Sparkasse Spree-Neiße den Menschen und der Region verpflichtet. Jetzt heißt es, durch unbürokratische Entscheidungen gemeinsam die anstehenden Herausforderungen meistern.” schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung.
„Durch Absagen aller Veranstaltungen, die Schul- und Kitaschließungen, Auftragsstornierungen, Produktionsunterbrechungen oder Quarantänemaßnahmen sind mittlerweile alle Gewerke im Handwerk von der Krise betroffen. Unsere Unternehmen müssen so schnell wie möglich unterstützt werden, um die Corona-bedingten wirtschaftlichen Folgen zu mindern. Es muss verhindert werden, dass Betriebe ihre Existenz und Menschen ihre Arbeit verlieren. Die Unternehmen müssen womöglich Wochen überbrücken, um ihre Beschäftigten weiter im Betrieb halten zu können. Es ist ein richtiger Schritt, dass die Sparkasse Spree-Neiße Erleichterungen und Lösungen anbietet, um Liquiditätsengpässe zu meistern“, äußert Knut Deutscher, Hauptgeschäftsführer der HWK Cottbus.
„Wir freuen uns für die Südbrandenburger Unternehmen, dass die Sparkasse hier pragmatisch und unbürokratisch vorangeht. Das ist konkretes Engagement! Aufwendige Antragsverfahren und Kriterienprüfungen sind auch so schon ein Hindernis. In der aktuellen Situation muss unseren Unternehmen schnell und unkompliziert geholfen werden, sonst kommt für viele die Hilfe zu spät“, sagt Marcus Tolle, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Cottbus.
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Foto: Andreas Hermsdorf, www.pixelio.de