Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) fordert vom Land Nachbesserungen beim Umgang mit Wolf und Biber. Den Entwurf eines Managementplans zur Bejagung des Wolfs nennt der Verband einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Geplante Kürzungen im Doppelhaushalt kritisiert er dagegen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.
Managementplan für Wolf und Biber in der Kritik
Hintergrund ist der Entwurf einer Allgemeinverfügung des Umweltministeriums zum „Revierübergreifenden Managementplan für die Bejagung der Tierart Wolf“. Der LBV fordert Nachbesserungen beim Herdenschutz und beim Umgang mit dem Wolfsbestand. Zugleich kritisiert er, dass das Land die Entschädigung für Wolfsrisse im Doppelhaushalt 2027 und 2028 kürzen will. Ebenso soll nach Angaben des Verbandes die Förderung von Präventionsmaßnahmen gegen Biberschäden sinken. Bereits bei der Überarbeitung der Biberverordnung zu Beginn des Jahres habe das Land aus Sicht des LBV die Chance auf ein ausgewogenes Management verpasst.
Wendorff spricht von tausenden Rissen
„Brandenburg steht in der Pflicht, den Erfolg seiner langjährigen und konsequenten Naturschutzpolitik zu managen“, sagte LBV-Präsident Henrik Wendorff. Rund 1.500 Wölfe und mehr als 4.000 Biber lebten inzwischen in Brandenburg. Die Kehrseite seien jedoch tausende Risse von Nutztieren sowie hohe Schäden an Bäumen, Straßen, Deichen und Gräben. „Echtes Management heißt daher für uns: Bestände, wenn nötig, auch zu reduzieren und gleichzeitig dabei den Erhaltungszustand nicht zu gefährden“, erklärte Wendorff. Die geplanten Kürzungen bekräftigten aus seiner Sicht die Notwendigkeit eines Bestandsmanagements für Wolf und Biber.
Verbände sehen Brandenburg über Bundesrecht hinaus
Gemeinsam mit dem Rinderzuchtverband, dem Deutschen Grünlandverband und der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer hat der LBV eine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben. Darin kritisieren die Verbände, Brandenburg überschreite die bundesweiten Standards für den Herdenschutz. Außerdem regele das Land die Entnahme von Wölfen strenger, als es das Bundesjagdgesetz vorschreibe. Ein aufwendigerer Herdenschutz mindere die Rissaktivität der Wölfe nicht, argumentieren die Verbände. „Überzogene Anforderungen an Herdenschutzmaßnahmen sind abzulehnen“, heißt es in der Stellungnahme.
Die rot-schwarze Koalition werde damit ihrem eigenen Ziel untreu, nicht über Bundesrecht hinauszugehen, so die Verbände. Wendorff verwies zudem auf den Umgang anderer Länder mit Wolf und Biber: „Andere Bundesländer, wie Bayern beim Biber oder Niedersachsen beim Wolf, zeigen, dass rechtlich mehr möglich ist. Ich fordere das Land auf, diese rechtlichen Spielräume jetzt auch zu nutzen.“
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Red. / Presseinformation














