Da aufgrund gesetzlicher Regelungen immer mehr Mitteilungspflichtige – wie Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen – bis zum 28. Februar Zeit haben, die in den Finanzämtern benötigten Steuerdaten elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln, muss in diesem Jahr davon ausgegangen werden, dass die Finanzämter nicht vor Mitte März mit den Veranlagungen der Einkommensteuererklärungen für 2011 beginnen können. Wie das Brandenburger Finanzministerium heute weiter mitgeteilt hat, gehören zu diesen Daten beispielsweise Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge (Riester/Rürup) und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese zentral übermittelten Daten müssen anschließend aufbereitet und den Finanzämtern zur Verfügung gestellt werden, damit sie für die Veranlagung berücksichtigt werden können. Bundesweit liegen damit den Finanzämtern die Daten, die sie für die abschließende Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2011 benötigen, erst im März vor.
Die direkte Übermittlung der Informationen an die Finanzverwaltung ist auch im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, vereinfacht sie doch die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung und verringert den Verwaltungsaufwand. Rückfragen des Finanzamtes bei den Bürgerinnen und Bürgern können dadurch vermieden werden.
Hintergrund:
Das neue Programm ElsterFormular 2011 zur Erstellung einer elektronischen Steuererklärung (ELSTER) steht bereits kostenlos zur Verfügung. Hinweise hierzu und die Steuerformulare für die Einkommensteuererklärung finden sich ebenso wie die Öffnungszeiten der Brandenburger Finanzämter auf der Internetseite: www.finanzamt.brandenburg.de.
Quelle: Ministerium der Finanzen
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